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Verfasst: 19.04.2012, 22:51
von Violetta76
Wer liest das eigentlich noch? Vor allem die ganzen Links.

Verfasst: 19.04.2012, 22:55
von Machts Sinn
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Verfasst: 19.04.2012, 23:13
von Violetta76
Ne also das ist mir echt zuviel zum Lesen. Fass es kurz zusammen, dann lese ich das auch.

Verfasst: 19.04.2012, 23:22
von Machts Sinn
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Verfasst: 20.04.2012, 13:18
von Czauderna
Hallo Violetta76,
lass ihn, es ist nun mal seine "Berufung" - und gerade diese Monolog-Thread (den wir beide jetzt mal unterbrochen haben), ist ja im Grundsatz nicht verkehrt - wer sich soviel Zeit und mÜhe macht, dem gebührt auch die entsprechende Anerkennung. Natürlich, und wenn überhaupt, lesen hier nur die wirklichen Experten, die a) etwas mit dem anfangen können was er eigentlich meint und b)
auch den Verfasser aus anderen Threads her kennen. Die zigfachen Links und Verweisungen liest mit Sicherheit kein Mensch - ich denke auch dass dies von Machts Sinn nicht beabsichtigt wurde. Ich unterstelle ihm einfach, dass er quasi einen "Leitfaden" bzw. ein "Wikipedia" für Krankenkassenangelegenheiten
hier im Forum erstellen will, also ein Nachschlagewerk.
wenn er nur dies hier geschrieben hätte und sonst nix, würde ich auch denken -"was für ein Spinner" - aber, da er auch sonst in dem einen oder anderen Fall, also wenn er selbst nicht betroffen ist und sich auch seiner Fähigkeiten besinnt, ein wirklich sehr guter Experte ist und sehr hilfreiche Beiträge schreibt, bleibe ich bei meinem Urteil - "gut - aber nicht von allgemeinem Interesse, weil zu ausführlich".
Gruss
Czauderna

Verfasst: 29.05.2012, 19:00
von Machts Sinn
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Verfasst: 29.05.2012, 19:43
von Czauderna
Hallo,
wobei bei diesem Urteil mir besonders folgendes aufgefallen ist :

!....Nur wenn ein Versicherter sich im Streit mit seiner Krankenkasse über das Fortbestehen allein auf eine zeitlich befristete ärztliche Feststellung stützt, müsse er vor Ablauf der bescheinigten Arbeitsunfähigkeitsdauer den Fortbestand erneut ärztlich feststellen lassen, um seine Mitgliedschaft durch die Fortdauer des Anspruchs zu erhalten. ".

Ich könnte mir vorstellen, das nun die eine oder andere Kasse dazu übergeht und Auszahlscheine mit der Au-Bescheinigung "b.a.w" zukünftig nicht mehr annimmt.

Zu Begrüssen ist das Urteil aber in jedem Fall - im Interesse der Versicherten.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 29.08.2012, 10:57
von Machts Sinn
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Verfasst: 29.09.2012, 21:52
von Machts Sinn
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Verfasst: 30.09.2012, 21:52
von sonnenschein112
@ Machts Sinn,

Rossi aus dem "Forum Krankenversicherung" hat mich auf Dein Posting hingewiesen und mir geraten, meine Geschichte hier einmal einzustellen.

Nicht erschrecken: Ist zunächst erst einmal unwahrscheinlich viel zu lesen, aber vielleicht hast Du eine Idee, was ich noch machen kann.

Hier die Situation:


Krankengeschichte:



Seit Sept.2004
Beschwerden im linken Fuß (Engpaßsyndrom) selbst bei weiten Schuhen, Spannungsschmerz bei Beanspruchung

Oktober 20004

Diagnose durch Facharzt Orthopädie: Senk-Spreizfuß; Therapie: Einlagen und Schmerzmittel

November 2004
Verschlimmerung des Zustandes, Suche nach neurologischen Ursachen; Ambulante Durchführung einer Angiographie li Bein

15. bis 22. Dezember 2004

Stationärer Aufenthalt im Krankenhaus zur möglichen neurologischen Ursachenfindung der Symptome Elektrische Untersuchungen, Rückenmarkspunktion, Kernspinn-Tomographien. Ergebnis: Keinerlei neurologische krankhafte Veränderung. Weitere Verwendung von Einlagen vorgeschlagen

