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Verfasst: 28.10.2011, 14:14
von Machts Sinn
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Verfasst: 28.10.2011, 14:27
von kitty859
Genau diesen Link hatte ich damals auch schon mal auf dem Schirm. Und genau so habe ich mich ja auch verhalten... KK bescheid gegeben, Bescheinigung vom Arzt vorgelegt, AG bescheid gegeben und ebenfalls die Bescheinigung des Arztes in Kopie vorgelegt.
Nun sind sie eben der Auffassung, wer in den Urlaub fliegen kann ist nicht krank. Tzja. Super...
Und wenn das von nabo stimmt, verstehe ich den ganzen Hick Hack sowieso nicht mehr... Wenn die KK zum Urlaub quasi eh nix mehr zu melden hat, sondern der AG es genehmigen muss, wieso dann also jetzt das Ganze!?!? -_-
Achso, der Auffassung, dass ja während des Urlaubs eine Behandlungsunterbrechung vorlag und somit ja die Genesung länger dauert nun war die Dame beim MDK auch. Wobei das nicht stimmt, da ich ja momentan nur eine medikamentöse Therapie habe. Vor und direkt nach meinem Urlaub hatte ich einen Termin bei meinem Psychologen. Dort gehe ich ja nun auch nur im 2-3 Wochen Rhythmus hin... Und Medikamente kann man meiner Meinung nach ja überall einnehmen...
Verfasst: 28.10.2011, 14:33
von Krankenkassenfee
Hallo,
in der Praxis läuft es doch meist so ab: Der Versicherte ruft an, und fragt, ob er während der AU auch in Urlaub darf. Er landet in der Zentrale oder eben auch beim Sachbearbeiter. Vielleicht wurde nicht genau nachgefragt wie lange und wo es konkret hingehen soll, ansonsten kann ich mir so eine Antwort kaum vorstellen. Es im einzelfall dem Sachbearbeiter zu beweisen ist schwierig.
Es gibt aber auch genug die anrufen und nach Urlaub im Krnkengeldbezug 2nur mal so fragen", nicht sagen können wohin es konkret geht, welchen zeitraum, welches beförderungsmitel, welche Art von Urlaub (Wanderreise, Kegeltour, Faulenz-Strandurlaub usw.) und dann erbost sind, weil sie telefonisch keinen Freifahrtschei bekommen.
Die Kasse hat bei der Frage einer (Auslands-)Urlaubsbewilligung ihr Ermessen auszuüben. Sie prüft, ob es der Versichertengemeinschaft zuzumuten ist, ob Du mit Deiner Erkrankung in den Süden düsen kannst. Ob es die Heilung nicht verzögert oder hindert. Und da kann man bei der Diagnose und der Vorgeschichte schon unterscheidlicher Auffassung über eine mögliche Genehmigung sein. Was, wenn Du im Urlaub eine Angstattacke bekommst und kein deutsch sprechender Facharzt zu Rate gezogen werden kann? Wenn sich dann die Symptome verschlimmern?
Du bist hier in einer Bittstellerposition. Und dummerweise hast Du es Dir damals nicht schriftlich geben lassen. Und ich befürchte, aus dem Urlaub wird nix oder das Krankengeld ist weg.
Einzige Chance/Argumentation ist auf das Ermessen der Kasse zu kommen. Hinweis auf Telefonat, Hinweis auf finanziellen Verlust (Reisekosten).
LG, Fee
Verfasst: 28.10.2011, 14:49
von kitty859
Hallo Krankenkassenfee,
bei meinem Telefonat, wo ich prinzipiell ersteinmal wissen wollte, ob ein Urlaub während einer AU möglich ist - da ich ja zu dem Zeitpunkt (23.8.) noch nicht wusste ob ich bis zum Urlaubsantritt (26.9.) noch AU sein würde habe ich ziemlich lange mit der Dame gesprochen und ihr auch alles erzählt. Von wann bis wann der Urlaub geht - Wohin es geht - Wie lang die Flugzeit ist - was es für ein Urlaub ist (Strand/Bade/Relax Urlaub) mit wem ich verreise...!
Dies hat sie sich, laut ihrer Aussage, alles notiert. Demnach meinte sie ja dann auch, dass ich für die Zeit des Urlaubs keinen Anspruch auf KRG habe, da ich mich nicht in der EU aufhalten würde.
