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Verfasst: 14.09.2012, 19:48
von GerneKrankenVersichert
Machts Sinn hat geschrieben:Hallo GKV,
mit welchem Satz oder Argument genau soll der geneigte Leser nun deiner offenbar gegenteiligen Auffassung folgen?
Gruß!
Machts Sinn
Mit dem großen Ganzen - oder meinst du, die Urteile würden so detailliert begründet, wenn ein einziger Satz ausreichen würde?
Verfasst: 14.09.2012, 20:00
von Machts Sinn
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Verfasst: 14.09.2012, 20:18
von GerneKrankenVersichert
Und wieder schließt sich der Kreis. Es gibt keinerlei Rechtssprechung darüber, wann dieser Fall der Dauerbewilligung denn nun eingetreten ist. Was dich allerdings nicht daran hindert, deine Argumentationskette auf dem Satz:
Machts Sinn hat geschrieben:
dieser greift in die vorherige unbefristete Krankengeld-Bewilligung ein
der ursprüngliche Bewilligungs-Bescheid stellt einen unbefristeten Verwaltungsakt mit Dauerwirkung dar
aufzubauen, ohne dass es zu dieser deiner eigenen Rechtsauffassung schon eine Entscheidung gäbe. Ganz davon abgesehen, dass du, wenn du das große Ganze verstehen würdest, dem Urteil des BSG entnommen hättest, dass auch dann, wenn eine atypische Dauerbewilligung vorgelegen hätte, trotzdem mit dem Erreichen der Höchstanspruchsdauer Schluss mit der Krankengeldzahlung ist. Steht sogar in deinem Lieblingsabsatz drin.
Verfasst: 14.09.2012, 21:22
von Machts Sinn
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Verfasst: 15.09.2012, 11:48
von GerneKrankenVersichert
Machts Sinn hat geschrieben:Du hast wohl recht, dass es bisher keine Rechtsprechung dazu gibt. Offenbar war also über diese Frage bisher nicht zu entscheiden; das kann sich aber sehr schnell ändern, wenn aufgrund der Forenbeiträge hier künftig bundesweit bei verschiedenen Sozial- und Landessozialgerichten entsprechend detaillierte Argumentation eingeht – insbesondere wenn es offenbar keine Gegenargumente gibt.
Okay. Dann weise doch bitte genau auf diesen Umstand hin, wenn du deine Schreiben einstellst. Dann weiß jeder, dass es eben nicht die allgemeine Rechtsauffassung ist, sondern dass er für deine Rechtsauffassung trommeln soll.
Verfasst: 15.09.2012, 14:38
von Machts Sinn
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Verfasst: 16.09.2012, 16:35
von Machts Sinn
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Verfasst: 17.09.2012, 10:30
von Czauderna
Machts Sinn hat geschrieben:Hallo,
nach diesen - offenbar wenig qualifizierten - Zwischenrufen der GKV (Gesetzlichen Kranken-Versicherung) geht es zum vorherigen Beitrag von Pfirsich hier an seinem praktischen Beispiel weiter:
http://www.krankenkassenforum.de/4-vt63 ... c&start=45
Gruß!
Machts Sinn
Hallo Machts Sinn,
wieso musst du als Moderator auftreten ? - es war doch gerade interessant und außerdem hast du diesen Thread aufgemacht - den von Pfirsich gibt es doch schon ??
Und wenn du schon den "Regulator" gibst, dann wäre es nett wenn du als solcher keine Beiträge von Usern ab qualifizierst - wie hast Du an anderer Stelle schon treffend geschrieben - das ist schließlich kein "Czauderna-Forum" - das ist korrekt, es ist aber auch kein Machts Sinn-.Forum - noch nicht, aber du arbeitest kräftig daran, das ist auch wieder richtig.
Gruss
Czauderna
PS. Ich glaube, wenn wir beide uns mal nicht mehr "kappeln", dann atmet der Rest des Forums kräftig auf, aber da müssen wir alle durch.
Verfasst: 17.09.2012, 12:09
von Gast
Hallo ihr zwei,
da hast du wohl recht Godzeidank ist trotz allem viel Intressantes und Informatieves für uns dabei so lange das so bleibt könnt ihr euch "kappeln"......
Grüsse Wurmie
Verfasst: 17.09.2012, 13:12
von GerneKrankenVersichert
Machts Sinn hat geschrieben:Hallo,
nach diesen - offenbar wenig qualifizierten - Zwischenrufen der GKV (Gesetzlichen Kranken-Versicherung) geht es zum vorherigen Beitrag von Pfirsich hier an seinem praktischen Beispiel weiter:
http://www.krankenkassenforum.de/4-vt63 ... c&start=45
Gruß!
Machts Sinn
Ich denke, jeder sollte selbst entscheiden, was er für qualifiziert hält und was nicht.
