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widerspruch

Verfasst: 28.12.2011, 09:59
von rizinus
Hallo Rossi,
ist es nicht so das die Frist für den Widerspruch gegen den Bescheid vom 17.10.11 abgelaufen ist!
Ich sag dir ich bin wie gelähmt/blockiert und kann keinen klaren Gedanken mehr fassen!
ich versuche jetzt mal so einen Widerspruch aufzusetzen!!


möchte Dir nochmals meinen Dank für Deine Mühe aussprechen!

gruss rizunus

Ihr Anliegen wird bearbeitet

Verfasst: 02.01.2012, 10:34
von AOK Hessen
Sehr geehrter Rizinus,

zunächst einmal "sorry", dass wir uns erst heute melden. Zur Zeit beschäftigen wir uns sehr intensiv mit Ihrem Fall bzw. dem Fall Ihrer Schwester. Im Laufe dieser Woche, ggf. sogar noch heute, wird sich ein Mitarbeiter des Fachbereichs mit Ihnen in Verbindung setzen. Ich denke, wir bekommen hier eine für Sie zufriedenstellende Lösung hin.

Mit den besten Grüßen fürs Neue Jahr,
Stephan Gill, Service-Team der AOK Hessen

Verfasst: 02.01.2012, 10:52
von rizinus
Sehr geehrter Herr Gill
darüber würde ich mich sehr freuen,und eine grosse Last würde von mir abfallen!


Mit freundlichen Grüßen
rizinus

Verfasst: 02.01.2012, 13:42
von Rossi
Hört sich doch mehr als super an!

Da bin ich mal gespannt, wie die Geschichte ausgeht.

Vor allen Dinge interessieren mich die Ursachen. Wurde die Schwester in der Tat rückwirkend vom Jobcenter abgemeldet? Ich habe es bislang nur erahnt!

!!

Verfasst: 02.01.2012, 14:35
von rizinus
Hallo Rossi,
genau das wars,Jobcenter hat zu unrecht rückwirkend abgemeldet!
Wurde korrigiert und somit ist die Frist gewahrt!
Meine Schwester ist wieder Krankenversichert!
Gott sei Dank!!

Möchte Dir nochmals herzlich danken Rossi!

Gruss rizinus

Verfasst: 02.01.2012, 20:24
von Rossi
Dann mal einen herzlichen Glühstrumpf.

Ich verstehe derzeit aber einiges noch nicht. Obwohl hier teilweise die Jobcenter und die Kassen sehr innotiv und creativ in der Praxis sind und geltendes Recht nicht berücksichtigt wird. Jenes sind zumindest meine bescheidenen Erfahrungen.

Okay, dass die Jobcenter rückwirkend zu Unrecht abmelden, ist nix neues und passiert sehr häufig.

Aber hier hat die Kasse dann wohl vom 25.01. - 25.07.2011 die Beiträge für die Krankenversicherung vom LWV Hessen (Sozialhilfeträger) für diesen Zeitraum erstattet bekommen. Für mich stellt sich die Frage, wie man Beiträge vom Sozialhilfeträger (25.01. - 25.07.2011) fordern kann, wenn vermeintlich gar keine Mitgliedschaft bestanden hat bzw. möglich war (freiw. Kv. 3 Monatsfrist). Du hast ja geschrieben, dass die Mitgliedschaft rückwirkend gekündigt bzw. beendet wurde. Also Beiträge ohne Mitgliedschaft, wie geht das?

Aber meine Erfahrungen zeigen, dass dies teilweise auch keine Seltenheit ist. Gerade dann, wenn bspw. die Jobcenter einfach nur vergessen die erforderlichen Abmeldungen vorzunehmen. Es werden dann Beiträge gefordert, für Zeiträume in den tatsächlich noch nicht einmal ALG II gewährt wurde.

Verfasst: 02.01.2012, 21:45
von Czauderna
Hallo Rossi,

da muss ich schon wieder einmal etwas süffisant kommentieren - ich lese das
so - "Sozialamt" oder ARGE" - na, ja das kann passieren - kommt öfters vor - ist nicht so schlimm - "Kasse" - das geht gar nicht, schlimme Sache, ganz schlimme Sache - pfui, böse Kassen !!
Na ja macht aber nix, Hauptsache unserem Fragesteller konnte geholfen werden.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 02.01.2012, 22:03
von Rossi
Nun denn, jenes sehe ich allerdings anders.

