Hallo Machts Sinn,
du hast recht, ich hab nochmals intensiv nachgelesen und kam dann an diese Stelle im Merkblatt :
"Ist die Anwartschaftszeit erfüllt, hängt die Dauer des Anspruches
von Ihrem Lebensalter und den zurückgelegten
Versicherungszeiten in den letzten fünf Jahren ab. Auch
„Rest“-Ansprüche werden bis zum Erreichen der jeweiligen
Höchstgrenze berücksichtigt"
Also, ich habe mich da geiirt - sorry.
Gruss
Czauderna
ALG 1 bzw. Krankengeldanspruch nach voller EM-Rente auf Zeit
Moderator: Czauderna