Beitragssatz für Selbsständige
Moderator: Czauderna
diese Beschreibung vom SpiBu ist doch so etwas von pauschal, dass
sie nichts mehr hergibt als vorher auch.
Ich konnte da keine Neuerung draus erkennen. Da verbrennt sich keiner da "oben" die Finger und beschreibt die Einzelfälle, die wir täglich in der Praxis zu lösen haben.
Einzelfälle, und dies meint der Rossi wohl, werden da nicht drin beschrieben.
Gerecht wäre, dass die Mindeststufen für Selbstständig wegfallen würden.
Aber dies hat das BSG und BVerfG ja anders gesehen.
sie nichts mehr hergibt als vorher auch.
Ich konnte da keine Neuerung draus erkennen. Da verbrennt sich keiner da "oben" die Finger und beschreibt die Einzelfälle, die wir täglich in der Praxis zu lösen haben.
Einzelfälle, und dies meint der Rossi wohl, werden da nicht drin beschrieben.
Gerecht wäre, dass die Mindeststufen für Selbstständig wegfallen würden.
Aber dies hat das BSG und BVerfG ja anders gesehen.
@cicero:
Meine Frau wird NUR selbständig arbeiten. Arbeitszeit: weniger also 20 Stunden. Verdienst: 500-700 EUR im Monat.
Eine andere unselbständige Erwerbsarbeit wird sie nicht nachgehen.
Ich habe das Wort "nebenberuflich selbsständig" anders verstanden, wollte aber dies nicht auf meine Frau beziehen.
Meine Frau wird NUR selbständig arbeiten. Arbeitszeit: weniger also 20 Stunden. Verdienst: 500-700 EUR im Monat.
Eine andere unselbständige Erwerbsarbeit wird sie nicht nachgehen.
Ich habe das Wort "nebenberuflich selbsständig" anders verstanden, wollte aber dies nicht auf meine Frau beziehen.
Nun denn, jenes ist doch genau das Problem. Wird die Kasse es als neben- oder hauptberuflich einstufen.
Du - Yank - siehst es vermutlich als nebenberuflich an; Gretchenfrage; die Kasse auch?
Es gibt hierzu nen mega Rundschreiben (ca. 25 Seiten, wenn ich mich nicht irre), dort ist die Problematik schön festgehalten.
Tja, wie Heinrich schon gepostet hat, es gibt Grenzfälle!
Am besten wäre es - ist zumindest meine bescheidene Auffassung - wenn der Gewinn erst einmal unter 365,00 Euro mtl. bleibt.
Du - Yank - siehst es vermutlich als nebenberuflich an; Gretchenfrage; die Kasse auch?
Es gibt hierzu nen mega Rundschreiben (ca. 25 Seiten, wenn ich mich nicht irre), dort ist die Problematik schön festgehalten.
Tja, wie Heinrich schon gepostet hat, es gibt Grenzfälle!
Am besten wäre es - ist zumindest meine bescheidene Auffassung - wenn der Gewinn erst einmal unter 365,00 Euro mtl. bleibt.
sie hat doch einen mann. der hat einkommen und daraus wird der lebensunterhalt bestritten.Rossi hat geschrieben:Eben, die Kasse wird sie vermtl. als hauptberuflich selbständig einstufen. Sie hat ja sonst keine andere Einnahmequellen und damit überwiegt das Einkommen aus der selbständigen Tätigkeit. Da spielt die Stundenzahl nur eine untergeordnete Rolle; soweit ich es bislang verstanden habe.
warum tun sich kassen damit so schwer, selbstst. als nebenberufliche einzustufen?
für mich liegt hier eine nebenberufl. selbstst. vor.
Jooh,
Aber vielleicht könnte man wirklich so ansetzen.
Wenn man so eine Vergleichsberechnung machen würde, dann würde man mit Sicherheit zu dem Ergebnis kommen, dass die Hälfte des Einkommens des Partners zig mal höher ist, als die Einkünfte aus der selbständigen Tätigkeit.
Ob die Kasse hierauf allerdings eingeht, möchte ich schon jetzt bezweifeln.
