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Verfasst: 19.02.2011, 21:03
von Bandscheibe15
das fehlt mir noch denen meine Handynummer zu geben,

logischerweise bin ich zu hause tel nicht zu erreichen, heute kam der Brief,

ob in inzwischen wieder meine Arbeit aufgenommen hätte :?: :?: :?:

erst verweigern sie mir meine Auszahlungsscheine und jetzt wissen sie plötzlich nichts mehr von meinem Op Termin :twisted:

Verfasst: 19.02.2011, 21:08
von Czauderna
Hallo,
na was denn nun - angerufen als du noch im Krankenhaus warst oder einen Brief geschrieben als du schon zu Hause warst - am Besten wäre es, du klärst das mit deiner Kasse direkt - wir können dir hier direkt dazu nichts sagen, zumal auch der Sachverhalt nicht klar rübergekommen ist.
wobei, wolltest du überhaupt eine Antwort ?? - weil, eine Frage hattest du nicht direkt gestellt.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 19.02.2011, 21:37
von Bandscheibe15
Hallo,

am Montag hatte ich meine OP, am Mittwoch bei mir zu Hause angerufen und heute kam der Brief, und eine OP steht noch aus, was denen bekannnt ist, wie soll ich denn dann meine Arbeit schon wieder aufgenommen haben, beides gleichzeitig oder was?

Das ich jetzt erstmal mich von der einen erhole um dann die anderen folgen zu lassen auf die Idee kommen sie vielleicht nicht, denn dazu muss man denken, und das ist sicher der Punkt, daran hapert es meinem emsigen SB sicherlich

Verfasst: 20.02.2011, 08:52
von Krankenkassenfee
Hallo,

schreib Ihnen doch eine Antwort auf den Brief, dass Du gerade die OP hattest, eine weitere OP noch folgen wird und Du Deine Arbeitsfähigkeit jetzt noch nicht abschätzen kannst.
Dann bittest Du sie, Fragn bezüglich Deines Gesundheitszustandes doch bitte an die behandelnden Ärzte zu stellen, da Du das als Laie nichteinschätzen kannst. Den Text speicherst Du ab und schickst Ihnen dann immer wieder zu, falls gleichlautende Anfragen kommen.

Wenn Du denen gegenüber mit Infos auch nur häppchenweise rausrückst (wie hier), haben sie vielleicht auch ein falsches Bild von Deinem Krankheits- bzw. Genesungsverlauf.

Wahrscheinlich muss der SB der Kasse auch gewisse Aktivitäten im Krankengeldmanagement seinem Vorgesetzen nachweisen und hat dann mal ein Standardbriefchen rausgeschickt, als Du nicht ans Telefon gegangen bist. Würd ich jetzt nicht überbewerten ;-)

LG, Fee und wünsche gute Besserung

Haushaltshilfe

Verfasst: 23.02.2011, 17:41
von Bandscheibe15
Hallo,

ich weiss nicht ob ich hier richtig bin mit meiner Frage;

bin noch im KH, habe Bandscheibenversteifung bekommen, steht mir eine Haushaltshilfe zu wenn ich jetzt nach Hause komme, ich kann ja nichts alleine machen, mich nicht einmal allein waschen?

MFG

Re: Haushaltshilfe

Verfasst: 23.02.2011, 20:13
von Czauderna
Bandscheibe15 hat geschrieben:Hallo,

ich weiss nicht ob ich hier richtig bin mit meiner Frage;

bin noch im KH, habe Bandscheibenversteifung bekommen, steht mir eine Haushaltshilfe zu wenn ich jetzt nach Hause komme, ich kann ja nichts alleine machen, mich nicht einmal allein waschen?

MFG
hallo,
einige wenige Krankenkassen haben in der Satzung noch die Haushaltshilfe ohne
dass Kinder unter 12 Jahren im Haushalt leben muessen, als Leistung - einfach mal nachfragen. Grundsätzlich muss die Antwort aber "nein" lauten".
Gruss
Czauderna

Re: Haushaltshilfe

Verfasst: 23.02.2011, 20:16
von Schmarotzer,der
Wenn ich Deine Zeilen so lese, erinnert mich das irgendwie an Viktimisierung … und wenn ich dann weiter lese, macht das meinen Eindruck nicht besser.
Bandscheibe15 hat geschrieben: Das ich jetzt erstmal mich von der einen erhole um dann die anderen folgen zu lassen auf die Idee kommen sie vielleicht nicht, denn dazu muss man denken, und das ist sicher der Punkt, daran hapert es meinem emsigen SB sicherlich
Am Rande wurde das Thema bereits angeschnitten, aber ich greife es noch einmal auf:

„Wer Sozialleistungen beantragt oder erhält, hat
1. alle Tatsachen anzugeben, die für die Leistung erheblich sind, und auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers der Erteilung der erforderlichen Auskünfte durch Dritte zuzustimmen,
2. Änderungen in den Verhältnissen, die für die Leistung erheblich sind oder über die im Zusammenhang mit der Leistung Erklärungen abgegeben worden sind, unverzüglich mitzuteilen,
3. Beweismittel zu bezeichnen und auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers Beweisurkunden vorzulegen oder ihrer Vorlage zuzustimmen.“
Quelle: §60 SGB I
Bandscheibe15 hat geschrieben: wofür benötigt der SB die Angaben in welchem KH der Eingriff vorgenommen wird?
*Ironiemodus an*
Damit er weiß, wohin er das Geld für die Operation überweisen soll.
*Ironiemodus aus*

Verfasst: 23.02.2011, 20:39
von Bandscheibe15
Hallo,

*Ironiemodus an*
Damit er weiß, wohin er das Geld für die Operation überweisen soll.
*Ironiemodus aus*

soweit ich weiß wird doch kurz vor der OP eine Kostenübernahme bei der KK eingeholt, wozu muss er dann schon im Dez wissen wohin das Geld überwiesen werden soll?

MFG

Verfasst: 24.02.2011, 01:30
von leser
@Bandscheibe15
vergiss den Modus :wink:

@Schmarotzer,der
manche Dinge kann man aber auch übertreiben. Hätte unser SB mit ein paar freundlichen Worten sein Anliegen besser erklärt und vielleicht auch mal gefragt ob es gerad passt, hätte er Bandscheibe15 vielleicht auch eher auf seine Seite bekommen.
Manchmal geht es in der Kommunikation auch daneben und dann verlieren beide.