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Verfasst: 30.03.2011, 10:54
von Falk
was heist hier aha?

Verfasst: 30.03.2011, 11:01
von Falk
da steht kein wort davon eine Pflichtversicherung als Freiwillige!

Ich war auch kein Rentenantragsteller der nicht aufgenohmen wurde und eine Freiwillige Versicherung unterschrieben hat fals sie das meinen!

Verfasst: 30.03.2011, 11:05
von CiceroOWL
Irgendwie mißfällt mir hier die Art der Fragestellung, ein Kollege wird dir sicherlich gerne weiterhelfen und hilfreich zur Seite stehen.

Siehe auch § 66 SGB Abs 4 SGB X i. V.m § 76 Abs. 1 SGB X iv.m § 724, 725 ZPO; 823 BGB; 723 ZPO; § 28 H SGB IV usw usw.

Verfasst: 30.03.2011, 11:08
von Falk
ich kenne diese § schon längst!
Da steht nix davon das es eine Pflicht Versicherung als Freiwillige gibt!

Verfasst: 30.03.2011, 11:08
von CiceroOWL
Aber sicherlich am besten ist es einen Fachanwalt auf zusuchen und dort explezit eine fachkundigen Rat einzuholen. Ich habe hier leider nur sehr begrenzte Möglichkeiten. Der VdK und der SovD helfen auch gern weiter, es handelt sich hier ja auch sicherlich um ein existentzieles Problem

Verfasst: 30.03.2011, 11:11
von Falk
was ist der sovd?

Verfasst: 30.03.2011, 11:12
von CiceroOWL
Sozialverband Deutschlands, ehemaliger Reichsbund. :wink:

Verfasst: 30.03.2011, 11:19
von CiceroOWL
Falk hat geschrieben:ich kenne diese § schon längst!
Da steht nix davon das es eine Pflicht Versicherung als Freiwillige gibt!
wie schon geschrieben es gibt hier kompente Kollegen die dieses komplexe Thema sicherlich kompetenter beantworten können.
Oder stellen wir mal die Frage andersrum wie kommt es denn zu so einer intressanten Fragestellung und interdisziplinären Randbeziehungen SGB V zur ZPO und dem BGB?

http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/b ... t=#hlt_ank

http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/b ... 5250312&te

Punkt 7 bitte beachten

Verfasst: 30.03.2011, 11:44
von Falk
Da steht kein Wort davon das es eine Pflichtversicherung als Freiwillige
gibt!
Bitte keine standard § und Texte mehr nenen, wo immer das selbe steht!

Da sie die Antwort nicht wissen, halten sie sich bitte heraus!

Verfasst: 30.03.2011, 12:24
von Gast
Ich steig durch Falks Schilderungen nicht ganz durch, deshalb noch eine Frage.

Bist du BEITRAGSpflichtiger Rentenantragsteller (also Freiwillig versichert) oder VERSICHERUNGspflichtiger Rentenantragsteller (also nach §5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V sog. Nichtversicherte)?!

Grundsätzlich ist zur Beitragspfändung auch schon alles gesagt worden. Die Kasse hat einen Beitragsbescheid erstellt, der bei Nichtzahlung vollstreckt werden kann (muss). Dabei ist eigentlich unerheblich wie du versichert bist. Es besteht eine Forderung -> Die Forderung wird nicht beglichen -> Folge: Mahnung und Vollstreckung.

Verfasst: 30.03.2011, 12:28
von Falk
In der Versicherungsbescheinigung steht:
Pflichtversicherung als Rentenantragsteller

Verfasst: 30.03.2011, 13:03
von Czauderna
Hallo,
dann handelt es sich auch um Pflichtbeiträge, die aber trotzdem dem Grunde nach gepfändet werden können, denn es wird nicht der Beitrag gepfändet sondern der "Betrag", sofern er auf dem Konto vorhanden ist.
Sicherlich zielte die Frage daraufhin ob der Betrag für die Krankenversicherung nicht gepfändet werden darf, doch er darf - meines, bescheindenen, Wissens nach.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 30.03.2011, 15:10
von Falk
man wollte über 1000 Euro haben, Konto hatte aber nur ca. 40 Euro.

Ja mir geht es erstmal nur darum ob eine Pflichtversicherung als Freiwillige gepfändet werden darf, wenn ja nach welchen §?

Verfasst: 30.03.2011, 17:11
von GerneKrankenVersichert
Falk hat geschrieben: Ja mir geht es erstmal nur darum ob eine Pflichtversicherung als Freiwillige gepfändet werden darf, wenn ja nach welchen §?
Du meinst, weil auf dem Vollstreckungstitel "freiwillige Versicherung" steht? Das ist ein Formfehler, der schnell geheilt werden kann und an der Tatsache, dass du zahlen muss, nichts ändert. Wenn du schon mit der Krankenkasse Kontakt aufgenommen hast, gehe ich davon aus, dass mittlerweile das richtige Schreiben an das Hauptzollamt unterwegs ist.

Verfasst: 30.03.2011, 17:52
von Falk
Hallo,

erstmal Vielen dank für die Antworten

Die KK forderte selbst, ohne Zoll.

In der Kontopfändungs und Einziehungsverfügung steht Freiwillige Versicherung!
Wie meinen sie das genau das ist ein Formfehler?
Mit Vollstreckungstitel meinen sie wollen die Kontopfändungs und Einziehungsverfügung?