Seite 2 von 2

Verfasst: 11.03.2011, 18:31
von Patientin
hi,

Das ist echt unglaublich . Leider muss man sich immer so etwas schriftlich geben lassen um genau so was vermeiden zu können. Ich versteh die Wut und das Entsetzten vollkommen. Ich würde dir raten auf jeden Fall einen Anwalt miteinbeziehn und das ganze rechtlich bekäpfen;)

Verfasst: 11.03.2011, 21:25
von Machts Sinn
Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.

Verfasst: 12.03.2011, 12:41
von Herby2011
Hallo Herby2011,
du bist neu in unserer Runde und wie ich sehe ein gut informierter Mensch - Kassenmitarbeiter oder "nur" Interessierter ??
Jedenfalls willkommen im Club - auf gute Zusammenarbeit im Interesse der Fragenden.
Gruss
Czauderna
Hallo Czauderna,

vielen Dank für das "Willkommen"!
Ich bin beides, Kassenmitarbeiter und Interessierter :wink: .

Ich verfolge das Forum schon seit einiger Zeit, finde es sehr gut und möchte nun auch versuchen, zu helfen oder einfach mal Licht in´s Dunkel zu bringen. Schönes Wochenende.

Gruß Herby

Kassenwechsel

Verfasst: 14.03.2011, 23:28
von test
Unabhängig von Zusagen einzelner Mitarbeiter: hat die AOK eine KV-Karte zur Verfügung gestellt?
Dann hätte die AOK rechtswidrig gehandelt. Denn die AOK hätte die Mitgliedschaft erst durchführen dürfen, nachdem eine Mitgliedschaftsbescheinigung der BKK Vorlag. So aber hätte die AOK den Mitgliedschaftsantrag ablehnen müssen mit der Begründung der fehlenden Bescheinigung der BKK.
Insofern hat die AOK durch rechtsfehlerhaftes Verhalten der Frau suggeriert, der Kassenwechsel wäre tatsächlich zustande gekommen.
So in etwa würde ich eine Beschwerden beim Bundesversicherungsamt begründen. Ich glaube jedenfalls nicht, dass das so völlig aussichtslos wäre. Ausserdem ist das kostenfrei.
Tip am Rande: dass die Frau keine Kündigung selbst geschrieben hat, würde ich hier mal vergessen. Vielleicht ist die gute Frau einfach davon ausgegangen, dass bei den Unterlagen, die sie dem AOK-Mitarbeiter unterschrieben hat, auch eine Kündigung der BKK-Mitgliedschaft dabei war. Es ist ja schliesslich allgemein bekannt, dass die Kassenmitarbeiter mit Blanko-Kündigungsformularen unterwegs sind, die sie sich unterschreiben lassen und bei den Kassen abgeben.

Verfasst: 02.04.2011, 12:37
von Remus87
Ja die AOK hat meiner Mutter gleich 3 Karten ausgestellt. Nachdem das aber geklärt war, war meine Mutter auch schon beim Zahnarzt. Mit der AOK Karte.
Meine Mutter hat die AOK ihrem Arbeitgeber gemeldet. Seit dem hat sie auf ihren Gehaltsabrechnungen AOK drauf stehen. Obwohl die BKK ja noch im Spiel war.

Das kuriose nun. Als meine Mutter den Termin bei der AOK hatte, hatte sie auch einen neuen Mitgliedsantrag dort ausgefüllt und eine Kündigung an die BKK geschrieben. Alles an dem einen Termin. Die Kündigung der BKK tritt nun zum 1 Mai ein. Die Kündigungsbestätigung wurde der AOK vorgelegt. Das lächerliche nun ist aber. Obwohl wir uns, die Kündigungsbestätigung der BKK haben signieren lassen, das die AOK diese bekommen hatte, kommt nun ein Brief das die keine Mitgliedschaft annehmen können das die Kündigungsbestätigung fehlt. Also haben die, die Bestätigung verpatzt.

Das trifft sich gut. Denn solange kein Vertrag zustandegekommen ist besteht doch die Möglichkeit diesen zu kündigen. Also ne Art Wiederruf. Ohne 18 Monate warten zu müssen. Als Überlegung steht nun die Barmer im Raum. Oder habe ich was vergessen?

Ich überlege dieses Beschwerdeschreiben an das Bundesversicherungsamt zu schreiben. Dabei auch alle Beteiligten der AOK namentlich zu nennen. Wäre das richtig?

Gruß
Remus

Verfasst: 02.04.2011, 13:40
von Czauderna
Hallo,
die Aufsichtsbehörder der AOK ist nich das Bundesversicherungsamt sondern das jeweilige Bundesland.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 02.04.2011, 16:14
von roemer70
Czauderna hat geschrieben:das jeweilige Bundesland.
Um die Laufzeit zu verkürzen, am besten gleich an das Landesgesundheitsministerium.