Seite 2 von 2

Verfasst: 05.09.2010, 21:36
von RHW
Hallo,
1. Wie sieht es nun mit meinem Sohn (17) und meinem Mann aus? Beide werden wieder mit mir im Ausland sein. Mein Sohn hat einen deutschen Pass, hat aber nie in Deutschland gelebt. Mein Mann ist Auslaender.

Mein Mann hat im Ausland ein Einkommen ueber 400 Euro und kann m.E. solange er nicht in D lebt, nicht ueber mich versichert sein.

Hinsichtlich meines Sohnes denke ich, dass er sobald er in Deutschland studiert, ueber mich familienversichert sein kann. Ist das richtig so??

Bis dahin, muessen beide privat versichert werden.
Das lässt sich nicht so einfach sagen. Zunächst ist zu prüfen, wo er seinen Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt hat. Wenn er z.B. aktuell in den USA ist und sich nur für die Dauer des Studiums in Deutschland aufhält, wird die Versicherung in der dt. GKV schwierig bis unmöglich.

Um welchen Staat geht es? Was plant er nach dem Studium?
Die Einkommensgrenze von 365 Euro (im Ausnahmefall 400 Euro) gilt nur für Personen, die keinen Auslandsbezug haben. In den anderen Fällen ist zunächst zu prüfen, ob das deutsche oder das ausländische Recht gilt (zumindest bei EU-Staaten). Bei den EU-Staaten können ggf. auch Angehörige im Ausland kostenlos familienversichert werden.

Wenn die deutschen Regeln gilt:

Experten:
http://www.dvka.de/oeffentlicheSeiten/W ... fgaben.htm
2. Wenn mein Mann nach Abschluss meiner Entsendung mit mir zurueck nach Deutschland kommt und dort kein eigenes Einkommen hat, ist er dann durch mich gesetzlich krankenversichert (familienversichert)?


ein ganz klares Ja!
3. Ich werde in Deutschland auf Grund der fehlenden Einzahlungen in die Rentenversicherung waehrend der vergangenen 30 Jahre keine Rente bekommen und wir werden von Erspartem leben muessen und von Zinseinkuenften. Wie wird sich in dem Fall der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung fuer meinen Mann und mich berechnen?
Für alle Mitglieder gilt eine Mindesteinnahme von 851 Euro. Davon (oder von den tatsächlichen höheren Einnahmen) werden ca. 15% zur Krankenversicherung und ca. 2% zur Pflegeversicherung an Beiträgen abgeführt. Als Einnahmen gelten u.a. auch Miet- und Zinseinnahmen, Renten aus der gesetzlichen und privaten Lebensversicherung, Einmalzahlungen von Lebensversicherungen. Die Beiträge werden maximal aus 3750 Euro monatlich berechnet. alle Werte für 2010!
Wenn das grds. steuerpflichtige Einkommen des Ehemannes 365 Euro monatlich nicht übersteigt, ist er weiterhin kostenlos familienversichert.
Sonst gelten für ihn die selben Regelungen zur Beitragsberechnung wie oben.
4. Ist es moeglich, nur gesetzlich krankenversichert zu sein oder ist die gesetzliche Sozialversicherung ein Paket, was untrennbar aus mehreren Komponenten besteht?
Die deutsche Sozialversicherung ist immer ein Pauschalpaket. Die einzige Ausnahme ist die Kranken- und Pflegeversicherung: bei Überschreiten der Verdienstgrenze kann eine Privatversicherung gewählt werden (eine spätere Rückkehr in die GKV ist dann aber meistens, ab 55 Jahren immer ausgeschlossen). In den anderen Sozialversicherungszweigen gibt es keine oberen Verdienstgrenzen.

Gruß
RHW

Verfasst: 06.09.2010, 10:58
von ElkeS
Hallo RHW,
vielen Dank fuer die Antwort.

Unser Sohn ist in Suedasien aufgewachsen und zur Schule gegangen. Er wird ab Herbst naechsten Jahres in Deutschland studieren und ab dann auch seinen staendigen Lebensmittelpunkt in Deutschland haben, d.h. dort arbeiten und leben.

Beste Gruesse

Verfasst: 06.09.2010, 20:56
von RHW
Hallo,

dann sieht das mit der Familienversicherung gut aus. Wichtig ist, das es keine Anhaltspunkte gibt, die auf eine Rückkehr nach Südasien nach dem Studium hindeuten (z.B. eine Ehefrau, die weiter in Südasien lebt).

Es gilt eine Einkommensgrenze von 365 Euro für die steuerpflichtigen Einkünfte. Wenn er eine Arbeitnehmertätigkeit hat, gilt die Grenze von 400 Euro.
Einzelheiten: § 10 SGB V
Einzelheiten zu den relevanten Einkünften:
alphabetische Liste:
http://www.vdek.com/versicherte/familie ... kommen.pdf

Gruß
RHW

Verfasst: 08.09.2010, 05:28
von ElkeS
Hallo RHW,
vielen Dank fuer die Info und den Link.

Jetzt warte ich nur noch ab, wie sich der Eintritt (oder "Wiedereintritt") in die gesetzliche Versicherung gestalten wird.

Ich berichte gern, wie es weitergeht.

Herzliche Gruesse