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Verfasst: 23.02.2012, 11:24
von JanneXX
Krankenkassenfee hat geschrieben:
Warum hast Du denn bisher keine Grundsicherung beantragt?
LG, Fee
Bei schweren Depressionen kannst du nicht mal die kleinen Dinge des Alltags erledigen.
Es ist nicht so, dass die Einsicht fehlt, dass es absolut notwendig ist, zu handeln - du kannst nur schlicht nicht handeln und zerfleischst dich auch noch mit deinem Wissen, dass du dir damit selbst schadest.
Es vergeht kein Tag, an dem du nicht denkst: Aber morgen, morgen hab ich vielleicht wieder ein bisschen mehr Kraft und dann geh ich´s an. Und dann ist "morgen" und du bist genauso kraftlos wie gestern. Und du wirst immer kraftloser... - und siehst die zu erledigenden Berge um dich herum wachsen, und wachsen, und wachsen.
Dazu Panikattacken und soz. Phobien (du gehst u.a. nervlich an die Decke, wenn´s Telefon oder an der Tür klingelt - die Tür öffnest du nicht und ans Telefon gehst du meist auch nicht), da rücken irgendwelche Anträge oder Behördengänge in ganz weite Ferne.
Und von Dritten bekommst du zu hören: Bist ja selbst Schuld an deiner Situation, hättest halt was gemacht oder mach doch was.
Vielleicht kann nun der ein oder andere Leser nachvollziehen, warum der Hausbesuch des soz.psych. Dienstes am kommenden Freitag für mich sooo immens wichtig ist. Ich werde hoffentlich endlich praktische Hilfe bekommen!!!
Nun muss ich das Problem lösen, dass ich das Urteil nicht einfach ans Sozialgericht mailen kann, da dort aus technischen Gründen derzeit noch nicht möglich. Faxen kann ich theoretisch über meine Fritz-Box, hab das aber noch nie gemacht und weiss nicht, ob ich das hinkriege.
Und an meinem Drucker sind die Tintenbehälter leer
.
Herzlichen Dank für eure bisherigen Beiträge! (Auch wenn ich die letzten nicht verstehe).
LG
Janne
Verfasst: 23.02.2012, 14:23
von Krankenkassenfee
Hallo,
wenn Du das nicht gedruckt oder gemailt bekommst, dann schreib Dir das Aktenzeichen auf und sage es im Verfahren.
Hast Du mal darüber nachgedacht Dich unter Betreuung stellen zu lassen? Das kann auch eine besorgte Therapeutin anleiern.
LG, Fee
Verfasst: 23.02.2012, 21:31
von JanneXX
Sooo,
das Urteil ist gedruckt und direkt im Sozialgericht abgegeben.
Die Fax-Details erspare ich euch
Und glücklicherweise bin ich depressiv und nicht agressiv, sonst hätte ich heute auf der Heimfahrt (in meinem nicht versicherten Auto) an einem Geldinstitut halt gemacht, um meine finanziellen Nöte zu lindern.
Ach - und vor dem Sozialgericht parkte ich mein nicht versichertes Auto mit eingeschaltetem Warnblinker gegen die Fahrtrichtung auf einem Behindertenparkplatz
. Tja, wenn schon, denn schon.
Aber keine Sorge, damit ist mein Energiefünkchen auch schon wieder erloschen...
Grüße von
Janne
Verfasst: 23.02.2012, 22:00
von vlac
Hallo,
bitte konzentriere nicht Deine gesamte Energie darauf, einen Kampf zu fechten, der sehr lange dauern kann, und vor allem: Bei dem die Möglichkeit besteht, dass Du verlierst. Du hast keinen Beistand, der Dir hilft, damit umzugehen. Ich mache mir Sorgen darüber, was mit Dir nach dem Anhörungstermin geschieht.
Deshalb meine ganz dringende Bitte an Dich: Bitte wende Dich an die Caritas. Die Caritas hat ganz exzellente Berater, die Dir wertvolle Hilfestellungen für Deinen Weg geben können. Und vor allem: Sie sind schnell verfügbar. Du kannst Dich auch online an sie wenden und bekommst innerhalb von 48 Stunden eine Antwort.
