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Verfasst: 07.10.2012, 22:04
von Machts Sinn
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Verfasst: 07.10.2012, 22:31
von roemer70
Deja-vu? Oder 2 Beiträge zum Inhalt von einem? :?:

Verfasst: 08.10.2012, 00:04
von leser
Machts Sinn hat geschrieben:Aber von selbst kommen die Sozialgerichte wohl kaum auf die Idee, so weit zu denken...
Das könnte an der Leistungsart liegen...

Reaktion also etwa so, wenn ein Golfball auf dem Fußballfeld liegt
Bin ich im richtigen "Bild" geblieben? ;)

Verfasst: 08.10.2012, 00:34
von Rossi
Nun ja, Machts Sinn.

Du lieferst nach meiner Auffassung ziemlich gute Argumente bzw. Steilvorlagen.

Man wird allerdings nicht immer ein Tor erzielen. Denn einige Richter der Sozialgerichte sind super Torwarte und fischen einige Bälle heraus.

Verfasst: 08.10.2012, 07:54
von Machts Sinn
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Verfasst: 08.10.2012, 08:11
von reallyangry
Der sportliche Vergleich hinkt!
Da draußen tobt ein Krieg.
Die Waffen sind ungleich verteilt.
Daher sollte es Aufgabe der Sozialgerichte sein, den sozialen Frieden wieder herzustellen.
Werden sie sich trauen? Bleibt abzuwarten. Hier was zum Nachdenken:

http://anonym.to/?http://pflegeberatung ... kheit-arm/

Und dann weiter auf den Beitrag von "Report München". Das macht betroffen.
Gruß
ReallyAngry

Verfasst: 08.10.2012, 10:35
von GerneKrankenVersichert
Skandal!
Skandal?????

Ich habe immer so meine Probleme mit diesen einseitigen Berichten. Beim Tumorpatienten wird eine glasklare Indikation für Implantate beschrieben - warum wird darüber nicht berichtet? Hat sein Zahnarzt ihn nicht darauf aufmerksam gemacht, der Gutachter abgelehnt (warum?) oder oder oder warum erhält er keine Versorgung gemäß der Ausnahmeindikationen des G-BA? So steht mal wieder das Gesundheitssystem am Pranger - meiner Meinung nach zu Unrecht.

Dann der zweite Fall mit der Frau, die sich die Zuzahlungen nur leisten kann, weil sie verheiratet ist und ihr Mann gut verdient: Es gibt die Belastungsgrenze, und wenn das Einkommen des Ehepaares hoch ist, ist die Belastungsgrenze entsprechend hoch. Wer im Falle eines Falles nicht füreinander einstehen möchte, sollte nicht heiraten.

Womit wir zum dritten Fall kommen. Da ist die Belastungsgrenze entsprechend des Einkommens niedrig, die Schnupfenmittel und Schleimlöser werden allerdings nicht von der Kasse bezahlt. Auf die Idee, dass es auch billige Hausmittel gibt, kommt niemand. Da ist es schon leichter, auf das böse Gesundheitssystem zu schimpfen.

Die Belastungsgrenze für chronisch Kranke liegt bei einem Prozent des Einkommens, alle anderen müssen zwei Prozent zahlen. Aus der Betroffenheitsperspektive müssten natürlich auch noch diese Zuzahlungen gestrichen werden, jede Rente bewilligt werden, Krankengeld bis zum Lebensende gezahlt werden - auf der anderen Seit muss die Moral-Hazard-Problematik beachtet werden - es gibt nicht nur schwarz und weiß.

Ganz ehrlich, zerreißt mich in der Luft, aber das was dort angeführt wurde, hat m. E. nicht das Zeug zu einem Skandal. Skandalös fände ich, wenn nicht mehr die Wirtschaftlichkeit der Versorgung insgesamt (z. B. beim Thema Schnupfenmittel), sondern die Wirtschaftlichkeit der einzelnen Behandlung wie z. B. in GB (wie, sie sind schon 70? Da lohnt sich ein künstliches Hüftgelenk nicht mehr) beurteilt würde.

Verfasst: 08.10.2012, 10:41
von GerneKrankenVersichert
Machts Sinn hat geschrieben:

Nein, wohl eher am 1. Senat des BSG, der seit 25 Jahren mit Tennisschlägern auf dem Fußballfeld Golf spielt und sich von der GKV dabei bejubeln lässt.
Naja, das ist ja mal wieder die Macht Sinnsche selektive Wahrnehmung. Gejubelt hast doch du, als die Kasse, die die Rechtssprechung im Sinne des Versicherten nicht beachtete und nicht akribisch nachforschte, ob vielleicht ein Auszahlungsschein zu spät eingereicht wurde (war es nicht sogar deine geliebte DAK?), aufgrund dieser Rechtssprechung die zu Unrecht gezahlten Krankengeldtage nicht auf die Höchstbezugsdauer anrechnen durfte.

Die Ersatzkassen wenden bis heute diese Rechtssprechung nicht an. In irgendeinem Thread war der Betroffene ganz erstaunt, dass das Gericht und nicht die Kasse mit dieser Argumentation um die Ecke kommt.

