Spekulationsgewinne Verrechnung mit Verlusten

GKV - PKV wie kann man sich am besten versichern?

Moderator: Czauderna

Jürgen01
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Beitrag von Jürgen01 » 01.06.2013, 12:57

Poet hat geschrieben:@Jürgen01:

Das ergibt sich auch schon aus der Logik heraus: Wenn man Verlustvorträge macht, verbindet man damit die Absicht, diese Verluste mit Gewinnen, die man in der Zukunft erwartet, zu verrechnen... :D

.

An dieser Kommentierung ( Absicht ) kann man schon nur zu deutlich erkennen, dass diese Rechtsbeugung/Auslegung bzw. Verdrehung und Ignoranz und Perversität, unüberlegt und planlos übernommen wird.
So nach Schema: Was da steht wird schon richtig sein. Nein, das ist es unter gar keinen Umständen.

Es ist doch nicht meine Absicht bei Spekulationgeschäften Verluste zu generieren, damit ich diese später Steuermindernd, voller Freude, den Behörden dann präsentieren kann/darf.

Diese " Denke " ist doch krank durch und durch. Wer sich mit solch einer Einstellung ( absichtlich negative Einkünfte zu erzeugen ) sich in die Finanzwelt begeben würde, ist entweder der Liebe Gott oder er ist ein Vertreter der Staatsmacht.

Weshalb das denn?
1 ) Der Liebe Gott ist eh außen vor, denn er kann alles, macht alles und darf alles. Daher kann er pauschal betrachtet ewige Verluste aufbauen, und diese ewig durch göttliche Kunst, wieder durch " Göttliches Geld " ersetzen.

2 ) Der Staat hat ähnliche Eigenschaften wie der liebe Gott. Weshalb das denn? Er kann und macht alles so ( falls es erforderlich ist ) wie es ihm passt. Das hat die Deutsche Vergangenheit ( letzten 100 Jahre ) bewiesen. ( Das Thema wollen wir hier nicht ausdehnen ).

Kommen wir zu den negativen Einkünften ( und nur darum geht es hier ) des Staates.
Auch der Staat kann ewige Verluste aufbauen ( Staatsverschuldung ), denn diese bezahlt nicht er, sondern seine Bürger. ( bitte hier nicht weiter ausdehnen )
Auch der Staat kann auf ewig Geld erzeugen/drucken.--Geldschöpfung-- ( Siehe Finanzkrise--bitte auch hier nicht weiter ausdehnen )

Also nochmals als Resümee für dich. Die beiden Institutionen können tatsächlich jeden Tag Verluste mit Absicht generieren und das auf ewig..( so banal formuliert ).



Kommen wir nun zu den Kreis, der weder 1 ) noch 2 ) sind.

Dieser Personenkreis sind wir alle. Wir alle können können unser Leben nicht mit der Absicht gestalten, negative Einkünfte zu erzielen und ich ebenfalls auch nicht.
Denn ich bin weder der --Liebe Gott-- noch der Staat.

Ich kann
a ) nicht auf ewig Schulden ( negative Einkünfte ) erzeugen
b ) kann auch nicht Geld auf ewig erzeugen.( Geldschöpfung )

Welche Strukturen und Zusammenhänge ergeben sich jetzt mit deinem Kommentar und wir erinnern uns: Wenn man Verlustvorträge macht, verbindet man damit die Absicht, diese Verluste mit Gewinnen, die man in der Zukunft erwartet, zu verrechnen..

JJetzt nur für dich ganz alleine:

Ich bin weder der liebe Gott, noch der Staat und daher muss ich bemühen, dass ich grüne Zahlen erarbeite ( spekuliere ), damit ich das tagtägliche Brot auf dem Tisch habe.

Ergo

Eine Exsistenz mit der Absicht Verluste zu erzeugen um diese absetzen zu könne oder wollen verbietet sich von alleine. Der persönliche Ruin wäre zwangsläufig die Folge.