Hier findest Du das Kontaktformular: caritas.de/cms/websites/caritasde/hilfeundberatung/online-beratung/startseiteonline-ber/live.aspx
Außerdem solltest Du sofort einen Anwalt anrufen und ihn bitten, Dich zum Gerichtstermin zu begleiten. Natürlich weiß ich, dass Du Dir keinen Anwalt leisten kannst. Aber dafür gibt es sogenannte "Beratungsscheine": Du gehst mit Deinen Kontoauszügen und Gehaltsnachweisen zum Amtsgericht, und bekommst dort einen Schein, den Du dem Anwalt gibst. Du musst dann nur zehn Euro bezahlen; der Anwalt rechnet direkt mit dem Gericht ab.
Wenn Du die Kraft für den Gang zum Amtsgericht nicht hast, dann rufe bei enem Anwalt an, und bitte darum, Dir dabei zu helfen.
Diese beiden Dinge, Caritas und Anwalt, sind die allerwichtigsten Dinge, die Du nun tun musst. Denn nicht nur musst Du den Kopf frei haben, um Dich auf Deine Gesundheit zu konzentrieren. Dir müssen auch Wege aufgezeigt werden, schnell an Geld zu kommen.
Verfasst: 23.02.2012, 22:11
von GerneKrankenVersichert
JanneXX hat geschrieben:Sooo,
das Urteil ist gedruckt und direkt im Sozialgericht abgegeben.
Die Fax-Details erspare ich euch
Und glücklicherweise bin ich depressiv und nicht agressiv, sonst hätte ich heute auf der Heimfahrt (in meinem nicht versicherten Auto) an einem Geldinstitut halt gemacht, um meine finanziellen Nöte zu lindern.
Ach - und vor dem Sozialgericht parkte ich mein nicht versichertes Auto mit eingeschaltetem Warnblinker gegen die Fahrtrichtung auf einem Behindertenparkplatz
. Tja, wenn schon, denn schon.
Aber keine Sorge, damit ist mein Energiefünkchen auch schon wieder erloschen...
Grüße von
Janne
Sorry, das wird mir dann doch zu viel des Guten. Falls du tatsächlich echt sein solltest, nur der Hinweis, dass mit einem unversicherten Auto durch die Gegend zu fahren ein Straftatbestand ist und dass du bei einem Unfall deines Lebens nicht mehr froh wirst.
Ansonsten, nimm einen der vielen ernstgemeinten Vorschläge hier an oder troll woanders.
Verfasst: 25.02.2012, 11:32
von JanneXX
Hallo vlac,
herzlichen Dank für deine Anteilnahme und detaillierten Tipps.
Ich hatte gestern Besuch vom Soz.Psych.Dienst und deine Tipps ins Gespräch mit eingebracht.
Der spD nimmt am Montag gleich Kontakt mit einem Fachanwalt auf, der das mit dem Amtsgericht für mich erledigt und unterstützt mich auch praktisch bei den finanziellen Dingen. Caritas hatte ich auch angesprochen. Ob die zusätzlich eingeschaltet werden sollen, wollte der spD bis Montag klären. Terminvereinbarungen für Arztbesuche und Begleitung dorthin übernimmt auch der spD.
Wir haben einen groben Fahrplan der praktischen Hilfsmöglichkeiten aufgestellt und ich fühle mich ein wenig erleichtert.
Den Patientenbeauftragten Herrn Zöller hatte ich am Donnerstag noch kontaktiert - und nun hoffe ich auch auf seine Unterstützung bei der Einforderung meiner Rechte und auf meinem Weg zur Erlangung einer besseren Gesundheit.
LG
Janne
Verfasst: 25.02.2012, 12:16
von hedi
hi Janne
das find ich toll, daß Du Unterstützung bekommst. Mir geht es im Moment ähnlich wie Dir, aber mein Sohn nimmt die ganzen Telefonate und Gänge zu Ämtern für mich auf sich.
Viel Glück
Hedi
Verfasst: 23.09.2012, 21:44
von JanneXX
Hallo,
mich gibt´s noch, ich zappel und kämpfe, wann immer es meine Kraft zulässt. Oftmals reicht sie nicht mal zum Lesen...
@ MachtsSinn: Nochmals ganz herzlichen Dank für den Hinweis auf dieses Urteil! Im Erörterungstermin meinte der Vertreter der Sparkasse zwar, dass das ja ein anderes Bundesland betrifft und man je nach Lauf der Dinge auf jeden Fall hier im Land mindestens bis in die 2. Instanz gehen würde, um auch in anderen Fällen darauf zurück greifen zu können. Und das würde daaaauuuuern.
Und die BSG Revision zu og Urteil würde mindestens genauso lange daaauuuuern.