Aber es ist ja mal wieder so einfach, auf die GKV zu schimpfen.

Verfasst: 08.10.2012, 10:57
von broemmel
Machts Sinn hat geschrieben:
leser hat geschrieben: Das könnte an der Leistungsart liegen...
An der Leistungsart - obwohl es im SGB V für Krankengeld keine vom SGB X abweichenden Sonderregelungen gibt?

Nein, wohl eher am 1. Senat des BSG, der seit 25 Jahren mit Tennisschlägern auf dem Fußballfeld Golf spielt und sich von der GKV dabei bejubeln lässt.

Allen andern ist das Spiel zu abstrus, sie pfeifen nicht ...

Doch wenn die erste Instanz merkt, dass das nichts mit Sport zu tun hat, wird sich irgendwann ein Torwart ducken; nicht jeder mag solche Geschosse "auffangen" ...

Gruß!
Machts Sinn

Es wird also Fussball gespielt. Die Mannschaften stehen bereit, auf dem regelgerechten Fussballplatz (Bewilligung des Krankengeldes abschnittsweise)

MS ist der Schiedsricht und schmeisst als Spielball den Golfball (Kinderzuschlag) in die Mitte und verlangt das alle damit spielen.

Die Mannschaften (Kassen) weigern sich. MS ruft nach dem Oberschiedsrichter (Sozialgerichte). Die sagen ein Golfball gehört auf den Golplatz, hier wird Fussball gespielt.

MS weigert sich und sagt, die Oberschiedsrichter sind doof. Hier soll nach seinen Regeln gespielt werden.

Und dann wundert er sich auch noch, wenn das fachkundige Publikum ihn ausbuht.

Jetzt wird mir einiges deutlich.

Verfasst: 08.10.2012, 11:52
von Machts Sinn
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Verfasst: 08.10.2012, 12:14
von KKA
GerneKrankenVersichert hat geschrieben:einzelnen Behandlung wie z. B. in GB (wie, sie sind schon 70? Da lohnt sich ein künstliches Hüftgelenk nicht mehr) beurteilt würde.
GKV, das ist so nicht korrekt. In GB wird niemanden ein künstliches Hüftgelenk aufgrund seines Alters verweigert. Wenn kontraindikative Umstände, auch aufgrund bzw. wegen des fortgeschrittenen Alters, angezeigt sind, kann der Mediziner eine entsprechende Operation ablehnen. Ich denke das ist auch an deutschen Kliniken Usance.

Verfasst: 08.10.2012, 13:18
von GerneKrankenVersichert
Ich formuliere die Aussage neutraler. Mir ist unser System lieber als das NICE-gestützte in Großbritannien, wo man sich auf das inkrementelle Kosteneffektivitätsverhältnis oder auf die Kosten pro qualitätsadjustiertem Lebensjahr (QALY) stützt - auf Deutsch, wo danach geschaut wird, ob sich eine bestimmte OP in einem bestimmten Alter noch lohnt.

Verfasst: 08.10.2012, 15:55
von reallyangry
Ich bleibe dabei:
Die GKV verwaltet das Geld der Beitragszahler...mein Geld ist das auch. Und wenn ich einen Schnupfen habe, gehe ich gar nicht erst zum Arzt, denn ich weiß, dass "Mutter Natur" die besseren Mittel bereit hält.
Wenn ich "richtig krank" bin, dann gehe ich zum Arzt. Und dann erwarte ich, dass ich ohne weitere Kosten behandelt werde.
Und wenn sich die GKV hinter dem BGA versteckt, der entscheidet, was bezahlt wird und was nicht und bei dieser Entscheidungsfindung die Interessen der Patienten(vertreter) zwar anhört, aber größtensteils deren Forderungen ignoriert und nur auf die hört, die wie Schmarotzer sich am System berreichern wollen (=Ärzte und Pharmaindustrie), dann stimmt etwas hier in diesem Land nicht.
Und Ulla Schmidt - man mag über sie denken, wie man will- hat das ansatzweise begriffen und war damit zum Scheitern (vor)verurteilt.

Gruß
ReallyAngry - deren Beitrag eigentlich unter "Gesundheitspolitik" stehen müßte.

Verfasst: 08.10.2012, 16:52
von reallyangry
Und gleich noch einen "Skandal" obendrauf:

http://anonym.to/?http://blog.br-online ... assen.html

Verfasst: 08.10.2012, 17:52
von Lady Butterfly
Wenn die Sozialgerichte diese Erkenntnisse aus Baden-Württemberg einbeziehen, wird die Rechtsprechung auch zum Krankengeld gefördert.

Aber von selbst kommen die Sozialgerichte wohl kaum auf die Idee, so weit zu denken; das ist über die letzten 30 Jahre genügend deutlich geworden. Also müssen sie gefordert werden ... - von Betroffenen, aber auch von ihren Rechtsvertretern.
da fällt mir die Geschichte ein....jemand fährt die Autobahn entlang, als eine Meldung im Verkehrsfunk kommt "....kommt Ihnen ein Geisterfahrer entgegen......" - Reaktion: wieso einer, alle außer mir fahren hier falsch!