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Verfasst: 29.01.2011, 18:04
von CiceroOWL
§ 10 Abs.6. Das Mitglied hat die nach den Absätzen 1 bis 4 Versicherten mit den für die Durchführung der Familienversicherung notwendigen Angaben sowie die Änderung dieser Angaben an die zuständige Krankenkasse zu melden. Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen legt für die Meldung nach Satz 1 ein einheitliches Verfahren und einheitliche Meldevordrucke fest.

Werden die Voraussetzungen der Familienversicherung nicht mit den vorgesehenen Nachweisen belegt, wird grundsätzlich unterstellt, dass ihre Voraussetzungen nicht (mehr) vorliegen.

Sozialleistungsberechtigte, die ihren Mitwirkungspflichten nicht nachkommen, können Leistungen ganz oder teilweise versagt oder entzogen werden, bis die Mitwirkung nachgeholt wird (§ 66 Abs. 1, 2 SGB I). Voraussetzung ist, dass die Grenzen der Mitwirkung beachtet wurden. Auf die Folgen fehlender Mitwirkung ist schriftlich hinzuweisen. Für die Mitwirkung ist eine angemessene Frist zu setzen (§ 66 Abs. 3 SGB I).

Die Anwendung der Vorschrift liegt ebenso im Ermessen des Sozialleistungsträgers wie der Umfang der Sanktion.

Aber ich denke sollte der Fragebogen vorliegen, werden keine Sanktionen erhoben.

Verfasst: 29.01.2011, 18:14
von CiceroOWL
Mit der nachgeholten Mitwirkung fällt der Suspensiveffekt hinsichtlich der ganz oder teilweise versagten oder entzogenen Leistung weg. D. h., die Leistung ist vom Zeitpunkt der Mitwirkung an in vollem Umfang zu erbringen (§ 66 Abs. 1, 2 SGB I).


Aber : Die Beweislast in solchen Fällen liegt im Allgemeinen bei der Krankenkasse. Im Sozialrecht herrscht der Untersuchungsgrundsatz (§ 20 SGB X), d.h., die Kasse hat den Sachverhalt von Amts wegen zu ermitteln und alle für den Einzelfall bedeutsamen, auch für die Beteiligten günstigen Umstände, zu berücksichtigen.

Also böses FAX schicken mit dem Hinweis des Amtsermittlungsgrundsatztes. Und dem Hinweis das dermitwirkungspflicht nachgekommen wurde.

Die Beweiserhebung kann formlos erfolgen. Beweismittel ist die Auskunft und die Vernehmung von Zeugen sowie die Einholung eines Sachverständigengutachtens. Auskünfte können vom Träger eingeholt werden, soweit sie nach pflichtgemäßem Ermessen für die Ermittlung des Sachverhalts erforderlich sind (§ 21 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 SGB X).

Verfasst: 29.01.2011, 18:17
von GerneKrankenVersichert
Horst71 hat geschrieben: Meine Frage ist auch nicht gewesen wie man das Verhalten der Familie einschätzt, die haben nichts falsch gemacht. Sondern ob die KK sich so verhalten darf? Bitte mit Rechtsquelle. Danke. :wink:
Ob es in diesem Fall von der KK so in Ordnung war, kann ich ohne die kompletten Unterlagen nicht beurteilen. Wenn du die Angelegenheit klären willst, dann rufe am Montag bei der Kasse an. Oder schau nach, ob du auf der Website deiner Kasse einen Antrag auf Familienversicherung findest - fülle ihn aus 01.06.2010 aus und übermittle ihn an die Kasse. Die Familienversicherung besteht kraft Gesetzes, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Sobald die Kasse die erforderlichen Angaben von dir hat, ist die Familienversicherung wieder sichergestellt - auch rückwirkend.

Verfasst: 29.01.2011, 18:22
von GerneKrankenVersichert
CiceroOWL hat geschrieben:Mit der nachgeholten Mitwirkung fällt der Suspensiveffekt hinsichtlich der ganz oder teilweise versagten oder entzogenen Leistung weg. D. h., die Leistung ist vom Zeitpunkt der Mitwirkung an in vollem Umfang zu erbringen (§ 66 Abs. 1, 2 SGB I).


