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Verfasst: 20.07.2011, 19:15
von Rossi
Der Poster macht ja keinen Auslandsurlaub, sodass die Bestimmungen des § 16 SGB V wohl kaum gelten können.

Mich würde mal interessieren, wie die Kasse jetzt rechtlich die Normenkette aufbauen will um das Krankengeld für die Dauer von 14 Tagen einzustellen.

Also konkret die einschlägigen §§?!

Verfasst: 21.07.2011, 07:14
von Grampa
es gibt keine pauschalen §§

nirgends ist es festgelegt, dass man sich während einer AU an seinem Wohnort aufhalten muss, zumal man mit seiner Versichertenkarte jeden Vertragsarzt bundesweit aufsuchen kann

es müssten bestimmte Konstellationen auftreten, z. B. wird durch die Reise eine notwendige Begutachtung nicht wahrgenommen, oder eine medizinisch notwendige Reha-Maßnahme wird nicht angetreten, also irgendwas, was in die Mitwirkungspflicht nach §§60 ff SGB I oder evt. § 51 SGB V fällt

ich glaub, da sind sich die Internen hier alle mal einig 8)

Verfasst: 21.07.2011, 13:58
von Rossi
Tja, wo ist dann das Problem?

Wenn ich im Rahmen einer Mitwirkunspflicht von dem Kunden etwas möchte, dann muss ich den Kunden zunächst mit einer angemessenen Frist hierzu schriftlich auffordern. Wenn er dann innerhalb der Frist dieser Aufforderunng nicht nachkommt, dann kann man das Krankengeld einstellen. Sobald er dann die Mitwirkung nachholt, muss ich wieder zahlen und auch eine Enscheidung treffen, ob ggf. rückwirkend gezahlt werden muss.

Wie um himmels Willen will die Krankenkasse dies anstellen um für die 14 Tage kein Krankengeld zahlen zu müssen?

Verfasst: 21.07.2011, 17:46
von Czauderna
Hallo,
ich weiß es auch nicht Rossi, aber ich kann es mir denken - da wird eben ein Grund gesucht, der nur heißen kann - die "Urlaubsreise" verzögert die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit und verzögert deshalb die Dauer der Krankengeldzahlung, und das reicht dann auch der Kasse schon, die Zustimmung zu verwehren bzw. die Krankengeldzahlung auszusetzen.
Nicht dass ich das für richtig halte - bei mir (uns) gibt es so etwas nicht bei
Inlandsreisen.
Ob der Betroffene Rechtsmittel einlegen kann - ich bin kein Jurist - ich kenne
keine gesetzliche Grundlage die in diesem Fall für oder gegen die Kasse
spräche, wenn die einen Grund findet.
Ich stehe hier auf der Seite des Versicherten.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 21.07.2011, 17:54
von Rossi
Hm, jetzt kläre mich auf Günter;
die "Urlaubsreise" verzögert die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit und verzögert deshalb die Dauer der Krankengeldzahlung, und das reicht dann auch der Kasse schon, die Zustimmung zu verwehren bzw. die Krankengeldzahlung auszusetzen.
Wo steht das im SGB V? Wo ist die Rechtsgrundlage um das Krankengeld verwehren zu können? Es gibt Tatbestände, in denen das Krankengeld ruht bzw. entfällt. Diese sind in den §§ 49 - 51 SGB V geregelt.

Ich finde dort nichts!

Also nun mal Butter bei die Fische!

Verfasst: 21.07.2011, 18:56
von Gast

Verfasst: 21.07.2011, 19:40
von Czauderna
Rossi hat geschrieben:Hm, jetzt kläre mich auf Günter;
die "Urlaubsreise" verzögert die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit und verzögert deshalb die Dauer der Krankengeldzahlung, und das reicht dann auch der Kasse schon, die Zustimmung zu verwehren bzw. die Krankengeldzahlung auszusetzen.
Wo steht das im SGB V? Wo ist die Rechtsgrundlage um das Krankengeld verwehren zu können? Es gibt Tatbestände, in denen das Krankengeld ruht bzw. entfällt. Diese sind in den §§ 49 - 51 SGB V geregelt.