Januar – April 2005
weitere Verschlimmerung des Zustandes, kaum noch möglich geschlossenes Schuhwerk am Fuß zu tragen, erneute Begutachtung durch einen Orthopäden
Diagnose: Verdacht auf Morton’sche Metatarsalgie, deshalb Vorstellung in der Orthopädischen Klinik

Mai 2005

Ambulante Sprechstunde Orthopädische Klinik. Diagnose: Morton Neuralgie/ Chronische Metatarsalgie li Fuß. Ziel: Herstellung des Quergewölbes li Fuß mittels Mittelfußosteotomie. Heilungszeit: ca. sechs bis acht Wochen; Funktionstüchtigkeit des Fußes ca. 6 Monate (Aussage Klinikärzte)

25.Mai2005
Ambulante Durchführung der Operation. Operationsdauer ca. 40 Minuten. Fuß wurde eingebunden, längs der Sohle eine Mullbinde mit eingebunden

26.Mai 2005
Entfernung der Drainage/ erneute Wundversorgung wie vorstehend durch die Klinik. Zu Hause wurde wie angeordnet der Fuß gekühlt und hochgelagert; Krücken machen mir das Gehen möglich, wenn es auch schwierig und sehr schmerzhaft ist.

Juni 2005
die Fäden der OP-Naht wurden gezogen. Nachbehandlung/Nachuntersuchung in regelmäßigen Abständen wie vom Arzt angeordnet.
9.6.: Verordnung und Anwendung einer Fußpelotte (Spreizfußbandage). Die von mir geäußerten Schmerzen im Fuß wurden von den untersuchenden Ärzten als üblich und vorübergehend bezeichnet.

Juli 2005
die Schmerzen im Fuß wurden stärker und kaum noch aushaltbar. Verordnete Schmerzmittel brachten keine oder nur sehr bedingte zeitliche Abhilfe.
Anfertigung eines erneuten Röntgenbildes in der Klinik Ott-weiler, ärztliche Auskunft dazu sinngemäß „alles in Ordnung, Knochen wachsen zusammen, ich müsste Geduld aufbringen“.

Juli/August 2005
erneutes Vorsprechen ca. 2 Wo später, da Schmerzen zunehmend stärker werden.
Ärztlicherseits wurde eine Infiltration in die Narbe verabreicht. Eine Besserung der Beschwerden konnte ich danach nicht feststellen. Durch ein Informationsgespräch mit einer hiesigen (Wohnort) Physiotherapeutin wurden manuelle Lymphdrainagen in Erwägung gezogen. Beim nächsten Nachbehandlungstermin in der Klinik sprach ich das an, der Arzt verordnete sechs Anwendungen.
Es wurde auch eine Moosgummi-Einlage für den kranken Fuß verordnet.
Die Orthopädie-Werkstatt bemängelte, dass nur eine einzige Einlage verordnet wurde und nicht ein Paar. Durch Rezeptur des Hausarztes wurde dem Rechnung getragen, und es konnte ein Paar angefertigt werden, schon um den Vorschaden einer Hüftdysplasie nicht zu verschlimmern und eine gleichmäßige Belastung der Füße beim Gehen und Abrollen sicher zustellen u. ä. mehr.
Mit Anwendung der manuellen Lymphdrainage wurden die Schmerzen erträglicher, waren aber weiterhin stark vorhanden. Es gab Tage, an denen der operierte Fuß auch tagsüber anschwoll.

September 2005

Um die Anwendung von Krankengymnastik abzuklären, wurde auf Anraten der Physiotherapeutin bei einem Chirurgen ein erneutes Röntgenbild des betroffenen Fußes gemacht. Nach Auswertung des Röntgenbildes wurde mir mitgeteilt, dass beide Knochen (MFK II u. III) überhaupt nicht zusammengewachsen sind, und so auch nicht zusammenwachsen können und werden. Ein Rezept auf Krankengymnastik wurde von ihm vorsorglich erstellt.

