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Verfasst: 27.01.2012, 09:48
von Krankenkassenfee
Hallo,

sofern Einkommen aus einer Photovoltaikanlage im Steuerrecht unter Einkünfte aus Gewerbe läuft, ist es in der Krankenversicherung Arbeitseinkommen (Selbständige) und eine der Einkommensarten, die auch bei pflichtversicherten Rentner zur Beitragsbemessung herangezogen wird.

Wie versteuerst Du es denn bzw. unter was läuft es bei Dir?

LG, Fee
P.S. Hatte Arbeitsentgelt über Minijob geschrieben :-) , das wäre, wenn ein Rentner noch arbeitet

Verfasst: 27.01.2012, 10:45
von uschi5000
Photovoltaikanlage läuft immer unter Gewerbe, egal wie hoch der Gewinn hieraus ist. Es muß monatlich immer eine Umsatzsteuervoranmeldung gemacht werden. Ich hatte gedacht, bei den kleinen Beträgen muß man keine Krankenversicherungsbeiträge zahlen.

LG
Uschi

Verfasst: 27.01.2012, 12:36
von GerneKrankenVersichert
Beiträge müssen nicht entrichtet werden, wenn Versorgungsbezüge (und ähnliche Einnahmen) und Arbeitseinkommen 131,25 € monatlich nicht übersteigen.

Verfasst: 27.01.2012, 18:43
von uschi5000
Ich bekomme jeden Monat 180 €. Der Gewinn lt. EÜR für 2011 ist 890 €.
Zählen jetzt die 180 € pro Monat oder der Gewinn von 890 durch die Monate geteilt.

LG
Uschi

Verfasst: 27.01.2012, 18:58
von Czauderna
uschi5000 hat geschrieben:Ich bekomme jeden Monat 180 €. Der Gewinn lt. EÜR für 2011 ist 890 €.
Zählen jetzt die 180 € pro Monat oder der Gewinn von 890 durch die Monate geteilt.

LG
Uschi
Hallo,
was auf deinem Steuerbescheid steht gilt im Allgemeinen als beitragspflichtige Einnahme wenn diese über der o.g. Grenze liegen.
Gruss
Czauderna