Freiwillig einkommensabhängige Versicherung für BA-Studenten

Wie kann man sich am besten versichern?

Moderator: Czauderna

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®ené
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Beitrag von ®ené » 28.04.2011, 14:57

heinrich hat geschrieben:es besteht überhaupt KEIN Anspruch darauf bei der KKH ein freiwillige Versicherung abzuschließen.

Dafür hättest Du am 30.09.2010 aus einer gesetzlichen Versicherung ausscheiden müssen. Dies ist aber nicht der Fall gewesen.

Mit meiner Frage, wie und wo Du bist 30.09.2010 versichert warst, wollte ich nur prüfen, ob eine Bürgerversicherung in der gesetzlichen KK möglich war.

Leider hast Du da aber nicht konkret genug drauf geantwortet. Ich kann immer noch nicht erkennen, warum freie Heilfürsorge (Zeitsoldet, Polizist oder was).

Aber da Du Dich ja nicht gesetzlich versichert willst (was ja auch nicht muss), spielt die Beantwortung meiner Frage auch keine Rolle mehr.

Aber nochmals: freiwillige Versicherung bei KKH ist rechtlich nicht möglich. Zum Nachlesen: § 9 Abs. 1 Nr.1 oder Nr. 2 SGB V
Die freie Heilfürsorge bestand aufgrund einer Verpflichtung als Soldat auf Zeit.

Danke für den Hinweis auf § 9 Abs. 1 Nr.1 oder Nr. 2 SGB V! Habe ich mir eben durchgelesen und finde mich darin auch nicht wieder. Das heißt doch, dass die KKH mich auch in diesem Punkt falsch beraten bzw. seit 01.10.2010 falsch versichert hat (wenn ich denn rückwirkend den Antrag stelle).

De facto bliebe für mich seit 01.10.2010 nur eine private Krankenversicherung, welche ich ja über meine bestehende Anwartschaft abschließen könnte.

nabo1979
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Beitrag von nabo1979 » 28.04.2011, 15:04

Aber die haben dich doch gar nicht nach §9 freiwillig versichert, sondern nach §5 Pflichtversichert, aufgrund der Anmeldung als Azubi durch deinen Arbeitgeber.
Oder ist dies doch nicht so?
So stand es doch in deinem 1. Beitrag?!
®ené hat geschrieben:...und studiere seit 01.10.2010 ... bin seit diesem Zeitpunkt aufgrund eines Ausbildungsvertrages gesetzlich bei der KKH Allianz krankenversichert. Meine Ausbildungsvergütung ...
Sie wollen dir doch erst jetzt (nachdem der Fehler aufgefallen ist) eine freiwillige Mitgliedschaft anbieten, oder?

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®ené
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Beitrag von ®ené » 28.04.2011, 15:16

nabo1979 hat geschrieben:
®ené hat geschrieben:...und studiere seit 01.10.2010 ... bin seit diesem Zeitpunkt aufgrund eines Ausbildungsvertrages gesetzlich bei der KKH Allianz krankenversichert. Meine Ausbildungsvergütung ...
Sie wollen dir doch erst jetzt (nachdem der Fehler aufgefallen ist) eine freiwillige Mitgliedschaft anbieten, oder?
Die KKH will, dass ich mich rückwirkend freiwillig zum 01.10.2010 bei ihnen versichere u. die gesamten dafür fälligen Beiträge nachzahle.

Würde die KKH sagen, dass ich mich erst ab Mai 2011 freiwillig versichern müsse, da hier ein Fehler unterlaufen ist, welcher erst jetzt entdeckt wurde u. ich auch erst ab diesem Zeitpunkt den deutlich höheren Beitrag zahlen müsste, würde ich das noch verstehen. Aber nein, die KKH ist so frech u. will (aufgrund ihres eigenen Fehlers) die Beiträge rückwirkend bis zum 01.10.2010 haben!

Mein Arbeitgeber (heutiges Telefonat mit der Personalabteilung) hat mich aufgrund des BSG-Urteils bereits Ende Oktober 2010 wieder aus der Versicherung bei der KKH „abgemeldet“. Also auch hier liegt kein fehlerhaftes Verhalten seitens meines Arbeitgebers vor u. die KKH hat zu diesem Zeitpunkt NOCHMALS die Information durch die Meldung meines Arbeitgebers erhalten, dass ich nicht mehr pflichtversichert werden darf aufgrund meines BA-Studiums.

nabo1979
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Beitrag von nabo1979 » 28.04.2011, 15:24

Aber es ist doch selbstverständlich dass die frw. Versicherung rückwirkend gemacht werden muss, sonst wärst du ja nicht versichert für die Zwischenzeit und das ist nicht möglich und kann ja auch nicht in deinem Interese sein!

