Verfasst: 28.03.2011, 21:08
Also heißt das: Egal, ob es sich um ein in der Studienordnung vorgeschriebenes Pflichtpraktikum oder irgendein anderes Praktikum handelt, es gilt generell, dass man die 400,- Euro nicht überschreiten darf, wenn man familienversichert sein will ?
Ich dachte, beim Pflichtpraktikum gibt es eine Sonderregelung.
Und bitte bitte noch meine andere Frage beantworten:
Ich dachte, beim Pflichtpraktikum gibt es eine Sonderregelung.
Und bitte bitte noch meine andere Frage beantworten:
Vielen Dank !!!Nur konnten die mir nicht sagen, ob das Jobcenter dies auch rückwirkend macht bzw. überhaupt machen muss.