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Verfasst: 05.10.2011, 15:11
von Avatar
Hey, danke aber das hilft mir nicht weil meine Ärztin vor dem MDK kuscht.
Sie hat mich nicht mehr AU geschrieben weil sie das nicht darf!!!!???

Das müsste sie aber damit ich mit meinem Widerspruch wenigstens den Hauch einer Chance haben könnte

Verfasst: 05.10.2011, 18:01
von Krankenkassenfee
Hallo,

das ist richtig, sie darf Dich nicht weiter krankschreiben. Und wenn sie es tut, ist es nichts wert.
Warum stellt denn der Arzt, der sich so über den MDK aufregt, nicht ein Attest aus? Reich das doch dann ein.

LG, Fee

Verfasst: 05.10.2011, 18:57
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Liebe Krankenkassenfee,

jetzt versteh ich garnichts mehr ...
Die Patentenhilfe und andere haben gesagt es wäre äußerst wichtig wenn ich weiter AU geschrieben bleibe sonst hätte ich keine Chance.!!!???

Keine Ahnung! Habe ihn per Mail vor ein paar Tagen um einen Bericht gebeten. Da kam aber noch nichts. Soll ich ihn nochmal anschreiben und sagen keinen Bericht sondern ein Atest?

Bin total fertig hab schon kaum noch Kraft gegen die Krankheit zu kämpfen und wenn ich in Harz IV rutsche kann ich das auch nicht mehr, weil ich so viele Dinge selbst zahlen muss und der Arzt ja auch so weit weg ist. Aber hier in der nähe hab ich erst im April einen Termin bei einem Borreliose Spezialisten (hoffe zumindest das es einer ist)

LG
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Verfasst: 06.10.2011, 06:49
von Krankenkassenfee
Hallo,
das eine sind die Auflagen nach den Verträgen oder AU-Richtlinien, das andere ist Dein Widerspruch.
Versuch irgendwo eine AU für den Widerspruch zu bekommen, aber helfen werden nur richtige Atteste. Und zwar die, die sagen, dass Deine Krankheit Dich nicht vermittlungsfähig macht.

LG, Fee

Verfasst: 21.10.2011, 09:58
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Hallo,

vielen Dank erstmal für eure bisherigen antworten, auch wenn mich das ganze total verwirrt. :oops:

Ich war gestern bei meinem neuen Hausarzt. Hatte total angst, dass der auch wieder sagt "alles psychosomatisch" Aber nein er hat sich alles angehört was ich erzählt hab und sich auch meine Unterlagen angeschaut und er glaubt zwar nicht, dass ich borreliose habe, aber er meint ich hätte eine Amalganvergiftung. Na ja ist ja auch egal auf jeden Fall hab ich jetzt wieder einen Arzt der wenigstens versucht mir zu helfen. Von der MDK sache und das meine Ärztin mir nicht hilft hab ich auch erzählt und gefragt was mir jetzt bleibt. Sozialhilfe?

Er hat mir eine AU geschrieben, Folgebescheinigung angekreuzt und drauf geschrieben: "HA schreibt keinen Widerspruch zum mdk Gutachten - ich schon!!"

Das ist gut oder?

Ich hab das jetzt bei der KK eingereicht und einen Brief dazu geschrieben.
Und den anderen Teil hab ich beim AA eingereicht. War das dumm? Musste ich doch aber tun. Die KK wird jetzt wohl nicht sofort wieder zahlen oder? Aber das AA jetzt auch nicht mehr was?
Was mach ich denn jetzt? Hat jemand ne Ahnung wie das weiter gehen könnte?

Danke und liebe Grüße

Verfasst: 21.10.2011, 12:33
von Krankenkassenfee
Hallo,
ich finde das klingt schon gut. Nun muss vom Doc noch etwas kommen.
Amalgamvergiftung mhhhhhh das ist ein Wort, wo sich mir die Nackenhaare kräuseln.
Les Dich bitte mal dazu im Internet zu Belastungen durch Schwermetalle und wissenschaftlich und von den Krankenkassen anerkannte Testverfahren durch. Nicht, dass Du da eine ganz neue Baustelle bekommst.

