(was auch in deren Artikel selbstkritisch angemerkt wird)
[...]Ärzte unterliegen im Umgang mit IGeL bestimmten Restriktionen. So dürfen sie beispielsweise keine Leistungen als IGeL anbieten, die eigentlich Kassenleistungen sind. Eine IGeL-Leistung darf zudem nur auf Nachfrage des Patienten angeboten werden. Der Arzt darf nur informieren, aber keine Werbung – „und schon gar keine Angst erzeugende Werbung“ (Schuldzinski) – dafür machen. Die Aufklärungspflichten hinsichtlich Nutzen, Kosten und möglicher Risiken sind umfangreicher als bei medizinisch notwendigen Leistungen. Außerdem sind bestimmte Formvorschriften* zu beachten: Dazu zählen ein schriftlicher Vertrag, ein Kostenvoranschlag für die Behandlung und eine schriftliche Rechnung nach der Amtlichen Gebührenordnung für Ärzte. Die Entrichtung der Praxisgebühr entfällt.
Keine Randerscheinung mehr
„Das Problem ist, dass IGeL längst keine Randerscheinung mehr sind, sondern ein ubiquitäres Phänomen“, betonte Schuldzinski. „Jeder zweite Patient erhält inzwischen IGeL-Angebote.“ Der Umsatz auf diesem Markt werde auf eine bis 1,5 Milliarden Euro im Jahr 2010 geschätzt, jeder Arzt könne eigene IGeL-Angebote entwickeln. „Nicht die Nachfrage, sondern das Angebot des Arztes bestimmt diesen Markt“, kritisierte Schuldzinski. Aus Sicht des Verbraucherschützers führen IGeL in ein Dilemma: Der Patient kommt als Kassenpatient zum Arzt und erwartet, dass dieser als sein Therapeut das vorschlägt, was medizinisch für ihn am sinnvollsten ist. Der Arzt jedoch wechselt während der Behandlung seine Rolle und wird zum IGeL-Anbieter und Verkäufer, der Patient hingegen zum Kunden. Dieser Rollenwechsel führe bei Patienten und Ärzten zu Verunsicherung und Fehlverhalten. „Bis zu einem Drittel der Ärzte hält sich nicht an die Formvorschriften“, berichtete Schuldzinski. Es entstehe beinahe der Eindruck, dass sich die „Fesseln der kassenärztlichen Versorgung ins Gegenteil verkehren“ und keine Regeln mehr gelten würden. Die Vielzahl nicht-evidenzgesicherter Angebote werfe die Frage nach einer Qualitätssicherung des Marktes auf. [...]
Quelle: aerzteblatt.de/v4/archiv/artikel.asp?id=82267