Oktober 2005
Bereits nach der ersten Anwendung der Krankengymnastik hatte ich wieder ungeheuer starke Schmerzen im li. Fuß.
Trotz aller Schmerzen und Unannehmlichkeiten, wollte ich die - mir von der Agentur für Arbeit genehmigte - berufliche Weiterbildungsmaßnahme unbedingt besuchen, schon im Hinblick auf den im November in Aussicht gestellten beruflichen Wiedereinstieg. Dies war mir nur möglich, da ich morgens mit PKW zur Schule gebracht und nachmittags auch wieder abgeholt wurde. Durch ärztliche Atteste und dem Verständnis des Schulträgers war es mir möglich, jederzeit den Anforderungen meines kranken Fusses gerecht zu werden.
Durch diese berufliche Weiterbildung tagsüber, konnte ich nicht die übliche Sprechstunde in der Klinikambulanz aufsuchen. Deshalb nahm ich die Möglichkeit wahr, in den Abendstunden die Sprechstunde des Orthopäden zu nutzen. Erneut wurde ein Röntgenbild angefertigt.
Urteil: Beide Knochen (MFK II u.III) klaffen auseinander und sind auch ohne Berührung. Eindeutige Diagnose: Hypothrophe Pseudarthrose.
Ohne eine erneute Operation würden die Knochen auch nicht zusammenwachsen. Seine Meinung war auch, dass die Nachbehandlung von Seiten der Klinik nicht ausreichend erscheint. Es fehlte hier unbedingt die rechtzeitige Anwendung eines Vorfußentlastungsschuhes.
Als mögliche nachfolgende Operation wurden vom Orthopäden die Spongiosaplastik und die Osteosynthese genannt. Aufwändige Methoden, die vor allem eine relativ lange Zeit der Fußschonung und Nachbehandlung (genannt wurde bis zu einem halben Jahr) beinhalten.
Ich holte mehrere Stellungnahmen verschiedener Orthopäden ein, und musste erkennen, dass ich keine andere Wahl als eine zweite Operation hatte, nachdem die Erst-Operation nach „Helal“ mir einen nicht belastungsfähigen und nicht funktionstüchtigen Fuß hinterlassen hat.

24.November 2005
Am 24.11.2005 wurde dann stationär in einer anderen Klinik diese erneute Operation durch den Orthopäden (Fach- und Belegarzt) durchgeführt.
Während der Operation wurde durch den Arzt festgestellt, dass beide betroffenen Mittelfußknochen (II und III) sich bereits so stark abgebaut hatten, dass eine Fixierung mit Draht nicht mehr infrage kam, sondern Klammern verwendet werden mussten.

Januar 2006

Inzwischen bin ich im Heilungsprozess nach der zweiten Operation. Alle bisherigen Kontrolluntersuchungen/ Röntgenbilder geben allen Grund einen positiven Verlauf erwarten zu können.
Zu einem späteren Zeitpunkt wird es möglich sein, verlässliche Aussagen über die volle Funktionstüchtigkeit und über evtl. Spätfolgen aufgrund der misslungenen Erstoperation mit mangelhafter Nachbetreuung zu machen.

Feb./März 2006

kontinuierliche Nachsorge durch den operierenden Arzt

17. März 2006
heutiges Röntgenbild vom operierten Fuß zeigt deutlich, dass beide Knochen in einem guten Prozess des Zusammenwachsens sind. Kurzzeitige Belastung des Fußes möglich, zeitlich begrenzte Gehübungen ebenfalls möglich, auch wenn sich ein Ermüdungsverhalten einstellt. Eine physiotherapeutische Behandlung erscheint erst dann sinnvoll und notwendig, wenn beide Knochen fest zusammengewachsen sind, und die Klammerstellen nicht mehr geschädigt werden können. Des weiteren muss die Funktionstüchtigkeit des Gesamtfußes abgewartet und zum gegebenen Zeitpunkt beurteilt werden.

2007
Im November 2007 wurden durch den Orthopäden im Krankenhaus die Nerven, welche um die Mittelfußknochen II und III herum liegen, blockiert.

