Seite 2 von 2

Verfasst: 12.01.2012, 15:33
von Sportsfreund
Hallo Herby,
die AU-Bescheinigung bekommt man in 2 Ausfertigungen: Für den Arbeitgeber und für die Kasse. Nur, wenn der Arzt auf der Arbeitgeber-Ausfertigung vermerkt hat, dass er (der Arzt) für die Weiterleitung an die Kasse sorgt, ist der Versicherte raus. Dann behält der Arzt die Ausfertigung für die Kasse ein und leitet sie selbst an die Kasse weiter.
Aber genau dieser Hinweis steht doch Standardmäßig auf dem Durchschlag der gelben AU-Bescheinigungen. Oder gibt es auch andere?

Wenn die Ärzte nämlich die Standard-Muster verwenden, müssten diese Ärzte ja eigentlich auch die Krankmeldungen an die Kassen senden.

Gruß
Sportsfreund

Verfasst: 12.01.2012, 15:39
von Machts Sinn
Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.

Verfasst: 12.01.2012, 16:00
von Herby2011
Hallo Sportsfreund,

da hast Du recht. Hab mir das Muster mal angesehen. Der Vermerk ist mit aufgedruckt. Nur: Da steht, dass die Kasse eine AU-Bescheinigung erhält. Aber nicht, dass der Arzt diese übersendet oder übersenden muss. Er kann es machen, er kann sie aber auch dem Patienten mitgeben. Wird ja auch von Praxis zu Praxis anders gehandhabt. Trotzdem komisch. Besser wäre natürlich, ven einfach ein Kästchen da wäre: Arzt informiert Kasse Ja/Nein. Werde mich mal schlau machen, warum die Formulierung standardmäßig da drauf ist und warum sie schwammig formuliert ist.
Lieben Gruß
Herby

Verfasst: 12.01.2012, 16:15
von Machts Sinn
Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.

Verfasst: 12.01.2012, 16:21
von Sportsfreund
Hallo Machts Sinn,

hab leider keinen Link. Hab das aus einer Firmeneigenen Gesetzes-Software. Kann man höchsten anderweitig auch übers Internet finden: Rundeschreiben der Spitzenverbände der Krankenversicherung vom 09.12.88.

Gruß
Sportsfreund