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Verfasst: 06.11.2010, 13:00
von Bubi56
Hallo Fee,

danke für deine Antwort, bin mal gespannt wie das alles ausgeht. Mehr und mehr komme ich zu der Überzeugung, das dieses einzig und allein das Misverhalten eines(einer)Sachbearbeiterin ist. Der Vorstand dieser Kasse hat jedoch noch ca. eine Woche Zeit hier Stellung zu nehmen und das will ich ihnen auch einräumen, also spätestens in einer Woche gehts weiter.

MfG Bubi

Re: Schlechte Erfahrung mit der Dräger Hanse BKK

Verfasst: 06.11.2010, 19:33
von leser
Bubi56 hat geschrieben:...Das erste mal (in 10 Jahren)bin ich Arbeitsunfähig und erhalte kein Krankengeld. Ich verstehe unser Sozialrecht absolut nicht mehr. Die Hinhaltetaktik der KK ist nicht nachvollziehbar. Man legt seitens der KK mir und meinem Arbeitgeber (telefonisch)nahe an die Kündigung zu denken.
Darf ich mal dumm nachfragen, wenn die Arbeitsunfähigkeit (AU) erst seit kurzem besteht, wie wurde denn gegenüber Deinem Arbeitgeber begründet, über eine Kündigung nachzudenken? Gibt es Zeugen (außer Ehefrau) für die Aussagen der Krankenkasse? Das klingt ein "bisschen" nach grober Datenschutzverletzung. Schäden, die Dir daraus erwachsen, könnten sich u.U. im Rahmen einer Amtshaftung gegenüber der Krankenkasse darstellen lassen. Auch wenn die Beweisführung schwierig wird (Telefonat), könnte eine 'kleine Drohgebärde' gegenüber dem Vorstand der Krankenkasse Wirkung zeigen. Ich tippe aber mal, da werden Deine Anwälte schon dran sein. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das eine Methode der Krankenkasse ist. Sollte sich das Vorgehen des Sachbearbeiters bestätigen, droht eher ihm eine Abmahnung (Datenschutzrechtliche Hinweise finden sich bei Krankenkassenmitarbeiter schon im Arbeitsvertrag)

Vielleicht lohnt sich auch eine Einstweilige Anordnung über das Sozialgericht (§ 86b SGG). (Hinweis: Es ist sinnvoll hier auf Anwälte zurückzugreifen, die sich im Sozialversicherungsrecht auskennen!)

Ja, halt uns mal auf dem Laufenden. Klingt spannend.

Verfasst: 07.11.2010, 11:52
von Bubi56
Hallo Leser,
es gibt keine dummen Fragen. Meine AU besteht seit nunmehr fast einem halben Jahr. Da man mir bislang nur einen Auszahlungsschein ausgehändigt hat, welcher zu Beginn der Krankengeldzahlung ausgefüllt an die Kasse zurück ging, verweigert man mir jegliche weiteren Formulare. Auch bei einem persönlichen Erscheinen wurde mir dies verweigert, so bekommt meine Kasse weiterhin die normalen Au`s.

Genau die Frage der Methode, bewegte mich dazu hier in diesem Forum aktiv zu werden, denn nicht nur meinem Arbeitgeber gegenüber sondern auch dem behandelnden Arzt wurden merkwürdige Fragen seitens der Kasse gestellt. Allein die Tatsache das sich eine Krankenkasse versucht in die Behandlungsdauer einzugreifen halte ich und auch mein Arzt für äußerst fragwürdig.
Diese Tatsache und die daraus resultierende Heilbehandlungsversagung passen einfach nicht zusammen. Die Frage nach den Zeugen lassen wir hier mal offen, wer weiß ob das nicht noch einmal Anwaltlich relevant wird.
Warten wir erst einmal ab wie sich der Vorstandsvorsitzende in dieser Angelegenheit äußert, denn absolute Priorität hat mein Gesundungsprozess um meinen Job wieder ausüben zu können und so schnell als möglich aus der Belastung der Versicherungsgemeinschaft zu kommen, dies dürfte im beiderseitigen Interesse liegen.
Sollte es hier dennoch keine Einigung geben, können sich alle Anwälte im juristendeutsch unterhalten und ich denke ich habe hier im Vorwege, was meine Vertretung angeht, eine gute Abdeckung gefunden.
An einer einstweiligen Anordung wird gearbeitet, diese ist aber erst nach frühestens einem halben Jahr rechtlich möglich und trifft gewollt auf den Fristtermin des Vorstandes in Bezug auf die zivilrechtlichen Belange. Eine für mich unhaltbare gesetzliche Regelung, welche schnell der Überarbeitung bedarf. Was macht ein (normaler Arbeitnehmer) der über ein halbes Jahr auf Lohnfortzahlungen warten muß.

