Seite 2 von 3
Verfasst: 29.08.2010, 16:59
von gegen-windmühlen
RHW hat geschrieben:Hallo,
der Übergangstarif für 6 Monate nach Ende der studentischen Versicherung ist zum 01.01.2009 bei allen Kassen weggefallen.
Er gilt nur noch für Personen, die nicht mehr eingeschrieben sind, sich aber nachweislich für die Abschlussprüfung angemeldet haben.
Der normale Mindestbeitrag beträgt ca. 140 Euro monatlich.
Gruß
RHW
Nachtrag meinerseits.
Das ist meiner Auffassung nach nicht ganz korrekt, da ich in eben jenem Übergangstarif für 6 Monate im Studententarif bei meiner KK (DAK) versichert bin bzw. war und das in dieses Jahr fiel. Da ich kein "Ausnahmefall" bin, sprich in diesem Zeitraum an der Uni immatrikuliert war, und auch sonst alles über ein Standardformular geregelt wurde, trifft dass wohl nicht ganz zu. Mein monatlicher Beitrag lag demzufolge unter den monatlichen 140€.
Verfasst: 30.08.2010, 10:09
von Hucky
Hallo gegen-windmühlen,
die Werkstudentenregelung gilt auch weiterhin für Dich.
VG
Hucky
Verfasst: 30.08.2010, 22:12
von gegen-windmühlen
Hallo Hucky,
vielen Dank für deine schnelle Rückmeldung und die für mich erleichternde Antwort. Gibt es das in irgendeiner Form (Gesetzestext o.ä.) auch in Schriftform, damit ich ggf. meinem Arbeitgeber etwas schriftliches in die Hand drücken kann?
Verfasst: 31.08.2010, 10:55
von Hucky
Rundschreiben 04j
Verfasst: 05.09.2010, 19:51
von Kommissar
Guten Abend die Herren,
könnten ihr mir eine Empfehlung nennen.
Ich bin grade an meiner Diplomarbeit und schreibe diese in einem Unternehmen. Dort erhalte ich eine Vergütung von 500€ nun möchten die gerne eine Steuerkarte von mir haben, wie muß ich den von denen korrekt geschlüsselt werden . zusätzlich habe ich dann ja ein Einkommen von ca 1000€ wie verändert sich denn da meine Situation mit der Krankenkasse.
Ich will ja nicht nach meinem Diplom alles nachzahlen müssen.
Grüße und nochmal Danke für die kompetente Hilfe
Verfasst: 08.09.2010, 09:24
von nobody82
Hallo,
auch ich habe nun das Problem mit meiner KK. Ich bin im kommenden WS im 15. Fachsem., welches das Diplomsemester sein wird.
Aber: Ich studiere zugleich einen anderen Studiengang, bei welchem ich im 10. Fachsemester bin, somit erst ins 11. Fachsemester im WS10/11 komme. Da müsste ich doch noch die Möglichkeit erhalten, weiterhin studentisch Krankenversichert zu bleiben, richtig? Kenne das nämlich von einem Kommilitonen so. Der hatte sich damals für ein weiteres Fach eingeschrieben, um diese Chance zu realisieren.
Meine KK akzeptiert das nur nicht, wie ich das formuliere. Die studentische KV gilt deren Meinung nach, nur für das Erststudium und da sei ich nun mal 14. Fachsemester. Der "zweite" (eher weitere) Studiengang interessiert nicht (deren Aussage am Servicetelefon) und stützen sich dabei auf SGB V §5 Abs.1 Nr.9, was ja schon mal nicht passt.
Gibt es da nicht die Klausel "Studentische KV für das Studium, wofür man sich zuletzt eingeschrieben bzw. rückgemeldet hat"? Finde es nur nicht. Kann mir da Bitte jm. weiter helfen?
Nebenbei: bin 27 und müsste vor der 30er Grenze den weiteren Studiengang ebenfalls beenden. Beide Studiengänge sind auf Diplom, aber völlig verschiedene Studiengänge halt.
Hilfeee!!! Wie komme ich am besten gegen meine KK an?
LG[/code]
Verfasst: 08.09.2010, 22:04
von Hucky
Hallo,
Deine KK sieht ein Regelung wo keine ist. Es steht nirgends, dass die KVdS nur auf ein Erststudium abgestellt ist. Es stößt der KK nur sauer auf, dass du weiterhin in der KVdS bist, obwohl du in einem Studiengang bereits im 14. FS bist. Bei uns gibt es diese Regelung nicht, weil sie gar nicht existiert. Nur das BaföG unterscheidet bei seiner Lesitungsbewilligung nach Erst- und Zweitstudium. Auch wenn bei Verlängerungen der KVdS Gründe aus dem BaföG herangezogen werden, so finden das Gesetz doch sellbst keine Anwendung auf die Versicherungpflicht.
Sofern es zwei unterschiedliche Studiengänge sind, mit welchen jeweils für sich einen Abschluss erlangt wird, greift die KVdS für den Studiengang mit den geringeren FS.
Also ist mit Erhalt des Bescheids über das Ende der KVdS unverzüglich Widerspruch einzulegen. Begründung wie immer von Vorteil.
