Hallo,
sofern Einkommen aus einer Photovoltaikanlage im Steuerrecht unter Einkünfte aus Gewerbe läuft, ist es in der Krankenversicherung Arbeitseinkommen (Selbständige) und eine der Einkommensarten, die auch bei pflichtversicherten Rentner zur Beitragsbemessung herangezogen wird.
Wie versteuerst Du es denn bzw. unter was läuft es bei Dir?
LG, Fee
P.S. Hatte Arbeitsentgelt über Minijob geschrieben , das wäre, wenn ein Rentner noch arbeitet
Photovoltaikanlage
Moderator: Czauderna
-
- Beiträge: 3599
- Registriert: 13.08.2008, 14:12
Hallo,uschi5000 hat geschrieben:Ich bekomme jeden Monat 180 €. Der Gewinn lt. EÜR für 2011 ist 890 €.
Zählen jetzt die 180 € pro Monat oder der Gewinn von 890 durch die Monate geteilt.
LG
Uschi
was auf deinem Steuerbescheid steht gilt im Allgemeinen als beitragspflichtige Einnahme wenn diese über der o.g. Grenze liegen.
Gruss
Czauderna