Ich bin nach wie vor der Meinung, dass der Fehler nicht bei der KKH liegt, da dein Arbeitgeber dich falsch angemeldet hat.

Der einzige Fehler der KKH war, diese Anmeldung nicht zu hinterfragen, da sie ja bereits von dir Unterlagen hatten.

Aber ich denke nicht, dass man da jemanden etwas unterstellen oder nachweisen kann.

Mich würde es jedoch auch sehr interessieren wie das bei dir ausgeht und ob du vielleicht wirklich rückwirkend noch in die PKV kannst :?:

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Beitrag von ®ené » 28.04.2011, 15:49

nabo1979 hat geschrieben:Aber die haben dich doch gar nicht nach §9 freiwillig versichert, sondern nach §5 Pflichtversichert, aufgrund der Anmeldung als Azubi durch deinen Arbeitgeber.
Oder ist dies doch nicht so?
So stand es doch in deinem 1. Beitrag?!
nabo1979 hat geschrieben:Aber es ist doch selbstverständlich dass die frw. Versicherung rückwirkend gemacht werden muss, sonst wärst du ja nicht versichert für die Zwischenzeit und das ist nicht möglich und kann ja auch nicht in deinem Interese sein!

Ich bin nach wie vor der Meinung, dass der Fehler nicht bei der KKH liegt, da dein Arbeitgeber dich falsch angemeldet hat.

Der einzige Fehler der KKH war, diese Anmeldung nicht zu hinterfragen, da sie ja bereits von dir Unterlagen hatten.

Aber ich denke nicht, dass man da jemanden etwas unterstellen oder nachweisen kann.

Mich würde es jedoch auch sehr interessieren wie das bei dir ausgeht und ob du vielleicht wirklich rückwirkend noch in die PKV kannst :?:
Also mein Arbeitgeber (kleineres Unternehmen) hat sicher erst im Oktober 2010 von dieser Änderung aufgrund des BGS-Urteils erfahren. Und meiner Meinung nach daraufhin unverzüglich die entsprechende Korrekturmeldung an die KKH abgesetzt (noch im Oktober 2010).
Weiterhin kommt der Versicherungsvertrag mit der KKH nicht allein aufgrund der Anmeldung durch meinen Arbeitgeber zustande, sondern letztendlich durch meinen unterzeichneten Antrag samt Anlagen!

Und aufgrund der unterblieben Hinterfragung seitens der KKH bezüglich der (unbewussten) „fehlerhaften“ Anmeldung, sowie der nochmals unterbliebenen Hinterfragung aufgrund der Korrekturmeldung sehe ich ganz eindeutig ein Verschulden bei der KKH.

Die KKH ist in dieser Obliegenheit der „Fachmann“ und nicht mein Arbeitgeber oder gar ich! Auch wenn die Krankenkassen evt. über Personalmangel, chronischer Unterbesetzung oder Buchstabenreformen klagen, muss eine fachmännische Beratung u. Betreuung sichergestellt sein!

Wie gesagt hätte ich einfach nur rechtzeitig die Information von der KKH bekommen, dass ich als BA-Student mtl. 151,51 € zu zahlen habe, dann hätte ich von einer dortigen Versicherung abstand genommen u. mich privat versichert!

So bin ich aber nun 18 Monate an die teuren Beiträge bei der KKH gebunden u. dies aufgrund falscher Beratung bzw. Bearbeitung!

Lady Butterfly
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Beitrag von Lady Butterfly » 28.04.2011, 20:57

@heinrich: du hast natürlich recht. So wie es sich hier darstellt, hätte die KKH Rene gar nicht aufnehmen dürfen. Aber sie haben es gemacht....meiner Meinung ein klassischer Beratungsfehler bzw. Bearbeitungsfehler

@nabo 1979: schon mal was von maschineller Plausibilitätsprüfung gehört? die KKH hat den Fehler im September/Oktober gemacht - bei der Aufnahme. Und es kann eigentlich nicht sein, dass rene für die Fehler der KKH zahlen muss...

