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Verfasst: 06.01.2011, 20:44
von Krankenkassenfee
Hallo,

Du schreibst, dass Du 2003 ausgesteuert wurdest. Damals muss man Dir in dem Bescheid die Blockfrist (3-Jahres-Frit) mitgeteilt haben. Hast Du das Schreiben zufällig noch?

Wenn nein, wann warst Du denn auf die Diagnose das erste Mal arbeitsunfähig geschrieben?

Eine Erklärung: Wenn jemand ausgesteuert ist, lebt ein Krankengeldanspruch nur wieder auf, wenn einerseits mindestens 6 Wochen Arbeitsfähigkeit bestand und andererseits in dem aktuellen Versicherungsverhältnis und der aktuellen Blockfrist überhaupt ein Krankengeldanspruch herleitbar ist.

Klingt kompliziert, aber ersteres ist meines Erachtens durch Deine Berufstätigkeit vom Tisch und auch eine neue Blockfrist müsste längst angefangen haben. Als Arbeitnehmer hats Du nach dem Ende der Entgeltfortzahlung auch den Krankengeldanspruch.

Der Rest scheint Vermeidungstaktik/Krankengeldmanagement der AOK zu sein. Hier hilft auf jeden Fall nur die Schriftform, ggf. der Beistand vom VDK/Anwalt und gute Nerven.
Zum Thema Kontakt in 14 tägigem Abstand zur Sachbearbeiterin. Ich würde das nur auf schriftliche Aufforderung und auch nur mit Zeugen machen. Am wenigsten Angriffsfläche bietest Du, wenn Du Dich in Fachärztliche Mitbehandlung begibst und die Therapien machst, die der Arzt verordnet/empfiehlt.
Wenn die AOK Fragen zu Deinem Gesundheitszustand hat, soll sie das im Rahmen einer Arztanfrage beim Arzt erledigen. Deine laienhafte/subjektive Einschätzung (die ja sont auch wenig zählt) kann da ja keine gesicherte Aussagen machen, gell?! ;-)

Gute Besserung!

LG, Fee

Verfasst: 06.01.2011, 22:26
von hopeless
@krankenkassenfee,


vielen dank für deine lieben worte!

:)

Verfasst: 06.01.2011, 22:27
von hopeless
Machts Sinn hat geschrieben:
hopeless hat geschrieben:ich habe endlich einen auszahlschein von der kk bekommen. ich gehe davon aus, dass nun alles seinen gang geht ... jetzt verlangt sie von mir, dass ich mich alle 14 tage melde und ihr den stand der dinge mitteile... muss ich das?
Hallo Hopeless,

ein Auszahlschein bedeutet nichts, den kannst du auch am Drucker rauslassen. Auch die Aussage, dass nun alles seinen Gang geht, trifft immer zu, die Frage ist mit welchem Ergebnis. Kannst du dich also darauf verlassen, dass du nach der Lohnfortzahlung bei weiterer Arbeitsunfähigkeit Krankengeld bekommst, oder sind da spätere unangenehme Überraschungen nicht ausgeschlossen? Da helfen auch Zeugen nicht, denn eine Zusicherung ist nur schriftlich wirksam: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__34.html

Auch die Aufforderung zur 14tägigen Meldung und Mitteilung erscheint mir als reine Willkür. Zu den Mitwirkungspflichten kannst du hier mal etwas lesen http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1 ... G001000314 Danach können u. a. nachteiligen Folgen deines Nichtbefolgens nach meiner Einschätzung nur eintreten, wenn du auf die Versagung / Entziehung des Krankengeldes schriftlich hingewiesen worden bist und deiner Mitwirkungspflicht nicht innerhalb einer gesetzten angemessenen Frist nachgekommst, § 66 Abs. 3 SGB I. Die Arbeitsunfähigkeit wird auch nicht von der Krankenkasse, sondern vom Arzt beurteilt.

Gruß!
Machts Sinn
ich war bei der krankenkasse und hatte mit der vorgesetzteen meiner sachbearbeiterin gesprochen. sie sagte mir das kg zu und gab mir den auszahlungsschein.
sie meinte, dass sie die verdienstbescheinigung zu meinem arbeitgeber senden würde und ich dann einen bescheid bekäme, aus dem hervorgeht wie hoch mein kg ist.

lg

Verfasst: 07.01.2011, 09:15
von GerneKrankenVersichert
hopeless hat geschrieben:hallo, also....ich habe endlich einen auszahlschein von der kk bekommen. ich gehe davon aus, dass nun alles seinen gang geht. es haben einige unschöne gespräche zwischen mir und meiner sachbearbeiterin statt gefunden.
gott sei dank hatte ich 2 zeugen im auto, die beide bei der aok versichert sind...sie haben beide bei der vorgesetzten angerufen und mit austritt gedroht.
Bei einer solchen Vorgehensweise sollte es m. E. nicht bei der Drohung bleiben, sondern die Kündigung folgen. Was hält denn jemanden bei einer Krankenkasse, bei der ihm im Krankheitsfall so etwas passiert?

