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Verfasst: 09.06.2011, 17:02
von Nassauer
Auch diese Definition habe ich der KK im Widerspruch geschickt und dargelegt, warum z. Zt. eine Ausübung meines Berufes meinen Gesundheitszustand verschlimmern würde.

Aber auch darauf ist man nicht eingegangen.

Statt dessen schreibt Frau N. M. aus U. am 31.05.11, dass zuerst eine erhebliche und akute Verschlechterung eintreten muss, damit meine AU wieder "Krankengeldfähig" wird.

Du siehst also - Ignoranz ist sehr wohl auch ein Thema

Nassauer
auch ignorant

Verfasst: 09.06.2011, 17:05
von Machts Sinn
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Verfasst: 09.06.2011, 17:09
von Nassauer
Ich sage es ja: Meine Argumentation konnte nicht widerlegt werden - also ignoriert man sie einfach.

Und Widersprüche haben lt. Hr. nun ja, lt. Herrn Wolfgang M. von der IKK classic in Ulm auch keine aufschiebende Wirkung. Das habe ich von dem Herrn schriftlich bekommen - und zwar in seinem Schreiben vom 07.06.2011.


Da kopiert man eben dem KK-Mitglied nur die für die KK günstigen Seiten und fertig ist der Lack.

Aber manche Leute können googeln, manche Leute wissen um die Existenz des VDK und wieder andere Menschen gehen einfach boshafterweise zum Anwalt.

Was könnte man noch tun, um den Herrschaften mal zu zeigen, dass auch Versicherungsnehmer Menschen sind, die fair und anständig behandelt werden wollen?

Nassauer
der mal drüber nachdenkt

Habe ich übrigens erwähnt, dass in dem Schreiben, in welchem die Einstellung der Krankengeldzahlung angekündigt wurde, nicht mal eine Rechtsbehelfsbelehrung stand?

Alles kein Problem - zumindest nicht bei der Ikk classic in Ulm, die mich nun gerne verklagen kann, damit aber auf die Nase fallen wird, denn hier wird nur geschildert, was ich von den Herrschaften auch schriftlich habe ...

Verfasst: 09.06.2011, 17:25
von Machts Sinn
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Verfasst: 09.06.2011, 20:58
von Nassauer
Man könnte also Strafantrag stellen?
Lust dazu hätte ich.
Welcher § StGB fände denn hier Anwendung?

Nassauer
straffrei sauer

Verfasst: 09.06.2011, 21:30
von Schmarotzer,der
@Nassauer

Ich verlasse mal Eure Gefühlsebene und versuche Deine eingehende Frage etwas zu versachlichen. Leider ergaben sich aus Deiner Schilderung noch einige Fragen, um das Geschehene nachzuvollziehen.
Ein Versicherter der IKK classic ist im Januar am Knie operiert worden. Nebenbei wurde eine Gonathrose (beide Knie) festgestellt.
vom 01.01.11 bis einschließlich 15.02.11 war der Versicherte im Krankengeldbezug.
Dh. heist, die AU hat ca. am 20.11.10 begonnen?
Dann erfolgte die Wiedereingliederung bis 15.03.11.
Wieso endete das Krankengeld am 15.02.11? Welches Einkommen hattest Du während der Zeit vom 16.02.11 bis 15.03.11?
Obwohl jeder Arbeitstag mit Schmerzen verbunden war, ging der Arbeit- und Versicherungsnehmer bis 20. April 2011 zur Arbeit.
Dh. Du warst ab 16.03.11 wieder arbeitsfähig?
Noch im Mai wird dem Krankenkassenmitglied in einem Telefongespräch nahe gelegt, sein unbefristetes Arbeitsverhältnis zu kündigen und sich an das Arbeitsamt zu wenden.
Dies lehnt der Versicherungsnehmer ab.
Welche Perspektive siehst Du aufgrund Deiner Erkrankung in Deinem Beruf?
Das ging dann aber nicht mehr, weil die Schmerzen unerträglich waren. Daher geriet er ab 21. April 2011 wieder an die Krankenkasse und in den Krankengeldbezug. ... Dies veranlasst die Krankenkasse, plötzlich nochmals Unterlagen zu fordern.
Könnte das vielleicht daran liegen, dass Du, wie von mir vermutest, arbeitsfähig warst? Dann hatte Dir Dein Arzt wahrscheinlich eine neue Erstmeldung ausgestellt und somit gilt Deine "Wiedererkrankung" als neuer "Fall" mit Vorerkrankungen - deshalb auch der sofortige Krankengeldbezug und nicht erst wieder die 6 Wochen Entgeltfortzahlung.
Sie überlegt: Wenn der Termin am 30.6.11 steigt, dann stellen wir mal die Krankengeldzahlung ab dem 14.6.11 ein.
Dann hast Du doch sicherlich einen Bescheid erhalten, aus welchem hervorgeht, warum das Krankengeld zum 14.06.11 eingestellt wird bzw. wurde.
Darin schreibt sie, der Gutachter des MDK könne sich eine Leistungsminderung in diesem Fall nicht vorstellen.
War dies die Begründung aus dem Bescheid? Wobei ich unterstelle, dass dies sicherlich nicht der genaue Wortlaut aus dem Bescheid bzw. dem Gutachten ist!?

