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Verfasst: 17.10.2010, 23:33
von leser
Juma hat geschrieben:...60 % GdB habe ich „die 1 % Marke“ für Zuzahlung erreicht und ich somit als chronisch Krank gelte. ... Damit will ich nur sagen, das mein beh. Doc auch eine AU besser begründen kann.
Nicht direkt. Die 60%GdB hast Du ja vermutlich während der Beschäftigung auch schon gehabt. Aber das führt jetzt zu weit.
Juma hat geschrieben:Ja und was soll ich mit dem Befund machen? Meine KK fragt sowieso ständig meinem beh. Doc nach dem aktuellen Gesundheitszustand usw. Sie ist schon total genervt nach diesen ständigen Anfragen usw.
Das kann ich verstehen, aber wenn Du arbeitsfähig entlassen wurdest und der Arzt ist anderer Auffassung, müsste sich - zumindest zum Entlassungsbericht - ein abweichender (neuer) Befund ergeben. Sprich, eine Begründung für eine weitere AU. Insofern wäre eine Befunderhebung schon wichtig.
Juma hat geschrieben:Hier stellt sich die Frage, gibt es eine AU- Bescheinigung oder geht es mit dem Zahlschein weiter?
...
Ja nur welchen Einfluss habe ich, wenn ich das erste Mal nach der Reha bei meinem Doc habe, dieser wird ja sowieso warten, bis er von der KK bzw. MDK angeschrieben wird, oder?

Ich würde im Zweifelsfall nicht auf die Zusendung eines Zahlscheins warten sondern ggf. den Arzt bitten, Dir eine Bescheinigung auszustellen.

Was hier im Forum schon häufiger behandelt wurde ist, ob der Arzt Dich nun tatsächlich für arbeitsunfähig hält und auch bereit ist, dies im Zweifelsfall ausführlich zu begründen, oder ob er u.U. die Auffassung teilt und nicht 'widerspricht'. Wie bereits oben von 'Machts Sinn' ausgeführt, ist es vielleicht zweckmäßig, die Sache auf sich zukommen zu lassen. Eindeutige Hinweise sind immer schwierig und können schnell in eine Sackgasse führen. Sollte der Arzt Dich ebenfalls für (zunächst) arbeitsfähig halten, bleibt die Option Arbeitsagentur. Dies musst Du nüchtern in Erwägung ziehen.
Juma hat geschrieben:Ich gehe ja am Dienstag gleich zum Doc und am Mittwoch zum Arbeitsamt. Nun ist die Frage, ob ich dann ab Mittwoch versichert bin? Prüfung von Krankengeldzahlung und ALG I wird ja erstmal dauern, oder??
Du hast zunächst einen nachgehenden Leistungsanspruch nach § 19 SGB V (1 Monat nach Ende der versicherungspflichtigen Mitgliedschaft, solange keine Erwerbstätigkeit ausgeübt wird). Verheiratet? Alternativ Familienversicherung. Dies überbrückt im allgemeinen ein schwebendes Antragsverfahren auf ALG. Wenn die Leistung zuerkannt wird, erfolgt dies normalerweise dann rückwirkend.

Verfasst: 18.10.2010, 00:12
von Juma
leser hat geschrieben:Das kann ich verstehen, aber wenn Du arbeitsfähig entlassen wurdest und der Arzt ist anderer Auffassung, müsste sich - zumindest zum Entlassungsbericht - ein abweichender (neuer) Befund ergeben. Sprich, eine Begründung für eine weitere AU. Insofern wäre eine Befunderhebung schon wichtig.
Nochmal die Frage, was soll ich mit dem Befund machen? Wenn sowieso der beh. Doc angeschrieben wird?
leser hat geschrieben: würde im Zweifelsfall nicht auf die Zusendung eines Zahlscheins warten sondern ggf. den Arzt bitten, Dir eine Bescheinigung auszustellen.
Auch hier ist meine Frage leider nicht beantwortet, denn das ich eine AU-Bescheinigung brauche, das ist klar! Und ich werde auch nicht auf einen Zahlschein warten. Aber wenn ich eine "neuen/ ersten AU Zettel bekomme" wird es ja eine "Erstbescheinung" und keine Folge...