Wie ich hier im Forum gelesen habe, gibt´s seit Mai bereits ein BSG Urteil dazu, das bestätigt, dass bei Feststellung der AU am Letzten Tag der Beschäftigung einen Anspruch auf Krankengeld besteht. Jiipppiehhh!
Nun hat sich etwas weiteres, unschönes, gezeigt: Meine HA haben die AU manchmal bis freitags ausgestellt, ich habe als nächsten Termin für die Sprechstunde den darauffolgenden Montag genannt bekommen und da wurde dann auch die FolgeAU ausgestellt (immer FolgeAU, keine Auszahlscheine).
Ich bin seit Jahrzehnten Patientin in dieser Praxis, hatte noch niemals Grund, die Richtigkeit der ausgestellten AUs anzuzweifeln und wäre auch niemals auf so einen Gedanken gekommen! Und die AU-RL, nach denen der Arzt die Bescheinigung ausstellt, kenne ich als "JanneGKVVersicherte" auch nicht! (Ich hab mal im Wartezimmer andere Patienten befragt und die kannte niemand!!! Tenor: Die müsste nur der Arzt kennen.)
Ihr ahnt es schon: Nun will die SparKrankenkasse nicht (nach-)zahlen, weil Lücken vorhanden sind, die jedoch nicht von mir verursacht sind! Anyway:
Ich hätte
a) die AU-RL kennen müssen (und "Lücken")
b) meinen Arzt darauf hinweisen müssen, dass er da einen Quark bescheinigt und dass er das doch bitte so oder so auszustellen hat
c) ihm erläutern müssen, warum das Quark ist, was er da bescheinigt, obwohl er ettliche Berufsjahre auf dem Buckel hat und die AUs schon immer so ausgestellt, ohne Hinweise (von wem auch immer), dass die nicht in Ordnung sind.
d) Alternativ (immer von KK + Richterin vorausgesetzt, dass ich Punkt a) aus dem ff beherrsche) hätte ich freitags zur Arbeitsagentur gehen müssen, mich für Samstag und Sonntag arbeitslos melden, weil ich montags den nächsten Arzttermin mit Ausstellung der FolgeAU habe!
Bereits im Erörterungstermin habe ich wiederholt darauf hingewiesen, dass ich nicht auf Gutdünken zum Arzt gehe, sondern immer bei Ausstellung der FolgeAU den nächsten Termin genannt bekam, zu dem ich erneut den Arzt aufgesucht habe und weitere AU festgestellt wurde usw.
Im Protokoll wurden meine Einwände nicht aufgeführt, lediglich, dass das Gericht auf die "Lücken" hingewiesen hat.
Nun soll ich mich dazu äussern.
Könnt Ihr mir noch hilfreiche Tipps geben oder muss ich nun meine Ärzte verklagen?
Viele Grüße von
Janne
Verfasst: 23.09.2012, 21:48
von JanneXX
hedi hat geschrieben:hi Janne
das find ich toll, daß Du Unterstützung bekommst. Mir geht es im Moment ähnlich wie Dir, aber mein Sohn nimmt die ganzen Telefonate und Gänge zu Ämtern für mich auf sich.
Viel Glück
Hedi
Hallo Hedi,
die praktische Unterstützung tröpfelt äusserst spärlich vor sich hin....(um nicht zu sagen: findet nicht wirklich statt).
Meinem Bruder habe ich Vollmacht erteilt, sodass er zumindest Grundsicherung für mich beantragen konnte.
LG
Janne
Verfasst: 23.09.2012, 22:10
von Machts Sinn
Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.
Verfasst: 24.09.2012, 15:00
von JanneXX
Hallo Machts Sinn,
danke für Deine Unterstützung!
Ich weiss gar nicht, warum ich mich wiederholt zu diesen "Lücken" äussern muss. Wie gesagt hatte ich mich beim Erörterungstermin bereits erklärt (im Beisein meiner Begleitung) und auch gesagt, dass ich keine AU-RL kenne und auch niemanden anderen kenne, der diese kennt! (Wo steht eigentlich, dass man die kennen muss? Habe ich das vor Jahrzehnten evtl. unwissentlich mal unterschrieben?? Gibt´s dazu evtl Veröffentlichungen durch Printmedien oder TV?)
Im August auf Aufforderung des Gerichts habe ich mich erneut schriftlich erklärt und sogar als Muster eine AU z.B. bis 20.10. und ein Terminzettelchen der Arztpraxis, aus dem ersichtlich ist, dass mein nächster Termin am 21.10. stattfinden soll.
