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Verfasst: 22.10.2011, 18:06
von optimist
Hallo Fee,

lieben Dank für Deinen Beitrag. Ich werde mich nach der Widerspruchsbegutachtung, nächste Woche, wieder hier melden. Warten wir mal ab.

Danke.

LG Optimist

Verfasst: 08.11.2011, 14:16
von optimist
Hallo,
hallo Fee,

Danke für Deinen netten Beitrag.

In der Zwischenzeit sind 2 Dinge passiert.

Zu 1:
Die Widerspruchsbegutachtung hat am 26.10.2011 stattgefunden, und zwar durch den gleichen Arzt der im August die Empfehlung ausgesprochen hatte, durch den RV Träger klären zu lassen, inwieweit nicht der Reha Antrag in einen Rentenantrag umgedeutet werden könne.

Jetzt kam er nach der Untersuchung zu einer anderen Auffassung:
Und zwar befürwortete er die Durchführung der Stufenweisen Wiedereingliederung für 8 Wochen, beginnende im November. Er sei aber weiterhin skeptisch unter dem Gesichtspunkt " Was machen Sie nur, wenn Sie wieder in die alte Abteilung ihre Arbeit wiederaufnehmen?" Ich sagte das wüßte ich jetzt noch nicht. Ich hoffe aber dass es dazu nicht kommt. Es soll ja im November wohl noch das Personalgespräch stattfinden.

Zu 2:
Heute ging ein Schreiben der RV bei mir ein. SIe schrieben mir, dass die RV meinem Antrag auf med. Reha vom 24.10.2011 nicht stattgeben können, da entsprechende Vorraussetzungen wie mögliche Herstellung der Erwerbsfähigkeit nicht erfüllt sei......, "weil Ihre Erwerbsfähigkeit durch Leistungen zur med. Reha nicht wesentlich gebessert oder wiederhergestellt werden kann. HINWEIS: Wir prüfen, ob ihr ANtrag auf med. Reha als RENTENANTRAG gilt. Sie werden darüber sobald wie möglich weitere Nachricht erhalten. Gegen diesen Bescheid können sie Widerspruch erheben........

Jetzt ist es ja so, dass ich bezogen auf die Widerspruchsbegutachtung (geänderte Auffassung des Arztes) noch keine Post von meiner Krankenkasse erhalten habe. Wie verhält es sich jetzt mit der Nachricht vom RV-Träger? Sollte ich denen mitteilen, dass mein Arzt und ich für bald die Wiedereingliederung planen und dass wir den ANtrag auf Reha nur gestellt haben, da uns die KK aufgefordert hat?! Oder sollte ich diesen Halbsatz völlig weglassen sondern nur mitteilen, dass die Wiedereingliederung bevorsteht? Wie sollte ich mich verhalten?
Wie gesagt, ich habe auch von meiner KK noch keine Post erhalten. Geht die Krankenkasse nach der Empfehlung des MDK (Wiedereingliederung!) oder nach dem Schreiben der RV (Prüfung Umdeutung Reha/Rentenantrag). Bin völlig durcheinander.

Das Personalgespräch mit meinem AG, wegen dem Konflikt in der Arbeit und der bevorstehenden Wiedereingliederung steht auch in diesen Wochen bevor.

Danke für euren Rat!!

LG Optimist

Verfasst: 08.11.2011, 17:08
von Krankenkassenfee
Hallo,
solange Du es noch nicht schriftlich hast, ist Dein Gestaltungsrecht noch eingeschränkt und Du darfst den Antrag bei der RV nicht zurückziehen. Was Du aber machen darfst ist, die RV über die stattgefunden MDK-Begutachtung und das Ergebnis zu informieren :-)

Rechtlich muss man erst mal abwarten, was im MDK-Gutachten wirklich schriftlich drinsteht.

LG, Fer

Verfasst: 19.11.2011, 15:35
von optimist
Hallo zusammen,
hallo Fee,

ich habe jetzt die 1Wo der Wiedereingliederung hinter mir. Es erfolgte auch schon ein Gespräch mit meiner obersten Chefin.

Die RV hat mit vor der Wiedereingliederung mitgeteilt, dass der Rehaantrag abgelehnt wurde und geprüft würde ob dieser nicht als Rentenantrag gilt.