MfG Bubi

Verfasst: 09.11.2010, 21:21
von Bubi56
Hallo,
nun begreif ich gar nichts mehr. Jetzt will meine Kasse von mir wissen wer Geschäftsführer in Vertretung ist und wer es vor mir war. Sie hätten zur Entscheidung noch die Steuerbescheide 2008 und 2009 der Limited in der ich tätig bin.
Nur unter Abgabe der geforderten Unterlagen ist es möglich mein sozialversicherungspflichtiges Verhältnis zu klären.

Dürfen die so etwas ? Rein rechtlich habe ich keinen Zugriff auf diese Daten.

Ferner hat man mir geraten (höchst vorsorglich) rückwirkend über den Termin meiner ersten AU hinaus, mich freiwillig nachträglich zu versichern.
Die Sozialabgaben sind weit über diesen Termin hinaus bezahlt worden. Warum muß ich die Sozialabgaben doppelt bezahlen ?

Kassieren und keine Leistung erbringen ?


Auf Eure Antworten bin ich gespannt, nennt mir bitte Stellen wo ich so etwas finde.

Gruß Bubi

Verfasst: 10.11.2010, 16:26
von Bully
Bubi56 hat geschrieben: Sie hätten zur Entscheidung noch die Steuerbescheide 2008 und 2009 der Limited in der ich tätig bin.
Nur unter Abgabe der geforderten Unterlagen ist es möglich mein sozialversicherungspflichtiges Verhältnis zu klären.

Dürfen die so etwas ?
Hallo,
ich denke, Deine KK will prüfen, ob eine Sozialversicherungsfreie oder Sozialversicherungspflichtige Tätigkeit vorliegt, hier ist der Steuerbescheid nicht maßgebend, sondern einzig und allein Dein Geschäftsführer-Anstellungsvertrag.
Bubi56 hat geschrieben: selbstverständlich gibt es Arbeitsverträge.
denke mal die hat Dein Anwalt schon geprüft, und Sie sind Ok
oder ????
hat Deine KK hier ein Haar in der Suppe gefunden, und das Ergebnis steht intern schon fest, denn dann ist der Satz
Bubi56 hat geschrieben:
Ferner hat man mir geraten (höchst vorsorglich) rückwirkend über den Termin meiner ersten AU hinaus, mich freiwillig nachträglich zu versichern.
nachvollziehbar
Bubi56 hat geschrieben: und erneut Einstellungen vorgenommen werden konnten, bot sich mir die Position des Geschäftsführers an.
wurde hier bei der Anmeldung, seitens der KK eigentlich im Statusfeststellungsverfahren die sozialversicherungsrechtliche Anerkennung festgestellt, denn seit dem 01.01.2005 sind
Arbeitgeber verpflichtet, bei neuen Beschäftigungsverhältnissen mit Ehegatten per Anmeldung bei der KK entsprechend zu kennzeichnen.

Gruß Bully

Verfasst: 10.11.2010, 20:41
von leser
Bully hat geschrieben:wurde hier bei der Anmeldung, seitens der KK eigentlich im Statusfeststellungsverfahren die sozialversicherungsrechtliche Anerkennung festgestellt, denn seit dem 01.01.2005 sind
Arbeitgeber verpflichtet, bei neuen Beschäftigungsverhältnissen mit Ehegatten per Anmeldung bei der KK entsprechend zu kennzeichnen.
Den Link auf den (Wiki-)Eintrag 'Statusfeststellung' hatte Dir 'Fee' schon mitgeteilt. Nochmal - der Rechtsanwalt sollte sich im SV-Recht auskennen. Das ist wichtig! Bei Schadenersatzansprüchen ist sicher jeder gute Anwalt geeignet, hier geht's aber um Durchsetzung von Leistungsansprüchen bzw. Versicherungsrecht der GKV. Der kann Dich hier konkret beraten, wenn er die Unterlagen eingesehen hat. Wenn die Kasse das Versicherungsverhältnis prüft, sollten die geforderten Angaben gemacht werden, ansonsten können die Leistungen auch wegen fehlender Mitwirkung versagt werden. Hinsichtlich der Statusfeststellung macht dies aber nach meiner Kenntnis ausschließlich die Rentenversicherung. Es ist allerdings ein Witz, dass sie jetzt damit kommen, wo Du bereits ein halbes Jahr arbeitunfähig bist... :roll:

Verfasst: 10.11.2010, 22:05
von Bully
leser hat geschrieben:. Nochmal - der Rechtsanwalt sollte sich im SV-Recht auskennen. Das ist wichtig! Der kann Dich hier konkret beraten, wenn er die Unterlagen eingesehen hat.
Hier hast Du zu 150% Recht. :)
leser hat geschrieben: Es ist allerdings ein Witz, dass sie jetzt damit kommen, wo Du bereits ein halbes Jahr arbeitunfähig bist... Rolling Eyes
Wieso ein Witz, :)

mal ehrlich, wieviel Statusfeststellungsverfahren gab es alleine in 2010
liege ich richtig, wenn ich sage ca. 8000, so und wann wurden die
durchgeführt, doch immer erst dann wenn der Leistungsfall eintritt z.b. Mutterschaftsgeld / Krankengeld etc.