(Nur mal so nebenbei, die Stornierungskosten hätten sich auf 1800 Euro belaufen, Versicherung hätte nicht gegriffen, KRG für die 2 Wochen wären 600 Euro auf die ich "verzichtet" habe)
Demnach kam die Dame ja auch zu der Erkenntnis, aufgrund meiner derzeitigen Situation und meiner Vorgeschichte, dass es mir bestimmt gut tun würde mal raus zu kommen, und wer weiß, vllt würde es mir nach dem Urlaub ja auch besser gehen, sodass ich einen erneuten Arbeitsversuch starten könnte. Das waren ihre Worte. Wie gesagt, Name, Datum habe ich alles notiert...
Sie rief dann den Tag danach nochmal an, da sie meinen Anruf und die Urlaubsplanung meiner Bearbeiterin weitergeleitet hatte und diese hatte sie noch darauf aufmerksam gemacht, dass ich jedoch diese ärztliche Bescheinigung bräuchte. Da wollte sie mir nur bescheid geben, damit ich mich nicht wundere, was ich da demnächst für Post im Briefkasten habe.
Habe dann noch explizit gefragt, WER mir denn diese Bescheinigung ausfüllen müsse, ob das nun der Hausarzt machen soll, oder besser der Psychologe, bei dem der 1. Termin ja zu dem Zeitpunkt noch nicht stattgefunden hatte. Der Termin war ja erst am 7.9. Daraufhin wurde mir gesagt das wäre egal, der, der es mir am ehesten ausfüllt oder wo ich zuerst hinkomme... Ich fragte dann auch noch, wann die Bescheinigung bei der KK vorliegen müsste, ob die dann noch Bearbeitungszeit brauchen, oder ob es auch kurzfristig geht (Zwischen Termin Psychologe & Urlaub war ja dann nicht mehr soooo viel Zeit) Da wurde mir gesagt, dass dies auch kurzfristig geht, sie hätte den Urlaub ja nun eingetragen und das wäre alles klar, die Bescheinigung wäre lediglich nochmal eine Absicherung die dann zu meiner Akte kommt...
!!!
Ich weiß, in meinem Fall steht es nun leider Aussage gegen Aussage, aber ich denk mir das doch nicht alles aus! Ich habe ja auch extra gefragt, ob sie vllt weiß, ob mein Arbeitgeber das auch genehmigen muss, obwohl ich nicht mehr in der LFZ bin? Das beneinte sie... Der AG hat ja dann in dem Moment nichts mehr mit mir zutun sozusagen...
Wenn ich eine Panikattacke hab, kann mir auch kein Arzt helfen. Und im Hotel war 24h eine Krankenschwester und ein Arzt vor Ort! Zusätzlich habe ich ja auch seit 8.9. das Antidepressiva eingenommen, was zu diesem Zeitpunkt meine Panikattacken auch schon eingehemmt hatte...
Ja, ich habe es leider nicht schriftlich. Hinterher ist man immer schlauer, dumm gelaufen. Urlaub ist jetzt so gewesen, sollte ich kein KRG für diesen Zeitraum kriegen - auch egal. Hatte ich mich ja quasi eh drauf eingestellt da ich ja von vornherein diese Info bekam.
Das was mich nur jetzt ärgert und belastet ist eben, dass im Nachhinein ja gemeint wird, ach ja, na dann scheint sie ja nicht so krank zu sein wenn sie in den Urlaub kann etc. Und das darauf hin auch meine AU aufgehoben wurde...
Die ganze Argumentation mit den Daten und Namen meiner Telefonate und die Aussagen und Infos die ich dort jeweils bekam steht alles in meinem 6-seitigen Widerspruch drin...
Verfasst: 28.10.2011, 16:31
von Krankenkassenfee
Hallo,
nun, es ird offensichtlich von Kasse zu Kasse und dann noch mal von Geschäftsstelle zu Geschäftsstelle unterscheidlich gehandhabt.
Krankengeld gibt es nun mal nur weiter, wenn man das Land mit Zustimmung der Kasse verläßt. Wobei ich die Unterscheidung EU und Non-EU aus der Praxis nicht kenne. Der Geltungsbereich des SGB endet an der Deutschen Grenze. Und wie gesagt, ob Madeira oder Tunis - wir machen da keinen Unterschied. Ausland ist Ausland.
Du argumentierst, dass eine Krankenschwester vor Ort war. Ob das zählt ist fraglich. Ich kann verstehen, dass Du die aus Deiner Sicht begründenden Dinge aufzählst, aber hier zählen halt nur medizinische Fakten. Und die kann nur der Arzt liefern.
