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Verfasst: 15.09.2010, 09:51
von Grampa
dazu kann ich nichts sagen, war nicht dabei und sicher ist sich der TO ja auch nicht, dass nachher Aussage gegen Aussage gilt wurde ja bereits erwähnt

mir ging es nur darum, dass man m.E. einen Nicht-Vertragsarzt nicht dazu verpflichten kann, mit der KV abzurechnen, auch wenn im Bundesmantelvertrag für die Kassen die Möglichkeit besteht, eine solche Rechnung zu begleichen, nutzt dem TO aber nix wenn der Arzt eben diese Rechnung nicht erstellt sondern privat kassiert

Verfasst: 15.09.2010, 19:22
von RHW
Hallo,

vielleicht kann hier UPD weiterhelfen:

http://www.unabhaengige-patientenberatu ... seite.html

Wenn die Rechnung da ist, muss man sich wahrscheinlich schnell entscheiden: zahlen oder Mahnkosten etc. riskieren.

Hilfreich bei der Arztsuche:
http://www.kbv.de/arztsuche/178.html

Gruß
RHW