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Verfasst: 07.11.2010, 10:13
von Opfer des Sozialstaates
Hallo,
leider bringt @GerneKrankenVersichert hier generell was durcheinander.
Du hast Gewerbe angemeldet, somit beziehst du kein ALG2 (Hartz4) und die §26 Abs3 SGB II, wenn du das auch selber genau liest
(3) Für Bezieher von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld ..
trifft nur bei Hartz4 Empfänger zu.

Ich sagte dir schon deine einzige Rettung (eigentlich jetzt schon lediglich die Schadensbegrenzung) ist schnellstmögliche Hartz4 Anmeldung.
Leider hast du nicht die Zeit gehabt, um den ganzen Thread zu lesen, worauf ich hingewiesen habe, dann wüsstest du schon, dass Das zuerst nur der Anfang ist!
Es kommt noch dicker! Wie du schreibst, zahlst du auch jetzt, nach GKV Anmeldung, schon seit Monaten reguläre Beträge nicht mehr. Wenn die länger als ein Monat fällig sind, werden die zusätzlich mit 5% Säumniszuschlägen in Monat (dh. 60% in Jahr) belastet §24 Abs 1a SGB IV. Außerdem ist nicht ausgeschlossen, das die schon fällige 3000 €, die durch rückwirkende Versicherungspflicht entstanden sind, auch mit 5% Säumniszuschlägen nicht belastet werden §24 Abs 2 SGB IV, die Rechnung kriegst du noch. Habe ich auch erhalten, irgendwann später, die lassen sich schon zeit, weil 5% in Monat macht eine Menge.

Das du zurzeit nur mit 140,- (reguläre Beiträge) eingestuft bist grenzt schon an ein Wunder, es sei denn, du hast bei AOK einfach über deine Gewerbeanmeldung verschwiegen. Das natürlich befreit dich nicht davon, dass du nachträglich seit deiner Gewerbeanmeldung als hauptberuflich Selbständig eingestuft wirst, mit wesentlich höherem monatlichem Beitrag und darauf werden zusätzlich wieder Säumniszuschläge fällig.

Und so lange wenn du kein Hartz4 bist, interessiert kein Sau wie viel du verdienst und wie viel Einkommen du überhaupt zum Leben verfügbar hast, auch wenn das irgendwann später durch ein Bescheid von Finanzamt betätigt wird. Es ist auf jeden Fall zu spät. Und dein Schuld gegenüber GKK wächst und wächst + Säumniszuschlägen. Und es wird alles komplett eingefordert durch Zwangsvollstreckung oder auch Privatinsolvenz, wie AOK schon angedroht hat. Privatinsolvenz ist insbesonders bitter. In folgenden sechs sog. „Ruhe“ Jahren, falls du doch ein Job kriegst, darfst du gesetzlich festgelegtes Minimum behalten, und von Rest werden nicht dein Schulden getilgt, sondern das kriegt ein Insolvenzfuzi. Weil die arme Insolvenzfuzis haben doch nix und sind so arm.

Das ist leider die bittere Realität, wenn du mit deinem Gewerbe keine >3600 Umsätze in Monat machst, kannst – darfst du das höchstens nur irgendwie illegal betreiben.

Verfasst: 07.11.2010, 15:26
von Bully
Sonja222 hat geschrieben:
Aber, dafür habe ich einfach schon zu viel Arbeit in mein Gewerbe investiert und es wird ja auch langsam aber stätig mehr [...] und das wichtigste es - bringt mir Spaß.
Krankenkassenfee hat geschrieben:

Ich hab schon öfter gesagt: Besser ein Ende mit Schrecken, als ein Schrecken ohne Ende.


Hallo,

ich glaube nicht, das man das hier so pauschal, ohne das nötige Hintergrundwissen zu besitzen sagen kann.

Denn es ist doch in diesem Fall durchaus möglich, das Sie die Finanzierung Ihrer Selbstständigkeit erst eimal alleine stemmen mußte,da eine EV abgegeben wurde, konnten auch keine Fremdmittel eingesetzt werden.
Eventuell ist ja auch eine andere Pflichtversicherung vorrangig. ?