Beginnen die 78 Wochen eigentlich vom Neuem? Oder gehen sie unverändert weiter, wie vor der Reha?
leser hat geschrieben: hier im Forum schon häufiger behandelt wurde ist, ob der Arzt Dich nun tatsächlich für arbeitsunfähig hält und auch bereit ist, dies im Zweifelsfall ausführlich zu begründen.
Ja, das bin ich mir ziemlich sicher, da ich weiß was ich mit dem Doc vor der Reha abgesprochen habe und eine weitere AU ist ja schon alleine darin begründet, das sich mein Zustand nicht verändert. Eine weitere Therapie ist ab November auch in Planung...

leser hat geschrieben: die Option Arbeitsagentur. Dies musst Du nüchtern in Erwägung ziehen.
Was habt ihr hier ständig mit der Arbeitsagentur? Ich frage mich hier echt, ob ich einem KK-Forum oder einem Arbeitsagentur-Forum bin. Tatsache ist, das sich mein Zustand nicht verändert hat und daraus entsteht die Tatsache, das ich dem "Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehe." Weil bei einer nicht erfolgreichen Reha, fange ich wieder dort an, wo es mit der letzten AU angefangen hat.
Mittlerweile ist es bei der Agentur nicht mehr wie es früher war...man muss mittlerweile jeden Job annehmen, egal ob man gesundheitsbedingt und % bedingt kann oder nicht. Der Rest interessiert keinen...das ist die harte Wahrheit aus eigener Erfahrung.

Verfasst: 18.10.2010, 01:14
von leser
Hallo Juma,
Juma hat geschrieben:Nochmal die Frage, was soll ich mit dem Befund machen? Wenn sowieso der beh. Doc angeschrieben wird?
wenn Du Unterlagen von der Klinik bekommst, gibst Du sie dem Arzt. Ansonsten erstellt der Arzt den Befund für seine Unterlagen und teilt Dir das Ergebnis mit (arbeitsfähig oder arbeitsunfähig). Im Streitfall kann der Arzt seine Auffassung gegenüber dem MDK mit dem Befund stützen.
Juma hat geschrieben:Auch hier ist meine Frage leider nicht beantwortet, denn das ich eine AU-Bescheinigung brauche, das ist klar! Und ich werde auch nicht auf einen Zahlschein warten. Aber wenn ich eine "neuen/ ersten AU Zettel bekomme" wird es ja eine "Erstbescheinung" und keine Folge...
Meine persönliche Meinung ist, wenn keine Arbeitsfähigkeit eingetreten ist, kann es sich nur um eine Folgebescheinigung handeln. Ich weiß aber leider nicht, ob es vertragsrechtliche Einschränkungen für den Arzt gibt, da er Dich ja während der Reha nicht gesehen hat. Es entscheidet letzlich der Arzt.
Juma hat geschrieben:Beginnen die 78 Wochen eigentlich vom Neuem? Oder gehen sie unverändert weiter, wie vor der Reha?
Maßgebend für die 78 Wochen ist der Beginn des Krankengeldanspruchs mit dem erstmaligen Eintritt der Arbeitsunfähigkeit. Nach einer Unterbrechung der Arbeitsunfähigkeit läuft die Frist ab erneutem Krankengeldanspruch weiter (Wiederholungserkrankung). Reha wird angerechnet (da AU), Zeiträume der Arbeitsfähigkeit natürlich nicht.
Juma hat geschrieben: Ja, das bin ich mir ziemlich sicher, da ich weiß was ich mit dem Doc vor der Reha abgesprochen habe und eine weitere AU ist ja schon alleine darin begründet, das sich mein Zustand nicht verändert. Eine weitere Therapie ist ab November auch in Planung...

Was habt ihr hier ständig mit der Arbeitsagentur? Ich frage mich hier echt, ob ich einem KK-Forum oder einem Arbeitsagentur-Forum bin. Tatsache ist, das sich mein Zustand nicht verändert hat und daraus entsteht die Tatsache, das ich dem "Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehe." Weil bei einer nicht erfolgreichen Reha, fange ich wieder dort an, wo es mit der letzten AU angefangen hat.
Mittlerweile ist es bei der Agentur nicht mehr wie es früher war...man muss mittlerweile jeden Job annehmen, egal ob man gesundheitsbedingt und % bedingt kann oder nicht. Der Rest interessiert keinen...das ist die harte Wahrheit aus eigener Erfahrung.
Ich weiß, mein lieber Juma, ich weiß...
Ich drück Dir fest die Daumen, dass es so läuft, wie Du es Dir vorstellst und vor allen Dingen gute Besserung, dass Du bald wieder auf die Beine kommst.

Gruß
Leser