Um mal wieder auf den Ausgangspunkt deiner Argumentationskette, die unbefristete Bewilligung von Krankengeld, zurückzukommen, hier ein Ausschnitt des (endgültigen, keine Revision beim BSG) Beschlusses des LSG Bayern vom 17.06.11, der eigentlich auf all das eingeht, was du hier immer wieder postulierst:
LSG hat geschrieben:
Das BSG hat daher in ständiger Rechtsprechung konsequent entschieden, dass das Krankengeld durch die Krankenkasse abschnittsweise gewährt wird und das Vorliegen der leistungsrechtlichen Voraussetzungen für jeden weiteren Bewilligungsabschnitt von dieser neu zu prüfen ist. Erst wenn nach gfs. vorausgegangener Krankengeldgewährung eine erneute Bescheinigung vorgelegt wird, besteht für die Kasse überhaupt erst Anlass, die weiteren rechtlichen Voraussetzungen des Anspruchs und damit eines neuen Leistungsfalls zu prüfen. In der abschnittsweisen Zahlung ist nach BSG regelmäßig die Entscheidung der Kasse zu sehen, dass dem Versicherten ein Krankengeldanspruch für die laufende Zeit der der bestätigten AU zusteht, d.h. ein entsprechender Verwaltungsakt über die befristete Bewilligung von Krankengeld (vgl. Urteil vom 22.03.2005, B 1 KR 22/04 R, SozR 4-2500 § 44 Nr. 6). Die dauerhafte Bewilligung von Krankengeld hat das BSG für den Regelfall der AU ausdrücklich ausgeschlossen (vgl. BSG a.a.O.).
Habe auch mal den Fettdruck bemüht
.
https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/es ... sensitive=
Verfasst: 17.09.2012, 13:50
von Sportsfreund
Hallo,
GerneKrankenVersichert hat geschrieben:Um mal wieder auf den Ausgangspunkt deiner Argumentationskette, die unbefristete Bewilligung von Krankengeld, zurückzukommen, hier ein Ausschnitt des (endgültigen, keine Revision beim BSG) Beschlusses des LSG Bayern vom 17.06.11, der eigentlich auf all das eingeht, was du hier immer wieder postulierst:
LSG hat geschrieben:
Das BSG hat daher in ständiger Rechtsprechung konsequent entschieden, dass das Krankengeld durch die Krankenkasse abschnittsweise gewährt wird und das Vorliegen der leistungsrechtlichen Voraussetzungen für jeden weiteren Bewilligungsabschnitt von dieser neu zu prüfen ist. Erst wenn nach gfs. vorausgegangener Krankengeldgewährung eine erneute Bescheinigung vorgelegt wird, besteht für die Kasse überhaupt erst Anlass, die weiteren rechtlichen Voraussetzungen des Anspruchs und damit eines neuen Leistungsfalls zu prüfen. In der abschnittsweisen Zahlung ist nach BSG regelmäßig die Entscheidung der Kasse zu sehen, dass dem Versicherten ein Krankengeldanspruch für die laufende Zeit der der bestätigten AU zusteht, d.h. ein entsprechender Verwaltungsakt über die befristete Bewilligung von Krankengeld (vgl. Urteil vom 22.03.2005, B 1 KR 22/04 R, SozR 4-2500 § 44 Nr. 6). Die dauerhafte Bewilligung von Krankengeld hat das BSG für den Regelfall der AU ausdrücklich ausgeschlossen (vgl. BSG a.a.O.).
Habe auch mal den Fettdruck bemüht
.
https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/es ... sensitive=
Ein weiterer Gedankengang hierzu:
Aus diversen anderen Urteilen - von MachtsSinn sogar dargelegt - geht auch recht deutlich hervor, dass das KG abschnittsweise neu zu prüfen ist. Und dieses "neu prüfen" schließt ja meines Erachtens, wie im obigen Urteil ja auch beschrieben, eine Dauerwirkung aus.
Und zwar waren das Urteile, die sinngemäß Folgendes dargelegt hatten:
- Egal ob Erst- oder Folgebescheinigung. Der KG-Anspruch entsteht am Tag nach ärztl. Feststellung. Deswegen auch immer der Hinweis von MachtsSinn und Anderen, die AU lückenlos nachzuweisen.
- Die Berechnung des Leistungsablaufs. Trotz durchgehender Zahlung des KG hatte das Gericht die Zeiten aus den 78 Wochen Höchstanspruch herausgerechnet, die nicht mit einer ärztlichen AU-Bescheinigung nachgewiesen waren: also die eventuellen Lücken zwischen dem "vorauss. AU bis"-Datum des vorherigen Auszahlscheins bis zum Tag nach der ärztlichen Feststellung des Folge-Auszahlscheins. Machts Sinn, Du erinnerst Dich?
Beide Umstände in unterschiedlichen Verfahren und Urteilen lassen bei KG generell auf eine fehlende Dauerwirkgung schließen.
Soviel auch noch von mir.
Gruß
Sportsfreund
edit:
Ich will diese Nachteile für die Versicherten damit nicht gutheißen. Ganz und gar nicht. Ich will erreichen, dass die Erfolgsaussichten vor Gericht - und erst recht im Widerspruchsverfahren noch bei den Kassen selbst - real eingeschätzt werden können; demnach nämlich relativ gering.