Verfasst: 09.06.2011, 23:11
von Nassauer
@ Schmarotzer

Die AU begann am 18.11.2010

vom 15.02.11 bis zum 15.03.11 erfolgte Wiedereingliederung unter weiterem Krankengeldbezug.

vom 16.03.11 bis zum 20.04.11 war ich beim Arbeiten, konnte aber die Schmerzen nicht ertragen. Außerdem tut man sich schwer, wenn man als Altenpfleger nicht mal Treppen steigen kann, geschweige denn den Transfer bei Heimbewohnern durchführen.
Ist auch echt gefährlich, wegen der Sturzgefahr. Ich hatte wirklich Angst, dass ich mit einem Bewohner mal hinfalle.

Ich weiß nicht, welche Perspektive ich im Beruf noch habe. Vielleicht mache ich eine Weiterbildung zur Gerontofachkraft. Da betreut man die Menschen eher psychosozial, ist körperlich weniger gefordert.

In dem Bescheid, den ich erhalten habe (und der als solcher nicht gekennzeichnet war) stand, dass man in meinem Fall keine AU mehr feststellen kann und eine Leistungsminderung könne man sich nicht vorstellen.

Der genaue Wortlaut aus dem Bescheid lautet:

"... sind wir der Meinung, dass eine Leistungsminderung aus den Vorliegenden Unterlagen nicht mehr hervorgeht."

Und das, obwohl in den Unterlagen klar beschrieben ist, dass es sich um eine Gonathrose 3. bis 4. Grades handelt.

Außerdem heißt es:

"Bitte beachten Sie, dass eine weitere Arbeitsfähigkeit nur bei einer akuten Verschlechterung akzeptiert werden kann."

Einen Kommentar zu diesem Satz kann ich mir wohl ersparen.

LG
Nassauer

Verfasst: 09.06.2011, 23:17
von Machts Sinn
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Verfasst: 09.06.2011, 23:20
von Nassauer
Vielen Dank, MachtsSinn.
Ich werde das mal mit dem Anwalt besprechen.

Ich denke schon, dass die Herrschaften genau wissen, dass sie im Unrecht sind.
Erstens spielen sie auf Zeit und zweitens verfolgen sie m. E. eine Zermürbungstaktik.
Man könnte ja so genervt sein, dass man seine Rechte aufgibt und außerdem die Kasse wechselt.

Das ist ja letztlich das, was die Herrschaften wollen.

Ich werde die Kasse auch wechseln - allerdings erst, wenn ich wieder arbeiten und Beiträge zahlen kann. In die IKK classic Ulm stecke ich jedenfalls keinen müden Euro mehr.

LG Nassauer

Verfasst: 10.06.2011, 07:10
von GerneKrankenVersichert
Wurde dem Widerspruch denn ein ärztlicher Widerspruch beigefügt?

So, wie du die Sachlage beschreibst, würde ich ebenfalls von einer weiteren Arbeitsunfähigkeit ausgehen und als Fallmanager Richtung Umschulung steuern. Dich dazu aufzufordern, dein Arbeitsverhältnis zu kündigen, ist natürlich ganz daneben. Hast du das schriftlich?

Von diesem Verhalten der KK - ich setze einfach mal voraus, dass es sich genauso zugetragen hat, wie du es beschreibst -, das absolut nicht in Ordnung ist, muss man allerdings die Sache mit der aufschiebenden Wirkung trennen. Da gibt es das von Macht's Sinn eifrig verteilte Schreiben des BVA, das der Rechtssprechung des BSG widerspricht. Die Krankenkassen müssen sich zunächst an die Rechtssprechung halten, Schreiben der Aufsichtsbehörde sind nachrangig. Das BVA müsste m. E. den Rechtsweg gegen eine Krankenkasse beschreiten, damit dieses Rundschreiben für die Krankenkassen nach einer anderslautenden Rechtssprechung bindend wird. Ziemlich verzwickt das Ganze und weit davon entfernt, dass die Krankenkasse sich einfach über geltenden Rechtsnormen hinwegsetzt.

Die Sache mit der fehlenden Rechtsbehelfsbelehrung ist auch nicht so dramatisch wie hier von dir dargestellt. Dadurch verlängert sich deine Widerspruchsfrist auf ein Jahr. Sonst hat es keine Auswirkungen. Der Bescheid ist dadurch weder unwirksam noch nichtig.

Deshalb - kämpfe dort, wo es sinnvoll erscheint, nämlich an der Arbeitsunfähigkeitsfront. Reiche Klage ein, beantrage beim Sozialgericht die Feststellung der aufschiebenden Wirkung, aber verzettele dich nicht mit Dingen, die du eh nicht ändern kannst und die andere klären müssen wie z. B. die unterschiedlichen Rechtsauffassungen zum Thema aufschiebende Wirkung.

