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Verfasst: 04.11.2011, 14:08
von röschen
tj71 hat geschrieben:s
Ich beantrage ab sofort eine Krankenversicherung und da müssen wir uns den "Strafen" halt stellen. Shit happens....:cry:
Und bitte berichten, wie es lief!

Verfasst: 07.11.2011, 09:41
von ®ené
Czauderna hat geschrieben:Hallo,
wenn ich das richtig verstanden habe, hatte dich der Arbeitgeber als normalen Arbeitnehmer angemeldet -??
Nun wurde dazu ein Urteil gefällt, wonach dieser Personenkreis (duales Studium)
nicht als Arbeitnehmer sondern als Student versichert werden muss - dies bedeutet
für den Studenten rückwirkend Einstufung als Student und demzufolge Beitragszahlung, bedeutet aber auch, dass nicht nur der Arbeitgeber seinen
Arbeitgeberanteil zur Kranken- und Pflegeversicherung zurückerhält, sondern der
Student auch seinen Arbeitnehmeranteil - je nach Höhe des Arbeitsentgeltes kann da im Rahmen der Verrechnung doch nicht mehr viel übrig bleiben ??
Wir hatten übrigens viele Fälle, die auch so umgestellt wurden.
Gruss
Czauderna
Ja mein Arbeitgeber (Praxispartner) hatte mich zum 01.10.2010 bei der Krankenkasse (ohne Kenntnis über die Gesetzesänderung) als Arbeitnehmer angemeldet. Dennoch wusste die Krankenkasse bereits lange vor dieser Anmeldung, dass ich ab 01.10.2010 bei diesem Unternehmen als BA-Student beschäftigt bin und hätte hier einfach bei meinem Arbeitgeber nachfragen bzw. auf die Gesetzesänderung hinweisen sowie mich dann ab 01.10.2010 als Student versichern müssen.

Ich finde hier liegt mehr die Verantwortung bei der Krankenkasse als bei meinem Arbeitgeber, denn die Krankenkasse hatte weit vor dem 01.10.2010 über meinen Staus Kenntnis, schon allein durch meinen Antrag sowie die Übersendung des Ausbildungsvertrages mit meinem Arbeitgeber u. meiner Immatrikulationsbescheinigung (auf der groß BA steht)!

Dann hätte man (besser ich) jetzt nicht das ganze Theater und alles würde bereits seit dem 01.10.2010 in geregelten Bahnen laufen.

Die Beitragsanteile, welche mir zurückerstattet wurden sind extrem gering, da meine Ausbildungsvergütung deutlich unter 100 € liegt. Also gleicht sich zu der Forderung der Krankenkasse von 1052,72 € mit den zurückerstatteten Beitragsanteilen nicht annähernd etwas aus!!!

Aber ich werde auf jeden Fall den 01.01.2012 abwarten und gespannt folgender Änderung entgegenfiebern!

siehe hier:
http://www.krankenkassenforum.de/nderun ... t5348.html

Verfasst: 07.11.2011, 10:03
von Czauderna
Hallo,
nur zur Info - das entsprechende Rundschreiben des Spitzenverbandes zu diesem Thema wurde erst am 07.10.2010 veröffentlicht und den Mitgliedskassen an die Hand gegeben.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 07.11.2011, 10:27
von ®ené
Czauderna hat geschrieben:Hallo,
nur zur Info - das entsprechende Rundschreiben des Spitzenverbandes zu diesem Thema wurde erst am 07.10.2010 veröffentlicht und den Mitgliedskassen an die Hand gegeben.
Gruss
Czauderna
Es gab im Vorfeld der Veröffentlichung des Rundschreibens bereits eine/mehrere Tagung(en) des Spitzenverbandes und die zu erwartende Gesetzesänderung aufgrund des BSG-Urteils vom 01.12.2009 war auch bereits vor dem 01.10.2010 bei den Krankenkassen bekannt.

Dies bestätigte sich u.a. in einem persönlichem Gespräch mit der Studentenbeauftragen der Barmer Krankenkasse!

Nachtrag: Was sagst du zu dem Änderungsgesetz zur SV-Pflicht, was ich oben verlinkt habe? (Auch dies ist bereits vor Inkrafttreten bekannt.)