Auch habe ich darauf hingewiesen, dass diese Sparkasse vor etlichen Jahren KG an mich gezahlt hat aufgrund der AU-Bescheinigungen derselben Ärzte.
Nun kam diese "Lücken-Problematik" durch den Sozialverband, dem ich vor kurzem Vollmacht erteilt habe, erneut auf mich zu.
Ich habe heute per E-Mail geantwortet und erst mal auf die vorstehenden Sachverhalte verwiesen.
LG
Janne
Verfasst: 24.09.2012, 15:21
von JanneXX
Nur so am Rande:
Meine KK hat in der Vergangenheit wiederholt Unterlagen bei Gericht eingereicht, die entweder nicht den aktuellen Stand auswiesen (zB sehr altes Versichertenkonto), unvollständig waren (Kopien der AUs) oder Entgeltbescheinigungen anderer Personen enthielten (Berechnung des fiktiven Krankengeldanspruchs)!
Ist für mein Empfinden schon irgendwie der Knaller...
Verfasst: 24.09.2012, 15:36
von Machts Sinn
Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.
Verfasst: 24.09.2012, 17:08
von JanneXX
Machts Sinn hat geschrieben:Hallo Janne,
die Sache scheint mir sehr komplex, zu schwierig um hier kurzfristig einen hilfreichen Beitrag zu schreiben, zumal ich den Sachverhalt bei weitem nicht ausreichend kenne und in der Zeit seit Ende Februar bis heute offenbar einiges gelaufen ist.
Nein, da lief nicht wirklich was. Daher wurde das Mandat nun dem VdK übertragen.
Da sind alle Details wichtig und es kommt auf die enge Zusammenarbeit mit deinem - hoffentlich guten – Prozessvertreter an (Sozialverband, VdK … ?). Falls der fachlich überfordert sein sollte, besprich mal mit ihm, ob in deinem Falle die Beauftragung eines Rechtsanwaltes über die Prozesskostenhilfe noch in Betracht käme. Immerhin kann die Erfolgsaussicht der Klage wohl nicht verneint werden und du hast auch was von Grundsicherung geschrieben.
Prozesskostenhilfe wurde genehmigt und im Erörterungsprotokoll auch festgehalten. Den Antrag habe ich nun zurück genommen, da der VdK darüber nicht abrechnen darf.
Von einem Prozessvertreter sollte man erwarten können, dass er im Termin mit dabei ist – oder wie war das Ende Februar?
Der Fachanwalt sowie der Sozialarbeiter des spD konnten mich aus Termingründen nicht begleiten... Daher ist mein Bruder kurzfristig als Begleitung eingesprungen, da mir sonst ein Erscheinen vor Gericht nicht möglich gewesen wäre. Die Folgen hätte selbstverständlich wiederum ich zu verantworten gehabt...
(Das mit dem Beratungsschein lt. Vlac vom 23.02.2012 kann ich nicht nachvollziehen, da du ja im gerichtlichen Verfahren bist).
Jedenfalls gibt es viele gute Argumente für dich, aber da muss richtig und intensiv gearbeitet werden …
Falls mir in der Rechtsprechung wieder ein hilfreiches Urteil begegnet, denke ich an dich.
Danke sehr!
Gruß!
Machts Sinn
Aber noch mal:
Bin ich der einzige Doofie, der die AU-RL nicht kennt?
Und im Zustand schwerer Depressionen ua nicht fix und sauber trennen kann, warum die AU und FolgeAUs zur Vorlage beim Arbeitgeber vollkommen in Ordnung sind, mein Arzt mich aber im Falle von zB Krankengeld oder Arbeitslosigkeit durch die von ihm zu verantwortenden "Lücken" unbeabsichtigt zum Sozialfall macht?
Gab´s in der Vergangenheit öffentliche Aufschreie und Entrüstung und mir ist da was entgangen?
Ich erwarte kurzfristig keinen hilfreichen Beitrag - aber freue mich über Hinweise, wie ich meine Sache weiter voranbringen kann. Ob es zum derzeitigen Stand Sinn macht, die interessierte Öffentlichkeit an meinen Erfahrungen teilhaben zu lassen damit auch dem Letzten dämmert, womit ua die Milliardenüberschüsse erwirtschaftet werden...
LG
Janne
Verfasst: 24.09.2012, 21:12
von Machts Sinn
Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.