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Verfasst: 10.07.2010, 12:21
von RHW
Hallo,
hier der Link zum BSG-Urteil:
http://juris.bundessozialgericht.de/cgi ... 3ad57c1dc5
Ich bin Anfang Januar Mama geworden und habe meine Selbständigkeit vorerst abgemeldet
Durch die Gewerbeabmeldung ergibt sich, dass jetzt erneut ein Gewerbe angemeldet wird. Somit können m.E. nur die Regelungen für Existenzgründer gelten: Einstufung "unter Vorbehalt", bis der 1. Steuerbescheid für das neue Gewerbe vorliegt.
Gruß
RHW
Verfasst: 10.07.2010, 14:15
von Rockon
Ja, ja ich sehe das ist Auslegungssache. Ich habe der Krankenkasse geschrieben das ich mich bis vorraussichtlich zum 01. Juli 2011 in Elternzeit befinde. Also ich habe definitiv nichts von Abmeldung geschrieben da mir ja klar war das ich im nächsten Jahr wieder anfangen werde.
Ich ärgere mich darüber, dass ich ständig meine Krankenkasse berichtigen muss. Es gab einen Zeitraum kurz vor der Geburt während meiner Mutterschutzzeit wo die Krankenkasse noch Beiträge erhoben hat weil ich als Selbstständige nicht beitragsfrei versichert sein kann, ausgenommen ich sei verheiratet....nach unzählichen Telefonaten auch mit dem Bundesversicherungsamt haben sie mich beitragsfrei gestellt.
Nun hat die Krankenkasse verpeilt und dies auch zugegeben nach der Mutterschutzzeit 2 Monate abzubuchen....die kann ich jetzt natürlich brav nachzahlen!!!! Leute, Leute....warum ist es meine Aufgabe meine Rechte zu begründen und das SGB V zu wältzen? Eigentlich müssten sie die Krankenkasse darum bemühen wenn sie sich mit der Materie nicht auskennt.
Ich möchte eigentlich die Zeit mit meinem Kind sinnvoller nutzen als die Arbeit der Krankenkasse zu übernehmen!
Danke euch allen für die Antworten.
So wie ich das sehe wird das Ganze im nächsten Jahr noch sehr spannend werden und wird mich viel Kraft kosten. Wenn ich denn zahlen muss und die Krankenkasse damit recht hat, ist das auch völlig in Ordnung.
Ich weiß von mindestens einer Kollegin die während der Mutterschaftszeit Beiträge zahlen musste und die kein Mutterschaftsgeld erhalten hat obwohl sie Anspruch auf Krankengeld hatte....sie wird jetzt auch rechtliche Schritte einleiten.
Die Krankenkasse entschuldigt sich damit, dass der Fall Selbststädigkeit in der GKV sehr selten vorkommt da die meisten Privat versichert sind.
Lg Rocky
Verfasst: 10.07.2010, 16:00
von heinrich
Ich bin Anfang Januar Mama geworden und habe meine Selbständigkeit vorerst abgemeldet
siehe Deine Aussage vom 08.07.2010. Da hast Du von Abmeldung gesprochen.
Jetzt in Deiner letzten Aussage wieder nicht.
Beitragsrecht ist schon recht kompliziert.
Da kann ein einziges Wort zu einer anderen Auslegung führen.
Ich kann nur empfehlen, mit der KK ein Gespräch zu führen. REDEN meine ich. Dein Fall ist sicherlich sehr komplex. Nach Teamleiter/Abteilungsleiter/Abschnittsleiter fragen. Der hat Ahnung.
Eine Frage noch an Bully: bist Du eigentlich Sofa (Sozialversicherungsfachangesteller) ??
Verfasst: 10.07.2010, 16:45
von Bully
Rockon hat geschrieben:Ja, ja ich sehe das ist Auslegungssache.
Ja natürlich,
Ich habe der Krankenkasse geschrieben das ich mich bis vorraussichtlich zum 01. Juli 2011 in Elternzeit befinde. Also ich habe definitiv nichts von Abmeldung geschrieben da mir ja klar war das ich im nächsten Jahr wieder anfangen werde.
Dann geht Deine Kasse auch davon aus, da Ihr keine Gewerbeabmeldung vorliegt, das während der Elternzeit Dein Gewerbe ruht.
Verfasst: 10.07.2010, 17:34
von Rockon
Hallo Heinrich, Hallo Bully,
ich habe mich am Anfang falsch ausgedrückt. Ich lasse meine Arbeit ruhen. Die Ganze Angelegenheit ist eine Lücke des Gesetzes denke ich.
Im Gegensatz nur mal als Beispiel ist es ungerecht, wenn ich vor meinem Mutterschutz gearbeitet habe und mein Geld erst während der Elterzeit auf mein Konto geht, zieht die Elterngeldstelle diesen Betrag vom Elterngeld ab...man nennt dies das Rückflussprinzip. Ist das nicht gemein und ungerecht? Seitdem passe ich genau auf und überlege 3 mal was ich mache.
Habe bis zum Ende gearbeitet um ein Polster zu haben und gleich wurde die Einnahme mit dem Elterngeld verrechnet obwohl ich die Leistung vor der Mutterschutzzeit geleistet habe;( das ist traurig.
lg
Verfasst: 10.07.2010, 17:45
von Bully
heinrich hat geschrieben:
Beitragsrecht ist schon recht kompliziert.
Da kann ein einziges Wort zu einer anderen Auslegung führen.