Die Quintessenz meiner Finanzgeschäfte/Börsengeschäfte ( Spekulation ) bedingt, dass Gewinne und Verluste zwangsläufig/unabdingbar entstehen und es niemals vorrangig und zu keiner Zeit es Absicht sein kann, Verluste entstehen zu lassen. ( Ruin )
Die Börse war noch nie eine Einbahnstraße und wird es auch nie sein.

Diese -Zwangsläufigkeit- erkennt der Staat dadurch an, dass er Gewinne mit Verlusten sich verrechnen lassen. Das wird auch in entsprechen gesetzliche Texten eindeutig erfasst.

Diese/ " Absicht" hat der -Staat zu jeder Zeit gewusst und auch bis zum heutigen Tage anerkannt. Bei meiner ESTG wird dieses Recht mir nach wie vor gewährt.

Kommen wir jetzt nochmals zu deinem Kommentar

Wenn man Verlustvorträge macht, verbindet man damit die Absicht, diese Verluste mit Gewinnen, die man in der Zukunft erwartet, zu verrechnen


a ) es kann unter gar keinen Umständen Absicht sein, Verluste zu erzeugen ( siehe oben--Gott/Staat ), sondern es ist nach wie vor mein Recht das der -Staat mir gibt, Gewinne, mit Verlusten zu verrechnen.


Hier wird die Verweigerung das Recht auf Anerkennung der Verluste gleichgesetzt mit der Kommentierung es wäre Absicht verrechnen zu wollen.

Es ist keine Absicht, sondern es ist mein Recht das der Staat mir nach wie vor zugesteht.

Nochmal.
Es ist keine Absicht, sondern es ist mein nach wie vor bestehendes Recht ( Gewinne mit Verlusten zu saldieren )das mir nach wie vor zusteht.

Diese Verweigerung dieses Recht, mit der Begründung es wäre Absicht, ist Unrecht im eindeutigsten Sinne.

Zum Schluss:


Solange die KK die Gewinne aus Börsengeschäften/Spekulationsgeschäften anerkennt und ihre Beiträge dazu verlangt, also anerkennt und bestätigt, bestätigt sie auch automatisch und zwangsläufig eindeutige die rechtlichen Zusammenhänge und Rechte, die sich mit Börsengeschäften ergeben. Diese müssen auch für die KK ein zwangsläufiges -Muss- sein. Hier macht sich die KK jetzt ihr eigenes Recht auf, indem sie sich ausklingt und alle Verpflichtungen der Rechtsstaatlichkeit gegenüber ignoriert, bzw sich das -Recht- neu auslegt.


Tatsache und Zusammenhänge dieser Entwicklung wird wohl jener sein, dass es den KK immer mehr an Beitragszahlern fehlt. Billiglöhner zahlen nur geringe KK Beiträge, was in den entsprechen Kulturkanälen sehr gut publiziert wird.

CiceroOWL
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Beitrag von CiceroOWL » 01.06.2013, 13:08

Hm dann hilft halt ebend nur die freiwillige Mitgleidschaft zu kündigen, denn in die PKV zu gehen. Dort sind die Einahmen ja unintressent. Wäre denn ja eine denkbare Alternative.

Poet
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Beitrag von Poet » 01.06.2013, 13:34

@Jürgen01: Ach Jürgen, egal wie Du Dich aufregst - es gibt wirklich nur einen einzigen vernünftigen Grund für Verlustvorträge, und nur um die geht es beim BSG-Urteil. Dabei spielt es keine Rolle woraus die steuermindernden Verluste entstanden sind. Zum Verlustvortrag zwingt Dich ja auch keiner, ebenso wie Dich generell keiner zwingt, Abzüge von Verlusten vorzunehmen: Deswegen mein Smilie.

Alternative: Du kannst die Verluste auch in das Steuerjahr des Entstehens nehmen. Dann würde all das stimmen was Du sagst und wenn Du dann aber im Folgejahr höhere Steuern zahlst und höhere Beiträge, dann erinnere Dich an Dein Posting: Dann ist es eben so. Es war doch Deine Absicht, einen hohen Gewinn zu erzielen und nicht steuermindernd gegenzusteuern. Hier wieder mein: :D

Zum Rest Deiner Kommentare äußere ich mich lieber nicht.

