Verfasst: 17.10.2010, 23:33
Nicht direkt. Die 60%GdB hast Du ja vermutlich während der Beschäftigung auch schon gehabt. Aber das führt jetzt zu weit.Juma hat geschrieben:...60 % GdB habe ich „die 1 % Marke“ für Zuzahlung erreicht und ich somit als chronisch Krank gelte. ... Damit will ich nur sagen, das mein beh. Doc auch eine AU besser begründen kann.
Das kann ich verstehen, aber wenn Du arbeitsfähig entlassen wurdest und der Arzt ist anderer Auffassung, müsste sich - zumindest zum Entlassungsbericht - ein abweichender (neuer) Befund ergeben. Sprich, eine Begründung für eine weitere AU. Insofern wäre eine Befunderhebung schon wichtig.Juma hat geschrieben:Ja und was soll ich mit dem Befund machen? Meine KK fragt sowieso ständig meinem beh. Doc nach dem aktuellen Gesundheitszustand usw. Sie ist schon total genervt nach diesen ständigen Anfragen usw.
Juma hat geschrieben:Hier stellt sich die Frage, gibt es eine AU- Bescheinigung oder geht es mit dem Zahlschein weiter?
...
Ja nur welchen Einfluss habe ich, wenn ich das erste Mal nach der Reha bei meinem Doc habe, dieser wird ja sowieso warten, bis er von der KK bzw. MDK angeschrieben wird, oder?
Ich würde im Zweifelsfall nicht auf die Zusendung eines Zahlscheins warten sondern ggf. den Arzt bitten, Dir eine Bescheinigung auszustellen.
Was hier im Forum schon häufiger behandelt wurde ist, ob der Arzt Dich nun tatsächlich für arbeitsunfähig hält und auch bereit ist, dies im Zweifelsfall ausführlich zu begründen, oder ob er u.U. die Auffassung teilt und nicht 'widerspricht'. Wie bereits oben von 'Machts Sinn' ausgeführt, ist es vielleicht zweckmäßig, die Sache auf sich zukommen zu lassen. Eindeutige Hinweise sind immer schwierig und können schnell in eine Sackgasse führen. Sollte der Arzt Dich ebenfalls für (zunächst) arbeitsfähig halten, bleibt die Option Arbeitsagentur. Dies musst Du nüchtern in Erwägung ziehen.
Du hast zunächst einen nachgehenden Leistungsanspruch nach § 19 SGB V (1 Monat nach Ende der versicherungspflichtigen Mitgliedschaft, solange keine Erwerbstätigkeit ausgeübt wird). Verheiratet? Alternativ Familienversicherung. Dies überbrückt im allgemeinen ein schwebendes Antragsverfahren auf ALG. Wenn die Leistung zuerkannt wird, erfolgt dies normalerweise dann rückwirkend.Juma hat geschrieben:Ich gehe ja am Dienstag gleich zum Doc und am Mittwoch zum Arbeitsamt. Nun ist die Frage, ob ich dann ab Mittwoch versichert bin? Prüfung von Krankengeldzahlung und ALG I wird ja erstmal dauern, oder??