Warte erst mal ab, was mit dem widerspruch ist. So wie es gelaufen ist, ist es nun mal gelaufen.
LG, Fee
Verfasst: 28.10.2011, 17:37
von Machts Sinn
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Verfasst: 28.10.2011, 18:09
von Czauderna
Hallo,
vielleicht nochmals den Sachverhalt etwas aufdröseln -
1. Besteht gegenüber dem Arbeitgeber (noch) ein Urlaubsanspruch und soll der Urlaub während des Krankengeldbezuges abgenommen werden, dann erhält der Versicherte während dieses Urlaubs Arbeitsentgelt und demzufolge kein Krankengeld. In diesem Falle kann er hinfahren, wohin er will, das geht die Kasse
gar nix an. Problematisch könnte es nur dann werden, wenn er aus dem Urlaub wieder zurück kommt und nahtlos wieder (erneut) arbeitsunfähig wird. Ich denke, nahezu jede Kasse wird bei diesem Sachverhalt den MDK kurzfristig einschalten.
2. Will der Versicherte während des Krankengeldbezuges einen Urlaub antreten
(ohne das der Arbeitgeber im Spiel ist), dann muss er dies vorher seiner Kasse anzeigen und deren Zustimmung einholen. In der Regel (so kenne ich es jedenfalls)
genügt da ein ärztliches Attest, aus dem hervorgeht, dass einem Urlaub aus ärztlicher Sicht nicht entgegensteht und deshlab auch die AU. als solches nicht
verlängert bzw. die Genesung nicht verzögert wird. Findet der Urlauib in Deutschland statt (Geschäftsgebiet der Kasse), dann zahlt die Kasse auch während des Urlaubs, oder nennen wir es lieber Erholungsaufenthaltes oder Luftveränderung, das Krankengeld weiter.
Soll der Urlaub allerdings im Ausland durchgeführt werden, dann ist zwar die Kasse damit einverstanden (Ausnahmen bestätigen hier die Regel), zahlt aber für die Dauer des Aufenthaltes kein Krankengeld - die Zahlung setzt erst mit der Rückkehr aus dem Ausland wieder ein.
Das Ganze muss natürlich entsprechend zeitgerecht vorher mit der Kasse abgeklärt werden und (meine persönliche Meinung) mündliche Rück-, und Absprachen oder Genehmigungen sind immer schlecht - schon im Faust steht geschrieben "Was du schwarz auf weiß besitzt, kannst du getrost nach Hause tragen" oder so ähnlich.
In diesem Fall ist das offenbar alles ziemlich dumm gelaufen - dass nun beim MDK auch nicht alles so gelaufen ist wie das gewünscht worden war, macht die Sache nicht einfacher. Da aber offenbar schon ein Anwalt eingeschaltet wurde - sollte man dessen Bemühungen abwarten.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 28.10.2011, 19:12
von billy
@Alle
Ich bin relativ erstaunt, dass sich hier alle um die Genehmigung zum Urlaub kümmern. Die hat mit dem eigentlichen Problem nichts zu tun....
@Kiki
Zum Urlaub: Ein Urlaub außerhalb der BRD bedarf der Genehmigung der Kasse, wenn Sie auch während dieser Krankengeld erhalten wollen. Zwar gibt es die Möglichkeit, dass der Arbeitgeber während so einer Zeit trotz KG-Bezuges Entgelt zahlt....dann hat auch die Kasse üblicherweise kein Problem. Allerdings gibt es KEINE Verpflichtung des Arbeitgebers dazu. Bei der Entscheidung der Kasse handelt es sich um eine Ermessensentscheidung. Das bedeutet Abwägung. Die Kasse MUSS darlegen, warum der Urlaub nicht zu genehmigen ist. Dies kann mit Verlängerung der AU und des KG-Bezuges begründet werden. Hierzu aber MUSS die Kasse ausführlich darlegen, aus welchen Gründen Ihre AU durch den Urlaub verkängert wird. Wenn durch Ihren Urlaub keinerlei Behandlungen nach hinten geschoben wurden, dürfte dies sehr schwer sein. Insofern hätten Sie sehr gute Chancen, auch während Ihres Urlaubs KG zu erhalten. Leider aber haben Sie keine schriftliche Genehmigung (sehr gut für Ihre Kasse, aber nicht für Sie). Eine telefonische Zusage können Sie nicht beweisen, insofern ist für die Dauer Ihres Urlaubs die Sache verloren.