Frage an @Sonja222
was machst Du denn berufl. ganz genau ????
was steht in Deinem AOK Anmeldebogen unter berufl. Tätigkeit ??
Gruß Bully

Verfasst: 07.11.2010, 20:12
von GerneKrankenVersichert
Opfer des Sozialstaates hat geschrieben:Hallo,
leider bringt @GerneKrankenVersichert hier generell was durcheinander.
Du hast Gewerbe angemeldet, somit beziehst du kein ALG2 (Hartz4) und die §26 Abs3 SGB II, wenn du das auch selber genau liest
(3) Für Bezieher von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld ..
trifft nur bei Hartz4 Empfänger zu.
Das Weiterlesen nicht vergessen!
Satz 1 gilt entsprechend, soweit Personen allein durch diese Aufwendungen hilfebedürftig würden.
http://dejure.org/gesetze/SGB_II/26.html

Personen. Nicht Bezieher von ALGII oder Sozialgeld.
Opfer des Sozialstaates hat geschrieben: Ich sagte dir schon deine einzige Rettung (eigentlich jetzt schon lediglich die Schadensbegrenzung) ist schnellstmögliche Hartz4 Anmeldung.
Bitte spar dir und den Hilfesuchenden doch deine unqualifizierten Ratschläge und lass die Fachleute, in diesem Fall die der ArGe, entscheiden. In anderen Foren ist sogar von selbständigen Aufstockern die Rede, man glaubt es kaum, wenn man sich als Opfer des Sozialstaates sieht.

Verfasst: 07.11.2010, 22:56
von Sonja222
Bully hat geschrieben: Frage an @Sonja222
was machst Du denn berufl. ganz genau ????
was steht in Deinem AOK Anmeldebogen unter berufl. Tätigkeit ??
Gruß Bully
Ich betreibe Keyworddomains, also mit anderen Worten ich stelle beispielsweise eine Internetseite online "Laptop.de" und versuche mit der Domain bei Google auf Platz #1 zu landen. Dann kommt auf die Seite Werbung für Laptops und ich bekomme eine Provision für jeden verkauften Laptop.

Bei der AOK habe ich eingetragen "Gewerbetreibende".

Verfasst: 08.11.2010, 12:02
von Bully
Sonja222 hat geschrieben: Bei der AOK habe ich eingetragen "Gewerbetreibende".
Hallo,

hat hier nie jemand nachgefragt, was Du genau machst.
Sonja222 hat geschrieben:

also mit anderen Worten ich stelle beispielsweise eine Internetseite online
Eventuell besteht bei Dir ein Pflichtversicherung nach dem KSVG

denn Du erstellst eine zukünftige Internetseite,
" Tätigkeitsfeld Webdesign "

auf der anderen Seite verlangt die KSK,von Ihren Mitglieder, ein Mindesteinkommen Sie sagt aber nicht wie dieser zu erzielen ist, folglich kann er sich auch durch Provisionszahlungen zusammensetzen.

laß Dir mal die Unterlagen schicken
www.Künstlersozialkasse.de

Gruß Bully

Verfasst: 11.11.2010, 19:16
von Sonja222
Nachdem ich mich nun nochmal beschwert habe etc. ist die Krankenkasse auf mein Ratenzahlungs-Angebot eingegangen und ich freue mich mitteilen zu können, dass ich soeben meinen ersten Mitglied-Beitrag + Rate überwiesen habe und sofern ich mich an die Abmachung halte möchte die Krankenkasse in 6 Monaten sogar erneut über meinen Stundungs-Antrag entscheiden !!!

Ich freue mich gerade richtig! Auch wenn ich noch nicht an eine Stundung glaube ;)

Jetzt ist meine Krankenversicherung doch wieder voll aktiv nachdem ich zwar noch offene Beiträge habe aber ich ja eine Ratenzahlung vereinbart habe?

Verfasst: 11.11.2010, 19:44
von Gast
ja richtig. mit Abschluss der Ratenzahlung und Eingang der ersten Rate wird der ruhende Leistungsanspruch beendet. er kommt aber wieder zum tragen, sobald die Ratenzahlung nicht gemäß Vereinbarung bedient wird. das gilt auch für den laufenden Beitrag. also immer schön Rate und laufenden Beitrag rechtzeitig zahlen und alles ist gut.

was die Stundung angeht rechne dir da mal keine so großen Chancen aus. für eine Stundung verlangen die Kassen Sicherheiten (ist auch gesetzlich so geregelt). dass heißt du müsstest Sicherheiten bieten wie Wohneigentum usw. und ich denke mal, dass du das nicht anbieten kannst.

Verfasst: 11.11.2010, 19:45
von Gast
achja, Stundungszinsen fallen bei einer Stundung natürlich auch an!

Verfasst: 11.11.2010, 20:39
von Czauderna
Hallo,
und die Aufhebung der Leistungseinschränkungen würde ich mir auch schriftlich bestätigen lassen.
Gruss
Czauderna