Das stimmt, da gebe ich Dir zu 150 % Recht
Ich kann nur empfehlen, mit der KK ein Gespräch zu führen. REDEN meine ich. Dein Fall ist sicherlich sehr komplex. Nach Teamleiter/Abteilungsleiter/Abschnittsleiter fragen. Der hat Ahnung.
Dem kann ich nur bedingt zustimmen, ich spreche diesen Leuten nicht die
fachliche Kompetenz ab, aber wie Du ja selber sagst "Dein Fall ist sicherlich sehr komplex " befürchte ich das dieser Personenkreis in erster Linie nur Ihren Vorteil sieht und wie Du ja selber sagst entscheidet ein einziges voreilig ausgesprochenes Wort.
Ich könnte Dir genug Beispiele nennen,wo Kassen nach so einem Gespräch mit Ihrem Versicherten versuchten Auskünfte zu erlangen, ohne ein berechtigtes Auskunftersuchen § 67 d i.V.m. §§68 -77 SGB X vorweisen zu können
Eine Frage noch an Bully: bist Du eigentlich Sofa (Sozialversicherungsfachangesteller) ??
Nein
Verfasst: 10.07.2010, 17:58
von Bully
Rockon hat geschrieben:
ich habe mich am Anfang falsch ausgedrückt. Ich lasse meine Arbeit ruhen.
Ich habe Deinen Eingangstext nochmal gelesen,
Du bist ja vom Finanzamt
anerkant als Freiberufler (§18 EStG )
Demnach bist Du ja nicht gewerblich tätig, und brauchst natürlich keine
Gewerbean / abmeldung bei Deiner Stadtverwaltung
wenn ich Dich richtig verstanden habe, wirst Du bei Deiner Steuererklärung für 2010 in der Anlage S ( Einkünfte für Freiberufler) die Summe 0
eintragen,
Zusammenfassung
vom Finanzamt anerkannte Freiberuflerin
Gewerbeanmeldung ( Stadtverwaltung )existiert nicht
demnach kannst Du auch
keine Gewerbeabmeldung vornehmen
Verfasst: 11.07.2010, 09:21
von Rockon
Hallo Bully,
ich habe dir gestern eine Private Nachricht geschickt, jedoch steckt diese noch immer im Postausgang. Versuche sie aber gleich nochmal abzuschicken, nicht wundern wenn die Nachricht 2 oder 3 mal ankommt.
lg
Verfasst: 11.07.2010, 16:22
von heinrich
mit meinem Wort "fair" wollte ich eigentlich nur um Verständnis werben, dass
man den Effekt nicht doppelt ansetzt.
Also
1. den Statuswechsel von Selbstständigkeit zu Nichtselbstständigkeit (bzw. wie sich jetzt rausstellt zu ruhender Selbstständigkeit, falls es dies im krankenversicherungsrechtlichem Sinne überhaupt gibt)
und
2. dann den oder die Einkommensteuerbescheide für die Zeiträume in denen das Kind ausschließlich erzogen wird (Dank an RHW. Selbstständige haben je offiziell keinen Anspuch auf Elternzeit).
Aber Achtung. Man kann bei nicht abgemeldeter Selbstständigkeit (wie sich ja jetzt herausstellt) dann die Einkommensteuerbescheide der Zeiträmie mit "Erziehungstätitgkeit" für die zukunftsbezogenen Beitragseinstufung gerechterweise NICHT durch (Divisor) 12 teilen.
Hier muss man nach meiner Rechtsauffassung den Divisor um die Monate kürzen, in dem die "Erziehungstätigkeit" erfolgt.
Verfasst: 11.07.2010, 17:43
von Rockon
Hallo Heinrich, kannst du mir denn dann sagen wie die Kasse es dann letztendlich berechnet? Und von welchem Steuerbescheid gehen sie aus. Was wäre denn wenn ich am Ende meiner Erziehungszeit noch 1000 Euro verdiene? Dann hätte ich ja eine geringe Einnahme. Ich verstehe schon die Sache mit dem Divisor aber von was für einem Wert gehen sie denn dann aus?
Verfasst: 11.07.2010, 17:48
von Rockon
@ Heinrich kannst du/Sie mir noch zufällig sagen wo dieses im Gesetz verankert ist?
Verfasst: 11.07.2010, 20:07
von heinrich
Ferner hat der GKV-Spitzenverband noch ein Rundschreiben rausgebracht, wonach Zeiten des Krankengeldbezuges (rauszurechnen sind; also der Divisor zu kürzen ist). Fundstelle habe ich aber von hier nicht greifbar.
Wenn Du (ich sag jetzt Du, weil dies hier so üblich ist) in der innerhalb der "Erziehungszeit" (was es ja lt. RHW richtigerweise bei Selbstständig nicht gibt) mit 1000 EUR selbstständig bis? Jetzt muss ich sagen, man kann den Fall auch richtig kompliziert machen. Da bist Du jetzt bei.
Also wenn dies z.B. im letzten Monat der (geplanten) "Erziehungszeit" liegt, dann bist Du eben für einen Monat früher wieder selbstständig.
Verfasst: 11.07.2010, 20:55
von Rockon
Naja, ich habe ja kein Krankengeld sonder Mutterschaftsgeld erhalten;) ich weiß es geht immer hin und her. Auch auf der Bewilligung stand Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes. Ich glaube ich belasse es jetzt einfach dabei, danke euch für die Antworten und warte ab wie die Kk reagiert. Ich finde meinen Fall so langsam spannend. Wünsche euch einen halbwegs schönen Fußballabend wenn auch ohne Deutschland!