Poet hat geschrieben:@Jürgen01:
Das ergibt sich auch schon aus der Logik heraus: Wenn man Verlustvorträge macht, verbindet man damit die Absicht, diese Verluste mit Gewinnen, die man in der Zukunft erwartet, zu verrechnen...
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An dieser Kommentierung ( Absicht ) kann man schon nur zu deutlich erkennen, dass diese Rechtsbeugung/Auslegung bzw. Verdrehung und Ignoranz und Perversität, unüberlegt und planlos übernommen wird.
So nach Schema: Was da steht wird schon richtig sein. Nein, das ist es unter gar keinen Umständen.
Es ist doch nicht meine Absicht bei Spekulationgeschäften Verluste zu generieren, damit ich diese später Steuermindernd, voller Freude, den Behörden dann präsentieren kann/darf.
Diese " Denke " ist doch krank durch und durch. Wer sich mit solch einer Einstellung ( absichtlich negative Einkünfte zu erzeugen ) sich in die Finanzwelt begeben würde, ist entweder der Liebe Gott oder er ist ein Vertreter der Staatsmacht.
Weshalb das denn?
1 ) Der Liebe Gott ist eh außen vor, denn er kann alles, macht alles und darf alles. Daher kann er pauschal betrachtet ewige Verluste aufbauen, und diese ewig durch göttliche Kunst, wieder durch " Göttliches Geld " ersetzen.
2 ) Der Staat hat ähnliche Eigenschaften wie der liebe Gott. Weshalb das denn? Er kann und macht alles so ( falls es erforderlich ist ) wie es ihm passt. Das hat die Deutsche Vergangenheit ( letzten 100 Jahre ) bewiesen. ( Das Thema wollen wir hier nicht ausdehnen ).
Kommen wir zu den negativen Einkünften ( und nur darum geht es hier ) des Staates.
Auch der Staat kann ewige Verluste aufbauen ( Staatsverschuldung ), denn diese bezahlt nicht er, sondern seine Bürger. ( bitte hier nicht weiter ausdehnen )
Auch der Staat kann auf ewig Geld erzeugen/drucken.--Geldschöpfung-- ( Siehe Finanzkrise--bitte auch hier nicht weiter ausdehnen )
Also nochmals als Resümee für dich. Die beiden Institutionen können tatsächlich jeden Tag Verluste mit Absicht generieren und das auf ewig..( so banal formuliert ).
Kommen wir nun zu den Kreis, der weder 1 ) noch 2 ) sind.
Dieser Personenkreis sind wir alle. Wir alle können können unser Leben nicht mit der Absicht gestalten, negative Einkünfte zu erzielen und ich ebenfalls auch nicht.
Denn ich bin weder der --Liebe Gott-- noch der Staat.
Ich kann
a ) nicht auf ewig Schulden ( negative Einkünfte ) erzeugen
b ) kann auch nicht Geld auf ewig erzeugen.( Geldschöpfung )
Welche Strukturen und Zusammenhänge ergeben sich jetzt mit deinem Kommentar und wir erinnern uns: Wenn man Verlustvorträge macht, verbindet man damit die Absicht, diese Verluste mit Gewinnen, die man in der Zukunft erwartet, zu verrechnen..
JJetzt nur für dich ganz alleine:
Ich bin weder der liebe Gott, noch der Staat und daher muss ich bemühen, dass ich grüne Zahlen erarbeite ( spekuliere ), damit ich das tagtägliche Brot auf dem Tisch habe.
Ergo
Eine Exsistenz mit der Absicht Verluste zu erzeugen um diese absetzen zu könne oder wollen verbietet sich von alleine. Der persönliche Ruin wäre zwangsläufig die Folge.
Die Quintessenz meiner Finanzgeschäfte/Börsengeschäfte ( Spekulation ) bedingt, dass Gewinne und Verluste zwangsläufig/unabdingbar entstehen und es niemals vorrangig und zu keiner Zeit es Absicht sein kann, Verluste entstehen zu lassen. ( Ruin )
Die Börse war noch nie eine Einbahnstraße und wird es auch nie sein.
Diese -Zwangsläufigkeit- erkennt der Staat dadurch an, dass er Gewinne mit Verlusten sich verrechnen lassen. Das wird auch in entsprechen gesetzliche Texten eindeutig erfasst.
Diese/ " Absicht" hat der -Staat zu jeder Zeit gewusst und auch bis zum heutigen Tage anerkannt. Bei meiner ESTG wird dieses Recht mir nach wie vor gewährt.
Kommen wir jetzt nochmals zu deinem Kommentar
Wenn man Verlustvorträge macht, verbindet man damit die Absicht, diese Verluste mit Gewinnen, die man in der Zukunft erwartet, zu verrechnen
a ) es kann unter gar keinen Umständen Absicht sein, Verluste zu erzeugen ( siehe oben--Gott/Staat ), sondern es ist nach wie vor mein Recht das der -Staat mir gibt, Gewinne, mit Verlusten zu verrechnen.
Hier wird die Verweigerung das Recht auf Anerkennung der Verluste gleichgesetzt mit der Kommentierung es wäre Absicht verrechnen zu wollen.
Es ist keine Absicht, sondern es ist mein Recht das der Staat mir nach wie vor zugesteht.
Nochmal.
Es ist keine Absicht, sondern es ist mein nach wie vor bestehendes Recht ( Gewinne mit Verlusten zu saldieren )das mir nach wie vor zusteht.
Diese Verweigerung dieses Recht, mit der Begründung es wäre Absicht, ist Unrecht im eindeutigsten Sinne.
Zum Schluss:
Solange die KK die Gewinne aus Börsengeschäften/Spekulationsgeschäften anerkennt und ihre Beiträge dazu verlangt, also anerkennt und bestätigt, bestätigt sie auch automatisch und zwangsläufig eindeutige die rechtlichen Zusammenhänge und Rechte, die sich mit Börsengeschäften ergeben. Diese müssen auch für die KK ein zwangsläufiges -Muss- sein. Hier macht sich die KK jetzt ihr eigenes Recht auf, indem sie sich ausklingt und alle Verpflichtungen der Rechtsstaatlichkeit gegenüber ignoriert, bzw sich das -Recht- neu auslegt.
Tatsache und Zusammenhänge dieser Entwicklung wird wohl jener sein, dass es den KK immer mehr an Beitragszahlern fehlt. Billiglöhner zahlen nur geringe KK Beiträge, was in den entsprechen Kulturkanälen sehr gut publiziert wird.