Jürgen01
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Beitrag von Jürgen01 » 01.06.2013, 14:56

Es war doch Deine Absicht einen hohen Gewinn zu erzielen.

Aber hallo...

Woher willst du wissen, das es meine Absicht ist hohe Gewinne zu erzielen? Sind dir meine meine Konto bekannt.? Was sind übrigens hohe Gewinne. Und wenn ja, soll das jetzt Unrecht sein und wenn ja weshalb. ( Eh da geht der Reiche, schlagt ihn tot ) Ausserdem zwischen Absicht und Ergebnis sind zwei paar Schuhe.

Nur mit Mutmaßung Politik zu betreiben öffnet dem Unrechtsstaat Tor und Tür.
Sagen wir mal, wir würden uns mal so ein Rolle rückwärts bewegen, so lockert in das Jahre so ab 1933....aufwärts begeben.
Da kann man richtig nachdenklich werden, was man alles mit Vermutungen so angerichtet hat. ( das wollen wir hier nicht weiter verfolgen )

Immer wenn der Staat in die Enge kommt, durch seine verfehlt Geldpolitik, werden die Gesetzt verbogen ausgehebelt, gebeugt u.v.m.

Wer mit wachen Auge sich durch die Geschichte und die Geschichte des Geldes sich bewegt, kann Parallelen ziehen, und Ereignisse verfolgen die sich immer wiederholen.

Schlimm ist immer wieder nur, das diese Strukturen, blind und geistig schmalspurig, immer wieder die Fundamente unserer Gesellschaft zerstört.
Kritisch bzw. Kritik von uns Deutschen zu erwarten ist vergebene Liebensmüh. Es wird alles gnadenlos übernommen und akzeptieert.
Hier: Alternativlos

Das hatte schon der große Napoleon erkannt.

Sein Zitat

Es gibt kein gutmütigeres, aber auch kein leichtgläubigeres Volk als das deutsche. Keine Lüge kann groß genug ersonnen werden, die Deutschen glauben sie. Um eine Parole, die man ihnen gab, verfolgen sie ihre Landsleute mit größerer Erbitterung als ihre wirklichen Feinde.
Napoleon


oder auch jener

Regierungen bergen das größte Bedrohungspotential für die Menschenrechte:
Sie beanspruchen ein Gewaltmonopol gegenüber den entwaffneten Opfern.“
Ayn Rand

Ich persönlich halte es mit jenem

"Was moralisch falsch ist, das kann gar nicht politisch richtig sein."
William Ewart Gladstone, 1809-1898,
einer der bedeutendsten Politiker des 19.Jh.


Diese nicht Anerkennung ist moralisch absolut falsch und kann daher niemals richtig sein

Poet
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Die Moral von der Geschichte

Beitrag von Poet » 01.06.2013, 15:40

@Jürgen: Diese Nicht-Anerkennung ist sogar moralisch sehr richtig, denn sonst würden im Jahr des Verlustvortrages und im Jahr des Wirkens des Verlustvortrages geringere Beiträge an die Kasse gezahlt.

Aber da Du gerne aus der Geschichte zitierst, zitiere ich eine Geschichte (die natürlich nichts mit der ganzen Sache zu tun hat genau wie Deine Einlassungen zu Napoleon & Co.):

"Apfelbauer J. pflanzt dieses Jahr 10 Apfelbäumchen. Von diesen 10 Apfelbäumchen gehen aber leider zwei ein (auf die falsche Sorte gesetzt). Bei der Ermittlung des Gewinnes bei der obersten Apfelobstbauernbehörde von Apfelbauer J. geht man davon aus, dass der Gewinn aus dem Ertrag der 8 ertragreichen minus den Aufwendungen für die eingegangenen 2 Bäumchen besteht und berechnet so die Apfelobstabgabe für Straßenbau, Schulen der Apfelobstbauernkinder usw. Jetzt flüstert der Obstberater dem Apfelbauer J. dass es nächstes Jahr so sein könnte, dass alle Bäume durchkommen und er dann für 10 Bäume Abgaben zahlen müsste. Die beiden entschließen sich, eines von den beiden eingegangenen Apfelbäumchen als Verlust erst nächstes Jahr der Apfelobstbauernbehörde zu erklären, weil Obst-Abgaben verrückterweise aus 8+10 durchgekommenen Bäumen höher sind als aus 9+9 auf zwei Jahre gesehen. Jetzt ist Apfelobstbauer J. aber noch in der Apfelobstbauernversicherung für Apfelobstbauern in Not. Dort möchte er dieses Jahr gerne Beiträge zahlen als wären 8 Bäume durchgekommen und nächstes Jahr aber als wären mind. nur 9 durchgekommen. Dazu sagt die Apfelobstbauernversicherung aber "Neee, das wäre voll geschummelt!" Und Apfelobstbauer J. ist natürlich total wütend auf die ganze Welt, die Politik, den Apfelbau, die ollen Gummistiefel und vor allem die Apfelobstbauernversicherung für Apfelobstbauern in Not."