Verfasst: 10.06.2011, 07:34
von Nassauer
Das ist richtig. Ich werde mich auf das Wesentliche konzentrieren. Gestern war das alles noch sehr frisch und mein Zorn entsprechend groß.

Aber bei einer Behauptung bleibe ich: Meiner Ansicht nach will man mich aus dem Krankengeldbezug und der Krankenkasse herausmobben, weil man die entsprechenden Kosten scheut.

Das mit der Rechtsbehelfsbelehrung kann man von zwei Seiten sehen. Ich weiß natürlich, dass Widerspruch möglich ist und kenne die entsprechenden Fristen.

Aber was bitte tun jene Menschen, die nicht fit sind und sich nicht auskennen? Wäre es nicht nur fair, wenn die Kasse diese Leute auf ihre rechtlichen Möglichkeiten hinweist?

Schließlich wirbt man doch u. a. mit dem Slogan: Für Ihre Gesundheit machen wir uns stark.

Mein Arzt hat mit einem Attest auch Widerspruch eingelegt.

Nassauer

Verfasst: 10.06.2011, 08:14
von GerneKrankenVersichert
Da gebe ich dir wieder recht: Die Krankenkasse müsste auf die Möglichkeit hinweisen. Es gibt jedoch verschiedene Gründe für das Weglassen - die einen möchten vom Behördenimage wegkommen, die andere Widersprüche vermeiden. Ob man bei einer Ablehnung ohne Aussicht auf Erfolg des Rechtsweges (z. B. Heilpraktikerrechnung) darauf verzichtet, darüber kann man noch streiten. Bei einer Beendigung des Krankengeldes muss sie für mich ganz klar drauf - keine Frage. Mir ging es darum zu verdeutlichen, dass der fehlende Hinweis nur geringe Folgen hat - bei einem solchen Fall zu geringe. Aber das ist wiederum etwas, das weder du noch ich ändern können.

Dann bleibt mir nur noch, dir viel Erfolg bei der Klage zu wünschen. Berichte doch mal, wie es ausgegangen ist.

Verfasst: 10.06.2011, 08:28
von Nassauer
Ich werde hier täglich dokumentieren, wie die Dinge sich entwickeln.

Nassauer

Verfasst: 10.06.2011, 10:02
von Nassauer
Heute erhielt ich eine Mail von Herrn Wolfgang M. von der IKK classic in Ulm.

In dieser Mail warf er mir Polemik und Emotionalität vor.

Soll ich mich jetzt bei dem Herrn entschuldigen, dass ich mich persönlich betroffen fühle, wenn man mit mir so umspringt, wie ich es schon beschrieben habe?

Vielleicht gerät Herr Wolfgang M. ja einmal in eine ähnliche Situation. Dann wird sich zeigen, wie emotional er reagiert.

Außerdem muss ich ganz klar eines sagen: Ich bin lieber polemisch und emotional als arrogant, ignorant und zynisch (hiermit ist natürlich niemand persönlich gemeint).

Bei der IKK classic in Ulm schafft man es ja noch nicht einmal, den Namen des betreffenden Versicherten richtig zu schreiben.
Nach ca. 10 Jahren Mitgliedschaft.

Und wenn wir schon dabei sind uns gegenseitig mit Komplimenten zu bedenken:

Ich bin der Ansicht, dass bestimmte Mitarbeiter der IKK classic in Ulm doch ein wenig ... nun ja.... sachfremd motiviert sind, und zwar aus Gründen der Kostenersparnis.

Ach, ja. Herr Wolfgang M. teilte mir außerdem mit, dass ich den Rechtsweg beschreiten solle und nur noch schriftlich kommuniziert wird.

Natürlich liegt das auch in meinem Interesse. Zu oft bin ich nämlich meiner Ansicht nach am Telefon mit falschen Informationen zu bestimmten Sachverhalten bedient worden.

Außerdem hat dieses Procedere den Vorteil, dass man hier genau berichten kann, was die IKK künftig so schreibt.

Herr Wolfgang M. ist übrigens wohl nicht so ganz auf dem Laufenden.

Werter Herr M.,

die entsprechenden Maßnahmen zur Beschreitung des Rechtsweges wurden bereits eingeleitet.

MfG

Letztlich noch folgendes: Die Mail des Herrn M. liest sich, als sei mein Berichten hier Ursache dafür, dass er die Angelegenheit nicht mit mir klären möchte.


Schwachsinn.
Erst gestern, nachdem ich wiederholt per Telefon eine gütliche Einigung herbeiführen wollte und dies absolut nicht möglich war, fing ich mit der Berichterstattung hier an.

Nun ja. Mancher verwechselt halt gerne mal Ursache und Wirkung.


Nassauer
der sich über bestimmte Menschen nicht aufregt, sondern diese nur verachtet




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Verfasst: 10.06.2011, 14:55
von Machts Sinn
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