2008
Tumorentfernung durch den Orthopäden

2010
Tens und Nervenblockaden durch das Medizinische Versorgungszentrum

10/10-05/11
Wöchentliche Akupunktur durch den Hausarzt

Weitere Erkrankungen

Seit 2007 COPD (Chronisch obstruktive Lungenerkrankung)
Seit 2010 Osteochondrose mit Spondylophyten C5/C6, C6/C7. Segmentale Verdickung des hinteren Längsbandes von C4/C5 bis C6/C7 infolge
dessen Einengung des vorderen Liquorraumes mit Stenose der Rezess. C5/C6 rechts und C6/C7 links. Protrusierte Diskopathie C3/C4,
C4/C5 und C7/TH1
Juni 2011 6 Bestrahlungen in der Klinik (Fuß)
September 2011 3x PRT (wurde dann abgebrochen, da die Beschwerden schlimmer wurden) Wirbelsäule
Seit Oktober 2011 KG Hals-Wirbelsäule (1x wöchentlich)

Tägliche Medikation

L-Thyroxin 25 mg 1-0-0
Amitriptylin neuraxpharm 40mg 0-0-5 (bis Mitte März 2011)
Venlafaxin 37,5 mg 1-0-0 (ab April 2011)
Oxycodon 10 mg 1-0-1 (seit August 2010)
Oxycodon 20 mg 1-0-1 (seit Mai 2011)
Tolperison HCI 150 mg 1-0-0 (seit 04.05.2011) u. bei Bedarf
Limptar N seit Juli 2011

Inuvair 100/6 1-0-1
Spiriva 18mcg 1-0-0 und bei Bedarf

____________________________________________________________

Gearbeitet habe ich in den ganzen Jahren (seit 2005) wie folgt:
Januar bis März 2007
Mai bis November 2007
April bis Juni 2008

Alle Arbeitsstellen musste ich aufgrund des Fußes wieder aufgeben. D. h., sie wurden mir in der Probezeit gekündigt, da ich wieder AU geschrieben wurde.
Von Juni 2008 bis Ende November 2009 erhielt ich Krankengeld. Vom 01.12.09 bis 12.01.10 war ich wegen des Fußes und den Medis in Reha. Dort wurde ich AU entlassen mit einem Restleistungsvermögen unter 3 Stunden.
Am 13.01.10 meldete ich mich Alo. Am 15.01.10 habe ich den Antrag auf Erwerbsminderungsrente abgegeben.
Von der AfA erhielt ich dann ab 13.01.10 ALG I. Mein Rentenantrag wurde im Juni 2010 abgelehnt. Darauf habe ich über den VDK Widerspruch eingelegt und dieser wurde Ende Dezember 2010 zurückgewiesen.
Seit Anfang 2011 liegt diese Sache nun beim Anwalt und es wurde Klage eingereicht. Mittlerweile (in 2010 und 2011) haben nun 7 Gutachten stattgefunden. Allerdings alle nur im Orthopädischen, neurologischen und internistischen Bereich. Diese Gutachten waren alle für den A…, da auf die eigentliche Problematik in keinster Weise eingegangen wurde. Nun hat mein Anwalt ein Patientengutachten nach § 109 beantragt. Dies wurde auch ge-nehmigt und der Vorschuß von der Rechtsschutzversicherung bezahlt. Dieses Gutachten hat nun am 05.07.2012 stattgefunden und ich warte noch auf das Ergebnis.