@rene: wie die Sache aussieht hätte die KKH dich nicht aufnehmen dürfen. Also hat sie einen Fehler gemacht. wie schon gesagt: bitte die KKH um einen schriftliche Stellungnahme zu dem Sachverhalt mit rechtlicher Begründung. Nach meiner Meinung musst du rückwirkend die Beiträge nicht zahlen. Für die Zukunft wirst du wohl nicht drum herum kommen.
hast du die verschiedenen Formen des Studiums eigentlich mal angeschaut? zu welcher Gruppe gehört dein Studium?

Gruß Lady Butterfly

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Beitrag von ®ené » 29.04.2011, 08:24

Lady Butterfly hat geschrieben:@heinrich: du hast natürlich recht. So wie es sich hier darstellt, hätte die KKH Rene gar nicht aufnehmen dürfen. Aber sie haben es gemacht....meiner Meinung ein klassischer Beratungsfehler bzw. Bearbeitungsfehler

@nabo 1979: schon mal was von maschineller Plausibilitätsprüfung gehört? die KKH hat den Fehler im September/Oktober gemacht - bei der Aufnahme. Und es kann eigentlich nicht sein, dass rene für die Fehler der KKH zahlen muss...

@rene: wie die Sache aussieht hätte die KKH dich nicht aufnehmen dürfen. Also hat sie einen Fehler gemacht. wie schon gesagt: bitte die KKH um einen schriftliche Stellungnahme zu dem Sachverhalt mit rechtlicher Begründung. Nach meiner Meinung musst du rückwirkend die Beiträge nicht zahlen. Für die Zukunft wirst du wohl nicht drum herum kommen.
hast du die verschiedenen Formen des Studiums eigentlich mal angeschaut? zu welcher Gruppe gehört dein Studium?

Gruß Lady Butterfly
Gemäß dem Rundschreiben bin ich bei dem praxisintegrierten dualen Studiengang einzuordnen und zähle somit als „echter Student“.

Du beurteilst, dass die KKH mich hätte überhaupt nicht versichern dürfen u. hier ein Beratungs- bzw. Bearbeitungsfehler seitens der KKH vorliegt sowie, dass ich die Beiträge rückwirkend zum 01.10.2010 nicht zahlen muss.

Wie verhält es sich dann für diesen Zeitraum (01.10.2010 bis heute) mit meinem Versicherungsschutz?

Da ich doch lückenlos versichert sein muss, wie wäre hier jetzt die rechtliche Lage? Kann ich von der KKH verlangen, dass sie im Rahmen eines Fehlereingeständnisses mir die Zeit vom 01.10.2010 bis 30.04.2011 beitragsfrei als versichert bewertet u. dass finanziell auf ihre Kappe nimmt u. ich suche mir ab 01.05.2011 eine neue Krankenversicherung (beispielsweise Privat) o. akzeptiere die Beiträge der KKH dann ab 01.05.2011 u. versichere mich ab diesem Zeitpunkt weiter bei der KKH? Oder kann ich mir direkt eine neue Krankenversicherung suchen u. muss mich über diese rückwirkend versichern u. dementsprechend die Beiträge nachzahlen?

Lady Butterfly
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Beitrag von Lady Butterfly » 30.04.2011, 20:09

tja, wie geht es jetzt weiter? schwierige Frage....

wenn du bei uns versichert wärst, würde ich versuchen, eine Lösung zu finden, mit der beide Seiten leben können und die man rechtlich irgendwie begründen kann.

beim "praxisintegrierten Studium" wirst du als Student eingestuft - was grundsätzlich Versicherungspflicht bedeuten würde. Für die bist du wiederum zu alt. Bleibt die freiwillige Versicheurng - bei der du die Voraussetzungen nicht erfüllst (keine Vorversicheurngszeit)

Das du jetzt rückwirkend Beiträge zahlen musst, bezweifle ich. Zum einen hast du gar keinen Antrag auf freiwillige Versicherung gestellt (und wenn du dies getan hättest, hätte der abgelehnt werden müssen). Und man kann nicht einfach eine Beitrittserklärung für eine Pflichtmitgliedschaft in eine Antrag auf freiwillige Versicherung umdeuten.
Ich würde die Durchführung eher als begünstigen Verwaltungsakt deuten - und der kann (wenn du keine falschen Angaben gemacht hast) nicht rückgängig gemacht werden. Wie schon geschrieben: verzwickter Fall.

