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Verfasst: 20.02.2012, 18:10
von Machts Sinn
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Verfasst: 20.02.2012, 18:57
von Grampa
Sehe ich nicht so, auch während der Leistungsfortzahlung besteht ein Anspruch auf Krankengeld
woher nimmst du deine Behauptung, dass in Bezug auf Anspruchsentstehung bei einer Folgebescheinigung andere Kriterien gelten als bei der Erstbescheinigung?
Verfasst: 20.02.2012, 21:00
von Machts Sinn
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Verfasst: 21.02.2012, 08:16
von Grampa
aha, du stellst also eine Behauptung auf und kannst diese nicht begründen, wenn man dich hinterfragt antwortest du mit einer Gegenfrage
meine Begründung steht bereits im Vorpost:
KG-Anspruch beginnt bei Arbeitslosen mit Beginn der AU und nicht wie bei Arbeitnehmern erst ab Tag nach ärztl. Feststellung § 47b Abs. 1 Satz 2
und nun begründe mir, warum das nicht bei einer Folgebescheinigung gilt, dass muss ja irgendwo stehen oder es muss eine richtungsweisende Rechtssprechung geben die mir unbekannt ist - was ja durchaus möglich ist, bin nicht so ein Hobby-Jurist wie du
Verfasst: 21.02.2012, 09:45
von Machts Sinn
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Verfasst: 21.02.2012, 10:09
von Grampa
das ist doch aber keine Begründung dass Arbeitslose am vorletzten Tag der bisherigen AU schon wieder zum Arzt müssen, der letzte Tag reicht doch immer noch siehe AnspruchsENTSTEHUNG nach § 47b...
Verfasst: 21.02.2012, 10:42
von Machts Sinn
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Verfasst: 21.02.2012, 10:46
von Grampa
ach weißt du, ich will von dir keine Nachhilfe, meine Grundintention hier ist es Versicherten mit praktischen Ratschlägen zur Seite zu stehen, ich muss und will nicht jedes BSG-Urteil bis ins kleinste auswendig kennen, das ist ja dein Hobby und das Feld überlass ich dir gerne...
in diesem Sinne...