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Verfasst: 20.02.2012, 19:30
von hedi
danke Machts Sinn

Verfasst: 20.02.2012, 19:39
von hedi
hallo kernschmelze,

danke für die hilfreiche Antwort! Ja, das steht sogar in dem Gutachten des Facharztes, daß ich massiv vom Sozialversicherungsträger unter Druck gesetzt wurde. Es war teilweise so schlimm, daß ich erst auf die Nummer geschaut habe, bevor ich den Telefonhörer abnahm.
Zudem ist einer der Nervenzusammenbrüche vom diensthabenden Notarzt behandelt worden, der am nächsten Tag meinen Hausarzt davon in Kenntnis setzte.

Gruß Hedi

Verfasst: 20.02.2012, 19:50
von CiceroOWL
Dunme Frage inwie fern wurdes du denn vom SV Träger unter Druck gesetzt? durch Anrufe durch Briefe durch eine Bedrohung usw usw?

Verfasst: 20.02.2012, 19:55
von hedi
Dumme Antwort..... per Telefon natürlich.

Übrigens mehr Schein als Sein :D

Verfasst: 20.02.2012, 20:04
von Kernschmelze
Hallo hedi,

die Fragen, die CiceroOWL gestellt hat, sind wichtig für die besagten Gutachten. Wenn sie als "Beweismittel" in einem möglichen Prozess eingesetzt werden sollen, ist Genauigkeit des "Tathergangs" genauso unverzichtbar wie die exakte Beschreibung der Gesundheitsschädigung, die kausal verursacht wurde.

Ich rate hier, (ab sofort) exakt Protokoll zu führen - die typischen W-Fragen: wann was, wo, ....

Ich würde auch keine Telefonate mehr führen, sondern alles schriftlich abwickeln. (Zunächst habe ich Telefonnotizen verfasst und sie an die KK gefaxt. Die waren so perplex, dass sie sich verbeten haben, dass ich Telefonate nachträglich inhaltlich festhalte. Im Gegenzug habe ich verboten, dass die Betroffene oder ich angerufen werden. Ich habe mir ausbedungen, ausschließlich schriftlich den Kontakt aufrecht zu erhalten. Das geht!)

Ich habe dann nur noch mit dem Vorstandsvorsitzenden korrespondiert. Seit der Zeit wird seitens der KG-Stelle jedesmal vermerkt "ist beim Vorstand bekannt". Die Damen und Herren waren plötzlich sehr freundlich.

Ich berichte deswegen so ausführlich, damit Du siehst, dass es Mittel gibt, um auf Augenhöhe mit der KK zu "verhandeln". Diese Erfahrung befreit von dem Druck der Ohnmacht.

Ich wünsche Dir den Mut, hier auch dagegen zu halten.

Und: Alles ganz kleinteilig dokumentieren! Die Gegenseite scheut auch nicht vor Halbwahrheiten, Diffamierungen und Falschdarstellungen zurück, um ihren Kopf zu retten. Nur erfahrungsgemäß ist deren Dokumentation lückenhaft. Dies ist immer eine Chance, sie vor dem Gericht schlecht aussehen zu lassen. Hier hilft vorab der Abgleich der eigenen Daten-sammlung mit der Akte, die zur Akteneinsicht angefordert werden sollte. Auch in Bezug auf diese Aktion würde ich keinen Aufwand scheuen. Wichtig ist, den Herrschaften zu demonstrieren, dass man seine Rechte kennt.

Gruß, Kernschmelze

Verfasst: 20.02.2012, 20:13
von CiceroOWL
Danke Kernschmelsze,
du hast den Sinn der Frage verstanden, muss micht entschuldigen das ich den Hintergrund nicht näher erläutert habe.

Verfasst: 20.02.2012, 20:16
von hedi
hallo Kernschmelze,

wenn es diese Woche nicht mit einer Entscheidung klappt, werde ich sicher noch einen Weg finden. Danke für die Unterstützung. Habe z.T. auch Telefonate auf AB.
Ich werde kämpfen und wenn es das Letzte ist, was ich nach meinem langen
Arbeitsleben noch tue!