Ich finde dort nichts!

Also nun mal Butter bei die Fische!
Hallo Rossi,
welche Butter und bei welche Fische - ich habe doch wohl klar zum Ausdruck gebracht, dass ich keine Rechtsgrundlage dafür oder dagegen finde - welche Butter also - ich denke nur, dass im Zweifelsfalle die Kasse auf die "Mitwirkungspflicht" abzielt, was meines Erachtens zwar auch nicht praktikabel wäre, aber immerhin denkbar. Warum soll ich dir jetzt die eventuelle Handlungsweise einer bestimmten Kasse erklären oder gar noch rechtlich begründen, obwohl ich selbst keine rechtliche Begründung sehe.
Warten wir es doch einfach mal ab - wenn der Betroffene seine Kasse mal fragen würde, aufgrund welcher Rechtsgrundlage sie ihm das Krankengeld für die Dauer seiner Inlandsreise verweigern will, und er auf eine schriftliche Antwort besteht, dann wird die Kasse wohl "Butter bei die Fische" geben müssen, oder.?
Gruss
Guenter

Verfasst: 21.07.2011, 19:51
von GerneKrankenVersichert
Rossi hat geschrieben: Wie um himmels Willen will die Krankenkasse dies anstellen um für die 14 Tage kein Krankengeld zahlen zu müssen?
In irgendeinem anderen Thread hat die innovative Kasse die Arbeitsfähigkeit über den MDK prüfen lassen. So nach dem Motto, wer in Urlaub fahren kann, ist auch arbeitsfähig.

Ansonsten schließe ich mich Grampa an.

Verfasst: 21.07.2011, 22:14
von roemer70
Czauderna hat geschrieben:ich denke nur, dass im Zweifelsfalle die Kasse auf die "Mitwirkungspflicht" abzielt, was meines Erachtens zwar auch nicht praktikabel wäre, aber immerhin denkbar.
Der Gedanke kam mir auch...
§1 Satz 2 SGB V hat geschrieben: "Die Versicherten sind für ihre Gesundheit mitverantwortlich; sie sollen durch eine gesundheitsbewußte Lebensführung, durch frühzeitige Beteiligung an gesundheitlichen Vorsorgemaßnahmen sowie durch aktive Mitwirkung an Krankenbehandlung und Rehabilitation dazu beitragen, den Eintritt von Krankheit und Behinderung zu vermeiden oder ihre Folgen zu überwinden."
Das ist ein absoluter Gummiparagraph, in den man vieles hineininterpretieren kann - allerdings auch in beide Richtungen...

xxxxxx

Verfasst: 22.07.2011, 06:24
von Nordseeinsel
Hallo
Das hat roemer 70 sehr gut erkannt. Wenn z.b jemand mit einer Atemwegserkrankung an die See fährt und sein Arzt das ausdrücklich begrüßt, dürfte das durch diesen § gedeckt sein. Ein Sozialrichter würde das bestimmt auch so sehen. Danke habe mir diesen § sofort kopiert. :D

Verfasst: 22.07.2011, 09:40
von GerneKrankenVersichert
Ich gehe mal einen Schritt zurück und frage mich, was will der Arzt der Krankenkasse mit einer solchen Bescheinigung eigentlich sagen? Wenn er der Meinung ist, diese(r) Urlaub/Nordseeaufenthalt/Entspannungsphase sei gut und richtig, warum will er dann noch die Zustimmung der Krankenkasse? Das macht auf mich immer den Eindruck, als stünde er doch nicht so ganz dahinter und wolle sich nun absichern. So ähnlich wie bei der Verordnung eines Blutdruckmessgerätes mit dem Zusatz "nach Genehmigung der Krankenkasse" 8) .