Aber : Die Beweislast in solchen Fällen liegt im Allgemeinen bei der Krankenkasse. Im Sozialrecht herrscht der Untersuchungsgrundsatz (§ 20 SGB X), d.h., die Kasse hat den Sachverhalt von Amts wegen zu ermitteln und alle für den Einzelfall bedeutsamen, auch für die Beteiligten günstigen Umstände, zu berücksichtigen.

Also böses FAX schicken mit dem Hinweis des Amtsermittlungsgrundsatztes. Und dem Hinweis das dermitwirkungspflicht nachgekommen wurde.

Die Beweiserhebung kann formlos erfolgen. Beweismittel ist die Auskunft und die Vernehmung von Zeugen sowie die Einholung eines Sachverständigengutachtens. Auskünfte können vom Träger eingeholt werden, soweit sie nach pflichtgemäßem Ermessen für die Ermittlung des Sachverhalts erforderlich sind (§ 21 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 SGB X).
Sorry Cicero, aber warum mit Kanonen auf Spatzen schießen und böse Faxe durch die Gegend schicken? Die Familienversicherung entsteht kraft Gesetzes, sobald die Kasse die erforderlichen Angaben hat, ist alles in Ordnung. Ganz ohne Amtsermittlung etc.

Wenn man auf Krawall aus ist, kann man sich natürlich auf den Standpunkt stellen, keine Angaben mehr zu machen, da man das Schreiben bereits abgeschickt hat. Jeder, wie er mag.

Verfasst: 29.01.2011, 18:29
von CiceroOWL
korrekt, jeder so wie er mag. wenn schon denn schon. Soll der Fragesteller entscheiden wie er will. Wenn er denn einen neuen Antrag auf Familienversicherung. haben will muß auch der neue Bestandspflegebogen dabei sein.
Eh alles doppelt gemoppelt, aber es stellt sich die frage wer denn hier mit der schweren Geschützen anrollt, die Kasse oder der Fagesteller?

Ergo wie man in den Wald hineinruft................

Alles wieder unnötige Kosten. Gedöns. Bringt beide Seiten nicht weiter.

Verfasst: 29.01.2011, 18:33
von CiceroOWL
Achja, ein Callcenter ersetzt schlecht den bearbeitenden Sachbearbeiter, da bringt das Telefon auch nichts.

Verfasst: 29.01.2011, 18:42
von GerneKrankenVersichert
CiceroOWL hat geschrieben:korrekt, jeder so wie er mag. wenn schon denn schon. Soll der Fragesteller entscheiden wie er will. Wenn er denn einen neuen Antrag auf Familienversicherung. haben will muß auch der neue Bestandspflegebogen dabei sein.
Eh alles doppelt gemoppelt,
Jetzt im Ernst? Bei euch würde ein Nachweis nicht reichen, egal ob das Kind jetzt Antrag oder Bestandspflegebogen heißt? Das ist in der Tat doppelt gemoppelt.
CiceroOWL hat geschrieben: aber es stellt sich die frage wer denn hier mit der schweren Geschützen anrollt, die Kasse oder der Fagesteller?
Ohne die Schreiben der Kasse zu kennen, kann man das schlecht beurteilen. Wer weiß, vielleicht wurde die Beendigung bereits angedroht? Aber ich denke, es sollte hier nicht darum gehen, wer wieviel Schuld an dem Dilemma hat, sondern darum, die Angelegenheit möglichst problemlos über die Bühne zu bringen. Vor allen Dingen, wenn jemand noch schwer erkrankt ist, sollte man den Drumherumstress minimieren.

CiceroOWL hat geschrieben: Alles wieder unnötige Kosten. Gedöns. Bringt beide Seiten nicht weiter.
Eben. Deshalb: Anrufen, Angelegenheit klären.

Verfasst: 29.01.2011, 18:51
von CiceroOWL
Mußte dir mal dazu das Besprechungsergebnis dzum einheitlichen Meldeverfahren und das RSA Prüfhandbuch ansehen zu dem Thema. Da wird dir ...................
Soll er entscheiden, Ich bin immer für Angriff, frei nach Friedrich dem Großen.

