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Verfasst: 11.03.2011, 15:36
von GerneKrankenVersichert
Tut mir leid, da muss ich dir leider mal widersprechen. Wenigstens das Kassenwahlrecht ist klar definiert - entweder darf die TK ihn aufnehmen, dann muss sie es auch tun. Oder aber es geht um den berühmt berüchtigten 5,1,13 - dann darf die TK ihn nicht aufnehmen und auch keine andere Kasse außer der DAK, da hilft kein Weitersuchen.

Verfasst: 11.03.2011, 15:51
von Czauderna
GerneKrankenVersichert hat geschrieben:Tut mir leid, da muss ich dir leider mal widersprechen. Wenigstens das Kassenwahlrecht ist klar definiert - entweder darf die TK ihn aufnehmen, dann muss sie es auch tun. Oder aber es geht um den berühmt berüchtigten 5,1,13 - dann darf die TK ihn nicht aufnehmen und auch keine andere Kasse außer der DAK, da hilft kein Weitersuchen.
Hallo,
na ja, um was geht es denn nun ??
Was ich sagen wollte ist, auch wenn das Kassenwahlrecht klar definiert ist,
wenn er sich heute bei der XYZ-Kasse erkundigt und die ihn aufnehmen weil sie erstens bescheinigt haben dass die Mitgliedschaft bei einer Kasse beendet wurde und zweitens, er seitdem sich im Ausland aufgehalten hat, dann spielt das klar definierte Kassenwahlrecht nur eine untergeordnete Rolle bei seinem persönlichen Problem. Der "schwarze Peter" liegt hier bei der aufnehmenden Kasse, das wollte ich eigentlich nur mal feststellen.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 11.03.2011, 15:58
von GerneKrankenVersichert
Czauderna hat geschrieben: Hallo,
na ja, um was geht es denn nun ??
Darum:
Czauderna hat geschrieben: wenn er eine neue Kasse findet, die ihn unter diesem Aspekt aufnimmt dann ist doch alles okay, aber die TK. hat offenbar schon abgewunken, muss er eben weitersuchen oder doch wieder zur alten Kassen zurückgehen.
Wenn es nicht um den 5,1,13 geht, kann die TK nicht einfach mal so abwinken, sondern muss ihn aufnehmen. Nicht der Versicherte muss suchen, bis ihn endlich jemand aufnimmt, sondern die Kassen müssen sich an die Regeln halten.

Verfasst: 11.03.2011, 16:06
von Czauderna
GerneKrankenVersichert hat geschrieben:
Czauderna hat geschrieben: Hallo,
na ja, um was geht es denn nun ??
Darum:
Czauderna hat geschrieben: wenn er eine neue Kasse findet, die ihn unter diesem Aspekt aufnimmt dann ist doch alles okay, aber die TK. hat offenbar schon abgewunken, muss er eben weitersuchen oder doch wieder zur alten Kassen zurückgehen.
Wenn es nicht um den 5,1,13 geht, kann die TK nicht einfach mal so abwinken, sondern muss ihn aufnehmen. Nicht der Versicherte muss suchen, bis ihn endlich jemand aufnimmt, sondern die Kassen müssen sich an die Regeln halten.
Hallo,
da hast du sicher recht, aber ich denke, wenn mich jemand nicht haben will, dann will ich auch mit Gewalt dort nicht hin - aber bitte, es liegt ja nun an ihm oib er mit diesem Wissen ausgestattet bei der gewählten Kasse nochmals auf dem Teppich steht und auf die Aufnahme besteht.
Im übrigen, was glaubst du wieviele (§5.1.13) schon bei uns vorgesprochen haben wegen Aufnahme weil die eigentlich zuständige Kasse "abgewunken" hat - sicher, alles nicht rechtlich zulässig - aber Realität.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 11.03.2011, 17:54
von apfeldavid
Hallo Zusammen,

vielen dank erst einmal für die vielen Antworten, denn oft sind die Aussagen der Kassen ja nicht wirklich hilfreich.
Ich war heute also noch einmal bei der TK und der IKK Classic und bekam von beiden die gleiche Antwort.

Sie könnten mich nur aufnehmen, wenn ich jetzt ein neues Angestelltenverhältnis hätte, denn da darf man sich die Kasse neu wählen. Wie in meinem Fall, freiwillig Versicherte, und über das Arbeitsamt versicherte könnten nur in ihre alte Versicherung zurück und sind dann dort wieder 18 Monate gebunden, es sei denn es würden die Beiträge erhöht, dann wäre ein Wechsel möglich.
Die Dak hat mir schon einmal vorgerechnet, dass ich freiwillig ca. 150€ pro Monat zahlen müsste und nun denke ich doch darüber nach mich beim A-Amt zu melden.

Ciao,
David