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Verfasst: 04.01.2012, 20:16
von heinrich
Bis zur Heirat ist der Beitrag von mehr als die ca. 145 falsche , wenn
deine (bis dahin noch) Lebensgefährtin

keine Einnahmen von mehr als 851,67 EUR hatte.


Hatte Deinen Freundin denn Einnahmen von mehr als 851,67 EUR ???

Wenn nicht (also weniger als 851,67 EUR) dann frag bei der Krankenkasse doch mal nach, warum nach der Regelung des halben Ehegatteneinkommens berechnet wurde, wenn doch noch gar keine Ehe bestand.

Oder hat die Freundin evt. mal versehentlich angegeben, dass sie verheiratet ist oder verpartnert. Mit der Verpartnerung vertun sich nämlich viel. Bei der gesetzlichen Verpartnerung gilt auch die Anrechnung des halben Einkommens.

Da können wir hier rumrätseln ohne Ende. Sprich mit der KK.
Ich kann mir gut vorstellen, dass Deine Ex-Freundin eine Beitragserstattung bekommt.


Zur Frage: wo ist die gesetzliche Regelung, da es eine Kündigungsfrist gibt

Antwort: § 175 Abs. 4 Satz 2 SGB V
hier der entsprechende Text:
Eine Kündigung der Mitgliedschaft ist zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats möglich, gerechnet von dem Monat, in dem das Mitglied die Kündigung erklärt.

Bsp dazu.
Kündigung geht am 05.01.2012 bei der Krankenkasse ein.
Ablauf des übernächsten Monats ist der 31.03.2012.


Irgendwie habe ich das Gefühl das Du/Deine JEtzt-Frau mit der Krankenkasse aneinander vorbei redet.

Sprich mal mit dem Teamleiter (oder Abschnittsleiter) des Bereiches für
freiwillige Versicherung. Genau nach diesem Menschen fragen.

Dieser Mensch wird innerhalb kürzester Zeit das Problem erkennen und Dirdie Fragen zur Kündigung bzw. bisheriger Beitragseinstufung
erklären können. Jede Wette.

Verfasst: 04.01.2012, 23:01
von Rossi
Öhm Heinrich,

Zitat:

Hatte Deinen Freundin denn Einnahmen von mehr als 851,67 EUR ???

Hat der Poster doch schon klipp und klar geschrieben.

Zitat:

Seit dem berechnet die grüne Krankenkasse mit den 3 Buchstaben die hälfte meines Gehaltes an als Berechnungsgrundlage der freiwilligen Versicherung meiner Lebenspartnerin als Hausfrau. Der Beitrag war und ist also wesentlich höher als diese 145 €.

Verdienen Hausfrauen mehr als 851,00 Ocken?

Aber ich denke auch, ein vernünftiges Gespräch sollte eine Klärung bringen.

Verfasst: 04.01.2012, 23:22
von heinrich
auch eine Hausfrau könnte Mieteinnahmen haben
oder
eine Rente/Unfallrente oder oder oder


Was meinst du was ich jeden Tag erleben, was sich plötzlich so rausstellt.
Kennst Du ja auch.

Aber ein Gespräch mit dem richtigen Menschen wird die Sache schon klären.

So vom Gefühl aus, denke ich, dass eine Beitragserstattung möglich ist.
Aber lassen wir uns mal überraschen

Verfasst: 04.01.2012, 23:39
von Rossi
Na ja, Heinrich, ich bin in der Regel ein Praktiker, der Prognosen aufstellt. Völlig klar, die Sachverhaltsaufklärung ist das A und O!

Allerdings hat die Holde vorher Hartz IV bekommen und vermutlich andere Einkünfte von bspw. 1.500,00 Euro bezogen (Einstufung weiter über 145,00 Glocken), oder wie?

Also bei uns sind die Bedarfssätze im Bereich von Hartz IV nicht so hoch!

Verfasst: 05.01.2012, 21:17
von heinrich
stimmt, die Sache mit Hartz IV hatte ich übersehen.


Dennoch, da ich auch heute in der Praxis wieder Pferde vor der Apotheke kotzen sah, muss man die Frage klären.

wie bereits gesagt: ein Gespräch wird Klarheit bringen