Die Kasse verlassen sich natürlich auf die Meldungen des Jobcenters; völlig klar.

Somit musste die Kasse zunächst davon ausgehen, dass die Abmeldung zum 25.01.2011 korrekt war. Dies ist auch völlig klar.

Aber wie kommt die Kasse jetzt darauf Beiträge vom Sozialhilfeträger zu fordern, für eine Mitgliedschaft, die nicht bestanden hat. Und anschliessend wird eine weitere Mitgliedschaft abgelehnt? So hat es rizinus zumindest geschildert.

Genau dort haut etwas nicht hin, zumindest nach meiner bescheidenen Ansicht.

Solche Fälle habe ich natürlich - während meiner Tätigkeit als Ansprechpartner für die Sozialversicherung im Jobcenter - sehr häufig gehabt.

Allerdings haben die Kasse dann immer bei mir angerufen und es konnte geklärt werden, was passiert ist. Wir haben dann meistens eine Lösung gefunden und es wurde korrigiert. Den Kunden haben wir zunächst aussen vorgelassen.

Ach ja, was glaubst Du wohl, wieviele Fälle ich in SGB XII-Praxis hiervon schon mitbekommen habe. Ich vertrete ja beide Seiten (SGB II und SGB XII).

Viele Sozialämter hätten dann, weil sie der Entscheidung des Jobcenters und der Kasse vertraut haben, eine Anmeldung nach § 264 SGB V vorgenommen. Danach erfolgt dann der Regress durch den Betreuer.

Meine bescheidene Auffassung; nach den Schilderungen von rizinus hat hier das Zusammenspiel von Jobcenter, Kasse und Sozialhilfeträger nicht funktioniert.

Verfasst: 02.01.2012, 22:18
von Czauderna
Rossi hat geschrieben:Nun denn, jenes sehe ich allerdings anders.

Die Kasse verlassen sich natürlich auf die Meldungen des Jobcenters; völlig klar.

Somit musste die Kasse zunächst davon ausgehen, dass die Abmeldung zum 25.01.2011 korrekt war. Dies ist auch völlig klar.

Aber wie kommt die Kasse jetzt darauf Beiträge vom Sozialhilfeträger zu fordern, für eine Mitgliedschaft, die nicht bestanden hat. Und anschliessend wird eine weitere Mitgliedschaft abgelehnt? So hat es rizinus zumindest geschildert.

Genau dort haut etwas nicht hin, zumindest nach meiner bescheidenen Ansicht.

Solche Fälle habe ich natürlich - während meiner Tätigkeit als Ansprechpartner für die Sozialversicherung im Jobcenter - sehr häufig gehabt.

Allerdings haben die Kasse dann immer bei mir angerufen und es konnte geklärt werden, was passiert ist. Wir haben dann meistens eine Lösung gefunden und es wurde korrigiert. Den Kunden haben wir zunächst aussen vorgelassen.

Ach ja, was glaubst Du wohl, wieviele Fälle ich in SGB XII-Praxis hiervon schon mitbekommen habe. Ich vertrete ja beide Seiten (SGB II und SGB XII).

Viele Sozialämter hätten dann, weil sie der Entscheidung des Jobcenters und der Kasse vertraut haben, eine Anmeldung nach § 264 SGB V vorgenommen. Danach erfolgt dann der Regress durch den Betreuer.

Meine bescheidene Auffassung; nach den Schilderungen von rizinus hat hier das Zusammenspiel von Jobcenter, Kasse und Sozialhilfeträger nicht funktioniert.
Hallo Rossi,

das stimmt wohl, dass da die Kommunikation nicht funktionierte - warum glaubst du wohl, dass sich die Kasse (übrigens zum 1. Mal) hier gemeldet hat -
kamen die da von selbst drauf oder wurden sie darauf hingewiesen . Vielleicht haben sie ja festgestellt, dass da Beiträge geflossen sind obwohl es dazu keine Mitgliedschaft (mehr) gab und sind nun bemüht die Sache zu klären.
Ich sehe da keinen Vorsatz dahinter - mir geht es nur um die Ausgewogenheit der Darstellung solcher Fälle.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 02.01.2012, 22:31
von Rossi
Hm,

Zitat:

Vielleicht haben sie ja festgestellt, dass da Beiträge geflossen sind obwohl es dazu keine Mitgliedschaft (mehr) gab und sind nun bemüht die Sache zu klären.

