mit rechtswidrigen Krankengeldeinstellungen umgehen

Informationen und Fragen zum Krankengeld

Moderator: Czauderna

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 21.02.2011, 20:17

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Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 21.02.2011, 21:01

Hallo Machts Sinn,
Schmarotzer hat schon recht, es gibt immer Fälle bei denen der Widerspruchsausschuss zu Gunsten der Versicherten entscheidet, aber ich muss genau so sagen, und das trifft bei allen Kassen zu :
"Aber was macht er statt abzuhelfen meistens: den Entscheidungsvorschlag der Verwaltung "abnicken"! - oder? "
Da kann und will ich dir nicht widersprechen.
Gruss
Czauderna

Schmarotzer,der
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Beitrag von Schmarotzer,der » 23.02.2011, 00:14

Machts Sinn hat geschrieben:Dein Glaube in Ehren - aber kennst du die Zahlen?
Belehre mich ... :)
Machts Sinn hat geschrieben:
Schmarotzer,der hat geschrieben:Würde der Widerspruchsausschuss oder die Krankenkasse keinem Widerspruch abhelfen, hätten wir in diesem Forum ja nur Klagefälle ...
aber jetzt fehlt jegliche Logik, denn jeder Klage geht das Widerspruchsverfahren und jedem Widerspruchsverfahren das Verwaltungsverfahren voraus.
Und wo fehlt nun die Logik? Meine Aussage ist eindeutig, nicht jedes Widerspruchverfahren endet vor Gericht.

Allerdings, wenn ich Deine Zeilen in den verschiedenen Threader so lese, gewinne ich immer mehr den Eindruck, Du würdest Dir wünschen, dass alle Krankenkassen im Widerspruchverfahren vor Gericht gezerrt werden und (ich entschuldige mich schon einmal für die Formulierung) so richtig eines auf die Fresse bekommen.

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 23.02.2011, 11:14

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Machts Sinn

Die bösen Krankenkassen

Beitrag von Machts Sinn » 25.03.2011, 15:24

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Czauderna
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Re: Die bösen Krankenkassen

Beitrag von Czauderna » 25.03.2011, 16:14

Machts Sinn hat geschrieben:Wer ist im Krankenversicherungssystem eigentlich für die einheitliche und zutreffende Rechtsanwendung zuständig - alle? - keiner? - jeder so wie es ihm beliebt?

Hier mal einige Beispiele:

mainpost.de/regional/hassberge/Kampf-ums-Krankengeld-zermuerbt;art1726,6060900

pfiffikus.mainpost.de/regional/bad-kissingen/Wann-eine-Krankschreibung-lueckenlos-ist;art766,6012021

noz.de/artikel/50677732/wegen-schreibfehler-aus-der-aok-geworfen

Solchem Wildwuchs wird nur mit der Einheitskasse zu begegnen sein!

Gruß!
Machts Sinn
Hallo Machts Sinn,

nicht schon wieder von vorne - wo herrscht hier Wildwuchs ?? - wenn du dich wiederholst tue ich das auch, wenn auch ungern - und wenn du noch zehn weitere Fälle aus den Tiefen des Internets ausgräbst oder auch 100, es werden immer Einzefälle bleiben, die immer nur eines beweisen, wo Menschen arbeiten werden Fehler gemacht und wo Menschen Kunden sind werden auch immer Erwartung und Erfüllung in solchen Fällen nicht zusammenkommen.
Den Eindruck, dass die deutschen Krankenkassen und dort insbesondere deren Mitarbeiter vorsätzlich und willkürlich zum Schaden der Versicherten agieren wirst du nicht verallgemeinern können, zumal du als Betroffener sowieso befangen bist.
Würde ich so schreiben würde wie du und eine solche These vertreten, dann wäre das meiner Auffasung schon etwas anderes, denn ich würde es wissen und zwar nicht aus der Presse.
Gruss
Czauderna

Machts Sinn

wieder ein Einzelfall

Beitrag von Machts Sinn » 18.04.2011, 17:41

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Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 18.04.2011, 18:02