Da am 12.01.11 das ALG I ausgelaufen ist und wir Hartz 4 nicht bekommen, da mein Mann ein paar Euro zu viel verdient, sah es dann irgendwann auch finanziell nicht mehr gut aus.
So nahm ich am 21.02.11 eine Tätigkeit unter 6 Stunden an. Allerdings bekam ich aufgrund der Arbeitsbedingungen Ende April massive Probleme mit der HWS und auch mit dem Fuß (war leider eine stehende Tätigkeit). Bin nun seit 29.04.2011 ohne Unterbrechung (bis einschließlich heute) AU geschrieben.
Zum 17.05.11 erhielt ich – mal wieder – von der Firma die Kündigung. Seit 18.05.11 müsste die Krankenkasse eigentlich KG bezahlen, was sie allerdings bis heute verweigert.
Alle Versuche, Bescheinigungen und Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen der Ärzte wurden einfach ignoriert und die Bearbeitung immer und immer wieder unnötig in die Länge gezogen.
Der KK hatte ich schriftlich eine letzte Frist bis einschließlich 11.07.2011 gesetzt und mitgeteilt, dass ich nach erfolglosem Verstreichen dieser Frist Klage vor dem Sozialge-richt einreichen werde.
Ich habe am 08.07.2011 mit meiner Rechtsschutzversicherung gesprochen und mir wurde Deckungszusage zugesichert.
Ende Juni habe ich dann durch eine Mitarbeiterin der KK erfahren, dass mein Hausarzt angeschrieben wurde um eine Stellungnahme abzugeben. Der Grund hierfür war, dass eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom 29.04.2011 den Diagnoseschlüssel ICD 10 79.29 trug. Daraufhin ging die KK davon aus, dass es sich hierbei wieder um meine "alte Geschichte" bzgl. meines Fusses (CRPS) handelt. Mit meinem Widerspruch vom 25.05.2011 schickte ich der KK einen radiologischen Befund vom Juli 2010 aus dem her-vorgeht, dass bei mir ein 3facher Bandscheibenvorfall vorliegt (C4/C5, C5/C6, C6/C7). Einer dieser Bandscheibenvorfälle drückt auf einen Nerv und bereitet mir dadurch im gesamten linken Arm starkes Kribbeln von den Fingerspitzen bis zum Ellbogen und zeitweise Lähmungserscheinungen. Als ich erfuhr, dass die KK meinen Hausarzt wohl Anfang Juni 2011 angeschrieben hatte um eine entsprechende Stellungnahme abzugeben, dieser aber bis 27.06.2011 noch immer nicht reagiert hatte, war ich direkt am 01.07.2011 bei meinem Hausarzt, welcher mir die geforderte Bescheinigung ausstellte und mir direkt mitgab, damit ich diese so schnell als möglich an die KK weiterleiten kann. Des weiteren hatte ich am 01.07.2011 einen Termin bei meinem Orthopäden - bei dem ich seit 20.05.2011 - deswegen in Behandlung bin und erhielt von diesem eine weiterführende Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bis vorläufig 16.07.2011.
Sowohl die Bescheinigung des Hausarztes als auch die weiterführende Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung habe ich noch am gleichen Tag, Freitag, 01.07.2011, um 13.01 Uhr, vorab zur DAK gefaxt (die Originale gingen am Montag per Post zur DAK), damit die Unterlagen so schnell als möglich vorliegen. Sowohl die Bescheinigung des Hausarztes als auch die weiterführende Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung des Orthopäden sagen ganz klar und deutlich aus, dass es sich bei meiner Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung definitiv um meine Halswirbelsäule handelt und nicht um meinen Fuss (CRPS).
Am Dienstag, 05.07.2011, wurde mein "Fall" offensichtlich dem MDK vorgelegt. Wie ich nun mittags telefonisch erfuhr, waren weder die Bescheinung des Hausarztes noch die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (welches ich beides am 01.07.2011 vorab gefaxt hatte) im System eingescannt und wurden somit wohl auch nicht dem MDK vorgelegt. Jedenfalls sagte man mir am Telefon, dass der MDK wieder eine ablehnende Entscheidung getroffen hat, da es sich bei der Diagnose 79.29 auf meiner Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom 29.04.2011 um das CRPS mit meinem Fuss handele. Seit dem 18.05.2011 müsste mir die KK eigentlich - das mir zustehende - Krankengeld bezahlen, verweigert dies aber bis zum heutigen Tage noch immer und ich weiss nicht mehr, wie ich meine Miete noch meine anderen laufenden Kosten bezahlen soll. Bei meinem Anruf bei der KK am 06.07.2011 sagte mir eine Mitarbeiterin, dass mein "Fall" nun durch den Widerspruchsausschuss in Hamburg geklärt wird. Die KK hat mich und meinen Mann mittlerweile an unser Existenzminimum gebracht: Unser Konto ist mit 2500,00 Euro im Soll und alle weiteren laufenden Kosten (inkl. Lebensmittel) können von uns nicht mehr bestritten werden. Ich für meinen Teil jedoch schaue hierbei nicht mehr lange zu, denn dieses "Mürbemachen" halte ich psychisch und auch sonst gesundheitlich nicht mehr durch. Dank der Vorgehensweise der KK werde ich von Tag zu Tag kränker statt gesünder.
Anmerken möchte ich noch, dass mir die KK die negative Bescheidung des MDK vom 05.07.2011 lediglich "telefonisch" mitgeteilt hat. In schriftlicher Form liegen mir lediglich 2 Schreiben vor: Ein Schreiben mit Datum vom 07.06.2011 in dem mir mitgeteilt wird, dass die Bearbeitung/Klärung meines Widerspruchs vom 25.05.2011 noch etwas Zeit benötigt und ein zweites Schreiben mit Datum vom 06.07.2011 in dem mir mitgeteilt wird, dass mein Antrag auf Krankengeld an den Widerspruchsausschuss zur Klärung weitergeleitet wurde.
Seit dem 15.07.2011 liegt die Angelgenheit nun beim Anwalt und die Bescheidung durch den Widerspruchsausschuß der KK in Hamburg findet am 19.09.2011 statt. Mein Mann hat zwar Einkommen in Höhe von 1600 Euro Netto, jedoch bei einer monatlichen Warmmiete von 820,00 Euro bleibt zum Leben nicht viel übrig. Besonders da ja dann noch keine Versicherung, kein Auto, kein Benzin usw. finanziert ist.
Mein Anwalt hat dann einen Antrag auf Einstweilige Anordnung gestellt und eine Klage direkt nachgeschoben.