Dass aber dadurch die AU komplett aufgehoben wurde und das noch zu einem Zeitpunkt VOR dem Urlaub, ist Ihr Hauptprobelm. Auch hier halte ich Ihre Chancen für sehr gut. Trotz der MDK-Begutachtung. Objektive Befunde hat der MDK offenbar -immer vorausgesetzt, Sie haben alles vollständig geschildert- nicht erhoben. Die Einschätzung basiert offenbar nur auf der Tatsache, dass Sie Urlaub gemacht haben. Dies ist ohne neue Befunde nicht haltbar.
Ich empfehle Ihnen, ein ausführliches Attest Ihres behandelnden Arztes (hoffentlich Neurologe/Psychiater....ein Psychologe ist meist KEIN Arzt) einzuholen, in dem ärztlicherseits bestätigt wird, dass der Urlaub die AU keinesfalls beendet hat. Gleichzeit muss diesdurch den Arzt auch begründet werden. Damit beantragen Sie beim Sozialgericht den Erlass einer einstweiligen Anordnung. So wie Sie den Vorgang schildern, dürfte das positiv für Sie ausgehen und die Kasse muss wieder KG zahlen...ab Ende des Urlaubs.
Natürlich aber immer vorausgesetzt, dass Sie den Vorgang umfassend und vollkommen wahrheitsgemäß geschildert haben (ich will Ihnen damit nichts Böses unterstellen. Aber die Erfahrung hat mich gelehrt, dass mündliche Schilderungen von Betroffenen oft nicht vollständig sind)
Viel Gück und gruß
billy
Verfasst: 28.10.2011, 19:16
von billy
@nabo
Auch ich bitte unbedingt um Nennung der Rechtsquellen für Ihre Auffassung. Wenn dem tatsächlich so ist, löst das die Probleme einiger Leute! Da sie Berater/in bei einer Krankenkasse sind , muss es ja dementsprechende Quellen geben. Die aber würden die gängige Praxis der meisten Kassen völlig auf den Kopf stellen und den Mandanten helfen.
Darum also....bitte nennen Sie Ihre Rechtsquellen, die im vergangenen Jahr die Situation so gravierend verändert haben.
Vielen Dank!
Gruß
billy
Verfasst: 28.10.2011, 19:42
von kitty859
Hallo billy!
Vielen Dank! Sie haben es erfasst... Ob nun Urlaub genehmigt war, hin oder her. DAS ist eigentlich nicht mein Hauptproblem, sondern genau das was sie geschildert haben...
Also, wie gesagt, auf der ärztlichen Genehmigung meines Psychiaters wurde geschrieben, dass der Urlaub die AU nicht verlängert und das keine Behandlungsmaßnahmen dadurch unterbrochen oder verlängert werden. Wie gesagt, was auch? Termin bei ihm hatte ich kurz vor dem Urlaub und auch danach. Tabletten nehmen kann ich überall...
Weswegen nun also meine AU durch den Urlaub verlängert werden sollte... Das soll mir die KK mal erzählen. Das der Urlaub von der KK nicht genehmigt ist, hat die KK ja mit keinem Wort erwähnt. In dem Schreiben das ich erhielt wurde mir ja lediglich mitgeteilt, das aufgrund der medizinischen Unterlagen meine Arbeitsunfähigkeit zum 23.9. beendet werden kann... So, die besagten medizinischen Unterlagen waren das MDK Gutachten vom 22.8. und ein Ankreuzzettel vom MDK wo der MDK-Mitarbeiter dann entschied, dass aufgrund des Gutachtens und meines beantragten Urlaubs die AU aufgehoben werden kann.
Die KK und auch der MDK widersprechen sich hier deutlich selber...
Denn im Gutachten steht als Entscheidung drin, dass ich erstmal auf Zeit AU bin und das nach Beginn einer Verhaltenstherapie nochmals eine Wiedereingliederung versucht werden kann... Die KK und der MDK haben sich nur daran "aufgehangen", dass ich in den Urlaub fahre...
