Verfasst: 30.10.2010, 00:46
Hallo Julia,
Leistungen der medizinischen Rehabilitation können nicht vor Ablauf von vier Jahren nach Durchführung solcher oder ähnlicher Leistungen erbracht werden, es sei denn, eine vorzeitige Leistung ist aus medizinischen Gründen dringend erforderlich (§ 40 SGB V).
Deine Betreuerin soll sich die medizinischen Unterlagen / Begründungen noch einmal genau anschauen, unter dem Aspekt, worin liegt der Unterschied zur vorherigen Reha-Maßnahme. Was macht diese Behandlung so dringlich
(Beispiele:
Erhebliche Einschränkung / Minderung / Gefährdung der .......
-Arbeitseinsatzfähigkeit
-Erwerbsfähigkeit
-Berufsfähigkeit
-beruflichen Leistungsfähigkeit
-alltäglichen Selbständigkeit
-selbständigen Haushaltsführung
-Beschleunigung der Erkrankung
-aktuellen funktionellen Reserven
Erhebliche Gefahr / große Wahrscheinlichkeit des Eintritts / der Beeinträchtigung von ........
-Berufsunfähigkeit
-Verschlimmerung der Erkrankung
-Schwer- / Schwerstbehinderung
-steigender Pflegebedürftigkeit
-erheblicher Funktionseinschränkung
-selbständige Haushaltsführung
-psychischer Störung oder Belastung
-Verschlechterung der Lebensqualität)
Dies wäre mit Beschreibung des Krankheitsverlaufs und Befunden zu untermauern. Also nachschauen, ob entsprechende Begründungen in den bisherigen Unterlagen zum Widerspruch enthalten sind. Allein das Wort "dringend" wird nicht reichen.
Wie schon zuvor ausgeführt, ist aber eine Beurteilung der medzinischen Verhältnisse hier im Forum leider nicht möglich.
4 Wochen ist im Widerspruchsverfahren noch nichts ungewöhnliches, wie 'Macht's Sinn' schon geschrieben hat, sind 3 Monate eine angemessene Frist. Damit Deine Behandlung jetzt nicht zum Stillstand kommt, solltest Du zwei Aspekte in Erwägung ziehen.
- Ist es ausreichend bis Anfang 2011 zu warten? (Widerspruchsverfahren erstmal laufen lassen) Die 4 Jahre wären dann vorbei und die Begründung kann von der Kasse nicht nochmal geführt werden.
- Mit Deinem Arzt sprechen und nach Alternativen suchen, um die Behandlung sinnvoll fortzuführen (Verordnung von Heilmitteln, Therapien, etc.)
Es besteht die Gefahr, dass der Widerspruch abgelehnt wird und ein Klageverfahren dauert noch länger.
Leistungen der medizinischen Rehabilitation können nicht vor Ablauf von vier Jahren nach Durchführung solcher oder ähnlicher Leistungen erbracht werden, es sei denn, eine vorzeitige Leistung ist aus medizinischen Gründen dringend erforderlich (§ 40 SGB V).
Deine Betreuerin soll sich die medizinischen Unterlagen / Begründungen noch einmal genau anschauen, unter dem Aspekt, worin liegt der Unterschied zur vorherigen Reha-Maßnahme. Was macht diese Behandlung so dringlich
(Beispiele:
Erhebliche Einschränkung / Minderung / Gefährdung der .......
-Arbeitseinsatzfähigkeit
-Erwerbsfähigkeit
-Berufsfähigkeit
-beruflichen Leistungsfähigkeit
-alltäglichen Selbständigkeit
-selbständigen Haushaltsführung
-Beschleunigung der Erkrankung
-aktuellen funktionellen Reserven
Erhebliche Gefahr / große Wahrscheinlichkeit des Eintritts / der Beeinträchtigung von ........
-Berufsunfähigkeit
-Verschlimmerung der Erkrankung
-Schwer- / Schwerstbehinderung
-steigender Pflegebedürftigkeit
-erheblicher Funktionseinschränkung
-selbständige Haushaltsführung
-psychischer Störung oder Belastung
-Verschlechterung der Lebensqualität)
Dies wäre mit Beschreibung des Krankheitsverlaufs und Befunden zu untermauern. Also nachschauen, ob entsprechende Begründungen in den bisherigen Unterlagen zum Widerspruch enthalten sind. Allein das Wort "dringend" wird nicht reichen.
Wie schon zuvor ausgeführt, ist aber eine Beurteilung der medzinischen Verhältnisse hier im Forum leider nicht möglich.
4 Wochen ist im Widerspruchsverfahren noch nichts ungewöhnliches, wie 'Macht's Sinn' schon geschrieben hat, sind 3 Monate eine angemessene Frist. Damit Deine Behandlung jetzt nicht zum Stillstand kommt, solltest Du zwei Aspekte in Erwägung ziehen.
- Ist es ausreichend bis Anfang 2011 zu warten? (Widerspruchsverfahren erstmal laufen lassen) Die 4 Jahre wären dann vorbei und die Begründung kann von der Kasse nicht nochmal geführt werden.
- Mit Deinem Arzt sprechen und nach Alternativen suchen, um die Behandlung sinnvoll fortzuführen (Verordnung von Heilmitteln, Therapien, etc.)
Es besteht die Gefahr, dass der Widerspruch abgelehnt wird und ein Klageverfahren dauert noch länger.