Auch du kannst während des Krankengeldbezuges kündigen - klar, die neue Krankenkasse wird dir keinen roten Teppich ausrollen, aber machen kann sie nix. Und wenn du noch zwei weitere Mitglieder mitbringst, sieht die Welt wieder anders aus. Und die AOK hätte nicht komplett "gewonnen" (kostenintensive Mitglieder rausekeln - übrige drinlassen).

Gute Besserung!

Verfasst: 07.01.2011, 10:24
von Machts Sinn
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Verfasst: 07.01.2011, 10:35
von hopeless
danke für all die antworten. hier sieht man, dass man doch hilfe bekommt, wenn man probleme hat.
leider ist es so, dass man immer die richtige gemeinschaft finden muss um unterstützung zu erlangen.
die realität ausserhalb des internets sieht leider anders aus.
nuun habe ich aber noch eine frage. kann ich meine sachbearbeiterin wechseln? ich muss sagen, dass ich kein gutes gefühl mit ihr habe und mich sehr unwohl fühle.

lg

Verfasst: 07.01.2011, 10:50
von Machts Sinn
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Verfasst: 07.01.2011, 10:53
von Targot
Hallo Hopeless,

es geht sicher auch etwas diplomatischer (als gleich mit Vorgesetztenbeschwerde zu drohen), teile der Vorgesetzten doch einfach mit, dass du dich derart unwohl fühlst in der Zusammenarbeit (!!!), dass du viel lieber mit einem anderen Sachbearbeiter zusammenarbeiten (!!!) möchtest.

Verfasst: 07.01.2011, 11:08
von Grampa
Krankenkassenfee hat geschrieben: Eine Erklärung: Wenn jemand ausgesteuert ist, lebt ein Krankengeldanspruch nur wieder auf, wenn einerseits mindestens 6 Wochen Arbeitsfähigkeit bestand und andererseits in dem aktuellen Versicherungsverhältnis und der aktuellen Blockfrist überhaupt ein Krankengeldanspruch herleitbar ist.
nicht ganz korrekt und leider auch etwas ungenau

Bedingungen (neben der grds. Versicherung mit KRG-Anspruch) des § 48 Abs. 2 SGB V:

mindestens sechs Monate

1. nicht wegen dieser Krankheit arbeitsunfähig waren und
2. erwerbstätig waren oder der Arbeitsvermittlung zur Verfügung standen

man muss also mind. 6 Monate seit Aussteuerung arbeitsfähig wg. der Aussteuerungsdiagnose(n) gewesen sein UND auch gearbeitet haben bzw. vermittelbar gewesen sein, wenn man z.B. seit Aussteuerung familienversichert war, hat man trotzdem keinen Anspruch, auch wenn man bei aktuell wieder in einer neuen Beschäftigung steckt

wichtig ist, dass es bei den 6 Monaten nicht um zusammenhängende Zeiträume geht, es reicht aus, wenn die 6 Monate kumuliert durch mehrere Beschäftigungs- und/oder Arbeitsfähigkeitszeiträume erfüllt sind

Blockfristen sind ein sehr verwinkeltes Thema, selbst für erfahrene Kassenmitarbeiter manchmal ein wirklicher Graus, da ist mit Fehlern bei aller Sorgfalt dennoch zu rechnen

Verfasst: 08.01.2011, 06:06
von Machts Sinn
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Verfasst: 08.01.2011, 09:46
von Krankenkassenfee
Hallo,

mit Sachbearbeiter wechseln ist das so eine Sache. Klar ist, dass es unsympatische Menschen gibt - aber das ist rein subjektiv. Kenne ich aus der Praxis, der eine Sachbearbeiter ist bei Mitglied X "geliebt" und von Mitglied "Y" verdammt.
Eines ist aber gleich: Beide Sachbearbeiter (oder -innen) haben die gleichen Handlungsanweisungen und die gleichen Arbeitsvorgaben. Und wenn ich Personalverantwortliche wäre, würde ich in die Krankengeldabteilung zwar die fachlich Kompetentesten, aber sicher nicht die "Nettesten" setzen. Nein sagen gehört da nun mal leider zum Geschäft.

