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Krankenkassen und ihre Einzelfälle

Verfasst: 26.03.2011, 11:15
von Machts Sinn
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Verfasst: 18.04.2011, 17:56
von Machts Sinn
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Systemschwächen allüberall

Verfasst: 10.06.2011, 08:17
von Machts Sinn
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Re: Systemschwächen allüberall

Verfasst: 10.06.2011, 08:46
von GerneKrankenVersichert
Machts Sinn hat geschrieben: Aber nicht nur in Verhältnis zwischen Bundesversicherungsamt und Krankenkassen scheint das Recht von jedem Einzelnen völlig beliebig interpretierbar zu sein - dieser Umgang gilt offenbar auch bei der "Rechtsetzung durch Richtlinien". Kein Wunder, dass bei gegenteiligen rechtlichen Vorgaben rechtliches Chaos vorherrscht.
Seufz. Das ist nichts beliebig interpretierbar, wie bereits auf Seite 7 ausgeführt:
... Außerdem erstreckt sich nach § 87 Abs. 1 Satz 2 SGB IV die Aufsicht „ auf die Beachtung von Gesetz und sonstigem Recht “. Nicht „beachtet“ werden Gesetz und sonstiges Recht nicht stets schon dann, wenn bei mehreren rechtlich vertretbaren Auslegungen ohne Verstoß gegen allgemeine Bewertungmaßstäbe und schon vorliegende höchstrichterliche Rechtsprechung nicht die Auslegung durch die Aufsicht angewendet wird.

Der aufgezeigte Bewertungsspielraum des Sozialversicherungsträgers endet nach der Rechtsprechung des BSG, wenn zur Auslegung eines unbestimmten Rechtsbegriffs eine gesicherte höchstrichterliche Rechtsprechung besteht. In diesem Punkt hat die Rechtsauffassung darüber zu wachen, dass die gesicherte höchstrichterliche Rechtsprechung eingehalten wird

...

Zweite Frage: Einen ähnlichen Weg wird man der Rechtsaufsicht zum Erwägen aufzeigen können, wenn es um die Frage geht, inwieweit eine bisher gesicherte höchstrichterliche Rechtsprechung in Frage gestellt werden soll. Dies kann u.a. der Fall sein, wenn sich die der bisherigen Rechtsprechung zugrunde liegenden tatsächlichen Verhältnisse wesentlich geändert haben oder aber wenn neue gesetzliche Regelungen in anderen Gesetzen oder auch nur anderen Abschnitten des maßgebenden Gesetzes Anhaltspunkte dafür geben, dass dadurch der bisherigen gesicherten Rechtsprechung der Boden entzogen wird. Hier wird sich die Rechtsaufsicht gleichfalls auf ihre Beratungspflichten und -möglichkeiten beschränken müssen...
bundesversicherungsamt.de/nn_1046280/DE/Bundesversicherungsamt/50_20Jahr_20Feier/Krasney/Fachvortrag__node.html?__nnn=true

Deshalb ist denjenigen, die eben nicht völlig beliebig interpretieren, vollkommen klar, dass eine Weisung des BVA nicht ausgeführt werden darf, wenn eine gesicherte höchstrichterliche Rechtssprechung besteht, die dieser Weisung entgegensteht.

Re: Systemschwächen allüberall

Verfasst: 10.06.2011, 13:40
von Machts Sinn
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Verfasst: 14.09.2011, 15:35
von Machts Sinn
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Verfasst: 26.09.2011, 10:57
von Machts Sinn
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Den G-BA zügeln !

Verfasst: 15.10.2011, 17:30
von Machts Sinn
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Verfasst: 25.10.2011, 22:43
von Machts Sinn
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Verfasst: 01.11.2011, 17:42
von Machts Sinn
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LSG Stuttgart, L 11 KR 4892/10

Verfasst: 11.11.2011, 16:07
von Machts Sinn
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Verfasst: 11.11.2011, 18:19
von Czauderna
Hallo Machts Sinn
wäre es nicht mal an der zeit die drei Stränge zusammenzuführen - wäre auch für dich leichter, müsstest nicht alles dreimal einstellen und die Interessierten Leser dieses Themas müssten nicht immer hin und her springen, dann aber trotzdem immer das Gleiche lesen.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 12.11.2011, 20:39
von Machts Sinn
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Verfasst: 12.11.2011, 21:02
von Czauderna
Hallo,

Vorschlag - mach einen neuen auf mit Oberbegriff und kopiere die letzten drei Beiträge von dir rein - damit hätten wir den Sachverhalt und die Chronologie gewahrt.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 14.12.2011, 14:50
von Machts Sinn
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