Festgestellt?

Oder vielleicht gefordert?

Ich glaube kaum, dass ein Sozialamt ohne Forderung der Kasse Beiträge so einfach überweist. Habe ich in der Praxis zumindest noch nicht gehört. Aber es kann natürlich immer anders sein. Ich habe dort schon alles mögliche mitbekommen.

Vorsatz habe ich hier auch nicht unterstellt!

Verfasst: 03.01.2012, 20:41
von Lady Butterfly
Solche Fälle - Jobcenter melden rückwirkend ab - passieren zu hunderte in Deutschland. Es ist einfach nur Unwissenheit.
mal ne andere Frage: wenn das Jobcenter einen Fehler macht (falsche Abmeldung) und wenn dadurch ein finanzieller Schaden (Regressananspruch) entsteht, müsste dann nicht das Job-Center selbst haften?

und denken wir mal noch ein bissel weiter....wenn dem JobCenter bekannt ist, dass die Schwester aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr Lage ist, Behördenangelegenheiten selbst zu regeln und dass deshalb bereits ein Betreuer bestellt wurde, müsste dann nicht auch der Schriftverkehr mit dem Betreuer geführt werden? und wenn dies nicht geschieht, sondern die maßgeblichen Bescheide an alte/falsche Adressen versandt werden und dadurch Fristen versäumt werden - was passiert dann?

hier http://www.krankenkassenforum.de/rckwir ... highlight=
und hier http://www.krankenkassenforum.de/4-vt5263.html?start=45
wurde von Rossi ausdrücklich auf die Folgen von Verfahrensfehlern hingewiesen und darauf, dass die Versicherten einen Anspruch auf Aufklärung und Beratung haben
diese scheint hier vom JobCenter auch zu fehlen - was sind da die Folgen?

Gruß
Lady Butterfly

Verfasst: 03.01.2012, 21:09
von Rossi
Hm,
mal ne andere Frage: wenn das Jobcenter einen Fehler macht (falsche Abmeldung) und wenn dadurch ein finanzieller Schaden (Regressananspruch) entsteht, müsste dann nicht das Job-Center selbst haften?
Dann wird die Abmeldung - siehe Posting hier - korrigiert. Damit ist der Fehler beseitigt.

Wenn dann immer noch gewisse Fristen nicht mehr gewahrt werden können, kommt der sozialrechtliche Herstellungsanspruch in den Ring unter Berücksichtigung des Grundsatzes, dass Sozialleistungsträger untereinander eng zusammenarbeiten müssen. Hierdurch darf der Sozialleistungsempfänger keine Nachteile erleiden.

Wenn das Jobcenter aber bspw. vergisst eine Abmeldung bei der Kasse vorzunehmen und die Kasse noch frohlustig weiter Leistungen (es fehlt ja die Abmeldung) erbringt, kann die Kasse gegenüber dem Jobcenter keinen Regress (Amtshaftpflichtverletzung) geltend machen. Dies hat der BGH schon 1993 entschieden. Hier gehen die Kassen leider leer aus.
und denken wir mal noch ein bissel weiter....wenn dem JobCenter bekannt ist, dass die Schwester aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr Lage ist, Behördenangelegenheiten selbst zu regeln und dass deshalb bereits ein Betreuer bestellt wurde, müsste dann nicht auch der Schriftverkehr mit dem Betreuer geführt werden? und wenn dies nicht geschieht, sondern die maßgeblichen Bescheide an alte/falsche Adressen versandt werden und dadurch Fristen versäumt werden - was passiert dann?
Wenn der Betreuer dies dem Jobcenter mitteilt und zusätzlich ein Einwilligungsvorbehalt existiert, dann gelten die Bescheide des Jobcenters wohl nicht als bekanntgegeben. Hier dürfte dann auch wieder ein sozialrechtlicher Herstellungsanspruch in Frage kommen.

Völlig klar, die Jobcenter machen natürlich auch Fehler. Und wenn ein Fehler gemacht wird, dann wird zumindest bei uns der sozialrechtlicher Herstellungsanspruch geprüft, um die Klamotte wieder glatt zu bügeln.