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Verfasst: 27.02.2011, 14:54
von Gesundheit
er befand sich in der Lohnfortzahlung, Krank seit 21.12. Arbeitsverhältnis endete am 31.12.
Das Arbeitsverhältnis wurde zum 31.12. 2010 durch Aufhebungsvertrag beendet...
Der 1.2 ist der 43. Tag der AU, demnach der erste Tag nach den 6 Wochen EFZ und kein ganz beliebiges Datum. Wurde ggf. damit argumentiert, dass er durch den Aufhebungsvertrag (somit stimmt er der Kündigung zu, ähnlich wie bei einer eigenen Kündigung während EFZ bzw. Sperrzeit durch AfA bei eigener Kündigung) auf die EFZ durch den AG verzichtet?
Hiervon habe ich schon gehört, weiß allerdings keine Rechtsgrundlage.
Verfasst: 27.02.2011, 16:11
von charly75
der 1.2 wurde überhaupt nicht begründet, bzw. nur gesagt, der Januar würde nicht gezahlt, weil er sich im Januar nicht arbeitslos gemeldet hatte.., von Frist wegen Aufhebungsvertrag war nie die Rede...
aber wenn es so gehandhabt werden kann oder wird müsste dies doch irgendwo geschrieben stehen, oder? Er wird jetzt mit anderer Stelle kommunizieren, anscheinend bekommt er wenn er verschiedene Personen am Telefon hat auch verschiedene Auskünfte, was ja irgendwie nicht so richtig sein kann, daher suchen wir jetzt nach dem "zuständigen" und werden eine verbindliche Auskunft vom Entscheidungsberechtigten verlangen,
es kann doch nicht jeder der dort arbeitet eine Auskunft nach seiner persönlichen Meinung geben....
wobei das mit der Sperrzeit ja plausibel klingt und nicht das Problem wäre, aber eine klare AUskunft kann man doch wohl erwarten, oder sehe ich das falsch?
Verfasst: 27.02.2011, 16:18
von CiceroOWL
wieso, steht doch im Rundschreiben, sollte denn de zuständige SB wissen, mit der entsprechenden BSG Rechtsprechung.