Verfasst: 04.01.2012, 20:16
Bis zur Heirat ist der Beitrag von mehr als die ca. 145 falsche , wenn
deine (bis dahin noch) Lebensgefährtin
keine Einnahmen von mehr als 851,67 EUR hatte.
Hatte Deinen Freundin denn Einnahmen von mehr als 851,67 EUR ???
Wenn nicht (also weniger als 851,67 EUR) dann frag bei der Krankenkasse doch mal nach, warum nach der Regelung des halben Ehegatteneinkommens berechnet wurde, wenn doch noch gar keine Ehe bestand.
Oder hat die Freundin evt. mal versehentlich angegeben, dass sie verheiratet ist oder verpartnert. Mit der Verpartnerung vertun sich nämlich viel. Bei der gesetzlichen Verpartnerung gilt auch die Anrechnung des halben Einkommens.
Da können wir hier rumrätseln ohne Ende. Sprich mit der KK.
Ich kann mir gut vorstellen, dass Deine Ex-Freundin eine Beitragserstattung bekommt.
Zur Frage: wo ist die gesetzliche Regelung, da es eine Kündigungsfrist gibt
Antwort: § 175 Abs. 4 Satz 2 SGB V
hier der entsprechende Text:
Eine Kündigung der Mitgliedschaft ist zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats möglich, gerechnet von dem Monat, in dem das Mitglied die Kündigung erklärt.
Bsp dazu.
Kündigung geht am 05.01.2012 bei der Krankenkasse ein.
Ablauf des übernächsten Monats ist der 31.03.2012.
Irgendwie habe ich das Gefühl das Du/Deine JEtzt-Frau mit der Krankenkasse aneinander vorbei redet.
Sprich mal mit dem Teamleiter (oder Abschnittsleiter) des Bereiches für
freiwillige Versicherung. Genau nach diesem Menschen fragen.
Dieser Mensch wird innerhalb kürzester Zeit das Problem erkennen und Dirdie Fragen zur Kündigung bzw. bisheriger Beitragseinstufung
erklären können. Jede Wette.
deine (bis dahin noch) Lebensgefährtin
keine Einnahmen von mehr als 851,67 EUR hatte.
Hatte Deinen Freundin denn Einnahmen von mehr als 851,67 EUR ???
Wenn nicht (also weniger als 851,67 EUR) dann frag bei der Krankenkasse doch mal nach, warum nach der Regelung des halben Ehegatteneinkommens berechnet wurde, wenn doch noch gar keine Ehe bestand.
Oder hat die Freundin evt. mal versehentlich angegeben, dass sie verheiratet ist oder verpartnert. Mit der Verpartnerung vertun sich nämlich viel. Bei der gesetzlichen Verpartnerung gilt auch die Anrechnung des halben Einkommens.
Da können wir hier rumrätseln ohne Ende. Sprich mit der KK.
Ich kann mir gut vorstellen, dass Deine Ex-Freundin eine Beitragserstattung bekommt.
Zur Frage: wo ist die gesetzliche Regelung, da es eine Kündigungsfrist gibt
Antwort: § 175 Abs. 4 Satz 2 SGB V
hier der entsprechende Text:
Eine Kündigung der Mitgliedschaft ist zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats möglich, gerechnet von dem Monat, in dem das Mitglied die Kündigung erklärt.
Bsp dazu.
Kündigung geht am 05.01.2012 bei der Krankenkasse ein.
Ablauf des übernächsten Monats ist der 31.03.2012.
Irgendwie habe ich das Gefühl das Du/Deine JEtzt-Frau mit der Krankenkasse aneinander vorbei redet.
Sprich mal mit dem Teamleiter (oder Abschnittsleiter) des Bereiches für
freiwillige Versicherung. Genau nach diesem Menschen fragen.
Dieser Mensch wird innerhalb kürzester Zeit das Problem erkennen und Dirdie Fragen zur Kündigung bzw. bisheriger Beitragseinstufung
erklären können. Jede Wette.