Verfasst: 02.12.2011, 09:37
Hallo ardiana,
nach meinen eigenen Erfahrungen ist dieser Gang durch die AOK-Institution mehr als nervenaufreibend . Der letzte Bescheid für meinen Sohn - der aufgrund der Rechtsauslegung hier im Forum durchaus auf Erstaunen stieß- wurde sogar von der Regionaldirektion versandt.
Womöglich, um dem Ganzen mehr Gewicht zu verleihen, weil ich bei der Fallmanagerin – so wie du- uneinsichtig war, keine Ahnung…..
Jedenfalls war ich es leid weiterhin als Bittsteller bei der AOK aufzutreten oder mit (sinnlosen) Gesprächen meine Zeit und Nerven zu verschwenden. Ich habe mich daher das letzte Mal eines Experten bedient, der ratz-fatz den fachlich beeindruckenden Widerspruch schrieb- und siehe da, zack, zack, war der Fall erledigt. Die Zusammenarbeit mit diesem Rechtsberater war entspannend und sehr angenehm. Wie GUT es tat, einfach mal alles aus der Hand zu geben und sich zurückzulehnen! Die Kosten trug übrigens die AOK, da der Widerspruch ja Erfolg hatte. Das dürfte auch in deinem Fall so sein. Von daher, DAS wäre mein Tipp für dich!
Den Rechtsberater habe ich im Internet gefunden, es war egal, denn wir haben per Telefon kommuniziert. Ich wusste, dass er überaus fit ist in Krankenkassen-Recht.
Ich kann dir diesen Weg nur empfehlen, wenn du deine Rechtslage schnell und nervenschonend geklärt haben willst. Was du allerdings brauchst, das ist ein schriftlicher Bescheid . Den sollte deine Fallmanagerin dir sicher ausstellen, denn den bräuchtest du z.B. ja auch, um dich beim Job-Center zu melden.
Meinen genialen Rechtsexperten nenne ich dir gern per PN, wenn du möchtest.
Herzliche Grüße
Mechthild
nach meinen eigenen Erfahrungen ist dieser Gang durch die AOK-Institution mehr als nervenaufreibend . Der letzte Bescheid für meinen Sohn - der aufgrund der Rechtsauslegung hier im Forum durchaus auf Erstaunen stieß- wurde sogar von der Regionaldirektion versandt.
Womöglich, um dem Ganzen mehr Gewicht zu verleihen, weil ich bei der Fallmanagerin – so wie du- uneinsichtig war, keine Ahnung…..
Jedenfalls war ich es leid weiterhin als Bittsteller bei der AOK aufzutreten oder mit (sinnlosen) Gesprächen meine Zeit und Nerven zu verschwenden. Ich habe mich daher das letzte Mal eines Experten bedient, der ratz-fatz den fachlich beeindruckenden Widerspruch schrieb- und siehe da, zack, zack, war der Fall erledigt. Die Zusammenarbeit mit diesem Rechtsberater war entspannend und sehr angenehm. Wie GUT es tat, einfach mal alles aus der Hand zu geben und sich zurückzulehnen! Die Kosten trug übrigens die AOK, da der Widerspruch ja Erfolg hatte. Das dürfte auch in deinem Fall so sein. Von daher, DAS wäre mein Tipp für dich!
Den Rechtsberater habe ich im Internet gefunden, es war egal, denn wir haben per Telefon kommuniziert. Ich wusste, dass er überaus fit ist in Krankenkassen-Recht.
Ich kann dir diesen Weg nur empfehlen, wenn du deine Rechtslage schnell und nervenschonend geklärt haben willst. Was du allerdings brauchst, das ist ein schriftlicher Bescheid . Den sollte deine Fallmanagerin dir sicher ausstellen, denn den bräuchtest du z.B. ja auch, um dich beim Job-Center zu melden.
Meinen genialen Rechtsexperten nenne ich dir gern per PN, wenn du möchtest.
Herzliche Grüße
Mechthild