Die Kasse wird mit dem Attest dann eine erneute MDK-Begutachtung durchführen. Das Ergebnis bleibt abzuwarten.

LG, Fer

Verfasst: 29.10.2011, 17:20
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Hallo,

ja so hat er es nicht gesagt, aber er sagte, dass das das erste wäre was ich machen soll. Die Amalganfüllungen raus und dann ausleiten.
Hab mich mal schlau gemacht. Die Krankenkassen erkennen da so gut wie garnichts an und zahlen auch kaum etwas.

Aber das kann wohl erhebliche Probleme verursachen. Und ich bin so mürbe dass ich jeden Strohalm nehme. Ich habs schon mit chinesischen Tees und und probiert wieder gesund zu werden ... aber nix ... :-(

Schulmedizinisch bekomm ich gar keine Hilfe außer Schmermittel, Cortison und Antidepressiva aber das hilft alles nicht. Ich möchte unbeding wieder gesund werden und arbeiten gehen.

Mhm ein Attest hat mir der jetzt aber auch nicht geschrieben er hat mir jetzt neue AU bis 30.11 gegeben und gesagt, dass er mir das gibt ist sein Widerspruch. Scheint auch wieder nicht so richtig zu sein was????

Die Kasse hat sich nicht gemeldet. Und in ein paar Tagen hab ich Termin beim AA weiß garnicht was ich da sagen soll. Ach man ist alles irgendwie blöde :-(

Verfasst: 30.10.2011, 08:53
von Krankenkassenfee
Hallo,

eine weiter ausgestellte AU ist kein Widerspruch und leider nix wert.

LG, Fee

Verfasst: 30.10.2011, 09:55
von Machts Sinn
Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.

Verfasst: 01.11.2011, 15:27
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Hallo,

was mach ich denn jetzt weiter??? Ich hab Widerspruch eingelegt und das Rundschreiben beigelegt. Da hab ich auch um zusendung des MDK Gutachtens gebeten. Der SB rief mich an und sagte das ich das Gutachten nicht bekommen kann und das ich ein ärztlich begründetetn Widerspruch brauche. Denn hab ich ja von meiner Ärztin nicht bekommen.
Dann habe ich die Kasse nochmal angeschrieben und um die Unterlagen gebeten, auf denen das Gutachten erstellt worden ist. Bis heute nichts!
Daraufhin habe ich meinen neuen Arzt gefunden der mir eine AU Folgebescheinigung ausgestellt hat und drauf geschrieben hat, dass er nen Widerspruch zum MDK Gutachten macht. Das hab ich mit noch nem Schreiben (20.10) von mir zur KK geschieckt und darum gebeten mir schnellstmöglich mitzuteilen, dass wieder Krankengeld bezahlt wird. ....NICHTS.....

BEi meinem letzten Arztbesuch hat der Arzt eine Psychotherapie für mich beantragt und mir bis 30.11 weiter AU bescheinigt. Auf meine Frage, ob sich die Kasse bei ihm gemeldet hat oder er einen Widerspruch geschrieben hat hat er gesagt, dass sich nimand gemeldet hat und die AU sein Widerspruch ist.

So nun sitze ich da und muss

1. Übermorgen zum AA
Die Kopie der AU habe ich dort eingereicht
Ich hatte mich auch fristgerecht gemeldet und einen Antrag bekommen. Denn aber noch nicht eingereicht gehabt, da mir noch Unterlagen fehlten. Ich muss ja zu der SB bei AA erlich sein und ihr sagen, dass ich mich nicht für arbeitfahig halte. Dann wird aber mein Antrag abgelehnt oder? Was kreuze ich auf dem Antrag an, um nichts falsch zu machen???? Ich war füher mal klasse was komplizierte Sachverhalte und Gesetze angeht, aber heute ist mein Hirn nur noch Brei :-(

2. Hab ich Anspruch auf das Gutachten? Oder muss das der Arzt beantragen? Hab ich wenigstens Anspruch auf die Unterlagen?
Ich hatte gedacht ich könnte wenn ich die Unterlagen habe, sagen das da noch Unterlagen fehlen ..... nähmlich Blutergebnisse. Interessiert sowas den MDK? Soll ich vorweg gleich noch nen Brief schreiben und die beipacken?

