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Verfasst: 28.05.2011, 17:14
von Rossi
Okay
Harzt IV beinhaltet eine Versicherungspflicht, die aber ruht, solange eine Familienversicherung möglich ist
aber nur solange wie eine Familienversicherung in der GKV besteht.
Der Beihilfeanspruch und die Restabdeckung in der KVB ist keine Familienversicherung.
Will heißen, man beantragt Hartz IV und ist in der KVB mit Restkostenabdeckung, dann muss das Jobcenter den Kunden - obwohl Absicherung im Krankheitsfall - bei der GKV als Pflichtversicherten anmelden.
Verfasst: 17.06.2011, 14:28
von schönerLeben
Hier mal wieder ein kleiner Beitrag: habe heute telefonisch schon mal ne mündliche Absage von der TK erhalten, nachdem sie etwa 3 Wochen meinen Fall bearbeitet hat- Tja, schiete. Trotz verweisen auf schlaue Urteile und so.
Verfasst: 17.06.2011, 16:00
von heinrich
mit welcher Begründung denn ??? wurde abgelehnt.
hast Du doch sicherlich gefragt , oder ???
Verfasst: 17.06.2011, 16:15
von Rossi
Na ja, Begründungen geben die Kasse teilweise nicht an.
Also dann bitte um schrifltiche Ablehnung.
Verfasst: 17.06.2011, 17:52
von skoda007
Ist das denn nicht so, das "schönerLeben" dann in die private Krankenversicherung gehen kann und das Jobcenter die Beiträge zahlen muss?
Gruß
Rainer
Verfasst: 17.06.2011, 18:06
von schönerLeben
Die Sachbearbeiterin sagte am Telefon irgendwelche Paragraphen... Habe dann nur gesagt, dass ich eine schriftliche Ablehnung möchte, damit ich dagegen vorgehen kann.--- weiß zwar noch nicht wie, aber ich wollte das erstmal sagen. Werde mal weiter berichten wenn ich den blöden Brief erhalte
Verfasst: 17.06.2011, 20:45
von skoda007
Schau mal diesen Link:
http://www.sozialleistungen.info/news/1 ... lt-werden/
Aus einem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 18.01.2011 geht hervor, dass privat krankenversicherte Bezieher des ALG II einen Anspruch auf volle Übernahme ihrer PKV-Beiträge haben (Az.: B 4 AS 108/10 R).
Im Rechtsstreit wurden einem Hilfebedürftigen lediglich 129,54 Euro seines 207,39 Euro hohen Beitrags zur privaten Krankenversicherung erstattet. Die Differenz von knapp 80 Euro sollte der ehemals
Selbstständige aus seiner Regelleistung zahlen. Hiergegen setzte sich der Mann erfolgreich zur Wehr.
Nach Ansicht des BSG sei das verfassungsrechtlich garantierte Existenzminimum privat versicherter ALG II Empfänger gefährdet, falls die PKV-Beiträge vom Grundsicherungsträger nicht komplett übernommen würden. Die Regelung für freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Personen müsse für jenen Personenkreis *** angewandt werden. Der Urteilsbegründung zufolge ergebe sich hieraus eine Verpflichtung des Jobcenters zur Übernahme der Beiträge in voller Höhe.
Gruß
Rainer
Verfasst: 17.06.2011, 21:30
von skoda007
§ 5 Versicherungspflicht
(1) Versicherungspflichtig sind
2a. Personen in der Zeit, für die sie Arbeitslosengeld II nach dem Zweiten Buch beziehen, soweit sie nicht familienversichert sind.
Also lt. Sozialgesetzbuch V (Gesetzliche Krankenversicherung)
Für mich ist es eindeutig, dass die gesetzliche Krankenversicherung dich nehmen muss.
Denn im Gesetz steht nichts vom Ausschluss dieser Versicherungspflicht wenn Du eventuell vorher privat versichert warst.
Verfasst: 17.06.2011, 21:59
von schönerLeben
mir schwirrt der Kopf, wenn ich jetzt das alles lese- nun auch noch Urteile in ganz andere Richtungen.. Warum können denn die Mitarbeiter der Mitgliederstelle nicht der gleichen Meinung sein wie alle hier in diesem Forum. Muss ich eigentlich im Krankenhaus jetzt sagen, dass keiner sich für mich zuständig fühlt?- ist schon echt merkwürdig- Was passiert mit Vorsorge Geburtsvorbereitungskurs, Hebamme, Nachsorge, Baby selbst ?? Was sag ich nur? mein Geburtstermin rückt näher, ich habe Wehen und trau mich nicht ins Krankenhaus u zum Arzt. Ich kann mich gar nicht mehr um diese sch... Versicherung kümmern
Verfasst: 18.06.2011, 18:09
von skoda007
Mache Folgendes, wenn Du es noch kannst,
gehe zum Jobcenter von wo Du dein Geld bekommst
und dringe auf eine Lösung.
Am besten Du nimmst noch jemanden mit.
Lasse Dich nicht damit abspeisen, dass die Krankenversicherung zuständig ist.
Das Jobcenter ist verpflichtet mit den anderen Sozialversicherungsträgern eine Lösung zu finden. Und bei Dir ist es ja ein Notfall.
Bestehe darauf den Vorgesetzen zu sprechen, falls man nicht bereit dazu ist.
Ich wünsche Dir, dass Du Dir baldmöglichst keine Sorgen mehr darum machen musst
und Du dich endlich auf die Geburt Deines Kindes freuen kannst!
Lg
Rainer