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Verfasst: 13.01.2012, 09:32
von juergen388
hallo ,auch ich hätte das probleme und ich komme zwar aus einem andere bundes land (baden-württenberg) aber hier ist es ähnlich.
1.dein mann müßte den hof nicht übergegen ,sondern es hätte gereicht in auf mind. 10 jahre zu verpachten.entweder an eins deiner kinder oder fremd.dein kind hätte ,zumindest auf dem papier den hof pachten können ,bzw hab ihr ja sowieso fremd verpacht ,dein mann hätte die pacht zusätzlich ohne abgaben (vielleicht steuer wenn das einkommen zu hoch wäre)haben können
2. bei einem verkauf darfs du dir nich zuviel versprechen(unabhängig ob noch erben abgefunden werden).der hof ist betriebsvermögen und privat wird er erst wenn du ihn versteuerst
3 familienversichert ist man nur wenn du weniger als 400.-€ einnahmen hast ,dazu zählen auch mieten ,pacht ,zinsen usw.
4 bei einer anstellung über 401..-€ bist du pfichtversichert,vielleich gib sich die möglichkeit ,putzen ,altenplege usw.
5 da du berufstätig wärst ,hast du noch anspruch auf arbeitslosen geld ,dann bist duch krankenversichert.
6.bewirtschaftest du den hof noch,dann sind die pacht einnahmen betriebseinnahmen,dann kommt es auf den einkommensteuer bescheid an ,wie hoch dein einkommen ist.
7 wie alt bist du ,wann kannst du in frührente gehen
8.gib es bei euch nicht auch einen bauerverband der kann hier meist besser helfen als ein rechtsanwalt.
Verfasst: 13.01.2012, 11:56
von apollo
Hallo
Selbst wenn mein Mann den Hof behalten hätte, ihn verpachtet hätte an wen auch immer, darf er nur 400 Euro zu seiner vollen Erwerbsminderungsrente dazuverdienen. Alles was darüber ist wird von seiner Rente abgezogen. Also hätten wir auch nicht mehr als vorher. Die Versicherungen für den Hof, Landwirtschaftskammer usw. muß er ja trotzdem bezahlen, hab ich alles schon mit Rentenberater und Steuerberater durchgekaut.
Das Jahreseinkommen des Hofes beträgt ca 6000 Euro dafür muß ich keine Steuern bezahlen. Also kann ich von der Steuer nix absetzten weil ich ja nichts bezahle. Aber den Steuerberater, den ich ja haben muß, den muß ich bezahlen.
Ich bin 48 Jahre, habe 28 Jahre in der Krankenpflege gearbeitet, 30 Jahre auf dem Hof,habe 2 Schulter OP's rechts vor einem Jahr gehabt, wobei der Rechte Arm nicht mehr 100% belastbar ist. Habe zur Zeit einen Bandscheibenvorfall mit dem ich nicht zum Arzt gehen kann weil nicht versichert. Und wenn ich jetzt eine Erwerbsminderungsrente beantragen würde,die 5,5 Hektar die ich noch selbst bewirtschafte verpachten würde, hätte ich das gleiche Problem wie mein Mann wenn ich die volle EMR bekommen würde,ich dürfte nur 400 Euro dazuverdienen und müßte trotzdem alle Versicherungen bezahlen.
Wenn ich auf 400 Euro arbeiten ginge, würde das Geld schon für Benzin drauf gehen, da ich irgendwo im Nirgendwo wohne, es hier keine Arbeit gibt und ich minimum 30 KM eine Strecke fahren müßte um überhaupt zu arbeiten. Die meisten hier, wenn sie denn Arbeit haben , fahren 50 KM eine Strecke. Ich kann froh sein, das unsere Kinder Arbeit haben,beide über 400 Km weg.