3. Mein Arzt sagt das wäre sein wiederspruch soll ich ihn trozdem nochmal eindringlicher um ein ein Attest bitten?

Was soll ich denn machen? Die Zeit verrinnt und ich muss Rechnungen bezaholen. Diese Ungeklärte Situation tut mir garnicht gut. :-(

Vorweg schonmal danke fürs lesen und für die antworten.

lg
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Verfasst: 01.11.2011, 15:40
von CiceroOWL
Die AU ist kein Attest, ärztlicher Bericht, zum Widerspruch gegen die Entscheidung der Kasse, also nichts verbindliches was denn als Attest gewertet werden müßte, Diese Attest kostest extra und muss von dir bezahlt werden. Ja du hast Anspruch auf das MDK Gutachten, muss dir sogar auf Anfrage in Kopie zugesandt werden.

Grundsätzlich müßte dich dennauch der Ärztliche Dienst der Agentur für Arbeit auf deine Arbeitsfähigkeit hin untersuchen > das kostet nix, das könnte man denn gff. zu deinem Widerspruch beilegen. sollte denn mit der zuständigen Stelle besprochen werden.

Wchja der widerspruch hat keine aufschiebende Wirkungi, nd em Fall müßte denn Arbeitslsoengeld I anstatt Krankengeld gezahlt und beantragt werden, § 125 SGB III.

Verfasst: 01.11.2011, 19:28
von Machts Sinn
Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.

Verfasst: 01.11.2011, 20:11
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Hallo Machts Sinn,

das hab ich fast beführchtet. :cry:

Aber es ist sogar noch schlimmer am 05.10. war ich ja erst bei meiner ehemaligen Ärztin, danach war ich erstmal fertig und verwirrt. Hatte Termin beim AA. ect. und erst am 20.10. hatte ich den Termin bei meinem neuen Arzt. Der dann am 20.10. einfacht auf der AU Folgebescheinigung angekreuzt hat.

Bin mal gespannt was da noch kommt mit versicherungschutz. Muss ich dann die Arzt besuche zahlen?

Du glaubst also nicht, dass sich das relativ schnell auflösen könnte. Das ich nen Termin beim MDK bekomme oder so und die dann wieder zahlen????

Mein Arzt hat irgenwas von einem guten Anwalt gefasselt, aber dafür hab ich kein Geld.
Von Harz IV kann ich meine Behandlung nicht bezahlen ..... :cry:

Das ist für mich echt unglaublich. Ich bin zwar erst 30. aber ich hatte bisher immer gearbeitet .... und jetzt werde ich innerhalb von 6 Monaten zum Sozialfall??????? Und wenn ich nicht behandelt werde wars das dann auch mit arbeiten. Bei Behandlung könnte ich in 6-12 Monaten vielleicht wieder arbeiten. Ich versteh die Welt nicht mehr....

Verfasst: 01.11.2011, 20:32
von Machts Sinn
Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.

Verfasst: 03.11.2011, 12:39
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Hallo,

ich hatte eben meinen Termin beim AA. Ich bin total fertig. Die Dame hat zwar wieder aufgeschrieben, dass ich mich zur Verfügung stelle. MIr aber diesen Gesundheitsfragebogen mitgegeben. Damit die ärztliche Begutachtung stattfinden kann. Ok schön und gut, aber das geht nur, wenn ich meinen Widerspruch zurück ziehe und mein Arzt mich rückwirkend wieder gesund schreibt. Da ich ja durchgängig krank geschrieben bin darf ich meinen Antrag nicht abgeben.

Tja und Rente sagte Sie wird wohl auch nicht sein wenn der MDk mich für gesund hält.

Was mach ich denn jetzt? Mich gesund schreiben lassen damit ich überhaupt Geld bekomme? Kann doch eigentlich nicht sein.