Verfasst: 17.09.2012, 15:57
von reallyangry
Die Säulen der Macht sind:
Legislative, Exekutive, Judikative...(Militär) und ihre Durchsetzer auf unteren Ebenen.
Wenn die KK abschnittsweise prüft, ob KRG abschnittsweise zu gewähren ist, dann hat sie mich darüber in entsprechender Form zu informieren.
Und nicht mit einem Schreiben das sagt: ...beenden wir die Zahlung des KRG zum...Basta. Aus. Ende
Soll ich aus: gehen sie bitte alle 2 Wochen zum Arzt eine abschnittsweise Bewilligung und Überprüfung der AU herauslesen???
Shit, wenn ich krank AU bin, gehe ich notfalls jeden Tag zum Arzt um mich behandeln zu lassen. Vielleicht werd ich dann ja schnell wieder gesund!
Da lese ich aus obigen erst einmal "BLÖDSINN" und sogar einen Eingriff in die Therapiefreiheit meines Arztes heraus.
Shit, wenn ich ein Schreiben erhalte, in dem steht: Der MDK hat (nach Aktenlage) entschieden das sie wieder gesund sind. Nehmen Sie umgehend ...ihre Arbeit wieder auf...und ich zweifelssohne noch krank bin.
Soll ich aus diesem Schreiben jetzt nicht herauslesen, dass man mich indirekt als Sozialschmarotzer anklagt?
Wie heißt es in einem hier zitierten Urteil: Darf die Beurteilung der AU nur durch ärztliche Untersuchung festgestellt werden....
Ah, und das soll für den Normalbürger auch "das Lesen einer Akte sein"???
Das LSG Bayern urteilt so, um in die bestehenden Machtverhältnisse nicht einzugreifen. Und die werden vom Kapital auf Kosten des "Pöbels" diktiert.
Verfasst: 17.09.2012, 17:27
von Machts Sinn
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Verfasst: 17.09.2012, 17:49
von Krankenkassenfee
Hallo,
das ist doch der Thread zu den Leistungsendeberechnungen und Bescheiden. Jetzt driftet das mal wieder in die Grundsatzdiskussion zu einem anderen Thema - dem Lieblingsthema Beendigung von Krankengeld durch MDK-Gesundschreibung - ab. Könnt Ihr das nicht woanders diskututieren?
Hier geht es um die Bescheide. Und mich würde mal interessieren, ob der/die Betroffenen die Anhörung lieber schriftlich oder mündlich hätten. Ich persönlich mache es schriftlich, damit jeder die Zeiten schwarz auf weiß prüfen kann. In einem Telefonat ist meiner Meinung nach der Betroffene eh schon aufgeregt, weil die Kasse anruft und sich dann noch alles zu merken, das halte ich für schwierig. Aber auch hier gehen die Meinungen im Kollegenkreis (auch andere Kassen) auseinander.
LG, Fee
Verfasst: 17.09.2012, 18:18
von reallyangry
Hallo KKfee,
du schreibst:
das ist doch der Thread zu den Leistungsendeberechnungen und Bescheiden. Jetzt driftet das mal wieder in die Grundsatzdiskussion zu einem anderen Thema - dem Lieblingsthema Beendigung von Krankengeld durch MDK-Gesundschreibung - ab. Könnt Ihr das nicht woanders diskututieren?
Die Grundsatzdiskussion ist meiner Meinung nach , wie etwas formuliert wird und wie dieses vom Empfänger aufgefasst werden kann.
Des weiteren schreibst du:
Hier geht es um die Bescheide.
Ja, so ein Schreiben der Kasse (AU nach Aktenlage) ist doch ein Bescheid. Ich weiß anschließend Bescheid, wie über meine "Krankheit " und mich gedacht wird. Und dann weiß ich Bescheid.
Und:
Und mich würde mal interessieren, ob der/die Betroffenen die Anhörung lieber schriftlich oder mündlich hätten. Ich persönlich mache es schriftlich, damit jeder die Zeiten schwarz auf weiß prüfen kann. In einem Telefonat ist meiner Meinung nach der Betroffene eh schon aufgeregt, weil die Kasse anruft und sich dann noch alles zu merken, das halte ich für schwierig. Aber auch hier gehen die Meinungen im Kollegenkreis (auch andere Kassen) auseinander.
Meine Antwort: immer schriftlich, sonst ist nicht nachvollziehbar, wer was wann und wie gesagt hat.
Und: Mit den Stellungnahmen des MDK, der Anfrage beim Arzt sofort in Kopie, damit ich (man) weiß, auf welcher Grundlage die Entscheidung getroffen wurde und sich "auf Augenhöhe" damit auseinandersetzen kann.
Ich habe ein Recht auf Akteneinsicht. Aber erst nach Anforderung, damit die KK weiß, dass sie es mit informierten KundenInnen zu tun hat???
Auch diese Procedere ist freundlich ausgedrückt "trickreich."
LG
ReallyAngry