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Verfasst: 22.09.2010, 17:46
von Gast
na dann herzlichen Glückwunsch
Verfasst: 23.09.2010, 06:01
von Bella165
Danke hab michso gefreut
hab den Papierkrieg nicht bereut wenn jemannd fragen hat meldet euch stehe mit Rat zu verfügung einen schönen Tag noch
LG Bella165
Verfasst: 27.09.2010, 15:19
von GequältER
Na dann mal herzlichen Glückwunsch !
ja!
Verfasst: 30.09.2010, 22:30
von Machts Sinn
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Verfasst: 30.09.2010, 23:21
von topline
Hallo Bella 165
Schreib doch mal das Urteil des SG ins Forum
jeder braucht hilfe und es werden täglich immer mehr
in diesen Sinne
Mit freundlichen Grüßen
topline
Verfasst: 01.10.2010, 11:52
von franke1961
Habe im April 2010 dieses Problem gehabt mit der HKK.
War bis Freitag krank bin dann am Montag wieder zum Arzt und habe eine verlängerung bekommen.
die HKK lehnt daraufhin wegen eine Attestlücke weiteres Krankengeld ab.
Ob es sich lohnen würde damit vors Sozialgericht zu ziehen???
Verfasst: 01.10.2010, 18:57
von topline
@ franke 1961
Lohnt sich nicht mehr, da die Widerspruchsfrist von 4 Wochen nicht beachtet wurde.
Mit freundlichen Grüßen
topline
aber ...
Verfasst: 01.10.2010, 19:45
von Machts Sinn
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Verfasst: 01.10.2010, 20:35
von franke1961
Gibt laut Sozialverband einen Paragrafen der die 4 Wochen aufhebt und ein späterer Einspruch möglich macht.
Verfasst: 01.10.2010, 21:18
von Machts Sinn
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Verfasst: 02.10.2010, 11:59
von Bella165
Werde es tun mit dem urteil anfang der woche mein Laptop iss kaputt bin kurz von meiner Tochter on.Schreibe am Dinstag ausführlich .allen ein schönes we.
Danke für die eintragungen
Eure Bella
Verfasst: 02.10.2010, 18:01
von Thilo72
Das ist einemk Arbeitskollegen auch schon mal passiert.
Letztendlich liegt es dann an der Kulanz der Krankenkassen, wenn du aber bei der Techniker bist hast du keine Chancen.
Verfasst: 05.10.2010, 06:50
von Bella165
Mag sein hatte wohl grosses Glück,muss mann auch mal haben
Verfasst: 06.10.2010, 18:19
von Machts Sinn
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Verfasst: 06.10.2010, 22:54
von GerneKrankenVersichert
Machts Sinn hat geschrieben:Thilo72 hat geschrieben:Letztendlich liegt es dann an der Kulanz der Krankenkassen, ...
Irrtum: Kulanz der gesetzlichen Krankenkasse gibt es nicht; auch diese Behörde ist an das Gesetz gebunden. Ergo: entweder war die erste Entscheidung falsch oder die zweite!
Wie großes Pech hängt also auch großes Glück einfach von der Frage der Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit der Entscheidung ab - und natürlich vom Blickwinkel als Beitragszahler oder als im Einzelfall Betroffener.
Ich bewundere wirklich deine hellseherischen Fähigkeiten. Da schreibt Thilo "Das ist einem Kollegen auch schon mal passiert". Und während der geneigte Leser noch am Grübeln ist, worauf Thilo sich mit "das" eigentlich bezieht, weiß "Machts Sinn" schon, dass es keine Kulanz gibt. Aha. Nehmen wir mal an, Thilo bezog sich auf das Ursprungsthema, so weiß ich genau, dass es zumindest eine Krankenkasse gibt, die diese Daten überhaupt nicht überprüft. Der Auszahlungsschein wird eingereicht, bis zum Ausstellungsdatum wird gezahlt, fertig. In diesem Fall gibt es m. E. keine gesetzliche Regelung und die Arbeitsunfähigkeitsrichtlinien formulieren leicht schwammig. Von daher ist es zwar keine Kulanz, aber doch Auslegungssache. So schwarz und weiß wie du hier alles darstellst, ist es noch nicht einmal bei der trockenen GKV.