Jürgen01
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Beitrag von Jürgen01 » 01.06.2013, 19:33

@Jürgen: Diese Nicht-Anerkennung ist sogar moralisch sehr richtig, denn sonst würden im Jahr des Verlustvortrages und im Jahr des Wirkens des Verlustvortrages geringere Beiträge an die Kasse gezahlt.

Das ist nichts anderes als eine Abstruse moralische Verdrehung, die die Deutsche Geschicht zu genüge kennt. Da bist du nicht der -Erste- der das versucht der Bevölkerung als die absolute Wahrheit, Gerechtigkeit und die wahre Moral zu verkaufen. Diesen Weg den du gehst, ist absolut nichts neues in unserem Beamtenstaat. Besser wäre es noch,wenn du die moralische Begründung --alternativlos-- zitierst. dann wäre das Optimum erreicht.
Dadurch, das ich quasi eine scheinbare -Unmoral- versuche mit Rechtsbeugung zu begründen, und ihr dann ein scheinbar moralisches begründetes Mäntelchen umzuhänge, macht diese Rechtsbeugung auch nicht im geringsten moralischer bzw. glaubhafter.

Ohne jede Polemik:

Aktiengewinne, die sich nach dem geltenden Recht ergeben, werden zu 100 % als Grundlage der KK anerkannt, und für die Kasse gilt..je mehr ich von dem Konto absaugen kann, um so besser.
Der gleiche Ansatz, nämlich das gleiche bestehendes Recht anzuerkennen, auch bei Verlusten, ist hier anzuwenden und nichts anderes als jene Haltung einzunehmen, wäre moralisch einwandfrei. Gerade die Ablehnung dieses Recht ist bestehendes Unrecht und auch im höchsten Grade unmoralisch.
Diese Nichtanerkennung bestehendes Recht kann moralisch niemals als moralisch gerechtfertigt interpretiert werden.
Gerade diese einseitige Auslegung und Behandlung des Rechts, werfen wir anderen totalitären Staaten als Unrechtsstaat vor und erheben uns zu etwas -Besseren -. Sind aber hausgemachte Probleme da, gehen wir den gleichen Weg der Unmoral.

Von dir:
denn sonst würden im Jahr des Verlustvortrages und im Jahr des Wirkens des Verlustvortrages geringere Beiträge an die Kasse gezahlt.

Hier sickert blitzartig und so richtig deutlich der wahre Beweggrund dieser abstrusen Rechtsbeugung durch.
Es sind die immer mehr versiegenden Geldschleusen. Die Konten von jenen, wo ich wunderbare Geldströme auf meine Mühlen fließen, werden immer geringer.
Um diese Geldeingangs-Schleusen weiterhin am fließen zu halte, werden und wurde die schon bisher die abwegigsten Maßnahmen ergriffen.
Ich erinnere nur, das Lebensversicherung bei Auszahlung von den Gewinnen ein erheblicher Teil abgezwackt wurde, nur so am Rand erwähnt.

Wenn es für die Kasse nicht tragbar ist, solche Auswirkungen des Rechts ( geringere Beiträge an die Kasse gezahlt. ) zu stemmen, dann darf sie solche Mitglieder auch nicht aufnehmen. Hier muss schon bei Beginn die KK klar und deutlich Stellung beziehen und solche Mitglieder ablehnen bzw. nicht aufnehmen. Aber aufnehmen ohne jeglichen Hinweiss, und dann durch die moralisch kalte Küche versuchen, hemmungslos an sein Geld zu kommen, das ist gesellschaftliche Unmoral.