Verfasst: 29.01.2011, 19:11
von Czauderna
Hallo,
hier geht es genau so zu wie im richtigen Leben. Die einen versuchen eine Begürndung zu finden und plädieren eher auf den Kontakt, die anderen pochen auf Angriff.
Um mal die Frage als solches zu beantworten - Der oder die Fragestellering geht davon aus, dass sie selbst nix verkehrt gemacht haben. Wenn wir dies unterstellen, dann darf die Kasse, ohne vorherige Erinnerungsversuche nicht einfach die Familienversicherung beenden. So weit, so gut oder auch schlecht.
Wenn ich allerdings die Schlussfolgerungen lese, da in Verbindung mit einer Erkrankung und Krankengeldzahlung und dann auch noch lesen muss, dass der Kasse unterstellt wird einen Versicherten wegekeln zu wollen, und das in zeiten wo heute um jeden Versicherten gekämpft wird, dann bi ich mir nicht mehr so sicher, dass der oder die Fragestellerin so wirklich fehlerfrei in der ganzen Sache agiert
hat. Das hängt auch damit zusammen, dass man seine Krankenkasse nicht persönlich aufsuchen kann - ein Nachteil, der sich immer dann bemerkbar macht wenn man etwas mit der Kasse direkt klären muss.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 29.01.2011, 19:15
von GerneKrankenVersichert
CiceroOWL hat geschrieben:Mußte dir mal dazu das Besprechungsergebnis dzum einheitlichen Meldeverfahren und das RSA Prüfhandbuch ansehen zu dem Thema. Da wird dir ...................
Wie, echt jetzt? Da steht drin, dass dieselben Angaben auf dem Formular "Antrag auf Familienversicherung" nicht als "Bestandspflegebogen" ausreichen? Bei uns drehen sie ja schon manchmal bei der Überprüfung am Rad, aber das ist mir jetzt vollkommen neu.
CiceroOWL hat geschrieben: Soll er entscheiden, Ich bin immer für Angriff, frei nach Friedrich dem Großen.
Ich bin eher der lösungsorientierte Typ. Ist stressfreier.

Verfasst: 29.01.2011, 19:29
von CiceroOWL
hm ja wir hatten jetzt jedesmal keine Probleme mehr mit dem BVA und der RSA Prüfung wo wir jedesmal einen Antrag plus Bestandspflegebogen raus geschickt haben, kommt auchdarauf an wie lange die Klamotte zurückliegt, mehr als ein halbes Jahr grundsätzlich nie ohne.

Verfasst: 29.01.2011, 19:33
von CiceroOWL
bin zwar auch Pragmatiker denn Dogmatiker, aber. Angriff ist die beste Verteidigung. Aber wie Günther, darf ich jetzt mal so schreiben, geschrieben hat, das Ganze ist schon eh zu verwurschelt.

Verfasst: 30.01.2011, 11:18
von Horst71
Um mal die Frage als solches zu beantworten - Der oder die Fragestellering geht davon aus, dass sie selbst nix verkehrt gemacht haben. Wenn wir dies unterstellen, dann darf die Kasse, ohne vorherige Erinnerungsversuche nicht einfach die Familienversicherung beenden.
Es ist schon etwas verwirrend wie hier alles in Zweifel gezogen wird. Die Eltern haben sich so Verhalten wie die KK es angefordert hat, ich wiederhole hier noch einmal. Der Bogen wurde WIRKLICH ausgefüllt und man hat die Schreiben in denen steht: "SOLLTEN SIE DEN FRAGEBOGEN BEREITS SCHON ZURÜCK GESENDET HABEN, DANN BETRACHTEN SIE DIESES SCHREIBEN ALS ERLEDIGT" befolgt. Ich schreibe es mal groß, es geht sonst vielleicht immer unter.

Die Eltern haben auch in der Zeit öfters telefonischen Kontakt zur Kasse gehabt, es gibt nur die Hotline, kann man den Eltern dann nicht mal sagen, dass da noch etwas unklar ist?

Ich möchte auch nicht mit Kanonen auf Spatzen schiessen, ich wollte nur wissen, ob die das dürfen. Aber es scheint ja hier nur über die üblichen Mitwirkkungspflichten zu gehen, die Eltern haben mitgewirkt und werden auch in Zukunft mitwirken, da gibt es kein Problem. Die hatten nun auch schon angerufen. Der Mitarbeiter der KK wollte keinen Fragebogen erneut zusenden, die Eltern sollten eine Kopie des alten Fragebogen zusenden. Die Eltern hatten natürlich keine Kopie gemacht. Sie wurden dann gefragt warum sie keine Kopie machen..... Äh hallo? Nur widerwillig machte der Hotline-Mitarbeiter die Zusage den Bogen erneut zuzusenden. Warten wir mal ab....