Wenn ich dann Arbeit habe, und ich arbeitslos werden würde, hätte ich sicher Anspruch auf Arbeitslosengeld, aber auch nur, wenn ich dem Arbeitsamt uneingeschränkt zur Verfügung stehe, und die können einen dann bis zu 100 KM im Umkreis zur Arbeit verdonnern oder streichen das Geld. Das habe ich mit dem Arbeitsamt auch schon durch. Zu meiner letzten Arbeitsstelle als Pflegedienstleitung bin ich 80 KM eine Strecke gefahren.
Es ist alles irgendwie ein Fass ohne Boden.
MfG
Verfasst: 13.01.2012, 14:49
von juergen388
hallo ,bist du im monent gar nicht krankenversichert?dann las dich wenigsten sofort freiwillig in der gesetzlichen versichert sonst kann es dir passieren da du dich privat versichern muß,und das kann sehr teuer werden ..ich weiß nicht wie groß euer hof ist ,lasen sich die flächen gut verpachten ,wie hoch sind die pachteinnahmen dann.bei deinem gesundheitszustand und der jetzigen größe kannst du auch keine 20 j arbeiten bis zur rente. sobald investionen ,kappute maschinen fressen dich die kosten auf.machst du buchhaltung oder nur der §13a. näturlich lassen sich verschiede versicherung bei aufgabe sparen ,berufsgenoosenschaft fällt weg ,hapftpfl. wird günstiger ,tierscheuenkasse fällt weg ,feuer versicherung wird günstiger.
könntest du auch die erwerbsminderung rente bekommen,das wäre die beste möglichkeit, wenn ihr dann die pacht einnahmen aufteilt,verdent keiner mehr als 400.-€ dazu. und durch den viehverkauf,maschinen ,milchkontigent liese sich doch noch eine kapitalresvere aufbauen. ich weis wie schwer es ist einen hof aufzugeben ,wenn man so lange darauf gelebt ,gearbeit und aufgebaut hat.
Verfasst: 13.01.2012, 16:02
von apollo
Hallo
Es geht ja um die gesetzliche KK. Die zwingen mich dazu mich freiwillig zu versichern und können mir aber nicht sagen wovon ich es bezahlen soll. Laut Aussage der KK ist der Mindestbeitrag 147 Euro monatlich, wobei ich mit einem wesentlich höheren Beitrag rechnen muß. Weil es wird davon ausgegangen das Selbstständige immer gut verdienen. Weil ich monatlich
Unser Hof hat 35 Hektar, wovon ich selbst 5,5 bewirtschafte. Bei uns bekommt man nicht viel Pacht. Wiese 100 und Acker 200 Euro, weil alles bergig und schief und kein guter Boden. Der Steuerberater sagte mir, den Hof aufgeben kann ich nur, wenn ich alles Land verkaufe, weil dann nicht mehr wirtschaftsfähig im Sinne der Höfeordnung. Auch wenn ich das ganze Land verpachte ist es immer noch ein Hof. Auch das Haus mit der Hofstelle gehören ins Betriebsvermögen, und zwar noch 12 Jahre. Danach kann ich damit machen was ich will ohne das der Bruder meines Mannes noch nachabgefunden werden muß.
Mit der Versicherung hab ich auch gesprochen. Feuerv. wird nicht billiger, da die Scheune zu nah am Haus steht und ich deswegen schon mehr bezahlen muß, alles andere wird auch nicht wesentlich billiger. Hat mir aber auch der Steuerberater schon vorher gesagt. Tierseuchenkasse und BG sind ja die niedrigsten Beträge, davon kann ich nicht mal einen Monat KK bezahlen.
Wir sind bis jetzt immer gut ausgekommen, haben unser Leben lang nie einen Cent Schulden gemacht, selbst meine Schwiegereltern, die den Hof im Vollerwerb bewirtschaftet haben, hatten nie einen Cent Schulden,haben immer hart gearbeitet in unserem Beruf und in der Landwirtschaft nebenbei. Wir haben dem Staat nie auf der Tasche gelegen. In den letzten 7 Jahren war ich nur mit der Schulter vor 1,5 Jahren beim Arzt.
Ich habe mich dazu entschlossen, die ganze Sache mit einem Rechtsanwalt bis zum bitteren Ende durchzuziehen. Einem nackten Mann kann man nicht in die Tasche greifen, aber einer nackten Frau auch nicht.
Mein Mann hat 4 Jahre für seine EMR gekämpft, hat das letzte Jahr auch von keinem Amt Geld bekommen, mußte sich auch freiwillig versichern. Das war auch alles ok, aber da habe ich noch voll als Pflegedienstleitung gearbeitet und ca. 3000 Euro netto verdient und habe die KV für meinen Mann bezahlt. Wenn ich etwas bezahlen kann dann ist da für mich auch keine Frage das zu bezahlen.
MfG
Verfasst: 13.01.2012, 17:45
von juergen388
da du eine rechrschutzversicherung kannst du ja über einen rechtsanwalt versuchen ,gib es keinen bauerverband oder eine beratungstelle der lak. mit der höfeordnung kenne ich mich nicht ausaber solange es betriebssvermögenn ist sind die versicherungen betriebsausgaben, sowie ich es sehe hast du 2 möglichkeitendie einnahmen zu erhöhen -geht glaube ich nicht,oder die ausgaben zu senken.
mal zum überlegen : der steuerberater kostet dich mind. 600.-€ in jahr, die rechtschutzversicherung 200.-,das sind 6 mon. krankenversicherung ,was ist wichtiger,was ist wenn du ins krankenhaus muß ohne versicherung da zahlst du dich arm ,
ohne landw kann man auch auf die feuerversich. verzichten nur die gebäudebrandvers. brauchst du.
warum nimmst du keine krdite auf, vermögen ist ja da ,wenn auch erst in 12j.
Verfasst: 14.01.2012, 13:43
von apollo
Hallo
Den Steuerberater muß ich haben, komm ich nicht dran vorbei. Und das einzige, was ich in meinem Leben nie kündigen werde, ist die Rechtsschutzversicherung. Die hat es meiner Tochter ermöglicht, das sie heute ein relativ normales Leben führen kann mit ihrem Rheuma. Das hat mich ein halbes Jahr Rechtsstreit mit der KK gekostet, die eine dringende Behandlung in einer Spezialklinik nicht bezahlen wollte. Ohne diese Behandlung hätte meine Tochter heute keinen Beruf und würde wahrscheinlich dem Staat auf der Tasche liegen und der KK auch. Als normaler Bürger kommt man heute kaum noch gegen Behörden ohne Rechtsanwalt aus.
MfG
Verfasst: 14.01.2012, 15:20
von juergen388
hallo ,mit den krankheiten ist euer familie arg geschlagen.und mich intressiert es sehr wie es mal ausgeht,vermutlich erst in ein paar jahren.so wie ich es verstehe willst du in die familienkrankversicherung deines mannes ,aber ohne was zu ändern.wenn ich dich richtig verstanden habe,hast du ein einkommen von6000.-€ im jahr. darauf zahltst du keine abgaben.ein putzfrau die500.-€im monat verdient hat fast 200.-€ abzuge. die ist selber in der krankenversichung.
man zahlt jährl. 5000.-versicherungsbeträge nur um einen rundum schutz für alle fälle zu haben aber die krankenversicherung soll hier die allg. zahlen.frag mal einen hartz 4 was er für versicherungen hat - keine
man zahlt einen steuerberater obwohl das einkommen so gering ist,da meiste kann man auch selber machen,ein hartz 4 hat keinen steuerberater
ich kenne viele die froh wären wenn sie euer finanzellen sorgen hätten.
was passiert wenn ihr in ein paar jahren ,den prozess verliert und beträge nachzahlen müßt,oder krankheitskosten selber zahlen müßt
hat ihr ( schwager glaube ich) gesprochen ob er nicht auf sind erbe verzichte.
Verfasst: 14.01.2012, 19:28
von röschen
juergen388 hat geschrieben:man zahlt einen steuerberater obwohl das einkommen so gering ist,da meiste kann man auch selber machen,.
Bei einer neuen Lebenssituation braucht man evtl. EINMAL einen Steuerberater, die nächsten Jahre kann man dann *** selber machen.
Verfasst: 15.01.2012, 20:03
von apollo
juergen388 hat geschrieben:da du eine rechrschutzversicherung kannst du ja über einen rechtsanwalt versuchen ,gib es keinen bauerverband oder eine beratungstelle der lak. mit der höfeordnung kenne ich mich nicht ausaber solange es betriebssvermögenn ist sind die versicherungen betriebsausgaben, sowie ich es sehe hast du 2 möglichkeitendie einnahmen zu erhöhen -geht glaube ich nicht,oder die ausgaben zu senken.
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Einnahmen zu erhöhen wäre vielleicht möglich indem ich Pferdeboxen vermiete, lohnt aber nicht wegen der Höfeordnung. Ich könnte ein Dach für Sonnenernergie vermieten, geht aber nicht wegen der Höfeordnung. Ich könnte meine bewirtschafteten Flächen verpachten und die Maschinen verkaufen, geht aber nicht wegen der Höfeordnung. Ich könnte die Scheunen vermieten für Wohnwagen, geht nicht wegen der Höfeordnung. Ich könnte nach Umbau eine Ferienwohnung vermieten, geht nicht wegen der Höfeordnung. Von all den Einnahmen würde der Bruder meines Mannes die Hälfte abbekommen. Und dafür hat er bisher auf dem Hof keinen Handschlag getan. Er hat ein Haus bekommen in dem er selber wohnt und eine Wohnung vermietet hat, ein gut gefülltes Sparbuch, eine Lebensversicherung und einen Holzanteil. Er arbeitet und hat ein gutes geregeltes Einkommen. Er würde nicht auf einen Cent verzichten.
Der §13 der Höfeordnung besagt:
Demzufolge (§ 13 Abs. 5 letzter Satz) hat er in einem Zeitraum bis zu 10 Jahren nach Übergabe alles mit den weichenden Erben zu teilen, nach 20 Jahren nichts mehr. Vom 11. bis 15. Jahr wächst ihm 1/4 des (anzurechnenden) Erlöses als "Vorab" zu, vom 16. bis zum 20. Jahr die Hälfte.
Weitere Fälle, § 13 Abs. 4 Höfe0
Diese Grundsätze gelten nicht nur bei Verkauf des Hofes oder einzelner Grundstücks‑ oder Gebäudeteilen.
Wichtig ist darüber hinaus die Bestimmung des § 13 Abs. 4, wonach
(1) bei Veräußerung oder Verwertung wesentlicher Teile des Hofzubehörs (außer einer ordnungsgemäße Bewirtschaftung)
(2) oder einer anderen als land‑ und forstwirtschaftlichen Nutzung des Hofes oder seiner Teile
(3) und dadurch erzielter Gewinne
Abfindungsergänzungen ausgelöst werden.
Die Nutzung als Pensionsbetrieb, Ausbeutung von Bodenschätzen, Mieteinnahmen oder Windkraftanlagen, die Vergabe von Erbbaurechten, wohl auch Milchaufgabevergütungen gehören dazu.
Ein Hof in der Höfeordnung kann ein Fluch sein und bei so manchen der Ruin.
MfG
Verfasst: 15.01.2012, 20:12
von apollo
Hallo,
ich entnehme der Schilderung, dass dein Ehemann also selbst nie als Selbständiger in der GKV oder in der LKK versichert war, weil der Hof eben nur im Nebenberuf betrieben wurde. Warum solltest du jetzt aufeinmal hauptberuflich Selbständig sein - ich sehe das nicht.
Weil ich mehr als 20 Stunden in der Woche auf dem Hof arbeite und kein Arbeitsverhältnis habe in dem ich noch mehr als 20 Stunden arbeite.
Wobei eigentlich jeder normale Mensch wissen müßte das man in der Landwirtschaft immer selbst und ständig arbeitet und man nicht nach 2 bis 3 Stunden alles stehen und liegen lassen kann nur um unter eine bestimmte Stundenzahl zu kommen.
MfG
Verfasst: 16.01.2012, 09:51
von juergen388
hallo ,ich kannte die höfeordnung nicht ,gibst in BW nicht ,klar ist auch hier das eine abfindung gezahlt wird und bei verkauf innerhalb 20j nochmal ansprüche entstehen.bei den anderen finde ich wird zu stark in die eigentumsrechte eingegriffen.
doch ihr dürft nicht vergessen dass ihr den hof ja wolltet,ihr hätte auch verzichten können-hinterher ist man immer klüger
bei der betriebsgröße ist euer hof weit über 1 Mio wert,da halte ich es durch aus für zu mut bar das ihr notfalls über kredit (12jahre a ca 1800.- als ings. ca 20000.- ),die krankenkassebeträge zahlt und nicht der allg. durch immer höhere beträge belastet. es gibt viele die kein vermögen haben und beträge zahlen
Verfasst: 16.01.2012, 12:05
von apollo
Hallo
Ich weiß ja nicht wie du auf über 1 Million kommst, bei uns liegen die Preise für Ackerland bei höchstens 1,30 euro der qm und Grünland bei 0,50 cent. Hier gibt es kaum noch Landwirte. Die paar Landwirte die es gibt machen ein auf groß und glaub man ja nicht das die Flächen haben wollen die 1 bis 1,5 Hektar groß sind und die man nicht zusammenlegen kann.
MfG
Verfasst: 17.01.2012, 13:16
von apollo
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Hallo,
ich entnehme der Schilderung, dass dein Ehemann also selbst nie als Selbständiger in der GKV oder in der LKK versichert war, weil der Hof eben nur im Nebenberuf betrieben wurde. Warum solltest du jetzt aufeinmal hauptberuflich Selbständig sein - ich sehe das nicht.
Demzufolge zahlst du deine freiwilligen Beiträge eben nicht als Selbständige sondern als sonstige freiwillig Versicherte - und das auch nur, wenn das Einkommen lt. Steuerbescheid mtl. über 375,00 € liegt, weil dann die Familienversicherung nicht mehr geht.
Bei einem Jahresbrutto von 6000,00 € (wenn die lt. Steuerbescheid nur auf dich laufen) - würden dann 500,00 € mtl. angesetzt werden, was derzeit ca. 147,00 € mtl. für Krankenkasse und Pgleversicherung ausmachen würde.
Gruss
Czauderna[/quote]
Habe nun den Bescheid bekommen. Ich soll für 2011 von Oktober bis Dezember monatlich 215,26 und ab Januar 2012 221,15 bezahlen. Es wird ein Einkommen von 1277,50 für 2011 und 1312,50 ab Januar berechnet.
Wenn ich das Einkommen hätte wär das auch kein Problem die Beiträge zu bezahlen.
Ich habe aber wie du sagst ein Brutto von 500 Euro monatlich, heißt ich liege 135 Euro über dem Satz zur Familienversicherung. Soll aber von den 135 Euro 221 Euro bezahlen.
Die können doch nicht ein fiktives Gehalt ansetzen und die Leute in die Schulden treiben nur um krankenversichert zu sein.
Wenn ich einen Kredit aufnehme und Land als Sicherheit biete, kommt das einem Landverkauf gleich, und schon steht der weichende Erbe und das Finanzamt vor der Tür. Da bleibt nicht mehr viel übrig für die KK und was mache ich dann?? Den nächsten Kredit??
Mfg
Verfasst: 18.01.2012, 10:25
von juergen388
hallo ,ich glaube dein steuerberater berät dich falsch ,für einen kredit gibt du nur dein land als sicherheit ,da mußt du kein erben abfinden und kein finanzamt (steuern ) zahlen ,in gegenteil du kannst die schuldzinsen sogar von den steuern absetzen.du darfs nur das land nicht verkaufen sollange die weichenden erben ansprüche haben,also erst nach 12j,und das finanzamt kommt erst dann ,und da hast du noch freiberäge,von daher sehe ich keine probleme.
ich glaube niemand sagt das system der krankenversicherung gerecht ist,viele die ein hohes einkommen haben ,und priat versichert sind zahlen viel weniger als einer mit geringem einkommen.bei einem angestellten zahlt der arbeitgeber ,fast die hälfte des beitrags,als selbständiger zahlt man den vollen betrag.vielleicht kannst du als existensgründer noch ein paar jahre einen zuschuß bekommen(wann hast du den hof übernommen)
die krankenkassen gehen nach dem letzten einkommensteuerbescheid8+ zinserträge ,mieten usw wenn du da ein zuhohes einkommen hast mußt du krankenversicherungsbeträge zahlen oder dich privat versichern (davon würde ich dir aber abraten).
wie hoch wäre der Lkk betrag wenn dein hof über 8ha wäre,wäre das eine alternative ,du könntes ja für 3ha denn pacht kündigen
Verfasst: 18.01.2012, 12:24
von apollo
Hallo
hallo ,ich glaube dein steuerberater berät dich falsch ,für einen kredit gibt du nur dein land als sicherheit ,da mußt du kein erben abfinden und kein finanzamt (steuern ) zahlen ,in gegenteil du kannst die schuldzinsen sogar von den steuern absetzen.du darfs nur das land nicht verkaufen sollange die weichenden erben ansprüche haben,also erst nach 12j,und das finanzamt kommt erst dann ,und da hast du noch freiberäge,von daher sehe ich keine probleme.
Du bist goldig. Wovon soll ich denn den Kredit abbezahlen? Und was soll ich von der Steuer absetzten wenn ich keine bezahle?
wie hoch wäre der Lkk betrag wenn dein hof über 8ha wäre,wäre das eine alternative ,du könntes ja für 3ha denn pacht kündigen
Wenn ich 3 Hektar kündige habe ich ja kein Geld mehr um die laufenden Rechnungen zu bezahlen. Und dann kommt die Landwirtschaftliche Alterskasse bei 8 Hektar und will auch noch Geld.
Ich habe mich beim Landvolk erkundigt. Die sagen: Der Unterschied zu einem üblichen Selbstständigen ist das er mit seiner Selbstständigkeit machen kann was er will, schauen ob es sich lohnt weiterzumachen oder aufzugeben. Ich kann das nicht. Selbst wenn ich alles Land verpachte, was ja hier bei den Preisen auch nicht viel bringt, ist es und bleibt es immer noch ein Landwirtschaftlicher Betrieb, er ist nur ruhend. Aufgeben kann ich nur in 12 Jahren, aber auch nur dann wenn ich alles Land verkaufe weil der Hof ja dann ohne Land nicht mehr wirtschaftsfähig ist, und deswegen dann kein Hof mehr ist. Solange der Hof entsprechend Land hat bleibt es ein Hof bis zum Sankt Nimmerleinstag. Daran Schuld ist die Höfeordnung,in der nun mal die alten Höfe, von denen es nicht mehr viele gibt, drin sind. Diese Höfeordnung hat ja auch mal einen Sinn gehabt, ist aber heute mit den wirtschaftlichen Verhältnissen der kleinen Höfe eigentlich nicht mehr vereinbar. Aber es gab halt die sturen Landwirte, die auf diese Höfeordnung für ihren Hof gepocht haben und nicht bereit waren auf anraten von Landvolk oder Landwirtschaftskammer den Hof aus dieser Höfeordnung raus zu nehmen. Die Leidtragenden sind heute die Hoferben.
Der Steuerberater hat gesagt, das die Kk nicht einfach ein fiktives Einkommen zugrunde legen kann was jenseits von gut und böse ist, zumal der Hof eben kein Privatvermögen ist sondern Betriebsvermögen über das ich nicht so einfach selbst entscheiden kann. Und meine Schwiegereltern hätten meinem Mann mit dem §13 der Höfeordnuing einen Strick mit Schlinge gedreht. Denn seiner Meinung nach wäre der Bruder mit dem was er bekommen hat mehr als genug abgefunden worden. Aber meine Schwiegereltern haben auf diesen Paragraphen bestanden.
MfG