Ich kann durchaus verstehen, dass es unverständlich ist, dass um berechtigte Krankengeldansprüche gerungen werden muss. Aber so eine Krankenkasse ist nun mal auch eine Art Wirtschaftsunternehmen. Die Zuweisungen aus dem Fonds sind begrenzt, die Ausgaben steigen und es muss gespart werden. Und das geht nun mal nicht nach dem Sankt Floriansprinzip.
Der Bereich Krankengeld ist ein großer Ausgebenfaktor im Haushalt, und jeder einigermaßen betriebswirtschaftlich denkende Mensch setzt bei der Ausgebenkontrolle und Regulierung da an, wo was zu holen ist.

Ich will das nicht entschuldigen. Aber auch hier gibt es immer 2 Seiten der Medaille. Es gibt Menschen, die darunter unberechtigt leiden und es gibt aber auch Schlawiner, die jedes Schlupfloch nutzen wollen, und die man darüber vielleicht bekommt. Und letztendlich profitieren alle, denn keiner will einen Zusatzbeitrag zahlen oder diesen wenn unvermeidlich so niedrig wie möglich löhnen müssen.

Vollkasko ohne Zuzahlung geht nicht, aber so ist das System seit Jahren auch nicht mehr ausgelegt. Es ist halt nur schwer nachzuvollziehen.

Zum Thema mit Kündigung drohen .... Das wäre für die Kasse doch toll, wenn Du gehst. Wenn Du das sagst, werden sie alles dransetzen, dass Du es auch machst. Dann haben sie gewonnen. Und die neue Kasse wird sich ähnlich "begeistert" zeigen - und wenn Du Pech hast, kriegst Du da noch mehr Management um gesund zu werden.

LG, Fee

Verfasst: 08.01.2011, 13:18
von Czauderna
Machts Sinn hat geschrieben:
Targot hat geschrieben:Hallo Hopeless, es geht sicher auch etwas diplomatischer (als gleich mit Vorgesetztenbeschwerde zu drohen), teile der Vorgesetzten doch einfach mit, dass du dich derart unwohl fühlst in der Zusammenarbeit (!!!), dass du viel lieber mit einem anderen Sachbearbeiter zusammenarbeiten (!!!) möchtest.
Hallo Hopeless,

ja Targot hat recht, Diplomatie ist sicherlich zunächst immer der bessere Weg!

Gruß!
Hallo machts Sinn,
da habe ich so meine Zweifel ob das in diesem Falle etwas wird, so wie mich der gute Hopeless in einer PN. angegangen ist.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 08.01.2011, 14:07
von hopeless
ich bin niemanden angegangen. das ist doch eine frechheit. vielleicht bin ich rhetorisch nur nicht so bewandert wie du...
ich finde es nur nicht in ordnung, wenn man etwas per pn in aussicht stellt und dann tagelang nicht auf nachfragen reagiert und jemanden in der luft hängen lässt!

Verfasst: 08.01.2011, 14:12
von Machts Sinn
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Verfasst: 08.01.2011, 14:35
von Czauderna
hopeless hat geschrieben:ich bin niemanden angegangen. das ist doch eine frechheit. vielleicht bin ich rhetorisch nur nicht so bewandert wie du...
ich finde es nur nicht in ordnung, wenn man etwas per pn in aussicht stellt und dann tagelang nicht auf nachfragen reagiert und jemanden in der luft hängen lässt!
Hallo, ohne nachtreten zu wollen, aber da muss ich mich doch wehren.
Ich habe dir am 30.12.2010 per PN. geschrieben, dass ich dir "in der nächsten Woche" mal den Text posten wolle, den wir bei Bekanntgabe des Leistungsendes verwenden. Am 2.1. (Sonntag) hast du diesen Text für den 3.1. "angefordert" und hast mich dann angegangen weil ich dieser "Aufforderung" nicht nachgekommen bin. Ich habe dir daraufhin entsprechend geantwortet und dir erklärt, obwohl ich dir keinerlei Rechenschaft schuldig bin, warum ich noch nicht dazu kam.
Für mich ist die Sache erledigt - ich würde deinem Antrag auf Sachbearbeiterwechsel
sofort zustimmen (wenn ich die betroffene Kasse wäre).
@Machts Sinn - du magst recht haben, von daher bin ich auch nicht sauer darüber, denn ich helfe hier gerne.
Gruss
Czauderna