Hallo Machts Sinn,
nee, nee - die Bezeichnung spielt das schon eine übergeordnete Rolle - vielleicht nicht für dich, aber für die Allgemeinheit, sprich den Leser hier im Forum ist mit Sicherheit nicht der Auffasssung das bei ihrer Krankenkasse "Wildwuchs" herrscht und sie von vorneherein grundsätzlich und vorsätzlich benachteiligt wird.
"Nur", und ich will damit keinefalls irgend einen Fall bagatellisieren - die sind zu 99% alle berechtigt hier am "Pranger", die Realität sieht doch etwas anders aus.
Wenn eine Krankenkasse einen Jahresetat von beispiellsweise 1 Milliarde €. hat
und man grosszügig die Verwaltungskosten (sächlich wie auch persönlich) von
6% abzieht, dann bleiben immer noch 940 Millionen € übrig, die für Leistungen ausgegeben werden (einfachste Rechnung) und wenn dann noch berücksichtigt wird, dass die erfolgreichen Widerspruchsfälle, gemessen an den Gesamtleistungsfällen
meines Wissens nach sich im einstelligen %-Bereich bewegen (wer genauere Zahlen hat, bitte melden), dann ist der Begriff "Wildwuchs" eher fehl am Platze.
Dass Du der Gerichtsbarkeit einen Vorwurf machst,das mag im Einzelfall auch richtig sein, aber hast du dafür auch eine Lösung parat - eine Gerichtsbarkleit über dem Bundessozialgericht oder Bundesverfassungsgericht ??.
Ich gebe dir in vielen deiner Argumente, was die Sache angeht, recht, aber gegen dieser Verallgemeinerung, da hab ich etwas.
Gruss
Czauderna

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 09.06.2011, 18:23

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Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 11.10.2011, 20:09

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Rossi
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Beitrag von Rossi » 15.10.2011, 00:20

Jetzt nur mal ein Fall aus der Praxis.

Ich bezeichne solche Fälle als Pontius-Pilatus-Spiel.

Die betroffenen Kunde werden durch die Gegend gejagt und keiner fühlt sich zuständig.

Was ist passiert.

Ein Kunde bekommt ALG I. Die Agentur holt ein Gutachen vom MDK ein; hiernach wird festgestellt, dass der Kunde nicht arbeitsfähig ist. Der Kunde rennt zwischenzeitlich zum Arzt und dieser bestätigt dann die Arbeitsunfähigkeit. Die Agentur löhnt 6 Wochen und danach geht es ab ins Krankengeld.

Die Kasse will genauso wie die Agentur nicht zahlen und fordert den Kunden erst einmal zur "Rentenantragstellung" auf. Die Kasse begündet dies damit, dass aufgrund des gesundheitlichen Zustandes davon auszugehen ist, dass eine medinzinische Reha keinen Erfolg verspricht. Allein dies Schreiben ist schon göttlich. Man schreibt erst einmal etwas von einer medizinischen Reha, aber empfiehlt sofort einen Rentenantrag. Der weitere Bezug von Krankengeld ist - nach dem vorliegenden Schreiben - sei sogar explizit von der Rentenantragstellung abhängig. Sofern dieser Antrag auf Rente nicht gestellt wird, gibt es keien Krankengeld mehr. Selbstverständlich ist die Kasse bereit, bei der Rentenantragstellung behilflich zu sein.

Leider geht der Schuss nach hinten los; die Vorversicherungszeiten für eine DRV-Rente sind nicht erfüllt.

Jetzt geht die Kasse hin und beauftragt den MDK hinsichtlich der Arbeitsfähigkeit. Noch einmal zur Klarstellung - erst geht man davon aus, dass er nicht mehr arbeiten kann und fordert den Kunden zur Rentenantragstellung auf. Diese Aufforderung hat nicht das gewünschte Ergebnis gebracht (kein Rentenanspruch aufgrund fehlender Vorversicherungszeiten / somit keine Einstellung des Krankengeldes) und hoppla nun kommt eine Kehrtwende. Mit mal prüft man, ob er nicht vielleicht doch arbeiten kann.

Das Ergebnis des MDK war natürlich klar; es kann jetzt auf einmal arbeiten und schuwppi duppi wird das Krankengeld eingestellt.

Und nu geht das Pontius-Pilatus-Spiel los.

Der Kunde rennt wieder zur Agentur und will - weil er nach dem MDK arbeitsfähig ist - ALG I beantragen. Was macht die Agentur, sie buddelt das damalige Gutachten aus der Schublade, wonach er nicht arbeiten kann. Ergo keine Leistungen.

