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Verfasst: 28.03.2011, 21:08
von Sammy
Also heißt das: Egal, ob es sich um ein in der Studienordnung vorgeschriebenes Pflichtpraktikum oder irgendein anderes Praktikum handelt, es gilt generell, dass man die 400,- Euro nicht überschreiten darf, wenn man familienversichert sein will ?

Ich dachte, beim Pflichtpraktikum gibt es eine Sonderregelung.

Und bitte bitte noch meine andere Frage beantworten:
Nur konnten die mir nicht sagen, ob das Jobcenter dies auch rückwirkend macht bzw. überhaupt machen muss.
Vielen Dank !!!

Verfasst: 28.03.2011, 22:39
von CiceroOWL
400 € sonst geht gar nix, das wäre denn auch die Grenze. Keine Ausnahme.

Aber hier müßte denn noch darauf geachtet werden ob nach § 40 Estg versteuert wird = pauschal oder normal weg nach 9 EstG, wenn ja denn kann man noch über die Werbungskostenpauschale von 76,67 € nachdenken, also 450 € Verdienst - 76,67 = 373, 33 € .z.B. Rückwirkend geht nur wenn die Krankenkasse das feststellt, das muß denn aber deine Kasse feststellen.