Verfasst: 22.07.2011, 10:37
von Nordseeinsel
Nicht nur jeder Arzt sonder auch jeder normal denke Mensch würde das für gut befinden. In meinen Fall stand der Arzt zu 100% dahinter. Norseeluft ist Jodhaltig dadurch öffnen sich die Bronchen und man kann freier durchatmen.
Nicht umsonst werden Reha und Kurmasnahmen für Atemwegserkrankte an der See bewilligt. In meinen Fall brauchte ich sowiso keine Genehmigung der KK weil die mir in diesem zeitraum kein KG gezahlt haben. Und die Genehmigund von der AFA habe ich mir per e mail und lesebestätigung eingeholt. Diese e mail habe ich ausgedruckt und abgespeichert.
Mir ist völlig klar daß das einigen SB nicht in hochstimmung versetzt wenn sie am schreibtisch knechten müssen ihre versicherten bei Sonne am Meer sitzen und auch noch KG beziehen. Aber vieleicht kommen diese SB irgendwann auch mal in so eine Situation das sie schwer Erkranken. Ich denke dann würde sich schlagartig ein Sinneswandel einstellen. :roll:

Verfasst: 22.07.2011, 11:53
von Czauderna
Hallo,
unabhängig von dem hier vorliegenden Fall mal eine ganz allgemeine Anmerkung -
es wird immer wieder von den Rat suchenden angemerkt dass mal ein Kassen-MA. in ihre Lage kommen sollte um überhaupt beurteilen zu können welche Leiden, Schmerzen und psychische Belastungen sie ausgesetzt wären, dann würden sie, also die Kassen-Mitarbeiter auch ggf. anders denken und vor allem handeln.
Das ist in der Theorie wahrscheinlich völlig richtig, in der Praxis aber nicht machbar.
Wenn ich allein daran denke wie viele kranke Versicherten einen persönlichen Kontakt mit mir hatten, also mir Auge in Auge gegenüber saßen und mir ihre
Leidensgeschichte erzählten, das geht mittlerweile in die Tausende.
es ist schlichtweg unmöglich sich in jedem Falle persönlich, also mental so intensiv oder gar mit sich selbst vergleichend zu befassen. Wir Kassen-Mitarbeiter sind in der Regel keine Mediziner und auch keine Psychologen, sondern
Angestellte. Genauso wie ein Arzt oder ein Leichenbestatter ist es schlichtweg
nicht möglich, ja sogar "gefährlich" sich emotional zu stark mit dem jeweiligen
Fall zu befassen - wenn man das tut bzw. zulässt, wird man selbst zu einem
Behandlungsfall. Das soll nun nicht heißen, dass man gegenüber dem Versicherten nicht einfühlsam und auch verständnisvoll auftritt und argumentiert,
dies gebietet schon der Respekt vor dem Menschen selbst, gehört aber auch zum Servicegedanken. Nur das "Anspruchsdenken" der Versicherten, so verständlich es aus der jeweiligen Sicht auch sein mag, das kann einfach nicht
erfüllt werden. Bei tgl. ca. 20 Kunden im persönlichen Gespräch, von denen der erste sich aufregt dass er einen Zusatzbeitrag zahlen muss und der letzte wegen der Kostenübernahme seiner Hospizversorgung anfragt, gehört ohnehin schon sehr, sehr viel "Kraft" um das alles im Sinne aller Beteiligten möglichst gut zu bewältigen.
Nur mal so und allgemein.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 22.07.2011, 12:21
von Gast

Verfasst: 22.07.2011, 13:19
von Nordseeinsel
[quote]Nun ich denke, die Zügel werden im Moment so stark angezogen, die
KK setzt die SB`ler so unter druck, das auch die Patienten nun sich öfter
Beschweren. [quote]
Ja das denke ich auch nur zugeben kann das hier keiner. :roll:
Ich habe für mich endeckt das die SB in der Tat keine Mediziener sind und meine Krankheit nicht verstehen. Und da kommt dann der MDK ins Spiel
der muss meine Kranheit den SB verständlich rüberbringen. Ich war im glauben der SB würde sich mit meiner Krankheit auskennen. Deswegen ist mittlerweile meine Wut ein wenig veraucht. Und klar wenn der SB das alles an sich ran lassen würde dann wäre er nach kurzer Zeit ein Kanidat für die
Ballerburg.