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Verfasst: 30.08.2010, 17:56
von Mannix74
erstmal danke an alle für die Antworten!
dann @ Gretl ! entschuldigung bin da wohl falsch verstanden worden.
ich meinte mies fühlen im Bezug darauf das ich wenn auch nichtmehr in meinem Beruf so doch sehr wohl noch arbeiten kann und auch definitiv will!
so! zu mir! Ich bin nach wie vor Krank sehr starke Belastungsschmerzen im unteren rücken und Hüftbereich MRT Diagnose Banscheibenvorfall L5/s1 sowie sehr wahrscheinlich Illio sakral syndrom (oder so ähnlich)nach sturz bei glatteis
zur Krankschreibung
mein Arzt hat mir erklärt das die Krankenkasse auf diesem wege eine Krankengeldzahlung vermeiden will,da der Gesetzgeber klar sagt das wenn eine AU vor beginn einerArbeitslosigkeit bereits bestand ist die Krankenkasse Leistungsträger. Besteht bei Beginn der Arbeitslosigkeit keine AU so ist die Arbeitsagentur leistungsträger. ich denke die Absicht der AOK hierbei sieht jeder? ich hätte schließlich dem Arbeitsmarkt nicht zur verfügung gestanden da sich an meinem Leiden nichts geändert hat .
wie ich momentan Versichert bin? gute Frage werde ich mal beim VDK nachfragen,aber denke wohl mittlerweile nicht mehr?
grüße
Mannix
Verfasst: 30.08.2010, 18:00
von Mannix74
Nachtrag:
Der Wiederspruch gegen den Reha Bericht wurde abgewiesen da es sich nur um eine Empfehlung handele die für KK oder Arbeitsagentur nicht bindend seien.
Verfasst: 30.08.2010, 18:37
von Bully
Mannix74 hat geschrieben:
wie ich momentan Versichert bin? gute Frage werde ich mal beim VDK nachfragen,aber denke wohl mittlerweile nicht mehr?
grüße
Mannix
ja super, dann greift ja die Versicherungspflicht § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V
mit allen zipp und zapp
Verfasst: 30.08.2010, 18:39
von GerneKrankenVersichert
Ich versuche mal, das Ganze chronologisch zu sortieren.
01.04.2010 - arbeitsfähig aus Reha entlassen
unmittelbar anschließend Gespräch mit AOK und Arbeitgeber, da Beschäftigung nicht wieder aufgenommen werden kann
Aufhebungsvertrag zum 31.05.2010
09.06.2010 - Arztbesuch mit rückwirkender (?) Krankschreibung
War denn in der Zwischenzeit kein Arztbesuch?!?
Hat der Arzt begründet, warum er entgegen des Reha-Entlassungsberichtes weiter krankschreibt?
25.06.2010 - Gutachter der Agentur für Arbeit stellt Erwerbsunfähigkeit bis 31.12.2010 fest
Laut MDK arbeitsfähig, da nach Ende Reha kein Arzt aufgesucht wurde (so richtig?)
Ich vermute mal, dass der Knackpunkt die rückwirkende Krankschreibung des Arztes ist. Laut Arbeitsunfähigkeitsrichtlinien darf der Arzt nur bis zu zwei Tagen rückwirkend krank schreiben, und das nur nach gewissenhafter Prüfung. Wenn du nun am 09.06.2010 deinen Arzt aufgesucht hast und dieser dich bis mindestens 31.05.2010 rückwirkend krankgeschrieben hat, so kann ich den weiteren Ablauf nachvollziehen. Die Krankenkasse sagt, das geht so nicht, zieht den MDK zu Rate, dieser den Entlassungsbericht und die Tatsache, dass keine weitere ärztliche Behandlung/Untersuchung stattfand und sagt "arbeitsfähig".
Die Agentur für Arbeit bekommt die rückwirkende Krankmeldung, freut sich und sagt: "Nicht arbeitsfähig, nicht vermittelbar, kein ALG-Bezug."
Seit wann ist denn der VdK eingeschaltet?
Ob jetzt ein Beratungsfehler aufgrund der vorhergehenden Beratung durch die AOK vorliegt, kann ich nicht einschätzen. So wie du die Sachlage hier geschildert hast, warst du mit dem Vorgehen einverstanden, hast zwei Monate lang (!) keinen Arzt aufgesucht und dich auch sonst nicht erkundigt, welche Möglichkeiten du hast.
Nun ist das Kind in den Brunnen gefallen und m. E. liegt die Hauptschuld - wenn es sich so abgespielt hat, wie von mir rekonstruiert - beim Arzt. Dieser hat dir mit der unberechtigten rückwirkenden Krankschreibung einen schlechten Dienst erwiesen, denn nun bist du durch alle Raster gerutscht.
Falls ich was falsch verstanden habe, bitte Info.