Ich habe der RV dann mitgeteilt, dass ich zeitgleich im Begriff bin einen Arbeitsversuch in Form von einer Wiedereingliederung zu versuchen.

Jetzt ist es aber so, dass ich mich allenernstes Frage ob ich die Wiedereingliederung nicht abbrechen soll? Denn ich bin der Auffassung dass ich längst noch nicht soweit bin. Habe Anflüge von Panikgedanken/gefühl wenn ich morgens das alte Büro betrete. Zudem habe ich ANgst dass ich wieder in einen psychotischen Zustand gerate.

Ich habe vor 4 Wo erst mit einer Therapie der kognitiven Verhaltenstherapie begonnen und der Therapeut hat eine Langzeittherapie beantragt nachdem ich ihm in der 1 Stunde von mir und meinem Leben berichtete.

Mein AG hat mir schon signalisiert, dass nur mein Arbeitsplatz in der Alten Abteilung zur Verfügung steht. UNd ich ihm doch anzeigen sollle, wenn ich meine Arbeit nicht verrichten könne, denn dort hersche seit geraumer Zeit "Dampf Dampf Dampf und Druck Druck Druck" und sie wissen darum dass ich krank sei und ich ehrlich zu mir selbst sein sollte denn ich kann nur in mich selbst hineinschauen.
Muß sagen dass meine oberste CHefin sehr korrekt ist nur sie könne mir keinen anderen Arbeitsplatz anbieten.

Jetzt ist es ja so, dass während einer Zeitrente mein Arbeitsverhältnis nur ruhend ist. Der RV-Träger wird ja erst zu einer Zeitrente tendieren, denke ich. Obwohl die Erkrankung (schizoaffektive Störung gegenwärtig depressiv) seine Aussagekraft an sich hat.

Ich glaubte daran, ich könne die Leistung erbringen. Aber jeden Morgen stehe ich wie vor einer Mauer über die ich nur mit einer Leiter überwinden kann und nicht mit einem Sprung (sinnbildlich gesprochen).

Der MDK sagte im Oktober in einem Zweitgutachten "sollte die WIedereingliederung abgebrochen werden dann sofortige WV beim MDK und Einleitung des Rentenverfahrens. Da hätte ich eine Frage: Geht die Krankengeldzahlung und die Rentenzahlung ineinander über und richtet die Krankenkasse dann ihren Erstattungsanspruch an den RVTräger? Beispiel: Ich beantrage die Rente im Dez 2011 und im März bewilligt der RV TRäger die ZEitrente. Dann zahlt die Krankenkasse bis März KG und ab März dann Rente?

Ich hätte mir gewünscht, ich würde es schaffen, aber da habe ich mir wohl was vorgemacht.

Bedanke mich für euern BEitrag.

lg Optimist

Verfasst: 19.11.2011, 17:22
von Czauderna
Hallo,
so wie geschildert, denke ich, dass die Kasse nichts mehr weiter unternehmen wird und bis zur Entscheidung des RV-Trägers Krankengeld weiter zahlt.
Der RV-Träger wird sicherlich auf Erwerbsminderungsrente als Zeitrente entscheiden (was durch den Abbruch der Wiedereingliederungsmaßnahme noch wahrscheinlicher sein wird), als Rentenbeginn wird der Beginn der Arbeitsunfähigkeit bzw. der Antrag auf Reha-Massnahmen rückwirkend festgelegt. Die Kasse hat für diesen Zeitraum einen Erstattungsanspruch bis zur Höhe der Rente gegenüber dem RV-Träger.
Wie geschrieben, so denke ich, könnte es kommen.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 21.11.2011, 07:51
von Krankenkassenfee
Hallo,
Wiedereingliederungaßnahmen kann man auch abbrechen, und mangelt während dieser auch als arbeitsunfähig,
Vielleicht ist die Zeitrente ein guter Weg.

Wenn Du diese beantragst gilt Dein Rehaantrag bereits als dieser, d.h. das Antragsdatum ist im Oktober. Die Kasse würde Krankengfld zahlen, bis diese genehmigt ist, max. bis Höchstleistungsanspruch.
Doppelt bezieht man nichts, daher verrechnet dir Kasse mit der RV. Ohne Deinen Verlust.

Lag, Fee