Denn kommt der Sozialversicherungsträger bei der sozialversicherungsrechtlichen Überprüfung des Ehegattenarbeitsverhältnisses zu dem Ergebnis das kein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis vorliegt,
verliert der Ehegatte seinen Anspruch auf alle gesetzlichen Sozialleistungen.

Es gibt für den beschäftigten Ehegatten nur eine Rechtssicherheit,
das ist die schriftliche Statusfeststellung durch die Einzugsstelle.

Die Vorteile für die KK, warum die Statusfeststellung nicht immer bei der Anmeldung sofort durchgeführt wird, sondern erst im Leistungsfall, dürften klar sein.

Gruß Bully

Verfasst: 11.11.2010, 02:49
von leser
Bully hat geschrieben:mal ehrlich, wieviel Statusfeststellungsverfahren gab es alleine in 2010
liege ich richtig, wenn ich sage ca. 8000, so und wann wurden die
durchgeführt, doch immer erst dann wenn der Leistungsfall eintritt z.b. Mutterschaftsgeld / Krankengeld etc.
Das kann ich jetzt aber nicht für alle Kassen bestätigen, aber Du hast recht, der Knackpunkt könnte die Anmeldung gewesen sein. Wenn diese allerdings korrekt gemacht wurde, könnte man m.E. dies erneut zu Lasten der BKK anführen. Anscheinend ist hier aber noch gar kein belastender Bescheid ergangen...!?

Verfasst: 11.11.2010, 11:19
von Bully
leser hat geschrieben:Anscheinend ist hier aber noch gar kein belastender Bescheid ergangen...!?
Jo, damit dürftest Du Recht haben,

und wenn ich mal über den Tellerrand schauen darf,
sehe ich noch das

Das Finanzamt kann bei Buchprüfungen das Ehegattenarbeitsverhältniss überprüfen. Hat das Arbeitsverhältnis der Prüfung eines Sozialversicherungsträgers standgehalten, wird das Arbeitsverhältnis auch vom Finanzamt anerkannt.

Gruß Bully

Verfasst: 11.11.2010, 13:38
von Bubi56
Hallo,
danke für eure rege Beteiligung und nach genauerer Betrachtung sind in meinem Fall schon mehrere Betriebsprüfungen gelaufen und dort ist auch die sozialversicherungspflichtige Anstellung festgestellt worden. Die Anmeldung ist auch richtig gelaufen. Lediglich nach meiner Wiedereinstellung in diesem Jahr hat noch keine Betriebsprüfung stattgefunden und hier hätte sich ja rein theoretisch etwas ändern können. Wie zu Beispiel Gesellschaftsanteile oder Ähnliches. Da dies aber nicht der Fall ist, begreife ich nicht was der Sachbearbeiter will.
An mich ist noch gar kein Bescheid ergangen.
Das die Statusfeststellung erst im Versicherungsfall relvant wird ist eindeutig falsch, diese muß bei der Meldebescheinigung erfolgen und da steht bei mir Personengruppe (101=SV-pflicht. Beschäftigte o. bes. Merkmale) und zur Angabe der Tätigkeit(627 42) was laut meines Steuerbüros aussagt das hier ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis eingegangen wurde.
Oder habt ihr andere Erkenntnisse?

Gruß Bubi

bisher nur gute Erfahrungen

Verfasst: 03.12.2010, 12:58
von Agnis
Hallo, ich muss sagen, ich hatte bisher nur gute Erfahrungen mit der BKK Dräger - als ich noch Familienversichert war, war ich bei der Krankenversicherung und da gab es gar keine Probleme.

Ich und meine Mutter wir haben sogar Sportkurse im Fitnessstudio bezahlt bekommen, dass finde ich schon nicht schlecht.

Weiß aber auch nicht, ob es einen unterschied macht, ob man nun Familienversichert ist oder sich alleine versichert.

aber die Geschichte , dass man den Arbeitgeber rät einem zu kündigen, finde ich ziemlich krass - dass ist doch nicht mal gesetzlich!!!

Verfasst: 06.12.2010, 10:28
von Bubi56
Hallo Agnis,

wenn du das schon krass findest, verfolge diese Sache weiter und du wirst erstaunt sein was da noch geht. Zur Zeit möchte ich mich zu diesen Sachen noch nicht äußern, um nicht eine weitere Gefährdung meines Krankengeldes zu beschwören.
Obwohl jetzt mein Status festgestellt ist, bewegt sich die Dräger und Hanse keinen Millimeter. Es wird mir nichts anderes übrig bleiben und diese Woche Klage einzureichen, denn nach einem guten halben Jahr kann auch ich nicht mehr.
Ich werde euch, sobald ein neuer Sachstand vorliegt, unterrichten.