VG
Hucky
Verfasst: 11.09.2010, 09:19
von RHW
Hallo nobody82,
vielleicht hilft das bei der Argumentation:
195.243.174.27/pro/servlet/ContentResult?QueryID=QryRangeDetail&queryparam.po_content.ioid=239552
Gruß
RHW
Verfasst: 11.09.2010, 09:23
von RHW
Hallo Kommissar,
zusätzlich habe ich dann ja ein Einkommen von ca 1000€
Was für ein Einkommen ist das?
Wird das vom gleichen Unternehmen gezahlt?
Für eine Arbeitnehmertätigkeit? Oder selbständige Tätigkeit?`
Gruß
RHW
Verfasst: 12.09.2010, 20:58
von Kommissar
Das Einkommen ist einmal 500€ aus einer Werksstudententätigkeit und anderes mal aus der Vergütung meiner Diplomarbeit es handelt sich dabei um 2 unterschiedliche Arbeitgeber wobe meine Diplomandenvertrag ja eigendlich kein Angestelltenverältniss ist , so denke ich .
Muß man doch eher mit einem Prakikum gleichsetzten da ich ja nicht an einer dem Unternehmen direkt wertbringenden Arbeit teilnehme.
Verfasst: 12.09.2010, 21:17
von RHW
Hallo,
dass das Unternehmen mit der Diplomarbeit die Steuerkarte haben möchte, finde ich ungewöhnlich. Am besten mit der Personalabteilung klären. Bei Zweifeln kann die Personalabteilung mit der Krankenkasse telefonieren. Ggf. beim Finanzamt nachfragen.
Aus Kassensicht sind nur in der Werkstudentenbeschäftigung Beiträge (zur Rentenversicherung) zu zahlen. Die Vergütung für die Diplomarbeit ist ohne Bedeutung, wenn keine Eingliederung in den Betrieb erfolgt.
http://www.dgb-jugend.de/studium/jobben ... &h={'query': u'diplomanden', 'parser': 'txng.parsers.de'}
Gruß
RHW
Verfasst: 19.10.2010, 16:54
von Kommissar
Hi bezahle jetzt ja wie gesagt die 140€ und bin in der Diplomarbeit nach langem hin und her als Werkstudent beschäftigt ob falsch oder richtig kann ich nicht sagen aber weis auch niemend so richtig.
Meine Frage ist jetzt ist es für mich möglich mich über meine unbefristete Tätigkeit bei meinem Arbeitgeber ca 40std/Monat zu versichern .
Meine ein kollege das es für mich günstiger sei einfach keine Studienbescheinigung abgeben und gut.
Somit werde ich ja als ganz normal tätig geschlüsselt.
Grüze
Verfasst: 19.10.2010, 19:26
von zost
weiß nicht, willst du deinen arbeitgeber anschwindeln? ER spart ja dadurch ne menge beiträge.
außerdem weiß er doch, dass du student bist?!
Verfasst: 19.10.2010, 19:57
von Hucky
Hallo Kommissar,
die Anmeldung als Werkstudent bei der Anfertigung einer Diplomarbeit im Betrieb ist FALSCH. Dies hat auch RHW versucht zu vermitteln. Somit kann darüber keine Anmeldung als "normaler" Beschäftigter erfolgen. Du müsstest mit Deinem "AG" einen Diplomantenvertrag geschlossen haben. Der AG sollte diese Meldung also ganz schnell stornieren.
Sofern du daneben in diesem Betrieb noch arbeitest und dafür eine Vergütung erhälst und diese Tätigkeit(en) gegenüber der Anfertigung der Diplomarbeit überwiegt (20 h-Grenze + GEHALT müssen stimmen) dann erfolgt darüber eine Anmeldung. Jedoch müsste der and. AG dann auch anmelden (Mehrfachbeschäftigung).
Derzeit müsste der KK nur eine Meldung von dem anderen AG im Rahmen Deiner Werkstudententätigkeit vorliegen.
Studentenbescheinigung nicht einreichen? Die müsste doch vorliegen. Ansonsten wäre die Meldung als Werkstudent unlogisch.
VG
Hucky
Verfasst: 20.10.2010, 17:31
von Kommissar
Hi ich habe dem Betrieb wo ich die Diplomarbeit schreibe keine Studentenbescheinigung gegeben.
Ich bezahle dort nur Rentenversicherung, ich habe der Personalabteilung den link ausgedruckt und gegeben die wollten nur meine Lohnsteuerkarte.
Welche Nachteile habe ich falls die mich als Werksstudent schlüsseln.
Ich habe mit meiner Krankenkasse telefoniert die haben mir euch den Link geschickt also den ähnlichen inhalt dann habe ich mit dem DGB und der Rentenversicherungsanstallt telefoniert und alle bestätigten mir das es Abgabefrei sei, das habe ich auch an die PA weitergegeben jedoch weiß keiner wie ich zu schlüsseln bin .
Weiß hier einer welchen Schlüssel es für Diplomanden gibt .
Habe ja den Diplomandenvertrag der auch so heißt und wo keine Arbeitszeit verankert ist.
Wie muß ich den nun vorgehen.
Grüße