Es geht nur gewaltig an die Nerven!

Gruß Hedi

Verfasst: 20.02.2012, 20:20
von hedi
hallo ciceroOWL,

hab es auch verstanden :))

Gruß Hedi

Verfasst: 20.02.2012, 20:21
von Grampa
Kernschmelze hat geschrieben:...Danach haben wir in aller Ruhe den Schmerzensgeldprozess vorbereitet, der z. Zt. beim LG anhängig ist. Basis ist u. a. ein psychologisches Gutachten, das zeitnah zur damaligen Entscheidung eingeholt wurde und den Schockschaden dokumentiert...
ist das LG die 1. oder 2. Instanz?

Verfasst: 20.02.2012, 20:22
von Kernschmelze
Hallo hedi,

so ist es richtig.

Und denke immer daran: Auf einen groben Klotz gehört immer ein grober Keil.

Wer nimmt Rücksicht auf Dich? Keiner!

Die Gegenseite lebt in einer Welt von Zielvereinbarungen und Boni. Dein Schicksal schert keinen. Also, Rücksicht auf den armen Sachbearbeiter - geschenkt. Rede mit dem Vorstandsvorsitzenden. Der greift 250.000 pro Jahr ab und hat ein dickes Fell. Nur wenn das Bild der KK in der Öffenlichkeit Risse bekommt, dann wachen die Damen und Herren im Vorstand auf. Man muss sie da packen, wo es denen weh tut.

Gruß, Kernschmelze

Verfasst: 20.02.2012, 20:32
von Kernschmelze
Hallo Grampa,

ich musste lernen, dass Amtspflichtverletzungen grundsätzlich in 1. Instanz beim LG verhandelt werden, egal, welches Fachrechtsgebiet betroffen ist. Das hängt mit dem Art. 34 GG 3. Satz zusammen, der den "ordentlichen Rechtsweg" bestimmt. Als "ordentliche Gerichte" werden seit 1877 nur die Zivil- und Strafgerichte bezeichnet und nicht die Fachgerichte.

Übrigens hat die Justizministerkonferenz am 1./2. Juni 2006 in Erlangen beschlossen, dass diese historisch begründete Vorgehensweise aufgehoben werden sollte. Bisher ist nichts geschehen.

Gruß, Kernschmelze

Verfasst: 20.02.2012, 21:03
von Machts Sinn
Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.

Verfasst: 20.02.2012, 21:13
von Czauderna
Machts Sinn hat geschrieben:Tja Kernschmelze,

ein paar mehr von "deinem Kaliber" und die Krankengeldeinstellungspraxis der Krankenkassen und des MDK wäre flächendeckend kein Problem - Respekt!

Gruß!
Machts Sinn

Hallo,
na ja - ich bon schon froh, dass es solche "Kaliber" nicht wie Sand am meer gibt.
Nicht, dass sich jemand gegen Ungerechtigkeiten wehren soll, aber wenn ich schon das Ding mit dem "groben Keil" lese - dann kann ich mir vorstellen, dass solche "Kaliber" nicht nur in Sachen Krankenkasse mit dem Messer zwischen den Zähnen zu Bett gehen. Mir ist da eine gesunde Diskussion und im Ernstfall auch ein Klageverfahren schon liebr, als mit solchen "Kalibern" Kontakt zu haben, obwohl, wie wir gelernt haben, schreiben solche "Kaliber" lieber als denn sie reden - hat auch etwas für sich.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 20.02.2012, 21:34
von hedi
:D :D An Alle,

ich bin auch froh, daß es solche Kaliber gibt. Ich danke Euch für Eure zahlreichen Tipps. Es hat mir etwas Mut gemacht. Ich hoffe, ich schaff das alles. Habe nicht soviel Kraft wie Kernschmelze.

Danke!

Hedi

Verfasst: 21.02.2012, 00:55
von Machts Sinn
Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.