Die sauberste moralische Lösung wäre doch gewesen, dass bestehende Recht so zu ändern, dass die KK von solchen Saldierungen nicht berührt sind. Hier wären saubere Fakten geschaffen worden. Dann wären aber auch andere Zusammenhänge zur Durchsetzung dieses Recht fraglich gewesen. Das ist aber nicht der Fall gewesen und man wird auch seine Beweggründe gehabt haben, weshalb das bisher nicht eingeleitet ist. Diese Rechtsänderung kann bzw. wäre zu jeder Zeit machbar ist aber so nicht erkennbar das dem so würde.

Ich will es damit gut sein lassen, denn Unrecht und Rechtsbeugung werden von den etablierten Beteiligten, die diese Zusammenhänge verursacht haben, niemals als die Wahrheit akzeptieren, die ihr zukommt und das wäre produziertes Unrecht.

Poet
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Beitrag von Poet » 01.06.2013, 19:44

@Jürgen: Nur der Wahrheit zuliebe - die Kassen erkennen Verluste aus selbständiger Tätigkeit (auch aus Aktiengeschäften) sehr wohl an aber eben keine Verlustvorträge als einkommensmindernd im lfd. Jahr, denn das würde dazu führen, dass derjenige im Gegensatz zu anderen Beitragszahlern aufgrund von Verschieben von Verlusten mehrmals seine Beiträge nach unten beeinflussen könnte.

DAS nennt man Moral und Gerechtigkeit.

Dass dies nicht Deiner Moral und Gerechtigkeit entspricht, ist ein Jammer.

Stört mich - und sicher auch die meisten anderen Beitragszahler - aber nicht.

KKA
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Beitrag von KKA » 01.06.2013, 23:01

Mein Tipp: Zocken einstellen und/oder akzeptieren, dass das tatsächliche Jahreseinkommen für jeden Bundesbürger Grundlage für die Beitragsbemessung ist. Punkt. Ansonsten Klage gegen die BRD einreichen, wobei ich größtes Interesse hätte zu erfahren, wie das Gericht deine (@Juergen 01), mir kausal sich nicht erschließenden Argumente, 'totalitärer Staat, Napoleon hatte schon immer Recht, unmoralisches Verhalten des gesamten deutschen Volkes, Unrechtbehandlung von Spekulanten und Zockern befindet. Ich befürchte deine Erfolgsaussichten sind mit Napoleons Versuch, Russland zu erobern, vergleichbar.

Leute gibt's ...sagte der Affe und biss in die Seife. :lol:

Gruss
KKA

Jürgen01
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Beitrag von Jürgen01 » 02.06.2013, 12:23

@KKA...dass das tatsächliche Jahreseinkommen ist Null, das hat mir das FA bestätigt. Alles klar für dich..

Ach gute Idee von dir. Ich stelle das Zocken und da es keine weiteren Einkommen gibt, schicke ich dir dann meine Rechnungen für meinen Lebensunterhalt. Da kommt so einiges zusammen.
So von Freund zu Freund kommentiert.... diese/deine kleintümlichen Ratschläge dieser einfältigen und unqualifizierten Art sind für dein Kleintumbügerlein sicherlich ideall und super passend. Ich finde es schön von dir, und es ehrt mich, dass du mich in diese Gruppe einordnest.

Jürgen01
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Beitrag von Jürgen01 » 02.06.2013, 12:38

Poet hat geschrieben:@Jürgen: Nur der Wahrheit zuliebe - die Kassen erkennen Verluste aus selbständiger Tätigkeit (auch aus Aktiengeschäften) sehr wohl an aber eben keine Verlustvorträge als einkommensmindernd im lfd. Jahr, denn das würde dazu führen, dass derjenige im Gegensatz zu anderen Beitragszahlern aufgrund von Verschieben von Verlusten mehrmals seine Beiträge nach unten beeinflussen könnte.