Verfasst: 30.08.2010, 18:43
von GerneKrankenVersichert
P. S. In welchem Beruf hast du denn gearbeitet?
Verfasst: 30.08.2010, 19:17
von Mannix74
oje oje oje
Da war ein tippfehler drinn war am 9.4.10 beim Arzt keine ahnung wieso ich 9 geschrieben habe.
Mein Arzt hat weiter Krank geschrieben weil ich für ihn noch krank bin und er ausserdem wie oben beschrieben schon erfahrung mit diesem vorgehn hatte!
wenn es ein Problem gibt dann höchstens für die zeit vom 2 - 8.4.10 Da mein Arzt nach ostern noch Urlaub hatte!
Nochmal sorry
grüße
Mannix
Verfasst: 30.08.2010, 19:20
von Mannix74
wieder was vergessen
War Maschinenführer (Radlader,Hydraulikbagger,Kipplaster usw) in einem Tagebergbau Bertieb.
Verfasst: 30.08.2010, 19:51
von Mannix74
und nochwas!
VDK ist eingeschaltet nachdem als ich alle Forderungen von der AOK erfüllt hatte es dann hieß es gibt trotz allem doch nichts genau also seit Anfang Juni!
Verfasst: 30.08.2010, 19:52
von GerneKrankenVersichert
Also Krankschreibung ab 09.04.10, aber bis 31.05.10 keine Krankengeldzahlung, da noch Resturlaub und Überstunden abgefeiert wurden?
Maschinenführer, gehe ich recht in der Annahme, dass dies eine angelernte Tätigkeit ist? Dann wurde bestimmt von der Krankenkasse ab 01.06.2010 auf den allgemeinen Arbeitsmarkt verwiesen. Hast du irgendwas Schriftliches bekommen? Was steht denn genau in dem Schreiben drin?
Verfasst: 30.08.2010, 20:02
von Mannix74
Alles soweit Richtig!
in dem schreiben steht lediglich das der NDK mich aufgrund de (sich im Wiederspruch befindlichen) Reha entlassungsberichts Rückwirkend zum 01.04.10 für leichte tätigkeiten auf dem Allgemeinen Arbeitsmarkt vollschichtig zu verfügung stehe und somit kein Krankengeld anspruch besteht.
Möchte hier nochmal betonen das ich noch keinen cent bekommen habe!
vorher zahlten Arbeitgeber und Rentenkasse!
Verfasst: 30.08.2010, 20:06
von Bully
Mannix74 hat geschrieben:Alles soweit Richtig!
in dem schreiben steht lediglich das der NDK mich aufgrund de (sich im Wiederspruch befindlichen) Reha entlassungsberichts Rückwirkend zum 01.04.10 für leichte tätigkeiten auf dem Allgemeinen Arbeitsmarkt vollschichtig zu verfügung stehe und somit kein Krankengeld anspruch besteht.
Möchte hier nochmal betonen das ich noch keinen cent bekommen habe!
vorher zahlten Arbeitgeber und Rentenkasse!
tja und das Schreiben kam nach der Vereinbarung bezügl. Aufhebungsvertrag
Verfasst: 30.08.2010, 20:08
von Mannix74
noch was!
Hab auch auf Anraten des VDK einen anderen Orthopäden als meinen Behandelnden aufgesucht zwecks 2 Meinung. Habe ich auch getan und wurde von diesem am genauso befundet wie von meinem vor der Reha obwohl ich ihm den entlassungsbericht vorgelegt hatte! hierauf antwortete die AOK mit der Erwiderung das die nicht relevant sei und sie sich eine eigene Begutachtung (man beachte die Wortwahl) vorbehalte:
Ja sollen sie doch endlich hab ja nix zu verbergen als ich das erwiderte bekam ich zur Antwort nur die AOK nicht der versicherte könne den MDK beauftragen!
Verfasst: 30.08.2010, 20:09
von Mannix74
ja sicher danach!
aber was bitte ändert das an der bestehenden Krankheit und dem Anspruch auf Krankengeld?
Verfasst: 30.08.2010, 20:18
von Mannix74
also ich hab mir jetzt alles in dem Thread hier nochmal Durchgelesen.
Abgesehn davon das aus einer Suche nach Personen mit ähnlichen oder gleichen Erfahrungen mitlerweile eine rechtfertigung meines Verhaltens geworden ist!
entsteht nach mehrmaligem lesen bei mir der Eindruck das mein Sachbearteir bei der KK ganz genau wusste wohin seine Berstung führen würde!?
Geht das nur mir so?
grüße
Mannix
Verfasst: 30.08.2010, 20:23
von GerneKrankenVersichert
Das ist dann eine Verweisung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt, die - wie du richtig erkannt hast - nur möglich ist, da das Arbeitsverhältnis aufgelöst wurde. Wurde dagegen vom behandelnden Arzt Widerspruch eingelegt? Dann muss eine persönliche Begutachtung beim MDK erfolgen.