Der Kunde rennt dann wieder zur Kasse, mit dem Hinweis, er könne nicht arbeiten und möchte weiterhin Krankengeld haben. Er hat sich natürlich wieterhin krank schreiben lassen. Die Kasse buddelt das Gutachten des eigenen MDK aus und lehnt sich zurück in den Sessel.

Jetzt haben wir erst einmal nur 2 Leistungsträger, die sich die Klamotte hin und herschieben und der Kunde steht im Regen.

Jetzt rennt der Kunde zum Jobcenter und beantragt ALG II. Was macht das Jobcenter? Das Jobcenter muss natürlich auch für das ALG II die Erwerbsfähigkeit feststellen. Das Jobcenter hat hierfür - Feststellung der Erwerbsfähigkeit - 2 Gutachten zur Auswahl. Einmal das Gutachten der Agentur (keine Arbeitsfähigkeit) und dann das Gutachten des MDK der Kasse (Arbeitsfähigkeit liegt vor).

Wir haben jetzt also den 3. Leistungsträger im Boot. Ich denke, dass ich hier nicht viel weiter ausführen muss, wie der 3. Leistungsträger bzw. welches Guachten er zu Grunde gelegt hat - ausführen muss.

Das Jobcenter hat natürlich das Gutachten genommen, wonach es nicht zahlen muss.

Der Kunde steht immer noch im Regen; hat schon 3 Leistungsträger abgeklappert und spricht jetzt beim 4. Leistungsträger vor; es ist das Sozialamt.

Was soll der Kunde beim Sozialamt?

Entweder ist er arbeitsfähig, dann bekommt er etwas von der Agentur (ALG I).

Ist er hingegen nicht arbeitsfähig (Au`s liegen vor) dann bekommt er etwas von der Kasse. Wohl gemerkt, erst hat die Kasse den Kunden aufgefordert eine EU-Rente zu beantragen, weil er nicht arbeitsfähig ist. Da dieser Versuch nicht gefruchtet hat (fehlende Vorversicherungszeit), kam mit mal die Kehrwende, indem man jetzt sehrwohl Arbeitsfähigkeit unterstellt.

Soweit sind wir in Deutschland!!!

CiceroOWL
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Beitrag von CiceroOWL » 15.10.2011, 08:31

haufe.de/sozialversicherung/newsDetails?newsID=1315226939.41&d_start:int=8&topic=Rechtsprechung&topicView=Rechtsprechung

bundesversicherungsamt.de/cln_108/nn_1047218/DE/Krankenversicherung/Rundschreiben/Rundschreiben49,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/Rundschreiben49.pdf

Taja rossi wenn sich da schon die aufsichtsführende Behörden und die SG nicht einig sind, was erwartest du da?

Rossi
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Beitrag von Rossi » 15.10.2011, 10:30

Nun denn, ne Einstweilige hinsichtlich der aufschiebenden Wirkung wird der Kunde auch nicht machen!

Aber der Einzelfall hier ist schon ziemlich niedlich, finde ich zumindest.

Es fordert man ihn auf einen Rentenantrag zu stellen, da er richtig krank ist und die Krankheit voraussichtlich nicht durch eine Reha beseitigt werden kann. Der Antrag auf Rente wird wegen fehlender Vorversicherungszeiten abgelehnt.

Dann kommt die Änderung der Taktik; jetzt prüft man und er ist angeblich arbeitsfähig und dreht den Hahn zu.

CiceroOWL
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Beitrag von CiceroOWL » 15.10.2011, 10:55

Kann ich jetzt so nicht beurteilen grundsätzlichist ja nach § 51 SGB V zu prüfen ob denn hier ein Renten Antrag gestellt werden kann = Antrag auf eine EU Rente nach § 43 SGB VI (2. in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung drei Jahre Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit haben und). Mann müßte jetzt halt ebend denn eine Einzelfallprüfung starten. Wenn der MDK sagt ist gesund und der das Gutachten des Arbeitsamtes sagt ist AU, müßte deoch den generell ein Widerspruch gegen den Bescheid der Kasse möglich sein, so denn Widerspruch erhoben wurde. Wenn denn noch festgestellt wird das diese Erkrankung dauerhaft zu einer Behinderung führt ,im Sinne von § 2 SGB IX und Leistungen auf eine Rehabilltation geleistet werden müssen medizinsicher Art , denn ob eine berufliche Reha stattfinden muss, usw usw.

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 15.10.2011, 11:54

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