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Verfasst: 13.01.2012, 22:21
von Krankenkassenfee
Hallo,
je nach Diagnose kann man das Schreiben anders aufsetzen. Verbandswechsel oder Untersuchungen in bestimmten Abständen könnten eine Erklärung sein, oder was weiß ich. Dafür halt. Nicht für die Befriedigung meiner persönlichen Neugier, Diagnosen lese/sehe ich den ganzen Tag.
LG, Fee
Verfasst: 13.01.2012, 22:44
von Manolo
Hallo, Krankenkassenfee
wir wissen ja nicht, ob die Kasse mit derm ersten Schreiben - oder dem ersten Auszahlschein das Verfahren so dem Versicherten erklärt hat.
Ich selbst arbeite bei einer Kasse, die immer Krankengeld rückwirkend bis zum Tag zahlt, an dem der Auszahlschein ausgestellt ist. Und das steht auch in dem ersten Schreiben. Und ich weiß, dass das Verfahren auch bei anderen Kassen so ist.
Ich habe von meiner kk keinen Auszahlschein bekommen, deswegen wußte ich das nicht. Habe von meine Arzt einen gelben Schein bekommen.
Gruß
Verfasst: 13.01.2012, 22:52
von Manolo
Hallo Machts Sinn,
danke für deine Links.
Soll ich beide Links der kk als Begrundung als Widerpruch einsenden?
Und beide auch beim Sozialgericht abgeben?
Danke
Gruß
Verfasst: 13.01.2012, 23:06
von Machts Sinn
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Verfasst: 13.01.2012, 23:30
von Manolo
Hallo Machts Sinn,
Am 09.01.2012 war eine Folgebescheinigung.
Eine Frage habe ich. Aus den Link aus NRW hat doch die Antragstellerin (AS) 11. Senat doch verloren, vor gericht?
Sorry, für die dumme Frage habe leider nicht viel Ahnung davon.
Gruß
Verfasst: 13.01.2012, 23:45
von Manolo
Hallo Machts Sinn,
meints du dise drei Urteile?
11. Senat
S 40 KR 792/11 ER
L 11 KR 465/11 B ER
16. Senat
L 16 KR 73/10
B 1 KR 19/11 R
5. Senat
S 17 KR 468/11 ER
L 5 KR 271/11 B ER
Verfasst: 14.01.2012, 00:31
von Machts Sinn
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Verfasst: 14.01.2012, 00:45
von Manolo
Danke Machts Sinn,
werde das mit den drei Links machen.
""solltest aber trotzdem parallel das zweite Gleis von Hartz IV fahren und sobald du wieder arbeitsfähig bist auch bei der Arbeitsagentur Leistungen beanspruchen ""
Werde wohl länger arbeitsunfägig bleiben > also kann ich das Arbeitsamt vergessen
Danke dir für die guten Tips
Gruß
Verfasst: 14.01.2012, 08:48
von Krankenkassenfee
Hallo,
der 6.1. war ja bekanntermaßen ein Freitag, gell?! Deshalb waren der 7.+8.1. Wochenende, wo kein Arzt auf hat - außer Notdienst. Der 9.1. war folglich der Montag und quasi der nächste Tag.
Das sollte halt auch mit aufgenommen werden, sonst sieht es so aus, dass jemand sich 3 Tage nicht gekümmert hat.
LG, Fee
Verfasst: 14.01.2012, 09:49
von CiceroOWL
Wo er hätte zur Urlaubsvertretung gehen können weil der Arzt im Urlaub war. Problem bleibt.
Gruß
Jochen
Verfasst: 14.01.2012, 11:42
von Machts Sinn
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Verfasst: 14.01.2012, 12:25
von Czauderna
Hallo Machts Sinn,
da bin ich voll auf deiner Argumentationsschiene - hier liegt die Verantwortung klar bei der Kasse, ich kann den Versicherten nicht so ins Messer laufen lassen.
Auch wenn ich mich als Kasse auf dieses BSG-Urteil stützen könnte, ich muss dem Versicherten das im voraus von mir aus erklären und mitteilen.
Dann kommt es in der Praxis nicht zu solchen Fällen.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 14.01.2012, 12:36
von Machts Sinn
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Verfasst: 14.01.2012, 13:50
von CiceroOWL
von 02.01.2012 bis 06.01.2012 krank geschrieben
Der 06.01.2012 war kein Feiertag sondern ein werktag, somit hätte am 06.01. doch wohke ienArztbesuch auch vertretugnsweise erfolgen können oder?
Verfasst: 14.01.2012, 15:09
von röschen
CiceroOWL hat geschrieben:
Der 06.01.2012 war kein Feiertag sondern ein werktag
Nicht in jedem Bundesland!