Dann folgten Schreiben der KK (an das Sozialgericht):

Zuerst hieß es, es würde sich um die gleiche Krankheit handeln, dann auf einmal war es eine hinzugetretene Krankheit, dann war es eine Krankheit, die in innerem Zusammenhang steht. Nachdem wir das alles widerlegen konnten und auch haben, bestand auf einmal kein Anordnungsgrund und auch kein Anordnungsanspruch. Einstweilige Anordnung wurde vom SG abgelehnt. Dann haben wir Beschwerde eingereicht. Und nun auf einmal, nach fast 8 Monaten kommt das SG (Nicht die KK) und behauptet, meine AU wäre im Mai unterbrochen gewesen. Die vorige AU ging bis Freitag, 20.5.11. An diesem Tag hatte ich einen Termin beim Orthopäden welche fast 3 Stunden dauerte. Als ich anschließend zum Hausarzt ging um die AU verlängern zu lassen, hatte dieser bereits ge-schlossen und mittags keine Sprechstunde. Also ging ich Montag, 23.5., hin und es wurde - wie bisher auch - eine Folgebescheinigung ausgestellt. (Die angeblich fehlende AU für das Wochenende wurde von meinem Arzt anstandlos nachträglich ausgestellt, an die KK, den Anwalt und somit auch an das Sozialgericht weitergeleitet. Seit dem herrscht von Seiten des Sozialgerichts Todenstille.
Ich bin auch definitiv nicht wegen der selben (der gleichen) Krankheit AU geschrieben. Ich wurde 2005 am Fuß operiert (verpfuschte OP) und bis 2008 folgten noch weitere 4 Operationen (ebenfalls am Fuß). Von Juni 2008 bis 30.11.2009 erhielt ich deswegen Krankengeld. Seit 29.4.2011 bin ich nun wegen eines 3fachen Bandscheibenvorfalles (Halswirbelsäule) AU geschrieben.
Was die Beiträge zur KV betrifft: Ich bin weder Familienversichert noch zahle ich selbst irgendwelche Beiträge. Dass ich nun auf die Hauptklagesache warten muss ist klar, jedoch kann das in 3 Monaten sein aber auch erst in 2 Jahren. Bis dahin ist unsere Existenz den Bach runter, da das Gehalt meines Mannes noch nicht einmal ausreicht um die fixen Kosten zu decken. Und von keiner Seite kommt irgendeine finanzielle Hilfe.
Habe letzte Woche noch bei der KK angerufen wegen der Beiträge. Dort hat man mir erklärt, dass ich von den Beiträgen befreit bin, da ich ja über den Rentnerstatus (meiner Ansicht nach zu unrecht) versichert sei.
Auch würden Krankenmeldungen nur bis 31.01.12 vorliegen. Als ich erklärte, dass alle Bescheinigungen persönlich bei der KK eingeworfen wurden, hieß es, ja die AUs sind schon da aber nicht mehr erfasst, da nicht relevant, da ich mich ja im Rentenstatus befinde.
Nun habe ich mich Mitte August bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet. Da die AU ja innerhalb eines vers.-pfl. Arbeitsverhältnisses entstanden ist und noch immer (nach über 1 Jahr) andauert, müsste ich ja eigentlich wieder einen Anspruch auf ALG I erworben haben.

