Verfasst: 07.02.2012, 10:51
Hallo Diplom-Rentner,
ich will das auch nochmal verdeutlichen. Bei dem ermäßigten KV-Beitrag, den Du beschrieben hast, handelt es sich vermutlich um die MIDI-Jobs, also diese sogenannte Gleitzonenregelung von über 400,- EUR bis 800,- EUR Bruttoverdienst. Hier ist die Beschäftigung dann aber auch pflichtig.
Ansonsten liegt ein MINI-Job vor. Und dieser gilt in einer freiwilligen Mitgliedschaft grds. als Einnahmen zum Lebensunterhalt. Lediglich in der KV ist dieser Betrag jedoch nicht beitragspflichtig, da der Arbeitgeber bereits einen Pauschalbetrag abführt. Czauderna hat also recht.
Gruß
Sportsfreund
ich will das auch nochmal verdeutlichen. Bei dem ermäßigten KV-Beitrag, den Du beschrieben hast, handelt es sich vermutlich um die MIDI-Jobs, also diese sogenannte Gleitzonenregelung von über 400,- EUR bis 800,- EUR Bruttoverdienst. Hier ist die Beschäftigung dann aber auch pflichtig.
Ansonsten liegt ein MINI-Job vor. Und dieser gilt in einer freiwilligen Mitgliedschaft grds. als Einnahmen zum Lebensunterhalt. Lediglich in der KV ist dieser Betrag jedoch nicht beitragspflichtig, da der Arbeitgeber bereits einen Pauschalbetrag abführt. Czauderna hat also recht.
Gruß
Sportsfreund