Ich durfte mir ja vorhin anhören "wer 10h fliegen kann, der kann auch arbeiten gehen..." wiederum hieß es aber auch, wäre ich in Deutschland geblieben oder in der EU, was nicht so weit weg wäre, sprich Italien etc, wäre es kein Problem gewesen. Aha. Da frage ich mich, wie die darauf kommen? Nehmen wir an ich wohne beispielsweise in München und möchte Urlaub an der Ostsee machen. Trete den Urlaub mit dem Auto an... Da fährt man schon gute 8h, gehen wir mal noch von nem bisschen Stau aus etc, da ist man gut auch bei 10h... DAS hätte ich also ohne Probleme machen können...!? Aber fliegen geht nicht? Oder man wohnt in Hamburg und fährt mit dem Auto nach Italien, auch kein Problem?!
Also, das ist für mich nicht wirklich eine Aussage... Und wie gesagt, es wurden keinerlei Behandlungsmaßnahmen unterbrochen. Es ist ja nicht so, dass ich deswegen Termine bei der Krankengymnastik oder so nicht wahrnehmen konnte...
Generell, mein Urlaub war der KK wie gesagt seit dem 23.8. bekannt. Am 22.8. war mein Termin beim MDK. Wieso lässt man dann das ganze erst am 20.9., ein paar Tage vor Urlaubsbeginn, prüfen!?
Und wie gesagt, der MDK ist nur zu der Entscheidung gekommen das ich "gesund" bin, weil ich einen Urlaub angemeldet habe...
Verfasst: 28.10.2011, 19:54
von billy
Hallo Kiki!
Nochmal...vergessen Sie Ihren Urlaub...Sie haben keine beweisbare Genehmigung und damit ist für diesen Zeitraum "der Drops gelutscht". Aber das haben Sie ja längst akzeptiert.
Fraglich ist die durchgehende AU TROTZ URlaub. Die Argumentation Ihrer Kasse ist armselig. Zunächst ist es völlig egal, ob Sie innerhalb der EU oder außerhalb Urlaub gemacht haben...selbst das Inland spielt keine Rolle. Ausschlaggebend ist nur, ob Ihre AU durch einen Urlaub tatsächlich als beendet angesehen werden kann. DAS ist die entscheidende Frage.
Und darum: bemühen Sie Ihren Arzt. Der soll und muss darlegen, dass der Urlaub und die Begleitumstände nicht dazu geführt haben, dass Sie wieder gesund sind. Man kann auch krank sein trotz Urlaub. Insbesondere oder gerade im psychischen Diagnosebereich!
Und dann legen Sie sofort Widerspruch ein und beantragen gleichzeitig eine einstweilige Anordnung vor dem Sozialgericht. Dieses Verfahren ist für Sie dem Grunde nach kostenlos. Sie tragen lediglich ein Kostenrisiko, wenn Sie einen Anwalt nehmen, das Verfahren verlieren und keine Rechtsschutzversicherung haben. Einen Anwalt benötigen Sie aber zunächst nicht. das Sozialgericht ermittelt bei Bedarf selber. Sie benötigen also zunächst keinen Anwalt, sondern können selber tätug werden. Insofern ist Ihr Risiko gleich Null.
Gruß
billy
Verfasst: 28.10.2011, 20:15
von kitty859
Mein Nickname ist Kitty... Nicht Kiki
Mit meinem Psychiater habe ich ja diese ganze Sache schon besprochen... Er meinte zu mir, dass für ihn urlaubsfähig eben nicht gleich arbeitsfähig bedeutet... Er findet der Urlaub war völlig okay und er steht auch dazu. Jedoch macht er, und ja, das finde ich auch ein bisschen daneben -_-, nichts, wenn er keine Aufforderung bekommt. Heißt also, wenn die KK ihn bittet Stellung dazu zunehmen, wird er dies tun. Jedoch von sich aus wird er mir nix bestätigen... Das hat er so zu mir gesagt...
Widerspruch habe ich bereits eingelegt. Am 13.10. erstmal den Grundwiderspruch sozusagen und dann kam die Begründung meines Hausarztes, von dem auch die AU bisher immer kam, dass er nicht der Meinung ist ich sei gesund... Und dann mein ausführlicher Widerspruch, den ich über meinen Anwalt habe gehen lassen. Einen Anwalt habe ich also schon eingeschaltet.
Könnten Sie mir bitte erklären, was eine einstweilige Anordnung vor dem Sozialgericht ist? Damit kann ich leider nichts anfangen...
Vielen Dank und lieben Gruß
Kitty
Verfasst: 29.10.2011, 12:17
von Machts Sinn
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