Allerdings weiss ich nicht, ob ich das alles noch lange durchhalte. Die ewigen Schmerzen, die Medis und ihre ganzen Nebenwirkungen. Die Kämpfereien mit KK und Rentenversicherung.
Ich bin mit meinen Nerven am Ende. Mein Mann muss nach seiner sehr schweren Arbeit abends auch noch das erledigen was ich nicht tagsüber nicht auf die Reihe bekomme, da ich aufgrund des Medis einfach nicht dazu in der Lage bin.

So, ich hoffe, dass es bei Dir/Euch nicht auch so viele Baustellen auf einmal sind und wünsche Dir/Euch noch einen schönen Restsonntag.

LG
Tina

Verfasst: 20.10.2012, 20:22
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krankengeld

Verfasst: 21.10.2012, 15:24
von sabaton48
hier einen kleinen chronologischen ablauf :am 25.9.2012 beim arzt gewesen wegen verlängerung krankschreibung und auszahlschein ausfüllen und bei KK eingereicht,am selben tag um 18.41uhr(!)eine telefonische benachrichtigung von mitarbeiterin KK,daß KG mit dem 30.9.2012 endet ,sowie versicherungsschutz,aufforderung mich am 1.10.2012 beim arbeitsamt zu melden.am 26.9.2012 war das schreiben von selbiger KK-mitarbeiterin im briefkasten(gleicher inhalt des telefonats),mit verweis auf MDK-gutachten(nach aktenlage),wieder arbeitsfähig!also bin ich am 27.9.2012 zum sozialgericht(besagte aufschiebende wirkung des wiederspruch und
erlaß einer einstweiligen anordnung)beantragt,zum arbeitsamt arbeitsuchend gemeldet und dargelegt daß widerspruch läuft,antrag auf ALG1 wurde aufgenommen.zum arzt gegangen nochmals eine zusätzliche krankschreibung erhalten(neben auszahlschein(baw),als auch ein ärztliches attest,welches eine weitere AU begründet!dieses attest hab ich kopiert und mit widerspruch an KK geschickt.am 8.10.2012 (!!!)hab ich die bestätigung vom sozialgericht erhalten,zeitgleich(!),auch mit datumstempel,ein schreiben von KK ,daß aus sicht der gutachterin kein zweifel an meiner AU besteht(selbige hat vorher gutachten zu arbeitsfähigkeit erstellt)...widerspruch wurde also stattgegeben.dann kam das schreiben von der KK über das sozialgericht....sabaton

Verfasst: 21.10.2012, 16:19
von Machts Sinn
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krankengeld

Verfasst: 21.10.2012, 17:50
von sabaton48
ja,wenn man weiß wie es gemacht wird,und dazu auch noch funktioniert,gegen solch einen ,,übermächtigen gegner"anzutreten,gibt es doch wieder auftrieb!ohne dieses forum,und den ausführungen von MACHT SINN wäre ich im St.nimmerlein versunken!nun will ich den spuk noch sauber beenden.leider drängt die zeit(noch 4,5 tage)bis das sozialgericht endgültig einen strich unter die akte zieht!mir fehlt noch die passende formulierung ,wie ich auf das schreiben der KK an das sozialgericht reagieren soll!denn es scheint mir so(aus dem schreiben ersichtlich) als würde die rechtsabteilung der KK meine dargelegte argumantation und rechtsansprüche nicht wahrnehmen zu wollen :shock: gruß sabaton

Verfasst: 21.10.2012, 18:50
von Czauderna
Hallo Sabaton48,
auch dein Fall für mich - Für alle Kunden empfehlenswert !
Es wird höchste Zeit dass in diesem Forum ein Preis vergeben wird.
Gruss
Czauderna