Daher nochmals mein Vorschlag: schreib einen Brief an die Kasse. Weise sie auf den Sachverhalt und ihre Fehler hin. Mach deutlich, dass du aufgrund dieser Fehler nicht bereit bist, rückwirkende Beiträge zu zahlen. Und die Kasse soll dir einen Vorschlag machen, wie es jetzt weitergehen soll....

Gruß
Lady Butterfly

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Beitrag von ®ené » 30.04.2011, 21:45

Dann werde ich mal ein Schreiben aufsetzen und die Antwort der KKH abwarten. Vielen Dank für die sehr ausführlichen Tipps u. Hinweise, bzw. dass für mich überhaupt erst mal in dieser Sache Licht ins Dunkel gebracht wurde!

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Beitrag von ®ené » 02.05.2011, 12:42

Lady Butterfly hat geschrieben:beim "praxisintegrierten Studium" wirst du als Student eingestuft - was grundsätzlich Versicherungspflicht bedeuten würde. Für die bist du wiederum zu alt. Bleibt die freiwillige Versicheurng - bei der du die Voraussetzungen nicht erfüllst (keine Vorversicheurngszeit)
Dazu muss ich noch mal fragen, welche Form der Krankenversicherung kann die KKH für mich umsetzen, wenn eine freiwillige sowie eine studentische Versicherung nicht möglich ist?

Bzw. warum hätte die KKH mich überhaupt nicht versichern dürfen? Bedeutet dies, dass aufgrund fehlender Vorversicherungszeit hätte ich mich privat versichern müssen?

P.S.: Ich überlege diese Angelegenheit meiner Anwältin zu übergeben, habe ja eine Rechtschutzversicherung.

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Beitrag von ®ené » 31.05.2011, 13:44

Es gibt interessante Neuigkeiten!!!

Die KKH-Allianz rief mich heute an und boten mir an mich gesetzlich zum Studententarif von 73,53 € zuzüglich 8,00 € Zusatzbeitrag, also gesamt 81,53 € zu versichern.

Über die dementsprechend nun noch ausstehenden Beiträge seit Oktober 2010 (insgesamt 652,24 €) wäre eine Ratenzahlung möglich.

Auf mein nachfragen hin, warum man mir denn einen Studententarif anbietet obwohl ich doch 33 Jahre alt bin u. mir doch gemäß aktueller Gesetzeslage weder eine gesetzliche noch eine einkommensabhängige freiwillige Krankenversicherung zustünde, antwortete die KKH-Mitarbeiterin in einem flüsternden Ton: „Weil wir für Sie einfach nur den Studententarif berechnen würden“.

Ich fragte nochmals warum solch ein Studententarif, welcher vorher de jure (BGS-Urteil) weder für BA-Studenten noch für mich als 33-Jährigen möglich war, jetzt rechtlich Stand halten kann u. bekam von der KKH-Mitarbeiterin die Antwort: „Na weil wir das für Sie machen“.

Sie schickt mir jetzt einen Antrag auf studentische Krankenversicherung zu, welchen ich dann ausgefüllt mit Kopie meiner Immatrikulationsbescheinigung der BA sowie meinen Ausbildungsvertrag mit meinem Praxispartner ihr zurücksenden soll. Und über die Ratenzahlung der ausstehenden Beiträge seit Okt. 2010 unterhalten wir uns später tel. nochmal.

Soll ich das jetzt als Entgegenkommen der KKH werten u. in Anspruch nehmen?

Ist dies rechtlich in Ordnung?

Kann mir dies später, nach meinem Studium als Angestellter, auf die Füße fallen?

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®ené
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Es gibt interessante Neuigkeiten!!!

Beitrag von ®ené » 31.05.2011, 13:44

Die KKH-Allianz rief mich heute an und boten mir an mich gesetzlich zum Studententarif von 73,53 € zuzüglich 8,00 € Zusatzbeitrag, also gesamt 81,53 € zu versichern.

Über die dementsprechend nun noch ausstehenden Beiträge seit Oktober 2010 (insgesamt 652,24 €) wäre eine Ratenzahlung möglich.