Aber spreche doch einfach mal bei der Kasse vor und lege Zahlen uffn Tisch und trage die Absichten vor. Die Kasse soll dann mal Farbe bekennen und klipp und klar sagen, was sie gedenkt zu tun.
Dann mal viel Spaß!für mich liegt hier eine nebenberufl. selbstst. vor.
Aber vielleicht könnte man wirklich so ansetzen.
Im Bereich der Beitragsbemessung für die freiw. KV. ist dies völlig unbestritten. Wenn der andere Partner in der PKV versichert ist, dann werden dem GKV-Versicherten die Hälfte seines Einkommens zugerechnet. Dies ist schon durch die Rechtsprechung des BSG abgelutsch. Für Kinder werden dann auch noch Freibeträge berücksichtigt.sie hat doch einen mann. der hat einkommen und daraus wird der lebensunterhalt bestritten.
Wenn man so eine Vergleichsberechnung machen würde, dann würde man mit Sicherheit zu dem Ergebnis kommen, dass die Hälfte des Einkommens des Partners zig mal höher ist, als die Einkünfte aus der selbständigen Tätigkeit.
Ob die Kasse hierauf allerdings eingeht, möchte ich schon jetzt bezweifeln.
Aber spreche doch einfach mal bei der Kasse vor und lege Zahlen uffn Tisch und trage die Absichten vor. Die Kasse soll dann mal Farbe bekennen und klipp und klar sagen, was sie gedenkt zu tun.
hallo Zost,
Du fragst, warum sich KK so schwer tun, eine nebenberufliche Selbstständigkeit anzusetzen.
Du bist doch KKBW, also Krankenkassenbetriebswirt.
Bist Du denn auch im Beitragswesen Deiner KK beschäftigt, speziel in der Beitragsabteilung, und dort speziell im Bereich "freiw. Krankenversicherung"
Dann frag doch mal dort nach, welche Fälle es alle geben können.
Beantworte mir doch folgende Frage.
Eine Personen, alleinstehend, lebt sonst von niemand, verdient als Selbstständige (lt. letztem Steuerbescheid)
800 EUR, Stundenzahl 18 Stunden.
und jetzt: werden wahrscheinlich alle als hauptberuflich Selbstständige werten. Sonst ist ja nichts da, was man dem gegenüberstellen kann.
Jetzt ein anderer Fall.
Frau hat 1600 EUR als Selbstständige im Monat, auch 18 Stunden. Mann 100.000 Gewinn im Jahr.
Entscheide mal aus dem Bauch raus.
Jetzt haben beide Ehepartner 800 EUR bei jeweils 18 Stunden.
Nun, wer ist denn jetzt hauptberuflich. Keiner oder beide ??
Und dann noch der Fall, bei dem Frau 800 EUR hat und der Mann 801 EUR. ????
Ach ; ich könnte aus der Praxis noch so viele Fragen stellen.
Zu Rossis Berechnungsidee. Diese These habe ich der ganzen Literatur noch nie gelesen. Sie gefällt mir mir aber saugut.
Du fragst, warum sich KK so schwer tun, eine nebenberufliche Selbstständigkeit anzusetzen.
Du bist doch KKBW, also Krankenkassenbetriebswirt.
Bist Du denn auch im Beitragswesen Deiner KK beschäftigt, speziel in der Beitragsabteilung, und dort speziell im Bereich "freiw. Krankenversicherung"
Dann frag doch mal dort nach, welche Fälle es alle geben können.
Beantworte mir doch folgende Frage.
Eine Personen, alleinstehend, lebt sonst von niemand, verdient als Selbstständige (lt. letztem Steuerbescheid)
800 EUR, Stundenzahl 18 Stunden.
und jetzt: werden wahrscheinlich alle als hauptberuflich Selbstständige werten. Sonst ist ja nichts da, was man dem gegenüberstellen kann.
Jetzt ein anderer Fall.
Frau hat 1600 EUR als Selbstständige im Monat, auch 18 Stunden. Mann 100.000 Gewinn im Jahr.
Entscheide mal aus dem Bauch raus.
Jetzt haben beide Ehepartner 800 EUR bei jeweils 18 Stunden.
Nun, wer ist denn jetzt hauptberuflich. Keiner oder beide ??
Und dann noch der Fall, bei dem Frau 800 EUR hat und der Mann 801 EUR. ????
Ach ; ich könnte aus der Praxis noch so viele Fragen stellen.
Zu Rossis Berechnungsidee. Diese These habe ich der ganzen Literatur noch nie gelesen. Sie gefällt mir mir aber saugut.
ja, abkürzung kkbw ist richtig.
ja, ich bin im beitrags- und versicherungswesen, u.a. auch für frw. Vers.
sicher gibt es oft uneindeutige fälle. das ist unstrittig. wir versuchen immer, für den kunden zu entscheiden. beitragseinnahmen sind unrelevant.
person 1: hauptberufl. mit beitragsentlastung (1277 eur)
person 2: könnte noch nebenberufl. sein, da unter 1912 eur
person 3: schwierig
ja, ich bin im beitrags- und versicherungswesen, u.a. auch für frw. Vers.
sicher gibt es oft uneindeutige fälle. das ist unstrittig. wir versuchen immer, für den kunden zu entscheiden. beitragseinnahmen sind unrelevant.
person 1: hauptberufl. mit beitragsentlastung (1277 eur)
person 2: könnte noch nebenberufl. sein, da unter 1912 eur
person 3: schwierig
Jooh, Heinrich! Sehe ich auch so als Außenstehender.
Man darf keinesfalls nur auf die 20 Stunden herumreiten. Es kommt auf den Einzelfall unter Berücksichtigung der West- und Ostwinde an. Also immer ganz individuell. Upsela, manchmal möchte ich auch in der Beitragsabteilung einer Kasse sitzen.
Nun mal im ernst. So und nicht anders - sollte es nach meiner bescheidenen Auffassung - gelöst werden. Denn jenes dürfte in der Praxis viele Auslegungsfehler hoffentlich beseitigen.
Nun denn Heinrich, Du sitzt doch an der Front. Mache doch einfach mal einen Vorschlag an den Spibu.
Ich durfte für das neue Gemeinsame Rundschreiben für die ALG II Empfänger (ist noch in der Entwurfsphase) auch meinen Senf dazugeben.
Man hat sogar schon etwas übernommen. Wir kochen den Tee alle nur mit Wasser und sind nicht allwissend.
Man darf keinesfalls nur auf die 20 Stunden herumreiten. Es kommt auf den Einzelfall unter Berücksichtigung der West- und Ostwinde an. Also immer ganz individuell. Upsela, manchmal möchte ich auch in der Beitragsabteilung einer Kasse sitzen.
Nun denn, soll ich mal mit meiner Kollegin aus Berlin einen Kommentar schreiben, dann kann man es nachlesen?Zu Rossis Berechnungsidee. Diese These habe ich der ganzen Literatur noch nie gelesen. Sie gefällt mir mir aber saugut
Nun mal im ernst. So und nicht anders - sollte es nach meiner bescheidenen Auffassung - gelöst werden. Denn jenes dürfte in der Praxis viele Auslegungsfehler hoffentlich beseitigen.
Nun denn Heinrich, Du sitzt doch an der Front. Mache doch einfach mal einen Vorschlag an den Spibu.
Ich durfte für das neue Gemeinsame Rundschreiben für die ALG II Empfänger (ist noch in der Entwurfsphase) auch meinen Senf dazugeben.
Man hat sogar schon etwas übernommen. Wir kochen den Tee alle nur mit Wasser und sind nicht allwissend.
Wenn wir so weit sind, werde ich den Fragebogen bei der oben genannten "grossen Kasse" einreichen und hier sicherlich von den Ergebnissen berichten.
Da sich einige am Gespräch beteiligt haben, hätte ich da eine grundsätzlichere Frage, auch wenn es hier in anderen Threads wahrscheinlich schon diskurtiert wurde:
Welche Überlegung seitens des Gesetzgebers steckt hinter diesen fiktiven Mindesteinkommen bei Selbständigen (also man verdient 900 EUR, Beitragsberechnung basiert auf 1,916).
Mir scheint es widersinnig aus zwei Gründen:
1) Es ist eine krasse Verletzung des Solidaritätsprinzips. Einerseits sagt man den gutverdienenden Selbständigen - Ihr müsst Beiträge bei Einnahmen bis 3.700 im Monat zahlen, darüber nicht. Anderseits sagt man den Kleinen - Ihr müsst Beiträgen auf Grund eines Einkommens von 1.916 zahlen, egal, ob Ihr das verdient oder nicht. Hier zahlen die Kleinen prozentual mehr als die Grossen!
2) Es ist ein starker Anreiz, sich NICHT selbständig zu machen. Natürlich sind meine Frau und ich damit einverstanden, dass sie Beiträge zahlt. Natürlich finden wir KV ein wichtiges Gut. Aber wir sind alle Homo oeconomicus. Wenn ich wüßte, sie müßte 320 EUR bei einem Verdienst von 700 zahlen, auch Steuern obendrauf, würde ich sagen, lass das Sweetheart. Bleibe zu Hause bei den Kindern. Die 700 sind sowieso nie sicher. Mal hast Du Durststrecken und die ganzen Sorgen dazu. Die Risiken sind zu gross.
Und was haben die Kassen davon? Was hat die Gesellschaft davon? Beiträge und Steuern gehen verloren. Das ist doch idiotisch. Man sollte die Leute ermutigen, den Weg in die Selbständigkeit zu erleichtern. Oder ist Selbständigkeit etwa ein schmutziges Wort in diesem Land?
In einem anderen Thread las ich, dass einer gesagt hat, wenn ich 320 zahlen muss, dann beziehe ich lieber Hartz IV. Das kann ich nicht gutheissen, aber es zeigt doch, dass hier völlig falsche Anreize geschaffen werden.
Da sich einige am Gespräch beteiligt haben, hätte ich da eine grundsätzlichere Frage, auch wenn es hier in anderen Threads wahrscheinlich schon diskurtiert wurde:
Welche Überlegung seitens des Gesetzgebers steckt hinter diesen fiktiven Mindesteinkommen bei Selbständigen (also man verdient 900 EUR, Beitragsberechnung basiert auf 1,916).
Mir scheint es widersinnig aus zwei Gründen:
1) Es ist eine krasse Verletzung des Solidaritätsprinzips. Einerseits sagt man den gutverdienenden Selbständigen - Ihr müsst Beiträge bei Einnahmen bis 3.700 im Monat zahlen, darüber nicht. Anderseits sagt man den Kleinen - Ihr müsst Beiträgen auf Grund eines Einkommens von 1.916 zahlen, egal, ob Ihr das verdient oder nicht. Hier zahlen die Kleinen prozentual mehr als die Grossen!
2) Es ist ein starker Anreiz, sich NICHT selbständig zu machen. Natürlich sind meine Frau und ich damit einverstanden, dass sie Beiträge zahlt. Natürlich finden wir KV ein wichtiges Gut. Aber wir sind alle Homo oeconomicus. Wenn ich wüßte, sie müßte 320 EUR bei einem Verdienst von 700 zahlen, auch Steuern obendrauf, würde ich sagen, lass das Sweetheart. Bleibe zu Hause bei den Kindern. Die 700 sind sowieso nie sicher. Mal hast Du Durststrecken und die ganzen Sorgen dazu. Die Risiken sind zu gross.
Und was haben die Kassen davon? Was hat die Gesellschaft davon? Beiträge und Steuern gehen verloren. Das ist doch idiotisch. Man sollte die Leute ermutigen, den Weg in die Selbständigkeit zu erleichtern. Oder ist Selbständigkeit etwa ein schmutziges Wort in diesem Land?
In einem anderen Thread las ich, dass einer gesagt hat, wenn ich 320 zahlen muss, dann beziehe ich lieber Hartz IV. Das kann ich nicht gutheissen, aber es zeigt doch, dass hier völlig falsche Anreize geschaffen werden.
Hallo,
zu diesem Thema gibt es schon immer unterschiedliche Meinungen - ich, beispielsweise plädiere dafür auch die Selbständigen an der für die übrigen, freiwillig Versicherten geltenden Beitragsbemessungsgrenze von derzeit 857,16 €
zu bemessen - Das hätte den Vorteil, dass wir nicht mehr dieses ganze Beurteilungswirrwar (hauptberuflich oder nicht) hätten - Beitragseinnahmen würden den Kassen sowieso nicht entgehen, wird ja, dem tatsächlichen Einkommen entsprechend letztendlich der Einkommenssteuerbescheid herangezogen - es wäre für alle Beteiligten einfache und auch gerechter.
Zur Zeit haben die Kassen grundsätzlich den Ärger und den Aufwand, was negativ ist, auf der anderen Seite aber auch in vielen Fällen eine Beitragseinnahme, die den tatsächlichen Gegebenheiten eben nicht entspricht, aber trotzdem positiv für die Kasse ist.
Diese 1916,00 bzw. 1277,00 gehören abgeschafft, meiner Meinung nach.
Gruss
Czauderna
zu diesem Thema gibt es schon immer unterschiedliche Meinungen - ich, beispielsweise plädiere dafür auch die Selbständigen an der für die übrigen, freiwillig Versicherten geltenden Beitragsbemessungsgrenze von derzeit 857,16 €
zu bemessen - Das hätte den Vorteil, dass wir nicht mehr dieses ganze Beurteilungswirrwar (hauptberuflich oder nicht) hätten - Beitragseinnahmen würden den Kassen sowieso nicht entgehen, wird ja, dem tatsächlichen Einkommen entsprechend letztendlich der Einkommenssteuerbescheid herangezogen - es wäre für alle Beteiligten einfache und auch gerechter.
Zur Zeit haben die Kassen grundsätzlich den Ärger und den Aufwand, was negativ ist, auf der anderen Seite aber auch in vielen Fällen eine Beitragseinnahme, die den tatsächlichen Gegebenheiten eben nicht entspricht, aber trotzdem positiv für die Kasse ist.
Diese 1916,00 bzw. 1277,00 gehören abgeschafft, meiner Meinung nach.
Gruss
Czauderna
-
- Beiträge: 3599
- Registriert: 13.08.2008, 14:12
Ja, die Diskussion um die Beiträge für die Selbstständigen. Das BVerfG begründet es mit dem Bruttoprinzip in der KV und dem Nettoprinzip im Steuerrecht. Deshalb ist es dem Gesetzgeber erlaubt, den Mindestsatz anzusetzen. Der Angestellte zahlt ja auch die Beiträge von seinem Bruttoeinkommen und nicht von seinem zu versteuernden Einkommen, vermindert um Werbungskosten etc.
Ganz klar kommt es bei einer solchen pauschalen Herangehensweise zu Ungerechtigkeiten und falschen Anreizen. Weshalb ich schon lange für eine Vereinheitlichung der Beitragsbemessung bin - entweder Pauschale für alle gleich (mit Sozialausgleich über Steuererklärung) oder aber alle müssen auf alle zu versteuernden Einkünfte Beiträge zahlen. Das heutige Hickhack führt ja auch dazu, dass Frauen lieber als Minijobber arbeiten, da sie dann weiterhin beitragsfrei versichert sind, statt einen regulären Job anzunehmen. Müssten sie sowieso eine Pauschale zahlen, fällt dieser in meinen Augen vor allen Dingen rententechnisch falsche Anreiz weg.
Ganz klar kommt es bei einer solchen pauschalen Herangehensweise zu Ungerechtigkeiten und falschen Anreizen. Weshalb ich schon lange für eine Vereinheitlichung der Beitragsbemessung bin - entweder Pauschale für alle gleich (mit Sozialausgleich über Steuererklärung) oder aber alle müssen auf alle zu versteuernden Einkünfte Beiträge zahlen. Das heutige Hickhack führt ja auch dazu, dass Frauen lieber als Minijobber arbeiten, da sie dann weiterhin beitragsfrei versichert sind, statt einen regulären Job anzunehmen. Müssten sie sowieso eine Pauschale zahlen, fällt dieser in meinen Augen vor allen Dingen rententechnisch falsche Anreiz weg.