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Verfasst: 01.01.2011, 22:24
von Sandra S
:? nach meines mannes einkünfte wird ja gar net gefragt da er über dem arbeitgeber dort versichert ist.

okay unterhalt zu dem kind was unterhalt bekommt.
kindergeld zu mir?
dann würde ich ja mehr als 400 euro einkommen haben, und könnte doch nicht familienversichert werden , oder?
dachte hätte gelesen das kindergeld nicht als einkommen berechnet wird.

ja und mein großer erwachsener sohn?

nachdem wird ja auch nicht gefragt, er musste bisher das zahlen was die arge mir abgezogen hat.
jetzt sind wir ja nicht mehr bei der arge und wieviel und ob kostgeld er abgeben muss werden wir noch sehen.
ist kostgeld einkommen?
oder muss ich sein einkommen angeben?

mal für blonde erklären, büdde

Verfasst: 02.01.2011, 10:10
von CiceroOWL
Kindergeld wird nicht mit eingerechnet,
der gGroße wird auch nicht mit eingerechnet da er eine eigene Versicherung hat. Das Einkommen muß nur mit angegeben werden zur Prüfung, hat allerdings keine Relevanz.
Das Einkommen deiner Kinder muß denn ins Verhältnis gesetzt werden zu dem Einkommen deines Mannes, alos ob er die Kinder überwiegend unterhalt oder auch nicht.

Trägt das Mitglied mehr als die Hälfte des Unterhaltsbedarfs eines Angehörigen, dann liegt eine überwiegende Unterhaltsgewährung vor.

http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/b ... =&#hlt_ank, kuckst du hier. Blond ist nicht, nur wer fragt erhält Antworten, das ist clever.

Verfasst: 07.01.2011, 17:19
von Sandra S
so der antrag ist seit montag weg, jetzt bin ich mal gespannt wie lange es dauert das sie mir zumindest bestätigen das ich und sein leibliches kind dort versichert ist.

achja, hab gestern mit dem leiblichen vater des unterhaltszahlenden kind telefoniert.
witziger weise ist er bei der selben krankenkasse wie mein mann.
sollte es da net egal sein über wem er letzendlich versichert wird?


lg sandra

Verfasst: 07.01.2011, 18:05
von Ian
In der Tat ist es grundsätzlich egal, über welchen Elternteil die Familienversicherung durchgeführt wird. Derjenige welche muss nur die jährliche "Belästigung" mit einem Fragebogen zur Überprüfung der Familienversicherung über sich ergehen lassen. Der Vater muss da eigentlich nur unterschreiben, während der Stiefvater jedes Mal aufs Neue die Einkommensverhältnisse im Haushalt offen legen muss.

Die Einkommensprüfung erfolgt nur, wenn die Kinder über den Stiefvater versichert werden. Wenn sich dabei heraus stellt, dass über deinen jetzigen Mann keine Familienversicherung möglich ist, kann der leibliche Vater einspringen.

Da ist es auf jeden Fall sehr hilfreich wenn sowohl Stief- als auch leiblicher Vater bei der gleichen Kasse sind. Erspart im Notfall viel Recherchearbeit.

Verfasst: 10.02.2011, 13:38
von Sandra S
So ich noch mal, brauch nochmal Hilge.
Heute bekam ich endlich Bescheid das mein Unterhaltskind nicht Familienversichert dort wird.

Im schreiben steht nur das die nettoeinkünfte zugrunde gelegt wurden und mein mann somit nicht den überwiegenden Unterhalt zahlt.

Bringt ein widerspruch was?
Kann das noch anders berechnet werden?
Ausserdem haben die ja die ja die Verdienstbescheinigung wo mein mann noch Junggeselle, und noch nicht den Kindergeldzuschlag bekommen hat.
Kirchlicher Träger.

Oder soll ich jetzt einfach bei der Big anrufen und sagen okay dann Versicheren sie ihn über den leiblichen Vater, der ja auch dort versichert ist.?

Lg Sandra

Verfasst: 10.02.2011, 21:05
von CiceroOWL
Widerspruch kann gemacht werden mit der neuen Lohnbescheinigung, aber günstiger wäre ggf die Familienversicherung beim leiblichen Vater durch- zuführen ist.

Verfasst: 10.02.2011, 21:45
von Sandra S
Öhm was meinste denn mit günstiger?

Verfasst: 11.02.2011, 11:30
von GerneKrankenVersichert
Wurden die Werte für Haushaltsführung und Kinderbetreuung berücksichtigt?

Einfacher wäre es auf jeden Fall, wenn das Kind beim leiblichen Vater mitversichert würde. Denn diese Prüfung, ob der überwiegende Unterhalt geleistet wird, kommt regelmäßig auf den Stiefvater zu.

Verfasst: 11.02.2011, 18:08
von CiceroOWL
Regelmäßig heißt denn jedes mal das gleiche Spiel mit allen Nachweisen usw udn das denn auch jedes Jahr :roll: Ich wünschte hier würde der Code Zivil gelten.

Verfasst: 14.02.2011, 17:52
von Sandra S
@gernekrankenversichert.
ich habe keine ahnung was berechnet wurde, die dame am telefon konnte es nicht einsehen weil es wohl noch nicht gespeichert war.
eine andere hat es nochmal eingegeben, und sie sagte es fehlen knapp 60 euro. nach altem einkommen. wie sie es berechnet hat weiss ich aber
auch nicht genau.

Kann ich darauf bestehen das sie mir die rechnung mitteilen?

@ chico die prüfung hab ich eh jedes jahr wegen großer tochter, die haben sie ja aufgenommen.

ich kämpfe hart mit mir den leiblichen vater anzurufen, irgendwas streubt sich dagegen. hört sich vielleicht blöd an aber irgendwie kommt mir mein sohne so ausgegrenzt vor.

Verfasst: 14.02.2011, 20:14
von CiceroOWL
Ausgegrenzt eher tücken der Gesetzgebung

Verfasst: 14.02.2011, 22:51
von ratte1
Hallo Sandra S,

um die Familienversicherung Deines Kindes über den leiblichen Vater durchführen zu lassen, musst Du Dich mit ihm gar nicht in Verbindung setzen.

Es reicht völlig, bei seiner KK anzurufen, den Familienversicherungs-Fragebogen direkt anzufordern und ihn als getrennt lebende Familienangehörige (bzw. dessen gesetzliche Vertreterin) zu unterschreiben.

MfG
ratte1

Verfasst: 15.02.2011, 16:29
von Sandra S
@ cicero.. wie recht du doch leider hast :?

@ ratte, danke für den hinweis, aber ich habe ja weniger ein problem ihn anzurufen ,da wir eh immer in kontekt stehen. er darf seinen sohn nämlich immer und wann er möchte holen.

hab ja mehr ein emotionales problem das der kleine nicht mit uns versichert ist.

sagt mal wenn die neue abrechnung da ist kann ich die daten hier mal reinschmeissen und mir jemand das berechnen?

Verfasst: 23.09.2011, 11:31
von Sandra S
:oops: so ich schieb ihn nochmal hoch...

Ist hier irgendjemand in der Lage mir mal eine Rechnung aufzustellen?
Oder darf man das nicht?

Lg Sandra