Auf mein nachfragen hin, warum man mir denn einen Studententarif anbietet obwohl ich doch 33 Jahre alt bin u. mir doch gemäß aktueller Gesetzeslage weder eine gesetzliche noch eine einkommensabhängige freiwillige Krankenversicherung zustünde, antwortete die KKH-Mitarbeiterin in einem flüsternden Ton: „Weil wir für Sie einfach nur den Studententarif berechnen würden“.

Ich fragte nochmals warum solch ein Studententarif, welcher vorher de jure (BGS-Urteil) weder für BA-Studenten noch für mich als 33-Jährigen möglich war, jetzt rechtlich Stand halten kann u. bekam von der KKH-Mitarbeiterin die Antwort: „Na weil wir das für Sie machen“.

Sie schickt mir jetzt einen Antrag auf studentische Krankenversicherung zu, welchen ich dann ausgefüllt mit Kopie meiner Immatrikulationsbescheinigung der BA sowie meinen Ausbildungsvertrag mit meinem Praxispartner ihr zurücksenden soll. Und über die Ratenzahlung der ausstehenden Beiträge seit Okt. 2010 unterhalten wir uns später tel. nochmal.

Soll ich das jetzt als Entgegenkommen der KKH werten u. in Anspruch nehmen?

Ist dies rechtlich in Ordnung?

Kann mir dies später, nach meinem Studium als Angestellter, auf die Füße fallen?

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Re: Es gibt interessante Neuigkeiten!!!

Beitrag von ®ené » 02.06.2011, 10:28

®ené hat geschrieben:Die KKH-Allianz rief mich heute an und boten mir an mich gesetzlich zum Studententarif von 73,53 € zuzüglich 8,00 € Zusatzbeitrag, also gesamt 81,53 € zu versichern.

Über die dementsprechend nun noch ausstehenden Beiträge seit Oktober 2010 (insgesamt 652,24 €) wäre eine Ratenzahlung möglich.

Auf mein nachfragen hin, warum man mir denn einen Studententarif anbietet obwohl ich doch 33 Jahre alt bin u. mir doch gemäß aktueller Gesetzeslage weder eine gesetzliche noch eine einkommensabhängige freiwillige Krankenversicherung zustünde, antwortete die KKH-Mitarbeiterin in einem flüsternden Ton: „Weil wir für Sie einfach nur den Studententarif berechnen würden“.

Ich fragte nochmals warum solch ein Studententarif, welcher vorher de jure (BGS-Urteil) weder für BA-Studenten noch für mich als 33-Jährigen möglich war, jetzt rechtlich Stand halten kann u. bekam von der KKH-Mitarbeiterin die Antwort: „Na weil wir das für Sie machen“.

Sie schickt mir jetzt einen Antrag auf studentische Krankenversicherung zu, welchen ich dann ausgefüllt mit Kopie meiner Immatrikulationsbescheinigung der BA sowie meinen Ausbildungsvertrag mit meinem Praxispartner ihr zurücksenden soll. Und über die Ratenzahlung der ausstehenden Beiträge seit Okt. 2010 unterhalten wir uns später tel. nochmal.

Soll ich das jetzt als Entgegenkommen der KKH werten u. in Anspruch nehmen?

Ist dies rechtlich in Ordnung?

Kann mir dies später, nach meinem Studium als Angestellter, auf die Füße fallen?
Gibts dazu denn keine Meinungen???

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 02.06.2011, 12:25

Hallo,
warum die Kasse das so macht, ich sag einfach mal, das kann dir total egal sein, was für dich zählt, sie will von dir nur den Studententarif - mein Rat, nimm ihn
und fertig - billiger kommst du nicht weg, oder willst du lieber 146,00 € monatlich zahlen ??.
Ich persönlich halte die Entscheidung der Kasse für falsch, aber wie gesagt, es ist zu deinem Vorteil.
Gruss
Czauderna

Hucky
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Registriert: 17.07.2009, 11:56

Beitrag von Hucky » 02.06.2011, 17:32

Ich kann die Handlungsweise der KKH-Allianz nicht nachvollziehen. § 9 SGB V ist offenkundig nie möglich gewesen. Ob die "neue" Versicherungspflicht greift wäre zu prüfen. Aber dann ist nach meinem Kenntnisstand die KK vor der SaZ-Zeit zuständig.

Ich sehe das also zusammengefasst auch so wie Czauderna.

VG
Hucky

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