DAS nennt man Moral und Gerechtigkeit.

Dass dies nicht Deiner Moral und Gerechtigkeit entspricht, ist ein Jammer.

Stört mich - und sicher auch die meisten anderen Beitragszahler - aber nicht.
Ich werde die Tage über deine einseitige Moral und Gerechtigkeitsauslegung einen Kommentar hierzu einstellen. Denn dein staatlich verlogener,verbogener pauschalierter moralischer Gerechtigkeitsanspruch tritt gerade die Moral und Gerechtigkeit mit solchen Füssen, die Gesellschaften schon immer zerstört haben. Verblendeter Gerechtigkeit/Moralanspruch war noch nie gerecht noch moralisch richtig.
Bitte etwas Geduld.

KKA
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Beitrag von KKA » 02.06.2013, 13:08

'Kleintümlich, einfältig, unqualifiziert, Kleintumbürgerlein, Napoleon, 1933, moralische Verdrehung (wie bitte?) usw.'...mit deinem undifferenzierten, am Thema völlig vorbeigehenden Redeschwall kann ich nichts anfangen. Schreib doch einfach, dass dir diese Gesetzesregelung nicht gefällt (Punkt und gut ist) und erspare mir orgasmische Ausführungen über die deutsche Seele, napoleonische Gefühlsduselei und deine Unkenntnis schwangere historische Entsorgung hier.

Bleib beim Thema, dies da wäre, dass Einkommen aus Aktienzockerei von den KK mit entsprechenden Beiträgen belastet werden. Machst du Verluste, bezahlt du entsprechend deinem verminderten Einkommen einen geringeren Beitrag. Eine KK Beitragsnullrunde infolge von Verlustvorträgen ist per Gesetz nicht möglich. Punkt.Ende. Aus die Maus.

PS. Unmoralisch ist, wenn eigenverschuldete, privatisierte Zockerverluste zwecks Steuerminderung von Gewinnen zum Abzug gebracht werden können.

PPS. Ich stelle dir anheim einer weniger dem Zufall ausgesetzten Tätigkeit nachzugehen. Ist bekanntlich sicherer und ich bräuchte mir keine Sorgen um deinen Lebensunterhalt machen.

Gruss und einen angenehmen Sonntag noch
KKA

Jürgen01
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Beitrag von Jürgen01 » 02.06.2013, 14:57

Ist bekanntlich sicherer und ich bräuchte mir keine Sorgen um deinen Lebensunterhalt machen.

Schade, so ist das halt immer wieder, wenn man die Wahrheit präsentiert, will sie keiner wahr haben. 8) Also doch Kleinbürgertum 8)

Poet
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Beitrag von Poet » 02.06.2013, 15:36

Jürgen01 hat geschrieben:Ich werde die Tage über deine einseitige Moral und Gerechtigkeitsauslegung einen Kommentar hierzu einstellen. Denn dein staatlich verlogener,verbogener pauschalierter moralischer Gerechtigkeitsanspruch tritt gerade die Moral und Gerechtigkeit mit solchen Füssen, die Gesellschaften schon immer zerstört haben. Verblendeter Gerechtigkeit/Moralanspruch war noch nie gerecht noch moralisch richtig.
Bitte etwas Geduld.
@Jürgen01: Gerne aber kannst Du bei der Herleitung Deiner objektiven Wahrheit & Gerechtigkeit Dich bitte am eigentlichen Thema "Verlustvortrag & Beitragsbemessung" lang hangeln?

Gib Dir mal Mühe. Wir sind im Krankenkassenforum.

Jürgen01
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Beitrag von Jürgen01 » 02.06.2013, 16:06

Soweit ich mich erinnere, ist Moral und Gerechtigkeit von deiner Seite als der
Maßstab dieser Auslegung kommentiert worden.

Poet
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Beitrag von Poet » 02.06.2013, 16:47

@Jürgen01: Neenee, das warst Du schon selber. Ich habe mit den Hintergründen für Verlustvorträge angefangen, im übrigen hast Du noch gar nicht gesagt, warum Du diese denn nun getätigt hast...*lach*

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