Gruß Bubi

Verfasst: 06.12.2010, 10:57
von CiceroOWL
Kein Zusatzbeitrag für 2011 bei der DRÄGER & HANSE BKK

Ausgesprochen rosige Aussichten für die Beitragszahler hat die DRÄGER & HANSE BKK zu vermelden.

„Unsere Halbjahresbilanz ist so exzellent, dass wir schon jetzt davon ausgehen können, dass wir im gesamten Geschäftsjahr 2011 keinen Zusatzbeitrag benötigen werden.“, so Rolf Boddenberg, Vorstand der DRÄGER & HANSE BKK.

Ein ganz klares Bild werde es geben, wenn die Regierung die Neuregelungen in der Finanzierung der GKV abgeschlossen hat und die Abschlussbilanz der DRÄGER & HANSE BKK am Ende des Jahres vorliegt.

„Trotz der geplanten gesetzlichen Änderungen in der Krankenversicherung ist die Finanzsituation der DRÄGER & HANSE BKK so solide, dass wir nicht mehr Geld von unseren Versicherten verlangen müssen“, betont Boddenberg.


Die DRÄGER & HANSE BKK
Die DRÄGER & HANSE BKK ist eine starke regionale Betriebskrankenkasse, ein großer Arbeitgeber und ein ebenfalls starker Partner für die regionale Gesundheitswirtschaft.
Mittlerweile betreuen über 230 Mitarbeiter knapp 150.000 Versicherte.

Es gibt eine Theorie, die behauptet, jeder Mensch auf der Erde habe mit einem x-beliebigen anderen über maximal sechs Bekannte Kontakt. Die Wochenzeitschrift „Die Zeit“ versuchte vor ein paar Jahren, den Beweis dafür anzutreten: Ein Falafelverkäufer aus Berlin bestimmte die Zielperson – Marlon Brando. Die vierte Station war tatsächlich ein Hollywood-Produzent. Leider war er nie zu erreichen. Da man keinen Kontakt zu ihm bekam, endete das Experiment ohne Erfolg.

Bei uns bekommen Sie Kontakt. Rufen Sie unsere Serviceline an, schicken Sie uns eine E-Mail oder schauen Sie einfach persönlich bei einer unserer Geschäftsstellen vorbe

Anschrift der Vorstandes:
Vorstand Dräger und Hanse BKK
Moislinger Allee 1-3
23558 Lübeck

Zuständige Aufsichtsbehöde.

Bundesverischrungsamt
Friedrich-Ebert-Allee 38
53113 Bonn

Irgendwie beißt sich da aber die Ausssage des Vorstandes und die allgemeine Kundencharta mit dem Vorgehen der Abteilung für Leistungen und Krankengeld.
Nudenn , die statusfeststellungen sin soweit wie ich das von hier aus beurteilen kann im Sinne der Sozialversichrugnspflicht ok.

Viel Kraft denn noch.

Verfasst: 07.12.2010, 01:21
von leser
CiceroOWL hat geschrieben:Ausgesprochen rosige Aussichten für die Beitragszahler ...
...und anscheinend ausgesprochen dunkle Zeiten für Leistungsempfänger.

Ob die Beitragszahler diese Auffassung tatsächlich teilen, wenn sie im Januar auf Ihre Gehaltsabrechnung schauen? Naja...

@Bubi56
ja, es ist vielleicht nicht klug alle Details hier im Vorfeld zu posten. Wenn Du uns zu gegebener Zeit berichtest, ist das sicher besser. Wir sind nach wie vor interessiert.

Halt die Ohren steif
Gruß Leser

kurzer Zwischenstand

Verfasst: 28.12.2010, 13:21
von Bubi56
...leise riselt der Schnee, aber mehr kann man von der Dräger und Hanse wohl nicht erwarten.
Jetzt nach einem halben Jahr ( 6 Monate ) steht fest, das man den Status nicht hätte prüfen müssen ( Anstellung bei der Ltd oder GmbH) so die Auskunft der Rentenkasse. Das mir zugestellte Formular Statusprüfung der KK wurde gewissenhaft ausgefüllt. 70 bis 80 Prozent gestrichen, da es auf mich nicht zutraf.
Auch die Zusage der KK diesen Fall bis zum 24.12 2010 erledigen zu wollen eine große weitere Luftblase. Also letzte Abklärung am 3. und 4. Januar, dann wird geklagt.
Die haben mich wirklich nicht durch das soziale Netz fallen lassen; nein sie haben mich da reingeschmissen und noch zugetreten.

Mal sehen was der Januar so bringt.