Seit 20 Jahren bin ich im Sozialrecht unterwegs, allerdings in einem anderen Rechtskreis, aus diesem Grund habe ich hier mal nachgefragt. Mir fällt auf, dass es immer mehr Ärger mit allen möglichen KK gibt, dies hat es früher nicht so gegeben.

Ich halte es für ein naives Gerücht, dass KK um Kunden kämpfen, die in absehbarer Zeit wahrscheinlich mehr kosten werden, als sie an Beiträgen einspielen. Und das man nun versucht eine freiwillige Versicherung für das Kind den Eltern ans Herz zu legen, ist bestimmt auch nur ein Zufall. :wink: Überlegt doch mal selbst, 7 Monate ist Ruhe und jetzt plötzlich kommt man darauf, das "wichtige" Unterlagen fehlen. Also wirklich....


Ich danke für die Informationen und Sichtweisen, wer wissen will welche KK für ihre Kunden wirklich da ist, wenn sie gebraucht wird, kann ruhig per PM bei mir nachfragen.

CU :wink:

Verfasst: 30.01.2011, 13:03
von Czauderna
Hallo,

"Ich halte es für ein naives Gerücht, dass KK um Kunden kämpfen, die in absehbarer Zeit wahrscheinlich mehr kosten werden, als sie an Beiträgen einspielen. Und das man nun versucht eine freiwillige Versicherung für das Kind den Eltern ans Herz zu legen, ist bestimmt auch nur ein Zufall. Wink Überlegt doch mal selbst, 7 Monate ist Ruhe und jetzt plötzlich kommt man darauf, das "wichtige" Unterlagen fehlen. Also wirklich..."

ich bin so ein Naivling, der den Krankenkassenjob schon seit mehr als 40 Jahren macht und der schon so ziemlich alles erlebt hat in der Frage Beziehungen zwischen Kunden und Kassen und umgekehrt. Selbstverständlich gibt es menschliches Fehlverhalten auf Seiten der Kassen und selbstverständlich ist eine "Hot-Line" oder auch ein Call-Center" nicht immer gleichzusetzen mit einer
qualifizierten Beratung, kommt eben immer an, wer da am anderen Ende sitzt, Dienstleister oder Kassen-Mitarbeiter.
Was Du für ein Gerücht hälst, das kann durchaus an der Tagesordnung sein, wenn nämlich der Kunde um den es gerade geht wegen einer der Diagnosen behandelt werden muss, die bei der Berechnung der Zuweisung aus dem Gesundheitsfond besonders viel Geld bringt.
Ich persönlich kämpfe eigentlich immer um jedes Mitglied, und nicht nur deswegen um meinen Arbeitsplatz zu sichern.
Konkret, ein Fall wie der deinige, bezüglich der Rückgabe des Famimilienversicherungsprüfungsbogens (tolles Wort), solche Fälle kenne ich zur Genüge - alles klärt sich, wenn man miteinander redet - dabei bleibe ich.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 30.01.2011, 14:00
von Horst71
Es wurde am Telefon zur Genüge geredet aber der Versicherte wurde dabei nicht einmal darauf hingewiesen, das etwas fehlt.

Der Verischerte geht die ganze Zeit davon aus, dass alles in Ordnung ist.

Und jetzt wird sogar dem Versicherten vorgehalten, dass er nicht eine Kopie gemacht hat, sondern extra ein neuer Bogen zugesendet werden muss. Das sind Aussagen eines Kassenmitarbeiters nicht eines Dienstleisters.

Insgesamt kann ich das Verhalten dieser Kasse nicht verstehen, wenn Du die Versicherten persönlich kennen würdest, könntest Du es auch nicht verstehen.

Diese KK belegt bei Stiftung Warentest den letzten Platz, mich wundert es nicht. Aber ich glaube nicht, dass Du bei dieser arbeitest. :wink: