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Verfasst: 28.01.2012, 16:33
von CiceroOWL
Ok denn ist alles ok, hoffe ich.

Verfasst: 28.01.2012, 16:41
von Krankenkassenfee
Hallo,

schön für Dich und hoffentlich guckt da nie jemand näher hin.
Sofern mal eine Prüfung bei der Kasse stattfindet, und irgendwann bist Du vielleicht mal bei einer Stichprobe dabei, wird es halt korrigiert.
Ich halte es weiter für eine fachlich falsche Entscheidung, aber gut für Dich.

LG, Fee

Verfasst: 28.01.2012, 20:07
von GerneKrankenVersichert
Sofern du alleinstehend bist, sehe ich die Entscheidung ebenfalls als fachlich falsch an, da die Einnahmen dann die Hauptquelle zur Bestreitung des Lebensunterhaltes bilden.

Verfasst: 29.01.2012, 09:26
von Suchende
Ich verstehe nicht was ihr an der Entscheidung falsch findet. Da steht doch dass man einen Antrag stellen kann, wenn man keine weiteren Einnahmen hat und zu wenig verdient....hm, jetzt bin ich wieder verunsichert und werd mal schaun wie ich mein Einkommen dauerhaft erhöhen kann.
Mindestbeitrag für freiwillig gesetzlich Versicherte
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Bei Selbstständigen und Freiberuflern wird üblicherweise davon ausgegangen, dass sie ein monatliches Bruttoeinkommen über der Beitragsbemessungsgrenze von 3.825 Euro im Jahr 2012 erzielen. Das trifft aber nicht immer zu. Einige Selbstständige und Freiberufler sind auch mit dem reduzierten Satz von 293,34 Euro finanziell überfordert. In Ausnahmefällen und wenn ein Gründungszuschuss durch die Bundesagentur für Arbeit gezahlt wird, ist daher eine noch günstigere Einstufung möglich. Näheres enthält eine Regelung des Spitzenverbands der gesetzlichen Krankenkassen zur Beitragsbemessung bei freiwillig Versicherten.



Regeln für das „fiktive Mindesteinkommen" von Selbstständigen
Für freiwillig Versicherte in der gesetzlichen Krankenkasse gelten seit 2009 einheitliche Regeln. Davor konnte jede Krankenkasse in ihrer Satzung eigene Methoden festlegen, nach denen die Höhe des beitragpflichtigen Einkommens von freiwillig versicherten Mitgliedern ermittelt wurde.

Besonders interessant ist die Regelung für gering verdienende Selbstständige. Im Normalfall geht die gesetzliche Krankenversicherung davon aus, dass ein Selbstständiger gut verdient. Deshalb wird er automatisch zum Höchstsatz in der gesetzlichen Krankasse eingestuft. Die einheitliche Regelung zeigt Selbstständigen mit kleinem Einkommen einen Weg auf, den Krankenkassen-Beitrag zu vermindern.

Für die Berechnung des Krankenkassen-Beitrags von hauptberuflich Selbstständigen oder anderen freiwillig Versicherten gelten gleichwohl Mindesteinkommen. Wenn ein freiwillig versichertes Krankenkassen-Mitglied nichts oder nur sehr wenig verdient, wird die Krankenkasse ein fiktives Mindesteinkommen für die Beitragsberechnung ansetzen. Diese Werte ändern sich üblicherweise jedes Jahr. Auf Krankenkassen.de finden Sie eine laufend aktualisierte Aufstellung über den Krankenkassen-Beitrag für unterschiedliche Versichertengruppen.

Vor 2009 konnten Krankenkassen in ihren Satzungen jeweils eigene Verfahren für die Beitragsberechnung von freiwillig Versicherten mit geringem Einkommen aufstellen. Heute gilt das einheitliche Verfahren, das der GKV-Spitzenverband erstellt hat. Demnach kann die Beitragsbemessung auf 50 Prozent der monatlichen Bezugsgröße in der Sozialversicherung reduziert werden. Dazu ist ein gesonderter Antrag an die Krankenkasse erforderlich.

Eine Einstufung zum Mindestsatz ist nur möglich, wenn keine weiteren Einkünfte oder ein größeres Vermögen vorliegen. Dazu werden Einkünfte aus Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung, ausgezahlte Renten sowie weitere Einkünfte - zum Beispiel aus einem Minijob- berücksichtigt. Einnahmen des Partners werden mitgezählt. Für Kinder gibt es Freibeträge.


Quelle:
krankenkassen.de/gesetzliche-krankenkassen/krankenkasse-beitrag/freiwillig-versichert-gkv/

Verfasst: 29.01.2012, 11:28
von Krankenkassenfee
Hallo,

nun ja, die Herabsetzung sind aber nicht die 875 €.

LG, Fee

Verfasst: 02.02.2012, 11:19
von Suchende
Jetzt bin ich gespannt, meine alte/bereits gekündigte KK will meinen Status hauptberuflich-nebenberuflich Selbständig nochmal überprüfen.

Verfasst: 07.04.2012, 13:19
von Suchende
So, jetzt ist endlich alles geregelt.
Vor paar Tagen bekam ich ein Schreiben von meiner neuen Krankenkasse, dass ich ab sofort irgendwas von über 300 Euro zahlen muss...Schock...hab dann da angerufen, und die nette Frau sagte gleich, dass ich auch eine Niedrigeinstufung haben kann, dann wären es genau wie bei der Knappschaft 225 Euro. Sie hat dann überlegt und von sich aus angeboten, dass ich auch als nebenberuflich selbständig gelten kann, mir gesagt was ich beim Antrag schreiben muss und schon am nächsten Tag war der mit frankiertem Rückumschlag im Briefkasten.

Heute hatte ich dann das Osterei der Techniker Krankenkasse in der Post, ab sofort zahle ich nur noch 130,38 Kv und 19,25 PV :D
Da hat sich der Wechsel absolut gelohnt.

Verfasst: 07.04.2012, 13:25
von CiceroOWL
wunderbar, denn ist ja alles paletti, dir noch schöne Ostern.