Verfasst: 04.03.2011, 12:22
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Alle Antworten stehen bereits in diesem Thread. Einschließlich meiner persönlichen Meinung, sich lieber an die Tatsachen zu halten, als einen falschen Bescheid der Krankenkasse zu akzeptieren, weil dies im Moment für mich günstiger aussieht.Machts Sinn hat geschrieben: dann mal Tacheles: es ist doch auf jeden Fall besser, wenn zwei Blockfristen - versetzt, teilweise überschneidend nebeneindander - laufen als nur eine - oder? So gesehen geht es für Fredy ja nicht darum, "mit etwas Phantasie einen Zusammenhang zwischen den Diagnosen zu konstruieren", sondern möglichst darum, die Diagnosen objektiv auseinander zu halten.
Kannst du mal abwägen, was für und was gegen die Rücknahme des Widerspruches spricht. Mir jedenfalls fällt für die erste Kategorie gar nichts ein. Und dir - oder jemand anderem hier?
Gruß!
Machts Sinn
Ja, ja, mal wieder die böse Krankenkasse. Ich weiß gerade nicht, warum ich mich dir gegenüber rechtfertigen soll, nachdem freddy bereits am 28.02.2011 erkannt hat, wo die Vor- und Nachteile liegen. Es geht nicht immer um dich.Machts Sinn hat geschrieben: also ich versuche ja, mich sachlich mit der eigentlichen Frage auseinanderzusetzen, muss aber gestehen, deine Antwort hilft mir dabei nicht. Bist du geschult worden, auf konkrete Fragen so zu antworten? Inweifern könnte der falsche und bereits mit Widerspruch angefochtene Bescheid denn günstiger sein als eine Abhilfe im Widerspruchsverfahren? Oder entspricht deine Argumentation lediglich einer gerne praktizierten Technik um die Überprüfungsarbeit zu vermeiden: "Nehmen Sie den Widerspruch zurück, sonst werden Sie schon sehen was Sie davon haben, Nachteile (!), das kann ich Ihnen versprechen".
Gruß!
Machts Sinn
freddy2006 hat geschrieben: Also wäre es für mich eigentlich von der Sache her vorteilhafter, in diesem Fall keinen Widerspruch einzulegen.
Ab dem 01.04.2011 werde ich arbeitslos, bis zum 18.05.2011 hätte ich den
Krankengeldanspruch. D. h. es wäre ein Rest von ca. 7 Wochen noch offen. Werde ich nun in der Zeit vom 01.04.2011 bis zum 26.03.2012 (Ende Blockfrist laut Schreiben meiner Kasse) aufgrund einer der Diagnosen, die die Kasse bei der Blockfrist berechnet länger als 6 Wochen rankgeschrieben, stehen mir noch diese ca. 7 Wochen Krankengeld zu.
Ab dem 26.03.2012 wäre dann die Blockfrist für diese drei von der Kasse benannten Krankheiten vorbei und ich hätte auch wegen erneuter Krankheit wieder Anspruch auf die 78 Wochen Krankengeld. Wenn ich nach dem 26.03.12 also wieder an Depressionen oder chronischer Parodontitis erkranken sollte, dann würden die 78 Wochen wieder von vorne laufen?
Vorausgesetzt, ich bin weiter versichert und war in den 6 Monaten davor nicht wegen der selben Krankheit erneut erkrankt?
Das ist wohl eher dein Part. Oder Rumtrollen. Keine Ahnung, warum du hier den Thread nochmal wiederholen möchtest. Ich habe fredy bereits am 01.03.2011 darauf hingewiesen, welchen Vorteil eine separate Dreijahresfrist hat. Ich bin mir sicher, dass Fredy genau kapiert hat, wo die Vor- und Nachteile der verschiedenen Varianten liegen. Ob er jetzt taktieren möchte, um einen Vorteil zu erlangen und gleichzeitig das Risiko eines Nachteils einzugehen oder aber auf die richtige Entscheidung dringt, mit der er einen momentanen Nachteil erleidet, der später einen Vorteil nach sich zieht, muss er selbst entscheiden.Machts Sinn hat geschrieben: Oder siehst du darin den Sinn dieses Forums? Krankenverunsicherung?
Wie immer war es mal wieder sehr nett, mit dir zu plaudern.Machts Sinn hat geschrieben: ohne Dich (und Grampa) - das wertet das Forum zwar zahlenmäßig ab, aber wohl qualitativ auf!